Damit muss der Regierungsrat, der das Anliegen ebenfalls unterstützte, eine Gesetzesänderung vorbereiten und diese dem Kantonsparlament unterbreiten. Dem Volk vorgelegt wird die Initiative wegen der Zustimmung des Parlaments nicht.

Heute beschränkt im Kanton Schwyz das Gastgewerbegesetz die Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben grundsätzlich auf die Zeit von 5 Uhr bis 24 Uhr. Wer länger geöffnet haben will, muss beim Gemeinderat eine Bewilligung einholen.

Junge Schwyzer sind mobil
Für die Junge CVP ist die Polizeistunde ein «überholtes Instrument zur Überwachung der Bevölkerung». Könnten die jungen Schwyzer im Kanton nicht mehr in den Ausgang gehen, würden sie ihr Abenteuer auswärts suchen, sagte Dominik Blunschy (CVP). «Hören wir auf, den Schlummertrunk zu kriminalisieren». Christian Grätzer (FDP) stimmte dem zu. Die Polizei habe wichtigere Aufgaben, als Überhöckler zu bestrafen. Es sei eine Bevormundung, wenn in einem Restaurant ein Bier nach Mitternacht nur mit behördlicher Bewilligung getrunken werden könne.

Für die Initiative ins Feld geführt wurde ferner, dass das Gastgewerbe Bürokratieaufwand und damit Kosten sparen könne, wenn es keine Verlängerungen mehr beantragen müsse. Auflagen solle es nur noch geben, wenn diese zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung oder des Jugendschutzes nötig seien, sagte Grätzer. Xaver Schuler (SVP) und Urs Heini (SP) unterstützten namens ihrer Fraktionen ebenfalls die Initiative. Heini wies darauf hin, dass es bei dieser Vorlage auch um Arbeitnehmer gehe, die länger arbeiten müssten. Es gelte aber anzuerkennen, dass sich die Gesellschaft und die Ausgehgewohnheiten geändert hätten. (sda)