Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung am Dienstag beschlossen, wie die Deutschen Presse-Agentur erfuhr. Ziel ist die bessere Eindämmung der Corona-Pandemie. Schon kurz nach dem Beschluss wurde erste Kritik laut. Die Parteien im Bundestag dürften auf Änderungen drängen.

Vorgesehen sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen. So soll in Deutschland von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt ausserhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.

Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100'000 Einwohner kommen. Dieser Punkt ist allerdings umstritten.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte, die geplanten Ausgangsbeschränkungen nicht aufzuweichen. Ausgangssperren hätten in Portugal, England und Frankreich eine wichtige Rolle bei der Pandemiebekämpfung gespielt, sagte er der «Augsburger Allgemeinen». Studien hätten auch eine klare Wirksamkeit erwiesen.

In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur dann gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschliesslich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region untersagt sein.

Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.

An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden. Vorgesehen ist zudem, dass der Bund über eigene Verordnungen die Corona-Massnahmen vor Ort steuern kann – dazu bräuchte es aber jeweils die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten, Covid-19-Kranken und Todesfälle drücken, bis auch durch immer mehr Impfungen die Pandemie eingedämmt werden kann. (sda/dpa)