Seit Montag ist das Konsumieren von Speisen und Getränken in Restaurants, Bars oder Clubs aufgrund eines Bundesratsbeschlusses landesweit nur noch sitzend erlaubt. Bereits etwas länger gilt die Vorgabe des Kantons Zürich, wonach pro autonomen Sektor oder Raum nur noch 100 Personen zugelassen sind. Zudem gilt neu eine Maskenpflicht.

Die Bar & Club Kommission Zürich habe Verständnis dafür, dass Bund und Kanton aufgrund der steigenden Covid-19 Ansteckungszahlen reagieren müssten, teilte die Branchenorganisation der Zürcher Nachtszene-Betriebe am Dienstag mit. Da es zur Natur der Sache gehöre, dass es in Clubs zu engen Kontakten komme, seien die Einschränkungen für die Branche nachvollziehbar.

Das Problem sei, dass die Behörden «auf eine klare Ansage» verzichteten. Einerseits dürften Clubs und Musikbars weiterhin öffnen, andererseits könne die grosse Mehrheit unter den neuen Vorgaben nicht wirtschaftlich betrieben werden.

Sitzende Konsumation drückt Umsatz
Durch Konsumation im Sitzen lässt sich laut der BCK nur ein Bruchteil des normalen Gastronomie-Umsatzes, der normalerweise 70 bis 100 Prozent der Kosten decke, erzielen. Und die 100-Personen-Regel könne in vielen Betrieben räumlich nicht oder nur mit sehr grossem Aufwand umsetzen. Hinzu kämen beträchtliche Mehrkosten beim Personal, etwa für die Durchsetzung der Maskenpflicht und den Tischservice.

In der Praxis kämen die Schutzvorgaben für die Nachtkulturunternehmen einer «amtlich verordneten Schliessung» gleich, lautet das Fazit des Branchensprachrohrs. Nur bei einer tatsächlich verordneten Schliessung aber wäre ein Härtefall gegeben. Und nur dann könnten die Betriebe etwa Verhandlungen um Mietzinsreduktionen führen.

Die BCK hofft, dass der Bund mit den Kantonen über die Unterstützung der Branche rede. «Nur so können Konkurse von an sich gesunden Unternehmen verhindert werden», schreibt sie in der Mitteilung.

Konkret fordert die Branchenorganisation zusätzliche Mittel für die Entschädigung für Kulturunternehmen und damit auch für Musik-Clubs. Wie vorgesehen gelte es 80 Prozent des Schadens auszubezahlen und nicht wie bisher nur 50. Zudem brauche es eine Härtefalllösung für Unternehmen, die nicht als Kulturbetrieb gelten und damit nicht entschädigungsberechtigt seien. (sda)