Die Daten juristischer Personen (Unternehmen) unterliegen ab dem 1. September 2023 nicht mehr dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG), hingegen werden die Anforderungen an die Bearbeitung von Daten natürlicher Personen erhöht. Ein weiterer Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die Datensicherheit. Die Neuerungen bedingen strengere Vorgaben beim Umgang mit Personendaten und eine entsprechende Überprüfung des betriebsinternen Datenschutzes sowie Anpassungen dafür, die Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes zu erfüllen. Werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten, drohen Bussen von bis zu 250 000 Franken.   
Da die Umsetzungsarbeiten in den Betrieben aufwendig sind, stellt HotellerieSuisse seinen Mitgliedern ab Mitte September 2022 in Zusammenarbeit mit der auf Datenschutz spezialisierten Kanzlei MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep AG exklusiv und kostenlos eine digitale Toolbox zur Verfügung. Diese wird unter anderem enthalten:  

  • ein spezifisch auf Mitgliederbetriebe zugeschnittenes GAP-Assessment. Diese Analyse ist der erste Schritt zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
  • Templates und Musterdokumente unter spezifischer Berücksichtigung der Datenverarbeitungen in der Hotellerie.
  • Webinare zur Umsetzung der verschiedenen Templates. Zur GAP-Analyse und zu den einzelnen Templates werden im Monatsabstand Webinare durchgeführt, die auf der exklusiv für Mitglieder zugänglichen Website der Toolbox abrufbar sind.
  • Update und Ergänzung des Whitepaper DSGVO/Datenschutz in der Hotellerie: Die Broschüre zur Europäischen Datenschutzverordnung DSGVO wird umfassend überarbeitet und um die Vorgaben des DSG ergänzt.

Bettina Baltensperger leitet den Rechtsdienst bei HotellerieSuisse.