Der Bundesrat hat am Freitag den fünften Lockerungsschritt der Corona-Schutzmassnahmen in Konsultation gegeben. Definitiv über die Öffnungen ab 28. Juni entscheiden will er am 23. Juni.
Nachfolgend die wichtigsten Vorschläge:

Covid-Zertifikat:
Das Covid-Zertifikat will der Bundesrat für Grossanlässe und in Discos vorschreiben. Veranstalter von Anlässen mit unter 1000 Personen sowie Sport-, Kultur- und Freizeitbetriebe und Restaurants können das Zertifikat verlangen und dafür von Erleichterungen bei den Schutzmassnahmen profitieren. Im öffentlichen Verkehr, in Läden und an privaten Anlässen soll das Zertifikat nicht eingesetzt werden dürfen.

Grossveranstaltungen:
Für Anlässe ab 1000 Personen ist das Covid-Zertifikat Pflicht. Wer sich in Innenräumen bewegt, muss eine Maske tragen. Drinnen können bis zu 3000 Personen teilnehmen, im Freien bis zu 5000, unabhängig davon, ob eine Sitzpflicht gilt. Es dürfen bei allen Veranstaltungen zwei Drittel der Kapazität genutzt werden.

Gastronomie:
In Innenräumen sollen neu sechs statt wie bisher vier Personen an einem Tisch erlaubt sein. Draussen ist die Grösse der Gruppen unbeschränkt. Im Innern gilt nach wie vor Maskenpflicht, und es müssen Kontaktangaben der Gäste erhoben werden.

Masken:
In Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen will der Bundesrat die Maskenpflicht aufheben, auch an Haltestellen in Aussenbereichen von Bahnhöfen. Auch auf Sesselliften oder Aussendecks von Schiffen soll die Maskenpflicht aufgehoben werden.

Masken am Arbeitsplatz:
Die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz soll fallen. Die zum Schutz der Angestellten verpflichteten Arbeitgeber entscheiden, wo und ob Masken nötig sind. Wo Angestellte den Abstand zu Kunden respektive Gästen nicht einhalten können, bleibt die Maskenpflicht, etwa in Restaurants und im Detailhandel.

Masken an Schulen:
An nachobligatorischen Schulen - Gymnasien, Berufsschulen und Fachmittelschulen - fällt die generelle Maskenpflicht ebenfalls. Neu sollen wieder die Kantone entscheiden, ob Masken getragen werden müssen.

Innenräume:
Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen müssen - sofern Masken getragen werden - pro Person noch vier Quadratmeter zur Verfügung stellen. Können keine Masken getragen werden, sind zehn Quadratmeter Platz vorgeschrieben. Aquaparks dürfen wieder für alle Gäste öffnen.

Tanzlokale:
Discos und Tanzlokale sollen Ende Juni wieder öffnen dürfen. Bis zu 250 Personen dürfen anwesend sein. Maskenpflicht besteht nicht, aber es müssen Kontaktdaten erhoben werden.[RELATED]

Amateursport und Kultur:
Die Beschränkung für Gruppengrössen fällt. In Innenräumen gilt Masken- und Abstandspflicht. Können diese Vorgaben nicht eingehalten werden - etwa beim Mannschaftssport, beim Ausdauersport oder bei Blasmusikproben - müssen pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Chor-Auftritte im Innern sollen wieder erlaubt werden.

Selbsttests:
Die Testkits für Selbsttests sollen neu neben Apotheken auch in Drogerien und im Detailhandel verkauft werden. Vom Bund finanzierte Gratistests soll es aber nur in Apotheken und nur für Ungeimpfte respektive für Personen geben, die Covid-19 noch nicht durchgemacht haben.  (sda/lm)