Gelten die gleichen Schutzmassnahmen wie im Winter 2020 vor dem zweiten Lockdown?

Die Grundregeln der Schutzkonzepte sind identisch – mit der Ausnahme, dass neu nicht nur in öffentlich zugänglichen Räumen Maskenpflicht gilt, sondern beispielsweise auch in der Küche und im gemeinsam genutzten Büro. Zudem müssen neu alle Gäste ihre Kontaktangaben hinterlassen; im Herbst reichten noch die Angaben eines Gastes pro Gruppe. Abgesehen davon sind die aktuellen Bestimmungen insgesamt eher weniger streng als unmittelbar vor dem Lockdown. So wurde beispielsweise die Sperrstunde aufgehoben und im Aussenbereich dürfen neu sechs Personen am gleichen Tisch sitzen.

Fünf der erlaubten vier Gäste sitzen drinnen zusammen und behaupten, eine Familie zu sein. Muss ich das als Gastgeber verifizieren?

Die Gastgeber müssen die Daten aller Gäste erfassen. Dort sind Namen und Adresse ersichtlich, sodass zumindest anhand der Adressen überprüft werden kann, ob die Gäste im selben Haushalt wohnen. In einigen Kantonen ist vorgeschrieben, dass der Gastgeber geeignete Massnahmen einhalten muss, dass die Kontaktdaten korrekt angegeben werden. Es sind deshalb die Vorgaben des jeweiligen Kantons einzuhalten.

Dürfen auch fünf WG-Freunde im Innenbereich gemeinsam an einem Tisch sitzen?

Nein. Wenn mehr als fünf Personen an einem Tisch sitzen, dürfen das nur Eltern mit ihren Kindern sein. Selbst Grosseltern sind nicht erlaubt – nicht einmal dann, wenn auch sie im gleichen Haushalt leben.

Was riskiere ich als Wirt, wenn ich trotzdem ausnahmsweise fünf Freunde im Innenbereich an einem Tisch sitzen lasse?

Wenn jemand das Schutzkonzept nicht einhält und kontrolliert wird, kann es zu einer Busse kommen.

Ist diese Busse abhängig davon, ob fünf Personen im Sterne-Restaurant ein Menü mit Weinbegleitung konsumieren oder in ihrer Stammbeiz nur gemeinsam ein Bier trinken?

Die Höhe der Busse hängt nicht von der Art der Konsumation ab, sondern ist für jedes Restaurant gleich hoch.

Stichwort Abstand: Im Schutzkonzept steht, zwischen den Gruppen gelte der 1,5-Meter-Abstand «von Schulter zu Schulter», wenn die Gäste Seite an Seite sitzen, und «von Tischkante zu Tischkante», wenn die Gäste Rücken an Rücken sitzen. Im Restaurant sitzen die Gäste aber teils Schulter an Rücken. Was gilt da?

Es sind ebenfalls 1,5 Meter von Tischkante zu Tischkante einzuhalten.

Im Restaurant müssen die Gäste neu keine Maske mehr tragen, wenn sie am Tisch sitzen. Ist die Maskenpflicht auch für Veranstaltungen gefallen, wenn die Gäste sitzen?

Nein, während eines Seminars oder einer Veranstaltung muss die Maske nach wie vor getragen werden.

Kann ein Restaurant weiterhin geschlossen bleiben, wenn die Betreiber befürchten, dass sich das Öffnen nicht rentiert? Oder verlieren sie damit den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung?

Da gibt es keine allgemeingültige Antwort. Grundsätzlich haben Gastronominnen und Gastronomen eine Schadenminderungspflicht. Das heisst, sie müssen alles unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die Experten wissen Rat

Die Fragen beantwortet haben Annette Rupp und Samuel Bangerter. Juristin Annette Rupp ist Projektleiterin Rechtsdienst bei Hotellerie­Suisse. Politikwissenschaftler Samuel Bangerter ist Projektleiter Wirtschaftspolitik bei HotellerieSuisse.

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Annette Rupp ist erreichbar unter der Nummer 031 370 43 50
(Montag bis Freitag, 8.30–12 Uhr und 14–16 Uhr) oder per E-Mail: rechtsberatung@hotelleriesuisse.ch

Was wurde bezüglich Härtefallhilfen entschieden?

Der Bundesrat will die Stützungsmassnahmen in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen für Unternehmen auslaufen lassen. Einzig die Obergrenze für die Beiträge soll auch für kleine Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent auf 30 Prozent des Jahresumsatzes erhöht werden. Zudem können die Kantone zusätzliche Massnahmen beschliessen und diese aus der Bundeskasse finanzieren lassen. Die entsprechende Verordnungsänderung ist für Juni geplant. Gleichzeitig haben die wirtschaftspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat zwei Motionen für eine weitergehende Verlängerung der Härtefallregelung eingereicht. Diese werden voraussichtlich in der Sommersession traktandiert. In welcher Form das Härtefallprogramm weitergeführt wird, entscheidet sich diesen Monat.

[DOSSIER]

Mischa Stünzi