Offen war zuletzt noch die Frage, wie viel ihrer Reserven Betreiber von touristischen ÖV-Angeboten – beispielsweise von Schiffen oder Seilbahnen – aufbrauchen sollen müssen, wollen sie Geld erhalten.

Mit 102 zu 76 Stimmen bei drei Enthaltungen schloss sich der Nationalrat der Haltung des Ständerates an. Er folgte damit dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) – die allerdings nur durch den Stichentscheid von Kommissionspräsident Jon Pult (SP/GR) zustande gekommen war.

Anbieter touristischer Angebote erhalten damit ihre Ertragsausfälle für 2021 entschädigt, sofern diese grösser sind als ein Drittel der in den Jahren 2017 bis 2019 gebildeten Reserven.

Die Minderheit der KVF-N wollte darauf beharren, dass die betroffenen Transportunternehmen zunächst alle Reserven aufbrauchen müssen.

«Lobbying funktioniert»
Lobbying im Bundeshaus funktioniere offensichtlich, kommentierte Barbara Schaffner (GLP/ZH) in der Nationalratsdebatte den Beschluss der kleinen Kammer. Der Ständerat bevorzuge Betreiber von Seilbahnen und Schiffen gegenüber allen anderen Unternehmen, die Gelder aus dem Unterstützungspaket für den öffentlichen Verkehr erhalten könnten. Im Regional- und Ortsverkehr müssen dafür alle Reserven aufgebraucht werden.

Unterstützung erhielt Schaffner von Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Die ungleiche Behandlung sei für den Bundesrat nicht nachvollziehbar. Mehr noch, wer keinen Service-Public-Auftrag habe, werde mit der Version des Ständerats grosszügiger behandelt.

Kurt Fluri (FDP/SO) wandte dagegen namens der Kommissionsmehrheit ein, angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Ständerat sei ohnehin klar, dass sich dieser am Ende durchsetzen werde – es sei denn, der Nationalrat wolle das ganze Unterstützungspaket riskieren.

Fluri sagte zudem, dass bei touristischen ÖV-Angeboten Investitionen in die Sicherheit aus den Reserven finanziert werden müssten. In dieser Hinsicht habe die Version des Ständerats Vorteile.

Insgesamt 240 Millionen Franken
Schon in früheren Beratungen hat das Bundesparlament beschlossen, wie vom Bundesrat vorgeschlagen nicht nur den regionalen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr weiter finanziell zu unterstützen, sondern auch den Ortsverkehr und touristische Verkehrsmittel. [RELATED]

Konkret geht es um Beiträge von insgesamt 240 Millionen Franken für pandemiebedingte Verluste im Jahr 2021. 150 Millionen Franken sind dabei für den regionalen Personenverkehr vorgesehen, 50 Millionen für den Ortsverkehr, 25 Millionen für den Schienengüterverkehr und maximal 15 Millionen für touristische Angebote. Nicht Teil des Pakets ist der Fernverkehr der SBB.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung. (sda)