Obwaldner Firmen, die weiterhin unter den Folgen der Coronamassnahmen leiden, sollen auch künftig Härtefallgelder erhalten. Der Regierungsrat lässt die Rechtsgrundlagen anpassen, damit sich der Kanton auch am nächsten Hilfsprogramm des Bundes beteiligen kann. Das Volkswirtschaftsdepartement habe den Auftrag erhalten, die nötigen Vorkehrungen zu treffen.

Das nächste Programm enthalte nur noch A-fonds-perdu-Beiträge, sagte Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP). Für Obwalden stehen voraussichtlich maximal 2,6 Millionen Franken zur Verfügung. «Wir gehen davon aus, dass wir zuerst die alten Gelder aufbrauchen können», sagte Wyler. Aus dem bisherigen Topf wurden nur 18 der bereitgestellten 24 Millionen Franken bezogen.

Betroffen sind vor allem Reise- und Eventbranche, Hotellerie und Gastronomie
Unternehmen, die 2021 kein Gesuch eingereicht haben, sollen dazu eine neue Gelegenheit erhalten. Jene, die bereits 2021 ein Gesuch gestellt hatten, würden vom Kanton direkt kontaktiert.

Zwar sei die Lage nicht so akut wie vor einem Jahr. Es gebe aber gerade in der Reise- und Eventbranche, der Hotellerie und Gastronomie Unternehmen, die Unterstützung benötigten, hält die Regierung fest. Über den möglichen Umfang des Hilfspaketes machte sie keine Angaben.

Auch rentable Unternehmen können Geld behalten
Anders als im Kanton Luzern, wo unterstützte Betriebe das Geld zurückzahlen müssen, wenn sie wider Erwarten einen Gewinn erzielten, fordert Obwalden kein Geld zurück.

Wyler begründete dies damit, dass Obwalden einen Teil der Coronahilfe als Darlehen vergeben habe. Ein Unternehmen habe angefragt, ob es die Beiträge zurückzahlen könne, um Dividenden ausschütten zu können. Das sei möglich. Wer aber nur den Darlehensteil, der über drei Jahre zinsfrei ist, zurückzahle, unterstehe dem Dividendenverbot. (sda/stü)