Der Preisüberwacher verfügt, dass Booking.com seine Kommissionen in der Schweiz senken muss. HotellerieSuisse teilt die Einschätzung. Die hohen Kommissionssätze seien missbräuchlich. Der Verband sieht im Entscheid ein starkes Signal nicht nur für Schweizer Beherbergungsbetriebe, sondern auch als möglichen Impuls für eine breitere europäische Diskussion über faire Rahmenbedingungen im Onlinebuchungsmarkt.
«Obwohl Booking.com in den vergangenen Jahren massiv von der Vermittlung von Hotelübernachtungen profitiert hat, belastet der Plattformbetreiber die Betriebe mit überhöhten Kommissionen und verstärkte so den generellen Kostendruck», sagt Nicole Brändle, Direktorin von HotellerieSuisse.
Die vom Preisüberwacher nun angeordnete durchschnittliche Reduktion der Kommissionssätze um rund einen Viertel sei ein überfälliger Schritt in Richtung fairer Marktbedingungen. «Wir werden nun prüfen, ob die überhöhten Kommissionen rückwirkend geltend gemacht werden können und ob eine entsprechende finanzielle Entschädigung angebracht ist», so Brändle.
Prüfung möglicher Rückforderungen
Seit Jahren kritisiert HotellerieSuisse die missbräuchlich hohen Kommissionen, die internationale Buchungsplattformen wie Booking.com von Schweizer Hotels verlangen. Diese Gebühren hätten nicht nur die Margen der Betriebe belastet, sondern auch ihre unternehmerische Autonomie eingeschränkt. Der Entscheid des Preisüberwachers sei eine klare Bestätigung dieser Kritik und ein bedeutender Erfolg für die Branche, so HotellerieSuisse.
HotellerieSuisse wird nun in Zusammenarbeit mit Rechtsexperten und betroffenen Mitgliedern prüfen, ob und in welchem Umfang Kommissionen auch rückwirkend eingefordert oder kompensiert werden können. Ziel ist es, nicht nur zukünftige Entlastungen sicherzustellen, sondern auch mögliche Schadensersatzansprüche der Hotelièren und Hoteliers zu klären.
Der Plattformbetreiber belastet die Betriebe mit überhöhten Kommissionen.
Nicole Brändle, Direktorin von HotellerieSuisse
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Laut HotellerieSuisse stärkt die Verfügung des Preisüberwachers einerseits die Wettbewerbs- und Investitionsfähigkeit von Schweizer Beherbergungsbetrieben und führt andererseits zu attraktiveren Konditionen für die Gäste. Dass es im Vorfeld trotz intensiver Gespräche zwischen Booking.com und dem Preisüberwacher nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kam, zeige den fehlenden Willen des Unternehmens zu fairen Partnerschaften.
HotellerieSuisse ist überzeugt, dass die konsequente Durchsetzung von fairen Rahmenbedingungen einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Onlinebuchungsmarktes leistet.
Trotz Beschwerde: Weg zu faireren Marktbedingungen ist eröffnet
Die verfügte Senkung der Kommissionen hat drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft zu erfolgen und gilt befristet für drei Jahre. Booking.com will Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.
«Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist. Wir werden Berufung einlegen. Es wird sich aufgrund dieser Entscheidung nichts an unseren Provisionssätzen ändern, bis das Ergebnis unseres Berufungsverfahrens feststeht», so Booking.com. (mm)