Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) erzielte 2021 unter den bekannten Rahmenbedingungen ein insgesamt positives operatives Ergebnis. Dies teilt die SGH mit.

Die im Jahr 2020 aufgrund von COVID-19 vorgenommene Risikobeurteilung des Darlehensportfolios habe dazu geführt, dass die Gesellschaft per Ende 2020 eine Überschuldung ausweisen musste. Über eine mit dem Bund abgeschlossene Vereinbarung zur Verlustübernahme konnte diese gemäss SGH gedeckt werden.

Neue Vereinbarung mit Bund
Die nach gleicher Systematik per Ende 2021 vorgenommene Überprüfung dieser Beurteilung habe gezeigt, dass die Mehrheit der Kundinnen und Kunden im Jahr 2021 trotz COVID-19-Einflüssen gute betriebliche Ergebnisse ausweisen konnte. Aus diesem Grund sei die Beurteilung der Risiken insgesamt per 31.Dezember 2021 tiefer ausgefallen und die Überschuldung habe damit reduziert werden können. Die Fortführung der Fördertätigkeit für 2022 ist gemäss SGH durch eine neue Vereinbarung zur Verlustübernahme mit dem Bund gegeben.

Die 55. Generalversammlung der SGH vom 23. Juni im Zürich Marriott Hotel fand unter zahlreicher Anwesenheit von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern sowie Gästen statt, wie die SGH weiter mitteilt.

Einflüsse der aktuellen Teuerung
Präsident Thomas Bieger ging in seiner Ansprache einerseits auf die Vergangenheit unter den bekannten COVID-19-Einflüssen und deren Folgen und andererseits auf die aktuelle Teuerung und deren Auswirkungen insbesondere auch auf die Beherbergungsbranche sowie die SGH ein.

Die Gastreferenten Philipp Lütolf vom Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ der Hochschule Luzern, sowie Michael Caflisch, Leiter Tourismusentwicklung vom Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden, sprachen über Bewertungsmodelle der Hotellerie – auch unter dem Aspekt der Teuerung. Sie beschrieben die Rolle der SGH in der touristischen Entwicklung aus Sicht eines Tourismuskantons. (htr/ua)

Darlehen und Beratung
Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft und setzt als Kompetenzzentrum die Beherbergungsförderung als Teil der Tourismuspolitik des Bundes um. Sie gewährt subsidiäre Darlehen an Beherbergungsbetriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten. Zudem bietet sie Beherbergungsbetrieben, Tourismusunternehmen, Banken, der öffentlichen Hand sowie weiteren Institutionen in der ganzen Schweiz Beratungsdienste an. Der Wissenstransfer zugunsten der Beherbergungsbranche rundet das Tätigkeitsfeld der SGH ab.