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markenschutz
23.10.2012
Kommission bleibt bei Swissness auf ihrer Linie
(Bild: Swiss Image)
Bei der Swissness-Vorlage hält die Rechtskommission des Ständerates an ihrer Haltung fest – zumindest für verarbeitete Naturprodukte. Solche Produkte sollen nur dann als schweizerisch gelten, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen.

Die Kommission beantrage einstimmig, bei den Nahrungsmitteln am Entwurf des Bundesrates festzuhalten, teilte sie am Dienstag mit. Einzelanträge für das Modell des Nationalrates habe sie abgelehnt.

Der Ständerat hatte sich in der Herbstsession mit dem Markenschutzgesetz befasst, aber noch nichts entschieden. Angesichts der zahlreichen Einzelanträge wies er die Vorlage an die Kommission zurück, welche die Anträge nun prüft.

Der Nationalrat will zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten unterschieden. Für stark verarbeitete Produkte würde ein Mindestanteil Schweizer Rohstoffe von 60 Prozent gelten, für schwach verarbeitete ein Anteil von 80 Prozent.

Davon hält die Ständeratskommission nichts. Abgelehnt hat sie auch eine Sonderregelung für Milch und Milchprodukte, mit 10 zu 3 Stimmen. Offen ist allerdings noch die Frage, ob und wie das Gesetz regeln soll, ab welchem Selbstversorgungsgrad ein Rohstoff angerechnet werden muss. Die Kommission muss auch noch über Anträge zur Regelung für Industrieprodukte beraten.

Der Ständerat befasst sich voraussichtlich in der Wintersession wieder mit der Swissness-Vorlage. Deren Ziel ist es, die Marke «Schweiz» besser zu schützen. Produkte, die das Schweizer Kreuz schmückt, können bis zu 20 Prozent teurer verkauft werden. Der Bundesrat und das Parlament möchten verhindern, dass die Marke an Wert verliert. (npa/sda)

  
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