Das Urteil des Baurekurgerichtes besage nirgends, dass das Projekt nicht bewilligungsfähig sei, hält der Stadtrat in einer Mitteilung vom Freitag fest. Das Gericht stelle bloss fest, dass erst aufgrund der Detailprojektierung die städtebauliche Einordnung sowie die Wärmedämmung abschliessend beurteilt werden könnten.
Der Stadtrat ist deshalb der Meinung, dass das Überdachungsprojekt bei einem Ja des Volkes am 23. September in die Detailprojektierung geführt werden kann. Erst im Baubewilligungsverfahren werde die Einhaltung der Wärmedämmvorschriften und die Einordnung abschliessend zu beurteilen sein.
Projekt stoppen
Ganz anderer Ansicht sind die Rekurrenten und der Quartierverein Geiselweid. Nach dem Entscheid des Baurekursgerichtes sei die Überdachung des Freibades zu dem von der Stadt genannten Preis von 6,8 Millionen Franken nicht mehr möglich. Allein zur Einhaltung der energetischen Vorschriften werde eine aufwendigere und teurere Dachkonstruktion notwendig sein.
Vor diesem Hintergrund werde die Abstimmung über den Kredit für das Dach zur Farce. Ein Teil der in den Abstimmungsunterlagen genannten Punkte sei vor dem Hintergrund des Gerichtsurteils falsch oder irreführend, schreibt der Quartierverein in einer Mitteilung. Selbst bei einem Ja des Volkes könne das Projekt nicht in der geplanten Form realisiert werden.
Laut dem Quartierverein wäre der Stadtrat gut beraten, das gesamte Projekt zu stoppen und die Hallenbadplanung nochmals grundsätzlich zu überdenken. Es sei schade, dass der Stadtrat die Kritik von Anwohnern, Rekurrenten und Quartierverein nicht ernst genommen habe und die Stadt nun vor einem Scherbenhaufen stehe.
Als erste Halle der Schweiz soll das Freibad Geiselweid mit einer beweglichen Hülle, einem so genannten Cabrio-Dach, ausgestattet werden. Bei schönem Wetter könnte das Dach geöffnet, bei schlechtem geschlossen werden. (npa/sda)





