In einem italienischen Vier-Sterne-Hotel in den Castelli Romani leihe ich für einen Tag eines von drei Mountainbikes aus, die den Hotelgästen gratis zur Verfügung stehen. Denn ich möchte die Gegend entschleunigend erkunden.
Bevor mir das entsprechende Bike gezeigt wird, muss ich an der Hotelréception ein Formular unterzeichnen, mit welchem ich mich verpflichte, das sich in tadellosem Zustand befindende Bike in gleichem Zustand, das heisst ohne Schäden, zurückzubringen. Schäden irgendwelcher Art, defekte Pneus oder gar ein Diebstahl – ein Schloss wird zusammen mit dem Bike abgegeben – würden mir in Rechnung gestellt, so der Formularinhalt.
Gutgläubig unterzeichne ich das Papier und lasse mir durch den Réceptionisten das Bike aushändigen. Da staune ich in Sachen «tadelloser Zustand» nicht schlecht: Die rostige Kette und die rostigen Zahnräder hatten wohl nach dem viele Jahre zurückliegenden Kauf nie mehr Öl oder Kettenfett gesehen. Hinzu kommt, dass die Bikes draussen stehen und somit während des ganzen Jahres jedem Wetter ausgesetzt sind.
Ich wähle das Bike, welches leicht weniger Rost hat als die beiden anderen. Der Réceptionist schliesst es auf und geht von dannen. Als ich das Bike aus der Halterung nehmen will, bemerke ich, dass das Hinterrad nicht dreht. Denn die Bremsklötze drücken zu stark auf die Felgen. Also muss ich wieder den Réceptionisten bemühen. Dieser schliesst ein anderes Bike auf, mit drehendem Hinterrad, dafür mit mehr Rost an Kette und Zahnrädern.
Kaum vorzustellen, dass es sich ein Schweizer Hotel leisten könnte, derartige Bikes überhaupt an seine Gäste auszuleihen, geschweige denn mit dem Vermerk «in tadellosem Zustand».
Zur Ehrenrettung des benützten Bikes muss angefügt werden,dass sich die mehrstündige Tour von Marino nach Castel Gandolfo und danach um den Lago die Albano trotz der Widerwärtigkeiten vor Antritt durchaus gelohnt hat. Und den fahrbaren Untersatz brachte ich danach im selben «tadellosen Zustand» zurück, in welchem ich ihn in Empfang genommen hatte. Ohne Probleme.
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