Die Alp Sprella im Val Mora in Graubünden darf nicht in eine SAC-Hütte umgebaut werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des WWF Schweiz und von Pro Natura gutgeheissen und die vom Kanton Graubünden und der Gemeinde Val Müstair erteilten Baubewilligungen aufgehoben.

Das Projekt sah den Umbau des bestehenden Alp- und Stallgebäudes in eine SAC-Hütte mit Sommerbetrieb vor. Geplant waren 54 Gästebetten und eine Küche. Heute umfasst das Touristenlager rund 25 Betten, wie aus einem veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. [RELATED]

Die Gebäude liegen in der Landwirtschaftszone. Es bedarf deshalb einer Standortgebundenheit des Projekts. Das Bundesgericht stützt die Sicht der Beschwerdeführer sowie des Bundesamtes für Umwelt (Bafu).

Keine Notunterkunft
Das Bafu hielt in seiner Stellungnahme fest, dass SAC-Hütten als Notunterkünfte oder als Ausgangspunkte für Touren dienen, die ohne die Unterkunft nicht unternommen werden könnten. Seien diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann seien solche Unterkünfte wie «gewöhnliche» Hotels an einem Standort innerhalb der Bauzonen zu errichten.

Aus alpinistischer Sicht gebe es zudem keine Notwendigkeit für die Hütte. Sämtliche Touren könnten das ganze Jahr problemlos vom Haupttal aus geführt werden.

In seinen Ausführungen hält das Bundesgericht weiter fest, die bloss bequemere Erreichbarkeit des Tals für eine potenzielle Zielgruppe sei kein ausreichender Grund, um die Standortgebundenheit des Vorhabens zu bejahen. Es reiche deshalb nicht, wenn das Val Mora für weniger trainierte Wandersleute und Familien mit Kindern nicht oder nur in eingeschränkten Rahmen erreichbar sei. (keystone-sda)