Eine stärkere Regulierung im Bereich der Kurzzeitvermietung sei notwendig, hält die Stadtregierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss fest, welche sie am Donnerstag veröffentlichte. Dies wolle man aber über die Bau- und Zonenordnung (BZO) erreichen, indem eine Nutzungsänderung zur kommerziellen Kurzvermietung klar baubewilligungspflichtig werde.

Jules Gut (GLP) fordert in seinem Postulat eine kommunale Registrierungspflicht ab 2022 für die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum. Dazu solle die Stadt kostenpflichtige Lizenzen ausstellen, die an verschiedene Bedingungen geknüpft sind. So müssten die Gesuchsteller etwa im Haus oder einem Nebengebäude wohnen.

Doch die Stadtregierung will kein neuartiges Lizenzwesen. Die BZO sei das geeignete Instrument, das auch andere Städte für die Regulierung gewählt hätten. Aufgrund des deutlichen Nachfragerückgangs nach Tourismusangeboten in der Stadt sei es derzeit auch nicht nötig, den Vorgang mit einer Planungszone zu beschleunigen.

Der Stadtrat ist aber bereit, das Postulat teilweise entgegenzunehmen. So wolle er die darin vorgeschlagene Registrierungsnummer für Vermieter prüfen, die auf Inseraten angegeben werden müsste. Zudem plant er, auf der Webseite der Stadt Informationen zur Kurzzeitvermietung aufzuschalten.

Nicht erschweren wolle man die temporäre Vermietung von Erstwohnungen etwa bei Ferienabwesenheit der Bewohner. (sda)