Die Winzer gelangen ans Bundesverwaltungsgericht, weil sie sich durch das neue Kontrollsystem benachteiligt fühlen. «Wir sind nicht gegen die Kontrolle an sich, aber wir wollen eine Kontrolle und Buchhaltung, die an Familienunternehmen angepasst ist», teilte die Schweizerische Vereinigung der Selbsteinkellernden Weinbauern (SVSW) am Donnerstag mit.

Die kleinen Unternehmen würden bereits in höherem Masse als grosse Geschäfte die Transparenz und die Garantie der Ursprungsbezeichnungen gemäss den Anforderungen der Agrarpolitik gewährleisten, kritisieren sie.

Die neue Weinverordnung, die Anfang 2018 in Kraft trat, sieht vor, dass neu der Bund für die Kontrolle des Handels mit Wein zuständig ist. Darin eingeschlossen sind die Kellereikontrollen, die zuvor von den Kantonen durchgeführt worden waren.

Widerstand gegen zusätzlichen Aufwand
Die Selbsteinkellerer betrachten sich jedoch in erster Linie als Weinhersteller und nicht als Händler. Deshalb wehren sie sich gegen diese Kontrollen, die ihrer Ansicht nach einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen.

Sie legten Beschwerde ein gegen einen Entscheid der Schweizer Weinhandelskontrolle von Ende 2020, mit dem widerspenstige Winzer und Selbsteinkellerer verwarnt worden waren. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) lehnte diese Beschwerde Mitte August grösstenteils ab.

«Verfahren in die Länge gezogen»
Die SVSW beklagt sich zudem, dass das BLW das Verfahren in die Länge gezogen habe. «Es hat es uns seinen Entscheid am Vorabend der Weinlese 2022 und mit einer Beschwerdefrist von 30 Tagen zugestellt», heisst es im Communiqué.

Die Selbsteinkellerer, die fast ausschliesslich aus der Romandie stammen, wollen in ihren Kampf jedoch nicht aufgeben. Ihr Widerstand wird vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt, wo am Freitag eine Beschwerde eingereicht werden soll. Die SVSW umfasst nach eigenen Angaben 600 Mitglieder. Diese stellen ungefähr ein Drittel der Weinhersteller des Landes dar. Zusammen produzieren sie etwa 30 Prozent des Schweizer Weins. (sda/ua)