In Italien entschärft seine Mitte Dezember eingeführten Einreise-Beschränkungen per 1. Februar. Geimpfte und Genesene dürfen wieder einreisen, ohne ein negatives Testergebnis vorweisen zu müssen. Einreisende aus der EU benötigen aber einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis, oder sie müssen nachweisen können, genesen zu sein. Zuvor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle - egal, ob geimpft oder genesen - auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.

Seit Anfang Januar hat Italien eine Corona-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Nun müssen Ungeimpfte dieser Altersgruppe eine Strafe von 100 Euro bezahlen, wenn sie erwischt werden. Vom 15. Februar an können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2G-Regel - also geimpft oder genesen.

Änderungen gibt es auch beim Einkaufen. Am Dienstag trat für Geschäften, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, die 3G-Regel in Kraft. In Buchhandlungen, Banken oder Ämtern braucht man also zumindest einen negativen Test. Ausgenommen sind etwa Supermärkte oder Apotheken.

In dem Land mit rund 60 Millionen Einwohnern sind fast 81 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen Covid-19 geimpft. Die täglichen Corona-Fallzahlen gingen zuletzt zurück. Am Montag meldeten die Behörden rund 57 700 Neuinfektionen und annäherend 350 Virus-Tote. (sda/dpa/npa)