Bei der Präsentation der bundesrätlichen Argumente für das revidierte Tierseuchengesetz ging es Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann am Montag fast mehr darum zu betonen, um was es nicht geht: «An den heutigen Regeln für eine Impfkampagne wird nichts geändert», sagte der Bundesrat mehrmals.
Er wolle das klarstellen, da die impfkritischen Gegner einen gegenteiligen Eindruck vermittelten. Ein neuerliches Impfobligatorium, wie es der Bund 2008 bei der Blauzungenkrankheit verordnet hatte, müsste den gleichen Prozess durchlaufen wie bisher. Es müssten nach wie vor Bundesrat und Parlament zustimmen.
Das revidierte Tierseuchengesetz tangiert das Thema Impfung lediglich bei der Beschaffung von Impfstoff, wie Hans Wyss, Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), sagte. Der Bund soll Impfstoffe bei Herstellern reservieren lassen und bei einer Epidemie an die Kanton abgeben können.
Prävention einführen
Mit seinem Fokus auf die Prävention bereite das Gesetz die Schweiz für die Zukunft vor, sagte Schneider-Ammann. Durch die Globalisierung sei die Gefahr gestiegen, dass Seuchen eingeschleppt würden. Tropische Krankheiten könnten zudem wegen des Klimawandels vermehrt auch hierzulande auftreten. «Die Schweiz kann sich nicht mit dem Bekämpfen und Überwachen von Tierseuchen begnügen.»
Deshalb erlaubt das Gesetz dem Bund, Früherkennungsprogramme für bekannte und neue Krankheiten aufzugleisen. Solche Programme sollen laut Schneider-Ammann dabei helfen, rasch auf allfällige Epidemien zu reagieren.
Damit kann der Bund künftig eine zentralere Rolle bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Seuchen übernehmen. Das sei angezeigt, da sich Krankheitserreger nicht an Grenzen hielten, sagte Schneider-Ammann. Auch die Kantonen wünschten dies.
Der Grundsatz «Vorbeugen ist besser und wirtschaftlicher als heilen» gelte auch für die Tiergesundheit, sagte der FDP-Bundesrat weiter. Epidemien unter Nutztieren könnten zu hohen Tierverlusten führen. Wenn die Schweiz wegen grassierender Seuchen mit Handelsverboten belegt würde, hätte das wirtschaftliche Folgen.
Verdiente Sichtbarkeit
Das Tierseuchengesetz kommt am 25. November als einzige eidgenössische Vorlage zur Abstimmung, nachdem die Referenden zu den Steuerabkommen nicht zustande gekommen sind.
Das Referendum ergriffen hatten Impfkritiker aus dem Netzwerk Impfentscheid. Sie machen Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit für Schmerzen ihrer Tiere verantwortlich. Der Schweizerische Bauernverband stellte sich indes hinter das revidierte Gesetz. (npa/sda)





