Hans-Peter Brändle, wie bewerten Sie die strategische Bedeutung der Sammelklage gegen Booking.com für die Schweizer Hotellerie? 
Die Klage hat eine zentrale Bedeutung, um faire Rahmenbedingungen zu schaffen und die Zusammenarbeit mit Booking.com neu zu gestalten. Dies betrifft jedoch alle Staaten, die sich an der Klage beteiligen – nicht nur die Schweiz. 

Warum beteiligt sich HotellerieSuisse an der Klage? 

HotellerieSuisse unterstützt die Klage, weil Booking.com nachweislich über viele Jahre hinweg missbräuchliche Klauseln verwendet hat, die den Wettbewerb eingeschränkt und den Hoteliers geschadet haben. Das wurde durch mehrere Wettbewerbsbehörden sowie den Europäischen Gerichtshof bestätigt. Es geht um Rechtsdurchsetzung, nicht Konfrontation. Die Klage bietet unseren Mitgliedern die Möglichkeit, ohne Kostenrisiko Schadenersatz geltend zu machen – ein legitimes und wichtiges Signal für Fairness im digitalen Vertrieb.

HotellerieSuisse unterstützt die Klage, weil Booking.com nachweislich über viele Jahre hinweg missbräuchliche Klauseln verwendet hat.

Wie unterstützt HotellerieSuisse konkret jene Betriebe, die an der Klage teilnehmen möchten?

HotellerieSuisse koordiniert die Kommunikation in der Schweiz, steht den Mitgliedern als Informationsdrehscheibe zur Verfügung und stellt den Zugang zu juristischer Erstberatung sicher. Dazu haben wir eine umfangreiche Website erstellt, auf der offene Fragen geklärt werden. Falls noch Fragen offen bleiben dürfen sich die Mitglieder jederzeit bei uns melden. Wir sind jedoch nicht Kläger, nicht Vertragspartner und tragen keine finanzielle Verantwortung. Unsere Rolle ist es, faire Aufklärung zu leisten, nicht, Druck auszuüben. [RELATED]

Könnte es für klagende Hotels zu Nachteilen kommen bei der weiteren Zusammenarbeit mit Booking.com?
Nein. Es wäre rechtswidrig, wenn Booking.com Betriebe – in welcher Form auch immer – aufgrund der Teilnahme an dieser Initiative sanktionieren würde. Auch in einer ähnlichen Sammelklage von etwa 2’000 deutschen Hotels im Jahr 2020 hat Booking.com die rechtlichen Schritte der Hotels respektiert. Zudem wird erwartet, dass mehrere tausend Beherbergungsbetriebe aus ganz Europa an dieser Initiative teilnehmen werden. Es liegt nicht im kommerziellen oder strategischen Interesse von Booking.com, die laufende Geschäftsbeziehung mit diesen Betrieben zu gefährden. 

Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass Schweizer Hotels am Ende effektiv entschädigt werden?
Die Erfolgsaussichten sind sehr gut: Der Europäische Gerichtshof hat Booking.com eindeutig rechtswidriges Verhalten bescheinigt. Ein vergleichbares Verfahren ist bereits in Deutschland in fortgeschrittener Phase. Auch Booking.com wird an einer Einigung interessiert sein, um Reputations- und Folgeschäden zu vermeiden.

Gibt es Überlegungen, die Zusammenarbeit mit Booking.com grundsätzlich neu zu verhandeln oder einzuschränken?

Nein, Booking.com ist ein wichtiger Vertriebskanal für unsere Beherbergungsbetriebe, und es liegt im Grundsatz in der unternehmerischen Freiheit jedes Betriebs, mit Booking.com zusammenzuarbeiten. Wir als Verband sehen unsere Aufgabe darin, faire Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Booking.com zu schaffen und – wie im aktuellen Fall – rechtliche Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, falls dies erforderlich ist. Wir werden jedoch nicht in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingreifen.

Weitere Informationen
HotellerieSuisse stellt als Informationsdrehscheibe den Betrieben vielfältige Informationen zur Sammelklage zur Verfügung.
Informationen zur Sammelklage

Der Verband steht für individuelle Auskunft zur Verfügung:
politik[at]hotelleriesuisse.ch