«Der Bundesrat will rasch entscheiden können, sollte sich die Situation weiterhin ungünstig entwickeln», teilte die Landesregierung am Freitag mit. Bis am Dienstag sollen sich Kantone, Parlament und Co. zu zwei Varianten für weitergehende Massnahmen äussern. Definitiv entscheiden will der Bundesrat trotz «sehr kritischer» epidemiologischer Situation erst danach.

Infrage kommt nun auch eine Massnahme, die der Bundesrat mit seiner zurückhaltenden Corona-Strategie regelmässig als «Worst-Case-Szenario» bezeichnet hat: die Schliessung von Betrieben. Konkret sind bei einer weiteren Verschärfung der Situation Schliessungen dort geplant, wo die Maske nicht getragen werden kann.

Umfassender Shutdown diskutiert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch eine Diskussion über weitergehende Schliessungen geführt. Betroffen wären sämtliche Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben; auch Fach- und Publikumsmessen und Veranstaltungen in Innenbereichen würden verboten.

Nicht geschlossen würden Läden, Hotel-Restaurants für Hotelgäste und Dienstleistungsbetriebe (Coiffeur, Bank, Post). Ausnahmen wären zudem vorgesehen für religiöse oder politische Veranstaltungen bis 50 Personen, Profisport und -kultur sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

2G-Regel ausweiten
Die zweite Variante sieht in Innenbereichen die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen würde damit geimpften und genesenen Personen vorbehalten.

Wo die Maske nicht getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann, etwa in Discos, Bars oder bei gewissen Freizeitaktivitäten wie Chor- oder Blasmusikproben, wäre zusätzlich ein negativer Test nötig. Betriebe und Veranstaltungen können diese 2G-plus-Regel auch freiwillig anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.

Für Veranstaltungen mit mehr als dreihundert Personen draussen gälte gemäss Vorschlag des Bundesrats weiterhin die 3G-Regel. Zudem dürften bei Veranstaltungen am Sitzplatz Getränke und Esswaren konsumiert werden.

Skigebiete ausgenommen
Für welche der beiden Varianten – 2G-Regel mit Maskenpflicht sowie Teilschliessung – sich der Bundesrat entscheiden wird, hängt neben den Reaktionen aus der Konsultation auch davon ab, wie gut die in der vergangenen Woche beschlossenen Corona-Massnahmen umgesetzt werden, und ob damit der Trend bei den Hospitalisationen gebrochen werden kann. Das wird sich laut dem Bundesrat in einigen Tagen zeigen.

Nicht betroffen von den Verschärfungen ist der Detailhandel sowie die Skigebiete. Diese haben von sich aus angeboten, freiwillig Kapazitätsbeschränkungen einzuführen. Deshalb soll laut dem Bundesrat auf zusätzliche Massnahmenverschärfungen in diesen Bereichen verzichtet werden.[RELATED]

Homeoffice soll Pflicht werden
Bei beiden Varianten würden die Basismassnahmen laut Bundesrat verstärkt. So gilt wohl bald wieder eine Homeoffice-Pflicht. Bei einer reinen Empfehlung zu bleiben, wenn Schliessungen verordnet werden müssten, hält der Bundesrat «nicht für angemessen».

Auch die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei privaten Treffen wird wohl nächste Woche kommen. Sobald eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist, sollen sich nur noch fünf Personen treffen dürfen. Sollten weitergehende Schliessungen nötig werden, wären private Treffen für alle auf fünf Personen beschränkt.

Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem «dringend», die Maskenpflicht auch in den tieferen Schulstufen einzuführen. An den Universitäten und den Fachhochschulen soll wiederum Fernunterricht gelten, wobei Prüfungen ausgenommen werden sollen.

Grund für die geplanten zusätzlichen Verschärfungen ist laut dem Bundesrat die zunehmende Belastung der Intensivpflegestationen mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten «im mittleren und höheren Alter». Die allermeisten davon sind nicht geimpft. (sda/npa)