In der Stadt Zürich gibt es rund 8400 Zweitwohnungen. Das sind 3,8 Prozent der Wohnungen. Der Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Regulierung. Er will lediglich die Entwicklung der Quartiere im Zentrum beobachten. Eine Mehrheit des Stadtparlamentes war am Mittwochabend mit diesem Vorgehen aber nicht einverstanden.

Von den 8400 Zweitwohnungen sind rund 6550 private Wohnungen, der Rest sind bewirtschaftete Appartements. Nicht zu den Zweitwohnungen zählen unter anderem Wohnungen, die von Personen mit Wochenaufenthalt oder von Studierenden gemietet werden.

Im November 2016 hatte der Gemeinderat einen Antrag der Regierung auf Abschreibung einer Motion zum Thema Zweitwohnungen zurückgewiesen und vom Stadtrat einen ausführlichen Bericht gefordert.

Trotz des Berichts war die Mehrheit (SP, Grüne, AL) jedoch immer noch nicht bereit, die AL-Motion aus dem Jahr 2009 abzuschreiben. Sie setzte dem Stadtrat am Mittwoch eine Nachfrist von 12 Monaten.

Nun muss der Stadtrat dem Gemeinderat eine Vorlage für eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) unterbreiten, mit dem Zweck, dass Hotelnutzungen, gewerblich kommerziell genutzte Zweitwohnungen sowie dem Tourismus dienende Beherbergungsflächen nicht dem Wohnanteil anzurechnen sind.

Von dieser Regelung erfasst werden sollen Business-Appartements sowie auch Wohnungen, sofern diese regelmässig und gewerbsmässig jeweils unter drei Monaten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, dass Erstwohnungen in Wohnhäusern im Umfang der Wohnanteilspflicht geschützt bleiben.

Hotels nicht aus Stadt jagen
Wie die Befürworter argumentierten, «will niemand Hotels aus der Stadt jagen». Aber was ein Gewerbe sei, solle auch zum Gewerbe gezählt werden und dürfe nicht im Wohnanteil verrechnet werden. Dies gelte auch für gewerblich genutzte Zweitwohnungen.

Hochbauvorstand André Odermatt (SP) gab unumwunden zu, dass in Zürich «Zweitwohnungen ein Dauerbrenner sind», auch wenn ihre Zahl relativ klein sei.

Das Anliegen aus dem Parlament werde Kopfzerbrechen bereiten, denn die Definitionen zu gewerblicher Nutzung müssten rechtlich abgesichert sein. Es müsse etwas rauskommen, das kontrollierbar und nachvollziehbar sei, sagte Odermatt weiter. Nur so könne es auch Wirkung entfalten.

Hochbauvorstand Odermatt sowie FDP, SVP, GLP und EVP hatten vergeblich für die Abschreibung der Motion geworben. Die FDP sah «gar kein Problem und folglich auch keinen Handlungsbedarf». Die SVP sah zwar ein Problem, etwa bei Stockwerkeigentum – hätte aber lieber einen neuen Vorstoss gesehen.

Die EVP sah Abgrenzungsprobleme und einen «immensen bürokratischen Aufwand». Diesen befürchtete auch die GLP. Zudem sei man in einem dynamischen Umfeld, das aber noch keiner Regulierung bedürfe. Beobachten genüge. Der Parlamentsmehrheit war dies zu wenig.

Mit 66 Ja- zu 54-Nein-Stimmen setzte sie durch, dass sich der Stadtrat nun nochmals an die Arbeit machen muss. Eine über zehnjährige Motions-Geschichte geht also weiter. (sda)