Die Stimmberechtigten haben eine entsprechende Teilrevision der Bauordnung mit über 80 Prozent Ja gutgeheissen. Eingeschränkt wird lediglich die gewerbsmässige Vermietung von Zweitwohnungen, die heute zur Kurzzeit-Vermietung im Internet angeboten werden. Klassische Formen von «Homesharing» bleiben hingegen erlaubt. Wer also während seinen Ferien die eigene Wohnung an Touristen vermietet, darf dies weiterhin tun.

Die Befürworter der Vorlage betonten, die gewerbsmässige Nutzung dürfe nicht überborden. Sonst würden immer mehr Einheimische aus der Altstadt verdrängt und die Mietpreise in die Höhe getrieben. Die Gegner der Vorlage sahen es anders: Die neue Regelung wolle ein Problem lösen, das es zurzeit gar nicht gebe. (sda/lm)