Der Bundesrat hat die Öffnung der Restaurant- und Barterrassen an verschiedene Bedingungen geknüpft. So gilt für die Gäste eine generelle Sitzpflicht, pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt – und es müssen die Kontaktdaten von allen Gästen erhoben werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Kontaktdaten von Kindern, die mit ihren Eltern am Tisch sitzen.

Weil Erfahrungen in den vergangenen Jahren gezeigt hätten, dass das Einholen von Kontaktdaten bei den Restaurationsbetrieben oft mit Schwierigkeiten verbunden war, will der Kanton Bern eine zentrale Datenbank schaffen. So sollen ab dem 10. Mai die Kontaktdaten von Gastronomie-Gästen über die Registrierungsapplikationen direkt in diese Datenbank des Kantons gelangen. Der Berner Regierungsrat hat dafür die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angepasst. Die Verordnung soll sobald wie möglich aufgeschaltet sein.

Damit will die Kantonsregierung Beizerinnen und Beizer verpflichten, die Kontaktdaten von Besuchern unaufgefordert an die zentrale Datenbank zu übermitteln. Die Daten werden verschlüsselt auf Servern in der Schweiz aufbewahrt. Sie können einzig und allein durch die für das kantonale Contact Tracing verantwortlichen Personen abgerufen werden. Dies, wenn ein konkreter epidemiologischer Grund vorliegt. Eine manuelle Übermittlung bleibt in Einzelfällen möglich. Die Anpassung der Verordnung ermöglicht auch die Schaffung der zentralen Datenbank. (htr/npa)