Die Kleine Kammer hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative zur Anpassung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) endgültig abgelehnt. Der Gesetzesvorschlag forderte, dass im persönlichen Bereich oder im kleinen Kreis in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen keine Urheberrechtsentschädigung fällig wird, wenn dort öffentliche Werke wie Filme oder Musik abgespielt wird.

Die Anpassungen im Urheberrechtsgesetz hatte Nationalrat Philippe Nantermod (FDP/VS) verlangt. Die Mehrheit der Rechtskommission des Ständerates (RK-S) wollte aber die bei der Revision des Urheberrechts mit dem Kompromiss der Arbeitsgruppe Agur gefundene Lösung nicht in Frage stellen.

In der Gruppe waren Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer, Konsumenten und die Verwaltung vertreten. Das neue Urheberrecht gilt seit dem am 1. April 2020. (sda/npa)