(Medienmitteilung) Der Bürokratieabbau bei der Meldepflicht, die Erweiterung des SGH-Förderperimeters und die Stärkung der Sozialpartnerschaft sind angenommen. HotellerieSuisse zeigt sich in ihrer Medienmitteilung zufrieden und bezeichnet die Ergebnisse als «wichtige Erfolge für die Beherbergung».

Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für eine digitalisierte und national einheitliche Lösung der obligatorischen Meldepflicht in der Beherbergung ausgesprochen. Damit sollen künftig Betriebe und kantonale Behörden gleichermassen entlastet werden. Zudem hat der Ständerat am 14. Dezember als Zweitrat der Erweiterung des Förderperimeters der Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit auf die Städte zugestimmt. Weiter bekennen sich National- und Ständerat mit der Annahme der Motion Ettlin klar zur Sozialpartnerschaft. 
 
«Sobald das Meldeschein-Verfahren einheitlich digitalisiert ist, erhalten unsere Gäste ein einfacheres Erlebnis beim Check-in», lässt sich HotellerieSuisse-Präsident Andreas Züllig in der Medienmitteilung zititeren und fügt an: «Mit der Erweiterung des Förderperimeters werden zudem gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe geschaffen.» Damit hat das Parlament während der laufenden Wintersession laut HotellerieSuisse an wichtigen Stellen Verbesserungen für die Beherbergungsbranche gutgeheissen. 
 
Bürokratieabbau durch Digitalisierung 
Aufgrund des Schengen-Durchführungsabkommens sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, von jedem ausländischen Gast einen Meldeschein ausfüllen zu lassen. Zurzeit ist dieses Verfahren pro Kanton unterschiedlich, häufig noch in Papierform. Mit dem Entscheid vom 15. Dezember hat der Nationalrat den Weg frei gemacht für eine digitale, national einheitliche Lösung. Damit möchte er dem aktuell herrschenden Bürokratiewahnsinn ein Ende setzen. Die Vollzugshoheit bleibt weiterhin bei den kantonalen Behörden. Die Handhabung soll lediglich vereinfacht werden. Dies steht im Einklang mit der neuen Tourismusstrategie 2021 des Bundes, in der die Digitalisierung als wichtiges Ziel und Handlungsfeld identifiziert wird.
 
Förderung einer modernen Customer Journey
Während Hotels nicht mehr Unmengen an Papier ausdrucken und archivieren müssen, würde die neue digitale Lösung auch den Gästen zugutekommen. Heute müssen Gäste bei jeder Übernachtung in der Schweiz in jedem Hotel einen neuen Meldeschein ausfüllen und unterzeichnen, wodurch es zu unnötigen Wartezeiten beim Check-In kommt. Die Gäste können dadurch auch nicht vollständig online eingecheckt werden. Dies entspricht laut HotellerieSuisse keiner modernen Customer Journey, die in anderen Ländern längst Alltag sei. 
 
Gleiche Chancen für Stadthotellerie bei Hotelkrediten
Weiter hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, dass mit der Erweiterung des Förderperimeters für Hotelkredite neu auch einzelne Betriebe in grossen Städten von dieser Form der Kapitalbeschaffung profitieren können und nicht wie bisher nur Betriebe in klassischen Tourismusgebieten. Damit wird laut HotellerieSuisse strukturellen Veränderungen im Tourismus Rechnung getragen. So sei es nicht mehr zeitgemäss, Fördergelder nur für Betriebe in klassischen Tourismusorten zu sprechen, weil der Trend sowohl in den Städten als auch in den klassischen Destinationen in Richtung Ganzjahrestourismus und weniger Saisonalität gehe, heisst es in der Mitteilung. 
 
Städtischen Betrieben fehlt es an Investoren
«Der Tourismus in den Städten hat stark an Bedeutung gewonnen, steht aber auch vor grossen Herausforderungen», erklärt HotellerieSuisse in der Mitteilung. Einerseits führe die Digitalisierung zu einem Wandel des klassischen Geschäftstourismus, andererseits seien die Gäste aus den Fernmärkten während der Pandemie weggebrochen und noch nicht vollständig zurückgekehrt. Viele städtische Betriebe seien deshalb auf Kredite der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) angewiesen, da Banken ihnen gegenüber risikoaverser sind, selbst wenn sie eine gute Bonität aufweisen. Es fehlt der Stadthotellerie laut HotellerieSuisse nicht an Ideen und Potential, aber oftmals an Investoren. Diesem Problem wird mit der Zustimmung des Parlaments zur Erweiterung des Förderperimeters Rechnung getragen.
 
«Wichtig ist, dass die Förderung der Stadthotellerie dabei nicht auf Kosten der klassischen Tourismusorte auf dem Land oder in den Bergen gehen soll. Aus diesem Grund braucht es gleichzeitig eine Aufstockung der SGH-Mittel. Dabei handelt es sich nicht um A-fonds-perdu-Beiträge, sondern um Darlehen, von denen nur marktfähige Hotels Gebrauch machen können», konkretisiert HotellerieSuisse.

Innovative Projekte gezielt unterstützen
Der Ständerat hat am 14. Dezember ausserdem ein drittes, wichtiges Geschäft für die Beherbergungsbranche als Erstrat angenommen. Das «Innotour-Gesetz» soll dahingehend angepasst werden, dass der Bund neu bis zu 70 Prozent der anrechenbaren Kosten durch Finanzhilfen unterstützt (bisher: 50 Prozent). Mit dieser Flexibilisierung der Bundesanteile können künftig mehr innovative Projekte realisiert werden. HotellerieSuisse fordert in der Mitteilung den Nationalrat auf, die geplante Anpassung ebenfalls anzunehmen. Damit werde ein Beitrag zum Erhalt der Innovationskraft der Branche geleistet.
 
Nationalrat stärkt allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge
Der Nationalrat bestätigt zudem den Entscheid des Ständerats und will, dass Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (ave GAV) zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch anderslautenden Bestimmungen der Kantone vorgehen. Er hat eine entsprechende Motion angenommen. Eine breite Allianz aus 27 Wirtschafts- und Branchenverbänden, bei der auch HotellerieSuisse dabei ist, begrüsst laut Mitteilung den Entscheid.