Um die Verbreitung des mutierten Virus in der Schweiz zu unterbinden, müssen sich alle britischen Gäste per sofort für zehn Tage an ihrem Feriendomizil in die Quarantäne begeben. Das bedeutet, dass britische Gäste ihr Domizil oder ihr Hotelzimmer nicht verlassen dürfen.

Diese Quarantänenpflicht gilt für alle britischen Gäste, die nach dem 14. Dezember 2020 in die Schweiz eingereist sind. Zudem ist die Meldung an den jeweiligen Kantonsarzt verpflichtend. 

Die nationale Tourismusmarketingorganisation Schweiz Tourismus fordert die Tourismusplayer dazu auf, ihre britischen Gäste unverzüglich über vom Bundesrat am Montag verhängten Reiserestriktionen und ihre Quarantänepflicht zu informieren.[RELATED]

Die Touristen sollen bei der Organisation ihres Quarantäne-Aufenthalts unterstützt werden, so Schweiz Tourismus. Zudem müsse sichergestellt werden, dass weitere Gäste und lokale Mitarbeitende, die mit britischen Gästen im engen Austausch waren und jede Art von (auch geringen) Symptomen haben, sich unverzüglich testen lassen und ebenfalls die kantonalen Behörden kontaktieren, um das weitere Vorgehen festzulegen.

Bei einer lokalen Häufung von Ansteckungen sei sofort der Kantonsarzt zu kontaktieren, damit Massnahmen wie beispielsweise eine Testung aller Hotelgäste angeordnet werden könne, so die Organisation. Nur so könne die weitere Ausbreitung dieses hochansteckenden Virus gestoppt werden. (htr)