(Keystone-SDA) Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) zeigt sich einverstanden mit einer Vorlage des Parlaments betreffend einer Ausnahmeregelung für Angehörige von Drittstaten im Schweizer Arbeitsmarkt. Die Vorlage sieht vor, Drittstaaten-Angehörige mit Hochschulabschluss in Bereichen, in denen der Fachkräftemangel ausgewisen ist, einzusetzen.

Nach Angaben des Bundesrates würden jährlich schätzungsweise 200 bis 300 Personen von der vorgeschlagenen Ausnahme aus dem Drittstaaten-Kontingent profitieren. Es gehe um Menschen mit Schweizer Ausbildung, die in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert seien, schrieb die Landesregierung.

Die Kommission verabschiedete die Vorlage mit 18 zu 7 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Bundesrat will die Ausnahme vom Drittstaaten-Kontingent für Absolventinnen und Absolventen der Universitäten und der Eidgenössischen Technischen Hochschulen.

Ausgeweitete Vorlage
Die SPK-N will die Ausnahme hingegen für die gesamte Tertiärstufe - also auch für Personen mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischen Diplomen sowie Abschlüssen von höheren Fachhochschulen, wie etwa einer Hotelfachschule. Auch Postdoktorandinnen und -doktoranden sollen einbezogen werden.

Zu eng gefasst ist der Kommission auch die Beschränkung auf eine Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse. Die Mehrheit will, dass eine qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Bezug zum Hochschulabschluss möglich sein muss. Die Minderheit der SPK-N ist der Auffassung, dass dieses Ansinnen der in der Verfassung verankerten Zuwanderungssteuerung widerspricht. Sie will die Ausnahme daher einschränken. Mit der Vorlage wird eine Motion von Nationalrat und Unternehmer Marcel Dobler (FDP/SG) umgesetzt.[RELATED]