Der Bundesrat hat für eine drohende Strommangellage verschiedene Massnahmen geplant: Mit Blick auf die Produktion kann er die inländischen Kraftwerke zentral steuern und den Handel mit Strom stoppen. Zudem wäre auf der anderen Seite das Ziel, den Verbrauch zu reduzieren.
Die Bevölkerung und Wirtschaft wurden bereits angehalten, freiwillig Energie einzusparen. Der Bundesrat kann darüber hinaus ausserdem beschliessen, dass energieintensive Anwendungen, die nicht lebensnotwendig sind, nur noch eingeschränkt benutzt werden dürfen. Als dritten Schritt kann es ausserdem zu einer Kontingentierung für Grossverbraucher von Strom kommen, welche für diese dann verpflichtend wäre.
Netzabschaltungen sind letzter Ausweg
Mit diesen Massnahmen würden laut der Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (Ostral) bereits 25 bis 30 Prozent eingespart. Erst wenn das nicht reicht, würde der Bundesrat rollierende Netzabschaltungen anordnen: In einzelnen Teilnetzgebieten (zum Beispiel einem Stadtteil) gäbe es dann abwechselnd für vier Stunden keinen Strom und danach wieder Strom für vier oder acht Stunden.
Der Bund hatte den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) beauftragt, sich auf eine mögliche Strommangellage vorzubereiten. Zu diesem Zweck hat der Branchenverband die Ostral ins Leben gerufen. Die Organisation untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und wird auf deren Anweisung aktiv, wenn eine Strommangellage eintritt.
Knappheit beim Strom habe es im vergangenen Jahrhundert immer wieder geben, sagt eine Sprecherin des Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. «Wenn wir seit der Jahrhundertwende im Winter nicht Strom importieren würden, dann gäbe es in der kalten Jahreszeit wohl auch Mangellagen gemäss der BWL-Definition.» Die Schweiz konnte ihren Strombedarf letztmals im Winter 2002/2003 selbst decken. (sda awp/fch)