Frage: Meine Pension ist absehbar. Ich habe mich für Kapitalbezüge entschieden. Zudem erwarte ich Auszahlungen aus der Säule 3a. Meine Frau wird gleichzeitig pensioniert. Besteht bezüglich Steuern Handlungsbedarf?

Antwort: Meistens ja! Die Auszahlung von Vorsorgeguthaben wird gesondert vom übrigen Einkommen besteuert, es werden aber für die Bestimmung der Steuerprogression alle Vorsorgebezüge desselben Kalenderjahres und auch beider Ehegatten zusammengerechnet.

Vor der Auszahlung den Wohnort zu wechseln, wird meist als Steuerumgehung gewertet.

Wohnen die Bezüger der Kapitalleistung in Appenzell AI, profitieren sie von einem sehr günstigen Steuertarif. Im Berechnungsbeispiel 1 mit Vorsorgebezügen von insgesamt 2'280'000 Franken beträgt die Steuer dort lediglich 122'664 Franken – in Sion VS hingegen 231'192 und in Bellinzona TI sogar 386'160 Franken. Der Trick, den Wohnort vor der Auszahlung vorübergehend nach Appenzell zu verlegen, funktioniert allerdings meistens nicht, denn darin erkennt die Steuerbehörde eine offensichtliche Steuerumgehung.

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Durch eine überlegte Planung, mit der die Auszahlung der Vorsorgeleistungen zeitlich gestaffelt wird, können je nach Wohnort massive Einsparungen erzielt werden. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Die Pensionierung kann schrittweise erfolgen, indem das Pensum beispielsweise um die Hälfte und später vollumfänglich reduziert wird. Eine Pensionierung in drei Etappen wird von einigen Steuerämtern nicht anerkannt und sollte vorgängig mit diesen abgesprochen werden.

  • Der Planungsspielraum beträgt grundsätzlich zehn Jahre, wobei sich dieser Zeitraum auf fünf Jahre vor und fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter erstreckt.

  • Gebunden sind eine Versicherung oder ein Bankkonto, wenn diese der Säule 3a angehören. Einlagen und Prämien sind steuerlich abziehbar, das Vermögen unterliegt nicht der Vermögenssteuer – dafür unterliegt die Auszahlung der Vorsorgebesteuerung.

  • Versicherungen können oftmals nicht ohne finanzielle Nachteile vorbezogen werden, und die Verträge sind auf ein bestimmtes Jahr terminiert. Man muss die Steuerplanung um diese Fixpunkte bauen.

  • Das Kapital von ungebundenen (nicht Säule 3a) Lebensversicherungen ist bei der Auszahlung nicht steuerpflichtig.

  • Haben Sie ein oder mehrere Säule-3a-Konten, können diese bis zu fünf Jahre vor dem Pensionsalter einzeln bezogen werden. Die Säule 3a darf bis fünf Jahre nach dem Pensionsalter aufrechterhalten bleiben, zudem dürfen weitere Beiträge steuerwirksam einbezahlt werden. Dieser Aufschub setzt jedoch eine Erwerbstätigkeit voraus. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2020 stehen dem Bezug einer Kapitalleistung aus der Säule 3a und einem Einkauf in die zweite Säule im gleichen Jahr nichts entgegen. Es gilt unbedingt zu beachten, dass nach einem Einkauf in die zweite Säule eine dreijährige Sperrfrist besteht, während derer keine Kapitalbezüge aus der zweiten Säule getätigt werden können.

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Das Berechnungsbeispiel 2 zeigt auf, dass bei einer überlegten Planung der Vorsorgebezüge massive Einsparungen erzielt werden können. Mit denselben Kapitalbezügen von insgesamt 2'280'000 Franken betragen die Steuern beispielsweise in Sion nur noch 191'820 Franken. Gegenüber Berechnungsbeispiel 1 mit dem Einmalbezug spart das Ehepaar 39'372 Franken Steuern. Obwohl die Websites der kantonalen Steuerverwaltungen Steuerrechner zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe man die Planung selber vornehmen kann, empfiehlt es sich, vor allem bei kombinierten Massnahmen eine saubere Vorsorgeplanung mit einem Spezialisten aufzusetzen, damit auch wirklich alle Aspekte berücksichtigt werden.[DOSSIER]

Mathias Keller Dipl. Steuerexperte/Betriebsökonom FH und Mitglied der Geschäftsleitung. Er beantwortet an dieser Stelle regelmässig Ihre Fragen.

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