Das Strafgericht Basel-Stadt hat sich am Mittwoch gegen die Staatsanwaltschaft ausgesprochen, die einer Basler Gastronomin vorgeworfen hatte, während dem «Beizen-Lockdown» im Jahr 2021 gegen die Covid-19-Verordnung verstossen zu haben.

Damals haben sich Personen vor dem Lokal der Wirtin versammelt und bei ihr im Take-Away erworbene Speisen und Getränke konsumiert. Diese Menschenansammlung hätte die Gastronomin laut Anklage verhindern müssen.

Wirtin unternahm alles was in ihrer Macht stand
Das Gericht folgte nun den Ausführungen der Verteidigung, die sich auf ein Rechtsgutachten des Professoren Kurt Seelmann stützte. Der Einzelrichter gelangte im (noch nicht rechtskräftigen) Urteil insbesondere zum Schluss, dass die Wirtin ein Schutzkonzept umgesetzt und ihre Gäste über die Hygiene-Regeln informiert habe. Zudem habe sie Personen angewiesen, nicht zu dicht zusammenzustehen.

Mit diesen Massnahmen ende die Verantwortung der Gastronomin, so das Strafgericht. Die Gastronomin habe alles unternommen, was in ihrer Macht gestanden sei. Es sei ihr auch nicht zumutbar gewesen, ihre Stammgäste zusätzlich bei der Polizei zu denunzieren.

Die Wirtin wurde im Gerichtsverfahren vom Wirteverband Basel-Stadt und von GastroSuisse unterstützt. «Wir freuen über diesen wegweisenden Entscheid. Der Verantwortung der Gastronomen wird klare Grenzen gesetzt», so Jascha Schneider-Marfels, Geschäftsführer des Wirteverbands Basel-Stadt und Rechtsanwalt der Freigesprochenen. (htr/npa)