Im Ständerat ist das Präventionsgesetz äusserst umstritten. Mit Stichentscheid des Präsidenten hatte der Rat entschieden, überhaupt auf die Vorlage einzutreten. Die Nationalratskommission zeigte sich in der Folge kompromissbereit und kam dem Ständerat in verschiedenen Punkten entgegen.
Uneinig waren sich die Räte unter anderem bei der Höhe des Präventionszuschlags auf den Krankenkassenprämien. Der Bundesrat hatte die Obergrenze bei 0,125 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie festsetzen wollen. Der Nationalrat senkte die Grenze auf 0,1 Prozent, der Ständerat auf 0,075. Nun ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt.
Weiter verzichtet der Nationalrat auf die Gesundheitsfolgeabschätzungen. Geplant war ursprünglich, dass der Bundesrat festlegt, bei welchen Vorhaben die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung vertieft zu ermitteln sind. Von einer solchen Gesundheitsfolgenabschätzung wollte der Ständerat aber nichts wissen.
Mit dem Präventionsgesetz soll der Bund eine rechtliche Grundlage erhalten, um Massnahmen zur Krankheitsvorsorge und Gesundheitsförderung besser steuern und koordinieren zu können.
Die Gegner aus den Reihen der Bürgerlichen betrachten das Gesetz als unnötig und befürchten eine Einmischung in die Belange der Kantone. Die Wirtschaftsverbände sehen in der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation und mit dem starken Schweizer Franken die finanzielle Entlastung der Betriebe im Vordergrund und weisen das Präventionsgesetz ebenfalls ab.
Auch der Branchenverband hotelleriesuisse lehnt das Präventionsgesetz ab. Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie erachtet die geltenden gesetzlichen Grundlagen als ausreichend genug für eine sinnvolle und angemessene Präventionspolitik. Weitergehende und flächendeckende Regulierungen sieht hotelleriesuisse als «falsch und nicht zielführend», heisst es in einer Mitteilung.
Die Befürworter betonen, es gehe lediglich darum, die Präventionsgelder gezielter einzusetzen. (npa/sda)

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