Veranstalter von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin finanzielle Unterstützung beim Bund und den Kantonen beantragen, für den Fall dass ihr Anlass aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 abgesagt, verschoben oder stark eingeschränkt werden muss. Gesuche für die Zusicherung des Schutzschirms für bevorstehende Anlässe können von den Veranstaltern noch bis Ende Oktober eingereicht werden, meldet der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung und erklärt, dass die entsprechende Covid-19-Verordnung Publikumsanlässe des Bundes noch bis 31. Dezember 2022 in Kraft sei. 

Laut Kanton Zürich ist das Ziel des Schutzschirms, die Planungssicherheit für Veranstaltungsunternehmen zu stärken. Diese würden im Schadensfall eine Franchise und einen Selbstbehalt der ungedeckten Kosten tragen. Der Bund beteilige sich zur Hälfte an den vom Kanton ausbezahlten Entschädigungen.

Der Schutzschirm wurde während der Corona-Pandemie vom Bund eingeführt. Auf Antrag des Regierungsrates hat der Zürcher Kantonsrat am 21. Juni 2021 beschlossen, den Schutzschirm auch für Veranstaltungen im Kanton Zürich anzubieten. Er wurde für Veranstaltungen ab dem 2. September 2021 in Kraft gesetzt und gilt für Anlässe mit mehr als 1000 Teilnehmenden. (mm/fch)