Selbst die Kantone mit den zurzeit strengsten Anti-Rauchergesetzen lehnten das Volksbegehren mehrheitlich ab. Sie zeigten in der Tendenz aber noch am ehesten Verständnis für das Anliegen der Initianten um die Lungenliga. So lag der Nein-Stimmenanteil in beiden Basel, Neuenburg oder der Waadt unter 65 Prozent. Und Genf sagte als einziger Kanton sogar knapp Ja.
Nein-Front in den Innerschweiz
Am deutlichsten gegen das einheitliche Rauchverbot sprachen sich die Urner mit einem Nein-Stimmenanteil von 77,9 Prozent aus. Auch in anderen Innerschweizer Kantonen wie Nidwalden, Obwalden und Schwyz hatte das Volksbegehren bei Nein-Stimmenanteilen von über 70 Prozent keine Chance.
Die Argumente der breiten Gegner-Front aus sämtlichen bürgerlichen Parteien, dem Schweizerischen Gewerbeverband oder dem Wirtschaftsdachverband economiesuisse hatten offenbar überzeugt. Sie warnten während des Abstimmungskampfes vor «Prohibition» und einem totalen Rauchverbot und sahen die persönliche Freiheit des Einzelnen in Gefahr.
hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie, wies auf das bereits bestehende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen hin, welches bereits schweizweit Standards setzt, die den Schutz vor Passivrauchen garantieren. Der Branchenverband zeigte sich auch entsprechend erleichtert über das Abstimmungsresultat,
das Rauchverbot nicht weiter zu verschärfen. Eine Annahme der Initiative
hätte die unternehmerische Freiheit der Gastgeber massiv eingeschränkt
und entsprechende Investitionen hinfällig gemacht, heisst es in einer Mitteilung von hotelleriesuisse. (Siehe auch «Rauchverbot – Reaktionen».)
Streit um Einzelbüros
Zu diskutieren gab es auf Seiten der Initiativ-Gegner auch, ob bei einem Ja zur Initiative das Rauchen in Einzelbüros ebenfalls verboten wäre. Sie nutzten das Beispiel, um zu zeigen, dass das Volksbegehren definitiv zu weit gehe. Die Initianten liessen darauf ein juristisches Gutachten erstellen, das zum Schluss kam, Einzelbüros würden von der Initiative nicht tangiert.
Der Bundesrat, der die Initiative ebenfalls ablehnte, stellte sich auf den Standpunkt, dass sich die erst seit 2010 geltende Gesetzgebung bewährt habe. Er wollte eine seiner Meinung nach verfrühte Gesetzesänderung nach nur zwei Jahren verhindern.
Selbst das Kostenargument der Befürworter um die Lungenliga, die linken Parteien und weitere Verbündete zog zu wenig. Mit strengeren Regeln liessen sich die Gesundheitskosten pro Jahr um eine halbe Milliarde Franken senken, machten die Initianten geltend. Mit Studien legten sie beispielsweise dar, dass in mehreren Kantonen mit Rauchverboten weniger Personen wegen akuten Herzinfarkten ins Spital eingeliefert werden mussten.
18 Kantone können Regeln belassen
Seit dem 1. Mai 2010 verbietet das Bundesgesetz das Rauchen in sämtlichen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Für das Gastgewerbe gelten Ausnahmen: Das Gesetz erlaubt Fumoirs und kleine Raucherlokale, die nicht grösser sind als 80 Quadratmeter.
Da das Gesetz als Mindeststandard gilt, können die Kantone schärfere Regeln erlassen. Fünfzehn Kantone, in denen 77 Prozent der Bevölkerung leben, haben dies getan und verbieten auch die Raucherlokale. In acht dieser Kantone (BL, BS, FR, GE, NE, SG, VD, VS) sind nicht einmal bediente Fumoirs erlaubt.
Die restlichen 18 Kantone (AG, AI, AR, BE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH) hätten bei einem Ja zur Initiative strengere Regeln einführen müssen. Sie erlauben heute in Restaurants entweder bediente Raucherabteile, sogenannte Fumoirs, oder Raucherbeizen. (npa/sda)
Mit dem Nein zur Initiative «Schutz vor Passivrauchen» hat sich das Schweizer Stimmvolk von einem radikalen Rauchverbot distanziert. Hotellerie und Gastgewerbe atmen auf. Mehr zu dieser eidgenössischen und weiteren kantonalen sowie kommunalen Abstimmungsresultaten mit Branchenrelevanz lesen Sie hier:





