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graubünden
25.10.2012
Wirtschaftsförderung für mehr Qualität im Tourismus
(Bild: swiss-image.ch)
Die Bündner Regierung will im Standortwettbewerb der Kantone punkten und mit einer besseren Wirtschaftsförderung Boden gut machen. Sie hat das entsprechende Gesetz total revidiert und in die Vernehmlassung geschickt. Mehr Bedeutung soll dabei auch der Förderung von Beherbergungsprojekten zukommen.

Oberstes Ziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung sei die Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Arbeits- und Lebensraumes Graubünden, teilte die Regierung am Donnerstag zum Gesetzesentwurf mit.

Um dieses Ziel zu erreichen, will die Regierung mit der Totalrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes neue Akzente setzen. Neu soll der Kanton die Möglichkeit erhalten, an strategisch wichtigen Standorten Grundeigentum zu erwerben. Dadurch soll der Ausbau bestehender und die Ansiedlung neuer Unternehmen und touristischer Leistungsträger ermöglicht werden.

Mehr Qualität im Tourismus
Der Förderung von Beherbergungsprojekten soll künftig grössere Bedeutung zukommen. Hotelprojekte sollen, auch in Ergänzung zur Finanzierung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), mit allen Fördermassnahmen unterstützt werden können, schreibt die Bündner Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Wichtig sind der Regierung die Qualitätssteigerung (z.B. Aufwertung in der Sterneklassierung) und die Stärkung der touristischen Destinationen. Infrastrukturvorhaben müssen regional konzipiert und gesamtwirtschaftlich notwendig sein sowie zur regionalen touristischen Entwicklung beitragen. Daneben soll weiter an der Förderung touristischer Infrastrukturen und Veranstaltungen festgehalten werden.

Einzelbetriebliche Förderung bleibt wichtig
Für Produktions- und Dienstleistungsunternehmen setzt der Kanton auch in Zukunft auf die einzelbetriebliche Förderung. Sie sei bei der Standortevaluation mitentscheidend.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen in den Genuss von Zusatzbürgschaften durch den Kanton kommen. Eine solche Zusatzbürgschaft beträgt höchstens 250'000 Franken, mithin die Hälfte der maximalen Bürgschaft der Ostschweizerischen Bürgschaftsgenossenschaft.

Am Schluss zählt das Geld
Die Verbesserung von Innovation und Wissenstransfer sowie die Unterstützung der Wirtschaftsförderung von Gemeinden sind weitere Punkte im Entwurf zur Gesetzesrevision.

Was an Fördermassnahmen effektiv umgesetzt werden könne, hänge wesentlich von den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen ab, schreibt die Regierung. Der Grosse Rat werde das entsprechende Budget Jahr für Jahr festlegen. (npa/sda)

  
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