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strassencafés
25.09.2012
Änderung der Bewilligungspraxis für Strassencafés
(Bild: zvg)
Das Parlament beauftragte den Bundesrat eine Verordnungsänderung für die Bewilligungspraxis von Strassencafés auszuarbeiten.
bk/sda

Besitzt ein Gastronom eine Betriebsbewilligung und eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Grundes, soll er ein Strassencafé betreiben dürfen, ohne vorher eine Baubewilligung beantragen zu müssen. Das Parlament beauftragte den Bundesrat, eine entsprechende Verordnungsänderung auszuarbeiten. Die beiden Räte hatten sich bereits früher für das Anliegen von Nationalrat Adrian Amstutz (SVP/BE) ausgesprochen. Dieser verlangte mit der Motion ursprünglich eine Revision des Raumplanungsgesetzes. Der Ständerat änderte die Motion ab: Er war der Ansicht, dass auch der Weg über eine Verordnungsänderung denkbar sei. Die grosse Kammer schloss sich nun stillschweigend diesem Vorschlag an.

  
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