Der Grosse Rat hat am Dienstag auf Antrag des Regierungsrats den Kredit um 325 Millionen auf 450 Millionen Franken aufgestockt. 60 Millionen Franken wurden bislang ausbezahlt.

Der Entscheid fiel an der Sitzung in Spreitenbach AG einstimmig. Alle Parteien sprachen sich für die Aufstockung aus. «Hilfe tut not», sagte ein FDP-Sprecher. Die bisherigen Massnahmen hätten sich bewährt, aber es müsse jetzt nachgebessert werden. Letztlich müssten jedoch auch die Bundesgelder über die Steuereinnahmen wieder zurückbezahlt werden.

Ein Mitte-Sprecher wies darauf hin, das Risiko von Konkursen und Arbeitslosigkeit müsse vermindert werden. Die 450 Millionen Franken würden auf den ersten Blick nach viel Geld tönen. Der Kanton selbst müsse 111 Millionen Franken tragen, denn der grösste Teil des Geldes komme vom Bund.

Die Lage vieler Betriebe sei trübe und ungewiss, hielt ein SVP-Sprecher fest. Es sei wichtig, dass die betroffenen Firmen so schnell wie möglich wieder normal arbeiten könnten. Die Fraktion stelle sich geschlossen hinter den Antrag des Regierungsrats.

Die Hilfe müsse schnell bei den Unternehmen ankommen, sagte ein SP-Sprecher. Der Staat und die Unternehmen hätten ein gemeinsames Risiko zu tragen, hielt ein GLP-Sprecher fest. Es dürfe jedoch kein Strukturerhalt betrieben werden.

Perspektive für Unternehmen
Der zuständige Regierungsrat Dieter Egli (SP) sagte, man befinde sich leider immer noch in einer «historischen Situation». Es brauche Sicherheit für die Aargauer Unternehmen. Sie sollten eine Perspektive erhalten.

Bislang seien 2500 Gesuche eingereicht worden, gab Egli bekannt. Davon seien 1700 Gesuche bewilligt und 550 Gesuche abgelehnt worden. Gemäss Egli wurden 60 Millionen Franken ausbezahlt. Zudem wurden Kreditgarantien für 12 Millionen Franken gesprochen.

Fixkostenbeiträge für Zulieferer
Bei der aufgestockten Hilfe geht es um Fixkostenbeiträge für Firmen mit hohem Umsatzausfall und um von Behörden geschlossene Betriebe. Neu können auch Unternehmen mit hohem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent Fixkostenbeiträge in Anspruch nehmen. Der Regierungsrat beschloss, dass die branchenüblichen Fixkosten über eine Dauer von zwölf Monaten abgedeckt werden.

Der maximale Beitrag pro Unternehmen beträgt weiterhin höchstens 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018/2019 und maximal 750'000 Franken. Mit dieser Massnahme können im Kanton insbesondere Betriebe aus der Reise-, der Event- und der Schaustellerbranche auf finanzielle Unterstützung hoffen.

Diese Unterstützung geht über die Bundesvorgaben hinaus und wird deshalb vom Kanton allein finanziert. Die Hilfe sei vor allem für Lieferanten und Dienstleister von Gastronomiebetrieben bestimmt.

Die zuständigen Kommissionen hatten den Zusatzkredit bereits vorgängig freigegeben. Daher ist die entsprechende Sonderverordnung seit dem 23. März in Kraft. Bereits bei den bisherigen Corona-Krediten ging die Politik diesen Weg, um Zeit zu sparen. (sda/npa)