Seit 13. September 2021 gilt die Zertifikatspflicht unter anderem für diverse touristische Dienstleistungen. Nun können auch Reisende aus Drittstaaten die Ausstellung eines schweizweit gültigen Covid-Zertifikats beantragen, sofern sie mit einem von der EU zu-gelassenen Impfstoff (EMA-Liste: Moderna, Pfizer, Janssen/Johnson&Johnson, Astra-Zeneca) geimpft wurden. Der Bund hat am Dienstag die Webseite Nationale Antragsstelle Covid-Zertifikat aufgeschaltet. 
 
Gäste aus den Drittstaaten können ein Antragsformular ausfüllen und die relevanten Dokumente hochladen. Erforderlich sind ein gültiger Identitätsausweis (Pass oder ID) und Nachweise der vollständigen Impfung im Ausland oder ein positives molekularbiologisches Testresultat (z.B. PCR-Test) eines ausländischen Labors sowie, dass der Gast in die Schweiz einreist (z.B. Hotelübernachtung, Reiseticket)

Weiterführende Informationen für Hoteliers zum Umgang mit dem Covid-Zertifikat hier.

Der Antragsteller erhält sein anerkanntes Schweizer Covid-Zertifikat per Mail als PDF zugeschickt oder kann dieses per Transfer-Code in die Schweizer Covid-Zertifikats-App übertragen. Das ausgestellte Zertifikat ist für den Gast nur in der Schweiz gültig und nicht in der EU.
 
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist darauf hin, dass es aufgrund der oben erwähnten Bearbeitungsdauer in den ersten Tagen vereinzelt zu Verzögerungen bei der Ausstellung von Schweizer Covid-Zertifikaten kommen kann. Bund und Kantone rechnen mit einer Bearbeitungszeit von fünf Tagen. (htr)