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Dossier: Buchungsportale
Das Dossier zum Thema:

Buchungsportale

Publiziert am 14. Februar 2019

Buchungsportale

Immer mehr Hotelbuchungen werden – statt direkt beim Hotel – über…
Publiziert am 17. Mai 2022

So gewinnen Hotels Anteile gegen die OTAs

Direktbuchungen über die Hotel-Website werden immer wichtiger. So…
Publiziert am 08. April 2022

EuGH: Buchen-Button von Booking.com muss eindeutig sein

Dem Online-Buchungsprotal Booking.com droht in einem Rechtsstreit…
Publiziert am 18. März 2022

Neue Tools für Hotels bei Google

Die US-amerikanische Internet-Suchmaschine Google erweitert sein …
Publiziert am 17. Dezember 2021

EU geht gegen unfaire Praktiken von Onlineplattformen vor

Die Abgeordneten des EU-Parlaments einigten sich auf die Erarbeit…
Publiziert am 26. Juli 2021

Amazon geht gegen gefälschte Hotelbewertungen vor

Der US-Konzern Amazon hat nach eigenen Angaben 2020 weltweit mehr…
Publiziert am 26. Juli 2021

EU-Kommission verlangt von Google mehr Transparenz

Die Europäische Kommission fordert gemeinsam mit nationalen Verbr…
Publiziert am 27. Juli 2020

Abhängigkeit der Hotellerie von Buchungsportalen weiterhin steigend

Eine aktuelle Studie von Hotrec Hospitality Europe zeigt, dass di…
Publiziert am 14. Juli 2020

Neues EU-Gesetz P2B in Kraft

Seit Sonntag ist die neue EU-Verordnung «Platform to Business Reg…
Publiziert am 02. Juli 2020

Schweizer Luxushotels mit neuer Buchungsplattform

Zusammen mit dem Start-Up-Unternehmen Private Deal lancieren die …
Publiziert am 08. Mai 2020

Booking.com mit massivem Buchungseinbruch

Der Online-Reisevermittler Booking Holdings hat wegen der Corona-…
Publiziert am 17. April 2020

Booking.com beantragt wegen Coronavirus-Krise Staatsgelder

Niederländischen Medien zufolge verlangt die Hotelbuchungsplattfo…
Publiziert am 20. Dezember 2019

Booking.com muss Angebote konsumentenfreundlicher präsentieren

Ferien- und Geschäftsreisende in der EU können Angebote auf dem B…
Publiziert am 06. Dezember 2019

Deutsches Gericht fordert mehr Transparenz in Rankings

Buchungsportale müssen die Kriterien offenlegen, nach denen sie T…
Publiziert am 16. September 2019

Buchungsplattformen und Hotelketten setzen CMA-Forderungen um

Die meisten Hotelbuchungsportale und Hotelketten sind den Forderu…
Publiziert am 17. Juli 2019

Online-Rezensionen von hoher Relevanz für Reisende

Bewertungen auf den Reiseportalen gewinnen an Vertrauen und werde…
Publiziert am 19. Februar 2019

EU schafft mehr Fairness und Transparenz im P2B-Bereich

Europäische Institutionen haben sich auf eine EU-Verordnung zur F…
Publiziert am 07. Februar 2019

Britische Wettbewerbshüter pfeifen Onlinebuchungsportale zurück

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde ergreift Mas…
Publiziert am 28. Januar 2019

Buchungsportale schikanieren weiter

Eine neue Studie belegt, dass Booking und Expedia Hotels schlecht…
Publiziert am 22. Januar 2019

Hotrec begrüsst die neuen Transparenzanforderungen der EU

Das Europäische Parlament setzt sich für mehr Fairness und Transp…
Publiziert am 11. Dezember 2018

EU-Institutionen fordern mehr Fairness im OTA-Geschäft

Die Zusammenarbeit mit Online Buchungsplattformen soll laut EU fa…
Publiziert am 12. September 2018

Neun Monate Haft und Geldstrafe für Bewertungsbetrug

In Italien muss ein Betrüger, der auf Reise-Bewertungsplattformen…
Publiziert am 13. August 2018

Neue Schweizer OTA pfeift auf Kommissionen

Keine Kommissionen, keine Aufschalt- und auch keine Mitgliedschaf…
Publiziert am 26. Juli 2018

Eine OTA für Vielreisende und Idealisten

Mit seinem innovativen Geschäftsmodell will Bidroom den Online-Bu…
Publiziert am 18. Juli 2018

Neue ISO-Norm für Online-Bewertungen

Eine neue ISO-Norm stellt Anforderungen und Empfehlungen für das …
Publiziert am 25. Mai 2018

Trivago blitzt vor Lauterkeitskommission ab

Die Hotelvergleichsplattform Trivago verstösst mit ihrer TV-Werbu…
Publiziert am 03. Mai 2018

Stornierungen: Booking experimentiert weiter

Mit neuen «Tests» bei stornierten ­Online-Buchungen provoziert Bo…
Publiziert am 18. April 2018

Buchungsplattformen: Europäische Hotellerie immer stärker unter Druck

Eine von der Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO Va…
Publiziert am 22. März 2018

Booking baut seine Marktmacht aus

Booking hat seinen Marktanteil auch 2017 weiter ausgebaut. Die Ho…
Publiziert am 24. Januar 2018

Die «Risk Free» Mogelpackung

Bookings Experimente mit «risikofreien» Buchungen sorgen für erne…
Publiziert am 13. Januar 2018

Hoteliers wollen sich von Booking.com und Co. emanzipieren

Schweizer Hoteliers kommen heute nicht mehr an Online-Buchungspla…
Publiziert am 14. Juni 2017

Hyatt droht bei Expedia auszusteigen

Eine der weltweit grössten Hotelketten sagt den Onlinebuchungspla…
Publiziert am 24. Februar 2017

Preisüberwacher nimmt Online-Buchungsplattformen unter die Lupe

Preisüberwacher Stefan Meierhans will im laufenden Jahr die Angeb…
Bild: fotolia/daviles

Dossier: Buchungsportale

Buchungsportale

Immer mehr Hotelbuchungen werden – statt direkt beim Hotel – über die Online-Buchungsplattformen vorgenommen. Durch die Dominanz der OTAs wächst die Abhängigkeit der Hoteliers.

Immer mehr Gäste  buchen ihre Zimmer – statt direkt beim Hotel – über die Online-Buchungsportale (OTA) wie Booking.com oder Expedia. Das steigert die Abhängigkeit der Hoteliers gegenüber den OTAs. Gleichzeitig dominiert Booking.com den Buchungsmarkt, was dazu führt, dass der Wettbewerb nicht mehr spielt. Die Folge sind hohe Kommissionen und damit verbunden erhöhte Hotelzimmerpreise bei Online-Buchungen.

Der Kampf der Hotellerie um ihre Preissetzungsfreiheit gegenüber den Buchungsplattformen.

Direktbuchungen

So gewinnen Hotels Anteile gegen die OTAs

Direktbuchungen über die Hotel-Website werden immer wichtiger. So stärken Hotels den Direktvertrieb und sparen Kommissionen.
Andreas Lorenz-Meyer
Gäste sollen das «Cascada» in Luzern auf dessen Website mit möglichst wenigen Klicks buchen können.
Gäste sollen das «Cascada» in Luzern auf dessen Website mit möglichst wenigen Klicks buchen können. Bild: zvg
Bild: zvg
Laszlo Kele
Laszlo Kele Bild: zvg
Bild: zvg

Nun, nach Wegfall der Corona-Beschränkungen, zieht das Geschäft wieder an. Und die internationalen Gäste kehren zurück. «Dadurch werden die OTA-Buchungen bei uns leicht zunehmen», erwartet Samuel Matter, Marketingleiter im Hotel  Cascada in Luzern. Der Anteil der  Buchungsplattformen (Online Travel Agencies, OTAs) am Gesamtvertrieb liegt derzeit bei 27 Prozent, während die Buchungen über die eigene Buchungsmaschine auf 32 Prozent kommen. Ein Wert, den das Hotel noch zu steigern versucht.

Während der Such- und Buchungsphase setzt das Hotel Google Ads und Metasearch ein, um potenzielle Gäste auf die Website zu holen. «Dabei kommunizieren wir klar den 10-Prozent-Direktbuchungsrabatt», erklärt Matter. Während des Aufenthalts poppt bei Kunden, die über eine OTA gebucht haben, in der Gäste-App eine Nachricht auf mit der Empfehlung, das nächste Mal direkt zu buchen und so zu sparen. Bei der Abreise schliesslich ist die Geschicklichkeit des Frontoffice-Personals gefragt. Es weist noch einmal darauf hin, dass es bei Direktbuchung die besten Konditionen gibt.

Werbemassnahmen prüfen und gezielt verbessern
Generell findet Matter wichtig, dass Gäste mit möglichst wenigen Klicks ans Ziel gelangen, «denn bei jedem zusätzlichen Klick verlieren wir potenzielle Kunden». Die Buchungsmaschine erreicht eine Conversion Rate von 7 bis 8 Prozent. Dass Gäste absprängen, habe viele Gründe. So bestehe bei bezahltem Traffic über Google Ads oder Metasearch-Kampagnen ein höheres Abbruchrisiko, weil diese Gäste oft noch nicht zum Buchen bereit seien, sondern sich nur informieren wollten. Verlassen sie die Hotel-Website, versucht Matter sie mit Retargeting-Kampagnen bei Google Ads und Facebook zurückzulocken.

Wir kommunizieren auf der Website klar den 10-Prozent-Direktbucherrabatt.

Samuel Matter, Marketingleiter im Hotel Cascada, Luzern

Ein weiterer Grund für Abbrüche: Der Buchungsprozess entspricht nicht dem, was Gäste von Booking und Co. gewohnt sind. «Hier gilt es, das Vertrauen der Gäste zu gewinnen», sagt Matter. Dafür hat das «Cascada» ein Preisvergleichs-Widget, das Gästen anzeigt, dass sie den besten Preis gefunden haben.

Für Matters Arbeit unverzichtbar ist der Google Tag Manager. Er liefert die Trackingscripts von Google Ads, Google Analytics und des Verwaltungstools Meta I/O. «Nur so können wir die Effizienz der Werbemassnahmen messen und diese dann gezielt verbessern.»

Aus Sicht der Gäste ist und bleibt der Preis ein entscheidender Faktor. «Wir verzichten bewusst auf Partnerprogramme wie Preferred Partner von Booking, da diese oft Parität zu den eigenen Kanälen voraussetzen», so Matter. Der Faktor Preis sei auch deswegen zentral, weil wir uns im Metasearch-Zeitalter befänden. «Tripadvisor, Trivago und andere durchsuchen das Internet nach dem besten Preis. So findet ihn jeder Gast ohne Zeitaufwand oder technische Kenntnisse und wird auf die entsprechende Seite weitergeleitet. Und das ist unsere Internet Booking Engine, unsere IBE.»

Mit exklusiven Angeboten Direktbucher anlocken
«Zwar machen uns die OTAs online erst sichtbar», sagt Henrik John Hansen, Direktor im Hotel Scheuble in Zürich. Andererseits täten die Kommissionen «brutal weh», weil die OTA-Anteile hoch seien. Hansen findet: «Wenn wir viele Buchungen über Booking bekommen, dann verdient Booking gut an uns. Im Gegenzug müsste die OTA bereit sein, die Kommissionen zu senken. Das wäre ein fairer Umgang miteinander.» Aber das Portal stelle sich stur. Gut immerhin, dass der Anteil IBE-Buchungen in den letzten Jahren stark gestiegen ist. «Wir hatte da anfangs fast nichts und liegen jetzt bei 12 Prozent.»

Exklusive Vergünstigungen hält Hansen für ein probates Mittel, Gästen die Direktbuchung schmackhaft zu machen. Das «Scheuble» bietet kostenlose Zimmer-Upgrades, Late Checkout, Gratis-Frühstück, Gratis-­Wäscheservice, Gratis-Garagennutzung an. Zudem sind die Stornogebühren flexibler.

Wo der Traffic im Internet hingeht, da sollten wir auch hingehen.

Henrik John Hansen, Direktor im Hotel Scheuble, Zürich

Um potenzielle Gäste überhaupt erst auf die Website zu bekommen, braucht es eine geschickte Suchmaschinenoptimierung (SEO). Andere Hotels setzen auf preisbezogenene Schlagworte wie «günstig», Hansen nimmt lieber Begriffe wie «cosy» und «zentral gelegen». Auch aktuelle Veranstaltungen in Zürich sind in die Schlagwortsuche eingewoben. Denn: «Wo der Traffic im Internet in einem bestimmten Moment hingeht, da sollten wir auch hingehen.»

Kanäle wie E-Mail und Telefon nicht vernachlässigen
Im Hotel Bären in Bern liegt der IBE-Anteil geschätzt bei 30, der von OTAs bei unter 15 Prozent. Gastgeberin Claudia Mende betrachtet Online-Reisevermittler pragmatisch als Marketing­instrument für den ersten Gästekontakt. «Unsere Aufgabe ist es, diese Gäste als Stammgäste zu akquirieren.» Je nach Gästegruppe sieht sie unterschiedliche Trends beim digitalen Vertrieb: Business-Gäste buchen vermehrt über Kanäle, die vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden,  Leisure-­Gäste sind preissensibler geworden und vergleichen daher viel.

Onlinebuchungen nähmen zwar stark zu, Hotels sollten aber E-Mail und Telefon auf keinen Fall vernachlässigen, «denn je individueller eine Buchung, umso mehr läuft alles über diese beiden Kanäle». Gerade Familien und Gruppen brauchten Arrangements, die am Telefon oder via E-Mail viel besser zu finden seien. Viele Gäste legten beim Buchen auch weiter Wert auf persönlichen Kontakt.


Nachgefragt

Laszlo Kele. Der Hotelberater sieht in der Verbesserung des digitalen Direktvertriebs enorme Chancen.[IMG 2]

Ist die Branche punkto digitalen Direktvertriebs gut aufgestellt?
Es herrscht ein harter Kampf um Marktanteile, wobei die OTAs von der Tatenlosigkeit vieler Hoteliers profitieren. Diese glauben immer noch, dass Buchungen über die eigene Website gratis sein oder zumindest sehr wenig kosten sollten. Was aber nicht stimmen kann – die OTAs stecken ja auch Milliarden in die Onlinewerbung. Hotels sollten bei den IBE-Buchungen 7 bis 8 Prozent an Marketingkosten ausgeben. Wer Erfolg haben will, muss bereit sein, zu investieren.

Was sollten Hotels tun?
Sie müssen einen langfristigen Plan haben. Sich etwa vornehmen, im ersten Jahr 15 Prozent des Umsatzes, der über OTAs hereinkommt, auf die eigene Website umzuschichten. Sie müssen inhouse Know-how auf- und ausbauen und sich jeden Tag mindestens 15 Minuten mit dem Thema auseinandersetzen. Da ist Google Insights ein wichtiges Tool, um zu sehen: Woher stammen Websitebesucher? Wie hoch ist der Umsatz pro Buchung? Was wird wann gebucht?

Ist der digitale Direktvertrieb matchentscheidend?
Absolut. Gelingt es dem Hotel, die Buchungen bei einem OTA-­Umsatz von sagen wir einer Million Franken auf die eigene IBE umzulenken, dann generiert es auf 10 Jahre 700'000 bis 1,8 Millionen Franken. Mit dieser Summe kann es 20 bis 30 Zimmer sanieren und seine Preise halten oder erhöhen.  

Gerichtsurteil

EuGH: Buchen-Button von Booking.com muss eindeutig sein

Dem Online-Buchungsprotal Booking.com droht in einem Rechtsstreit über die digitale Buchung von Unterkünften eine Niederlage vor einem deutschen Gericht.
Bild: Gerichtshof der Europäischen Union
Bild: Gerichtshof der Europäischen Union

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte am Donnerstag in einem Urteil klar, dass Verbraucher beim Abschliessen einer Buchung über einen entsprechenden Button eindeutig verstehen müssten, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Booking.com verwendet dafür die Formulierung «Buchung abschliessen».

Im EuGH-Urteil heisst es, das Gericht sei der Ansicht, «dass der Begriff ‹Buchung› in den Worten ‹Buchung abschliessen› nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden werde, sondern häufig auch als Synonym für eine ‹unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung› verwendet werde». Nach EU- und deutschem Recht sind «zahlungspflichtig bestellen» und entsprechend eindeutige Formulierung in Ordnung.

Hintergrund des Entscheids aus Brüssel ist ein Fall, bei dem ein Kunde über Booking.com vier Doppelzimmer für fünf Nächte in einem Hotel im niedersächsischen Krummhörn-Greetsiel reservieren wollte und auf die Schaltfläche «Buchung abschliessen» klickte - dann jedoch nicht in dem Hotel erschien. Die Hotelbesitzerin verklagte den Gast auf Stornierungskosten in Höhe von 2240 Euro. Weil dieser nicht zahlte, klagte sie vor Gericht.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, begrüsste das EuGH-Urteil: «Der Button zum Abschluss der Buchungsstrecke von Booking.com ist uns schon länger ein Dorn im Auge», schrieb Luthe am Donnerstag in einem Blog des Verbands. «Jetzt kommt es noch auf die semantische Interpretation des Amtsgerichts Bottrop an, ob der bisherigen Buchungsstrecke von Booking.com in Deutschland Rechtsverbindlichkeit zukommt oder nicht. Verbraucher wie Hoteliers haben einen Anspruch auf Klärung!» (awp/dpa/npa)

Buchungsplattformen

Neue Tools für Hotels bei Google

Die US-amerikanische Internet-Suchmaschine Google erweitert sein Angebot für Hotels und bietet die kostenlosen Hotelbuchungs-Links auch auf der Suchergebnisseite sowie in Google Maps an.
Bild: Unsplash/Firmbee.com
Bild: Unsplash/Firmbee.com

Seit dem 9. März 2021 werden auf Google kostenlose Buchungslinks für Hotels auf der ganzen Welt angezeigt. Nun geht das Meta-Suchportal einen Schritt weiter. Laut Julie Farago, Google Engineering Director for Travel, soll mit einem neuen Update den Google-Reisepartnern dabei geholfen werden, die Reichweite zu vergrössern und den Verbrauchern umfassendere Optionen zu bieten.

Konkret werden nun bei Google die Hotelbuchungs-Links auf der Seite der Suchergebnisse sowie auch in Google Maps angezeigt. Wenn ein Nutzer auf diese Links klickt, wird er auf die Website des Hotels weitergeleitet, wo er die Buchung abschliessen kann.

Zudem erstellt Google neue Datenvisualisierungen zur Analyse des Traffics, der über die kostenlosen Buchungslinks entsteht. Über einen neuen Bericht im «Hotel Center» können die Hotelièren und Hoteliers sehen, wie viele Personen auf ihre kostenlosen Buchungslinks geklickt haben. Die Berichterstattung soll in den kommenden Wochen um Impressionen und Buchungswert erweitert werden.

Vereinfacht wird auch der Prozess für die Hotels hinsichtlich dem Teilen von Preisen und Verfügbarkeit. Beherbergungsbetriebe, die bei Google ein verifiziertes Unternehmensprofil aufweisen, können demnach Online-Buchungen annehmen und manuell ihre Tarife eingeben, um damit die kostenlosen Buchungslinks zu aktivieren.

Auch wurde die Funktion «Lokale Beiträge» eingeführt. Die Hotels können damit beispielsweise Kunden über Änderungen zu Covid-Massnahmen informieren, Beschreibungen von besonderen Merkmalen, die für ihr Hotel einzigartig sind, teilen oder Medien wie Bilder und Videos hinzuzufügen.

Die neuen Funktionen ermöglichen den Hotels mehr Sichtbarkeit und Reichweite, denn das Suchergebnis und die Karten-Anzeige gehören zu den zwei beliebtesten Google-Dienste. (htr/npa)

Digitale Märkte

EU geht gegen unfaire Praktiken von Onlineplattformen vor

Die Abgeordneten des EU-Parlaments einigten sich auf die Erarbeitung des Digital Market Acts (DMA). Das Gesetz legt sogenannten «Gatekeeper» fest und soll für faire und offene digitale Märkte sorgen. HOTREC begrüsst den Entscheid.
Die HOTREC begrüsst den Entscheid des EU-Parlaments Rechtsvorlagen für einen fiaren digitalen Markt zu schaffen.
Die HOTREC begrüsst den Entscheid des EU-Parlaments Rechtsvorlagen für einen fiaren digitalen Markt zu schaffen. Bild: Unsplash/Guillaume Périgois
Bild: Unsplash/Guillaume Périgois

Die Europäische Union will rechtlich gegen Online-Plattformen vorgehen, die aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung einen massiven Vorteil gegenüber ihren Konkurrenten, aber auch einen unzulässigen Einfluss auf Demokratie, Grundrechte, Gesellschaft und Wirtschaft haben, wie es in einer Mitteilung steht. Die grossen digitalen Portale wie etwa Amazon, Google und Facebook bestimmen oft künftige Innovationen oder die Wahl der Verbraucher und dienen als so genannte «Gatekeeper» zwischen Unternehmen und Internetnutzern.

Am vergangenen Mittwoch haben sich die Abgeordneten des EU-Parlaments auf gemeinsame Positionen für die Erarbeitung eines sogenannten Digital Market Acts (DMA) geeinigt. Dieses Gesetz über digitale Märkte soll nun sicherstellen, dass es auf diesen Plattformen fair zugeht. Es betrifft Unternehmen, die im Jahr über 8 Milliarden Euro Umsatz im Europäischen Wirtschaftsraum generieren und mindestens 45 Millionen private Endnutzende sowie mehr als 10'000 gewerbliche Nutzer haben.

Grosse Zustimmung der europäischen Hotellerie
Zu diesen grossen Online-Playern gehören auch Hotelbuchungsplattformen. Daher begrüsst der europäische Dachverband für das Gastgewerbe HOTREC den Brüsseler Entscheid.

Nach den Vorschlägen des Europäischen Parlaments könnten Gatekeeper beispielsweise europaweit die Preispolitik von Unternehmen auf deren eigenen Online-Vertriebskanälen nicht mehr durch so genannte enge Preisparitätsklauseln einschränken und müssten zudem Daten detailliert mit ihren gewerblichen Nutzern teilen.

«Dies wären wichtige Verbesserungen gegenüber dem Status quo, die die Digitalisierung des Gastgewerbes und seine Fähigkeit, im digitalen Raum mit Plattformen um die Aufmerksamkeit der Verbraucher zu konkurrieren, erheblich erleichtern», sagt Markus Luthe, Vorsitzender von HOTREC’s Distribution Working Group und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). (htr/npa)

Onlinehandel

Amazon geht gegen gefälschte Hotelbewertungen vor

Der US-Konzern Amazon hat nach eigenen Angaben 2020 weltweit mehr als 200 Millionen gefälschte Rezensionen auf seinen Webseiten gelöscht.
Bild: Unsplash/Thomas Lefebvre
Bild: Unsplash/Thomas Lefebvre

Demnach geht Amazone auch verstärkt gerichtlich gegen Agenturen vor, die falsche oder erfundene Bewertungen verkaufen.

Der Konzern hat seit 2018 allein in Deutschland 30 Prozesse gegen derartige Unternehmen angestrengt, wie Amazon am Samstag in München mitteilte. Darüber berichtete zuerst das Nachrichtenmagazin «Spiegel».

Nicht nur Amazon, sondern auch andere Unternehmen gehen gerichtlich gegen die Verkäufer falscher Bewertungen vor. Ein Problem ist dies beispielsweise auch für Reiseportale, wenn sich dort erfundene Hotelbewertungen finden.

Zivilklagen gegen die Bewertungsverkäufer sind jedoch mitunter schwierig, weil diese oft aus dem Ausland heraus operieren. Laut Amazon wurden 2020 erheblich mehr falsche Bewertungen gelöscht als noch vor wenigen Jahren.

Amazon gibt demnach mittlerweile weltweit 700 Millionen Dollar im Jahr für Mitarbeiter und Software aus, um Betrug und Manipulationen vorzubeugen beziehungsweise aufzudecken. (sda/dpa/npa)

Onlineplattformen

EU-Kommission verlangt von Google mehr Transparenz

Die Europäische Kommission fordert gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutzbehörden den Internet-Konzern Google zu mehr Transparenz auf.
Die EU fordert von Google unter anderem die effektiven Preise, inklusive Gebüren oder Steuern, beispielsweise für Flüge oder Hotels anzuzeigen.
Die EU fordert von Google unter anderem die effektiven Preise, inklusive Gebüren oder Steuern, beispielsweise für Flüge oder Hotels anzuzeigen. Bild: screenshot/google.de/travel/hotels
Bild: screenshot/google.de/travel/hotels

Bei der Forderung aus Brüssel geht es konkret darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren sollten, wie die Reihenfolge von Suchergebnissen zustande kommt und ob Geld dabei eine Rolle spielt, wie die Kommission am Montag mitteilte.

Wenn die Suchmaschine Preise für Flüge oder Hotels anzeige, sollten diese ausserdem endgültig sein und zusätzliche Gebühren und Steuern, die bereits berechnet werden könnten, enthalten.

Darüber hinaus wird angemahnt, dass wenn Verbraucherschutzbehörden Verstösse gegen Schutzbestimmungen meldeten, diese Inhalte von Google schneller entfernt oder deaktiviert werden sollten.

Die EU-Kommission erwartet von Google, dass das Unternehmen innerhalb von zwei Monaten mitteilen wird, inwiefern es seine Praktiken geändert habe. (awp/sda/npa)

Studie

Abhängigkeit der Hotellerie von Buchungsportalen weiterhin steigend

Eine aktuelle Studie von Hotrec Hospitality Europe zeigt, dass die Dominanz der Online-Buchungsportale (OTAs) Booking.com und Expedia seit 2013 stetig zunimmt, während der Anteil der Direktbuchungen kontinuierlich abnimmt.
Bild: sashkin7/123RF
Bild: sashkin7/123RF

Ziel der alle zwei Jahre durchgeführten Studie von Hotrec ist es, die Entwicklung der Vertriebskanäle innerhalb der europäischen Hotelindustrie zu beobachten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Rolle der Online-Reisevermittler gelegt wird. Die Studie hat Hotrec,  der europäischen Dachverband für Restaurant und Hotels, in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Westschweiz Wallis (HES-SO Wallis-Wallis) durchgeführt und basiert auf Beobachtungen von mehr als 2'800 Hotels in ganz Europa, die vor dem Ausbruch der COVID-19-Krise im Referenzjahr 2019 gesammelt wurden.

Die Auswertungen zeigen, dass zwischen 2013 und 2019 der Marktanteil der Online-Reisevermittler im europäischen Hotelsektor kontinuierlich von 19,7 Prozent im Jahr 2013 auf 29,9 Prozent im Jahr 2019 gestiegen sei, wie die Hotrec in einer Mitteilung schreibt. Gleichzeitig sei der Anteil der Direktbuchungen in ganz Europa um mehr als 10 Prozentpunkte von 57,6 Prozent im Jahr 2013 auf 45,5 Prozent im Jahr 2019 zurückgegangen.

Die drei Hauptakteure auf dem Markt der Online-Reisevermittler sind nach wie vor Booking Holding, Expedia Group und in geringerem Masse HRS mit einem aggregierten Marktanteil von 92 Prozent.

Booking.com ist der bei weitem einflussreichste Akteur mit einem Anteil von 68,4 Prozent am Vermittlermarkt. Die Dominanz von Booking.com ist in den letzten sechs Jahren um mehr als 8 Prozentpunkte (14%) gestiegen – von 60,0 Prozent im Jahr 2013 auf 68,4 Prozent im Jahr 2019. Expedia hat seine Marktanteile in den letzten vier Jahren gehalten (16,3% im Jahr 2019, verglichen mit 16,6% im Jahr 2017 und 16,8% im Jahr 2015). HRS hat einen stetigen Rückgang der Marktanteile von 16,6 Prozent im Jahr 2013 auf 7,2 Prozent im Jahr 2019 verzeichnet.

Die von diesen drei Unternehmen ausgeübte Marktdominanz führt bei den Hotels zu einer starken Abhängigkeit und Konflikten. Die meisten Hoteliers (56%) fühlen sich unter Druck gesetzt, die Geschäftsbedingungen der Plattformen zu akzeptieren (z.B. in Bezug auf Stornierungspolitik, Sonderrabatte), welche sie selber nicht freiwillig annehmen würden. Nahezu 60 Prozent der Hotels hatten Meinungsverschiedenheiten mit den OTAs, und nur eines von vier dieser Hotels (26%) fand bei Konflikten eine faire und wirksame Lösung, schreibt die Hotrec weiter.

«Es ist mehr denn je von entscheidender Bedeutung, dass trotz der enormen Ungleichgewichte zwischen den verschiedenen Akteuren die Marktbedingungen wieder fairer und ausgeglichener werden. Jeder einzelne Hotelier muss die Freiheit haben, die Bedingungen für seine eigenen Dienstleistungen selbst festlegen zu können und mit jedem Vertriebspartner fair über Vertragsbedingungen verhandeln zu können», sagt Markus Luthe, Vorsitzender der Distribution Working Group von Hotrec.[RELATED]

Der Geschäftsführer des Deutschen Hotelverbands (IHA) sieht aber auch etwas Hoffnung aufgrund der am 12. Juli in Kraft getretenden EU-Verordnung «Platform to Business Regulation» (P2B). «Wir erwarten, dass sie Missbräuche von Online-Vermittlern gegenüber Hoteliers eindämmen wird. Mit Blick auf die weitere Zukunft könnte die EU handeln, um die Marktdominanz solcher Akteure durch das angekündigte Gesetz über digitale Dienste zu begrenzen. Wir glauben, dass dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung wäre», fügt Luthe hinzu.

«Für die Verbraucher gibt es viel zu gewinnen, wenn sie eine Unterkunft direkt beim Hotelier buchen. Und in Zeiten wie diesen, macht eine persönliche Note, die man viel eher durch den direkten Kontakt mit dem Hotel erhält, einen gewaltigen Unterschied», so Luthe weiter. Die Hotrec würde deshalb alle Gäste ermutigen, direkt bei den Hotels zu buchen. «Darüber hinaus werden Direktbuchungen auch die Erholung des Hotelsektors nach der ersten – und, wie wir hoffen, letzten – Welle von COVID-19 unterstützen».

Zur Kurzfassung der aktuellen Hotrec-Studie

Buchungsplattformen

Neues EU-Gesetz P2B in Kraft

Seit Sonntag ist die neue EU-Verordnung «Platform to Business Regulation» (P2B) in Kraft. Hotel und Restaurants können vom neuen Gesetz einige Verbesserungen im Umgang mit Online-Plattformen erwarten.
Bild: scyther5/123RF
Bild: scyther5/123RF

Am vergangenen Sonntag ist mit der «Platform-to-Business» (P2B) eine neue EU-Gesetzgebung in Kraft getreten, die von Hotels und Restaurants in der Schweiz und europaweit sehr begrüsst wird. Sie stellt einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und faireren Bedingungen für Unternehmen des Gastgewerbes in ihren Geschäftsbeziehungen mit Internet-Giganten dar.

Die positiven Entwicklungen im Verhältnis zu den OTAs wurden unter anderem dank dem Verhandlungsgeschick von Hotrec, dem europäischen Dachverband für Restaurant und Hotels, möglich. Der europäische Verband hat aktiv am gesetzlichen Prozess mitgewirkt.

Hotels und Restaurants können von der so genannten «P2B-Verordnung» einige Verbesserungen im Umgang mit Online-Plattformen erwarten, schreibt Hotrec in einer Mitteilung. Die neue Verordnung bringe mehr Transparenz und Fairness in die Beziehungen von gewerblichen Nutzern.

Auch die Schweizer Hoteliers begrüssen die neue Gesetzgebung. «Die Verordnung ist ein Schritt in Richtung eines faireren Wettbewerbs im Online-Vertrieb», so HotellerieSuisse. Als Hotrec-Mitglied bringt sich auch der nationale Dachverband immer wieder ein, wenn europaweite Lösungenansätze gefragt sind. 

Die neue Verordnung bringt mehr Transparenz und Fairness in die Beziehungen von beispielsweise Hotels und Restaurants mit den Online-Vermittlern bei Aspekten wie:[RELATED]

  • Ein gründlicheres Verständnis von Ranking- und Suchergebnissen für die gewerblichen Nutzer sowie die Einschränkung  der Möglichkeiten für Plattformen, Änderungen nach eigenem Gutdünken vorzunehmen, wodurch fundiertere Geschäftsentscheidungen ermöglicht werden.
     
  • Wirksame interne Beschwerdemechanismen müssen sicherstellen, dass die Anliegen der Unternehmen vollständig und zeitnah behandelt werden.
     
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattformen gegenüber Unternehmen sollen klarer und Anpassungen leichter vorhersehbar sein.
     
  • Alle potenziellen Sanktionen, die von Online-Plattformen gegen Unternehmen verhängt werden, müssen transparent und begründet sein.

«Das europäische Gastgewerbe erachtet die ‹P2B-Verordnung› als einen Meilenstein in den Geschäftsbeziehungen mit Plattformen, den wir vor mehr als zehn Jahren initiiert und nun erreicht haben. Sie wird die Beziehungen zwischen Plattformen und Hoteliers, die bisher ungerecht und unausgewogen waren, verbessern. Wir hoffen, dass diese Verordnung auch einen Schritt in Richtung eines verstärkten und nachhaltigen Wettbewerbs im Online-Vertrieb markiert», so Markus Luthe, Vorsitzender der Distribution Working Group von Hotrec und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Bei der Umsetzung sind die OTAs gefragt
Bei der Umsetzung der Verordnung liegt nun der Ball bei den Online-Buchungsplattformen. Der Branchenverband HotellerieSuisse fordert seine Mitglieder auf, sich aktiv bei den OTAs zu erkundigen, wo die relevanten Informationen nachzulesen sind. Hoteliers und Hotelièren sollen sich von den Portalen aufzeigen lassen wie die spezifischen Punkte konkret umgesetzt werden. 

Wie HotellerieSuisse schreibt, geht Booking.com mit gutem Beispiel voran und stellt  bereits nützliche Informationen zur Verfügung:

P2B-Verordnung: Die wichtigsten Punkte für die Beherbergungsbranche

Direktbuchungen

Schweizer Luxushotels mit neuer Buchungsplattform

Zusammen mit dem Start-Up-Unternehmen Private Deal lancieren die Swiss Deluxe Hotels (SDH) eine neue Buchungsplattform mit Bestpreisgarantie zur Förderung der Direktbuchung.
Jan E. Brucker, Managing Director der Swiss Deluxe Hotels.
Jan E. Brucker, Managing Director der Swiss Deluxe Hotels. Bild: zvg/swissdeluxehotels.com
Bild: zvg/swissdeluxehotels.com

Gemeinsam mit dem Start-Up-Unternehmen Private Deal bieten die 40 Swiss Deluxe Hotels (SDH) mit einer neuen Buchungsplattform ihren Gästen künftig die Möglichkeit zur attraktiven Direktbuchung.

Die Hotels können ihre Zimmerraten täglich entsprechend der Nachfrage und Verfügbarkeit anpassen und auf diese Weise dem Gast den besten Preis garantieren.

Mehr als die Hälfte der Luxushotels nutzen dabei auch die «Bid your price»-Option, mit welcher der Gast seinen eigenen Preisvorschlag abgeben kann. Ein auf künstlicher Intelligenz gestützter Algorithmus bietet dem Gast die Möglichkeit, für die Hotelbuchung selbst einen Preisvorschlag abzugeben. Auf diese Weise kann er von Nachlässen von bis zu 70 Prozent zum herkömmlichen Zimmerpreis profitieren.

PrivateDeal SA ist ein Schweizer Startup, das 2017 in Zusammenarbeit mit der École Hôtelière de Lausanne gegründet wurde. Das Unternehmen entwickelte die erste intelligente Verhandlungslösung, mit der Gäste ihren eigenen Preis für ein Zimmer anbieten können. PrivateDeal wurde dafür 2019 mit dem «Premiere Milestone Award» ausgezeichnet.
privatedeal.com

«Es handelt sich um ein sehr spannendes Projekt, an dem wir schon seit einiger Zeit arbeiten. Ziel war es, die Interaktivität zwischen Luxushotel und Gast zu ermöglichen und dabei von den frischen Ideen eines Start-Ups zu profitieren» erklärt Hotelier Jan E. Brucker. «Wir halten die neue Plattform für eine perfekte Erweiterung zu den bisherigen Modellen, mit der schon der Buchungsvorgang zum Erlebnis wird», so der Managing Director der Swiss Deluxe Hotels weiter.

«Mit der Direktbuchung entfallen die bisherigen Provisionskosten für Booking & Co, was den Hotels die Möglichkeit für flexiblere Zimmerpreise bietet – eine Win-Win-Situation für Gast und Hotel» sagt Isabelle Jan von Private Deal.

Die Co-Founderin des Start-ups ist überzeugt davon, dass sich der automatisierte Verhandlungsdienst nicht nur positiv auf die Luxushotellerie, sondern auch auf den Tourismus im Allgemeinen auswirken kann. «Diese Kooperation bestärkt unser Bestreben, dem Markt immer einen Schritt voraus zu sein und dabei so nah wie möglich an den Bedürfnissen der Hotelgäste zu bleiben.» (htr)

Buchungsplattform

Booking.com mit massivem Buchungseinbruch

Der Online-Reisevermittler Booking Holdings hat wegen der Corona-Krise im April einen Einbruch bei den Hotelreservierungen um 85 Prozent erlitten. Im März habe es bereits einen Rückgang von 60 Prozent gegeben.
Bild: joeppoulssen/123RF
Bild: joeppoulssen/123RF

Dies sagte Booking-Chef Glenn Fogel nach Vorlage aktueller Quartalsergebnisse. Bei diesen Zahlen seien keine Stornierungen berücksichtigt, betonte er.

«Das zeichnet ein klares Bild davon, wie stark unser Geschäft von dieser Krise betroffen ist», sagte Fogel in einer Telefonkonferenz mit Analysten in der Nacht zum Freitag. Zugleich zeigte er sich zuversichtlich, dass sich die Reisebranche wieder erholen werde, auch wenn dies einige Zeit dauere.

Im ersten Quartal sank der Umsatz des Konzerns, zu dem unter anderem die Website Booking.com gehört, bereits um ein Fünftel auf
2,3 Milliarden Dollar. Es gab rote Zahlen von 699 Millionen Dollar nach einem Gewinn von 765 Millionen Dollar ein Jahr zuvor. (awp/sda/dpa)

Coronavirus

Booking.com beantragt wegen Coronavirus-Krise Staatsgelder

Niederländischen Medien zufolge verlangt die Hotelbuchungsplattform Booking.com staatliche Unterstützung für die Bezahlung der Löhne.
Bild: joeppoulssen/123RF
Bild: joeppoulssen/123RF

Booking.com, bis vor Kurzem eines der profitabelsten Unternehmen in den Niederlanden, hat um staatliche Unterstützung gebeten, da die Zahl der Buchungen laut den Zeitungen Volkskrant und Financieele Dagblad gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent zurückgegangen ist.

Die weltweit tätige, zur US-amerikanischen Booking Holdings (vorm. Priceline) gehörende Buchungsplattform habe um Hilfe bei der Bezahlung der Gehälter für seine 5'500 Mitarbeitenden in den Niederlanden gebeten. 48 Kundendienstmitarbeitende, die sich noch in der Probezeit befanden, seien entlassen worden, da die Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf den Tourismus weiter zu spüren seien, schreibt die «Volkskrant».Das Unternehmen ist ein wichtiger Arbeitgeber in Amsterdam mit einer IT-Belegschaft, die 80 verschiedene Nationalitäten umfasst. Nach Angaben der Zeitung liegt das Durchschnittsgehalt in dem holländischen Betrieb bei 47'000 Euro pro Jahr.

Nach Recherchen des Financieele Dagblad (FD) sei Booking.com bisher recht profitabel unterwegs gewesen. Im Jahr 2019 kaufte das Unternehmen 8 Milliarden Dollar (7,36 Milliarden Euro) an eigenen Aktien zurück. Die Online-Plattform erzielte im vergangenen Jahr Gewinne in der Höhe von fast 5 Milliarden Dollar (4,6 Milliarden Euro).

Die Lage  im Gastgewerbe sei mit einem Rückgang der Hotelzimmerbuchungen und deutlich gesunkenen Preisen aufgrund der Coronaviruskrise sei trostlos, Nun sei die Lage im Gastgewerbe aufgrund der Coronavirus-Krise mit einem Rückgang an Hotelzimmerbuchungen um 85 Prozent und deutlich gesunkenen Preisen trostlos.

Aufgrund der aktuellen Situation hat das 1996 in Enschede gegründete Unternehmen in den letzten Wochen bereits vier Milliarden Dollar (3,68 Milliarden Euro) aufgenommen. Das Unternehmen sei zuversichtlich, dass es mit Hilfe der Regierung über genügend Liquidität verfügt, um bis Ende 2021 bestehen zu können. (htr)

Hotelbuchungsportale

Booking.com muss Angebote konsumentenfreundlicher präsentieren

Ferien- und Geschäftsreisende in der EU können Angebote auf dem Buchungsportal Booking.com künftig besser miteinander vergleichen. Die Plattform habe zugesagt, Angebote anders zu präsentieren, teilte die EU-Kommission am Freitag mit.
Bild: rawpixel/123RF
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Demnach wird der Hinweis «nur noch ein Raum verfügbar» künftig nicht mehr angezeigt, wenn dies nur auf Booking.com zutreffe. Auch werde nicht mehr behauptet, der Preis eines Angebots sei zeitlich begrenzt, wenn dieser Preis auch später noch gelte.

Ebenso werde für Nutzer ersichtlich, ob das Ranking der Angebote durch Zahlungen einer Unterkunft beeinflusst worden sei. Der Gesamtpreis für eine Buchung inklusive aller unvermeidlichen Gebühren müsse prominent angezeigt werden. Die Änderungen müssen nach Angaben der EU-Kommission bis zum 16. Juni kommenden Jahres umgesetzt werden.

Unternehmen, die in der EU Geschäfte machen wollten, müssten die hiesigen Verbraucherschutzstandards erfüllen, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Für einen Marktführer wie Booking.com sei es unerlässlich, der Verantwortung in diesem Bereich gerecht zu werden.

Booking will Angebot gesetzeskonformer präsentieren

Die Buchungsplattform reagierte unvermittelt. Gegenüber der EU-Kommission verpflichte man sich zu zukünftig gesetzeskonformer Angebotsdarstellung.

Wie die Europäische Kommission nach dem Urteil bestätigte, habe sich Booking.com gegenüber der Behörde rechtsverbindlich verpflichtet, die Art und Weise zu ändern, in der das in Amsterdam ansässige Buchungsportal den Verbrauchern Angebote, Rabatte und Preise präsentiert. (awp/sda/dpa)

Buchungsplattformen

Deutsches Gericht fordert mehr Transparenz in Rankings

Buchungsportale müssen die Kriterien offenlegen, nach denen sie Treffer bei der Hotelsuche sortieren. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Opodo Ltd. entschieden.
Bild: printscreen/htr
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Auf seinem Portal hatte der in London ansässige Betreiber des Reisevermittlers Opodo unter anderem eine Rangliste nach der Rubrik «Unsere Top-Tipps» erstellt. Die Kriterien dafür blieben im Dunkeln.

«Verbraucher und Verbraucherinnen gehen davon aus, dass die zuerst gezeigten Angebote am besten zu ihrer Suche passen oder zumindest besondere Vorteile bieten», sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. «Oft ist aber völlig unklar, wie die Rangliste zustande kommt – und es ist fraglich, ob die Wünsche des Kunden dabei an erster Stelle stehen.»

Kriterien für «Top-Tipps» waren nicht erkennbar
Kunden, die über «Opodo» ein Hotel suchten, bekamen nach Eingabe ihrer Reisedaten die Suchergebnisse zunächst unter der Rubrik «Unsere Top-Tipps» angezeigt. Alternativ konnten sie wählen, dass die Trefferliste nach «Preis (niedrigster zuerst)», «Bewertung und Preis», «Sterne» oder «Sterne und Preis» sortiert wird.

Klar war nur, dass bei einer Sortierung nach dem Preis zuerst die preisgünstigsten Hotels und bei einer Sortierung nach Sternen zuerst die Hotels mit den besten Kundenbewertungen angezeigt werden. Die anderen Rubriken sagten dagegen nichts darüber aus, wie die Reihenfolge erstellt wurde. Erläuterungen dazu fehlten.

Portal muss Sortierkriterien offenlegen
Das Landgericht Hamburg schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass das Online-Reiseportal den Kunden damit eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information vorenthielt. Die Rubrik «Unsere Top-Tipps» sei ohne objektive Beurteilungsgesichtspunkte gänzlich intransparent. Auch bei den Rubriken «Bewertung und Preis» und «Sterne und Preis» sei unklar, nach welchem Algorithmus oder nach welcher Mischbeurteilung die Ranglisten erstellt würden.

Politik muss Portale zu Transparenz verpflichten
Die intransparente «Opodo»-Rangliste sei kein Einzelfall, schreibt die vzbv. Der Verband begrüsse deshalb, dass eine eben erst verabschiedete europäische Richtlinie vorsieht, dass Vergleichsportale die wesentlichen Kriterien für ihr Ranking und ihre relative Gewichtung darstellen müssen. Der vzbv fordert daher die Deutsche Bundesregierung auf, diese Regeln zügig und wirksam in deutsches Recht umzusetzen.

Zusätzlich sollte die EU Vergleichsportale dazu verpflichten, nur objektive und für den Produktvergleich relevante Kriterien bei der Erstellung von Rankings zu benutzen, schreibt die Verbraucherzentrale weiter. Provisionen, Zahlungen oder geschäftliche Beziehungen zwischen Anbietern und Portal dürften aus vzbv-Sicht keinen Einfluss auf das Ranking und die Darstellung der Produkte in der Ergebnisanzeige haben.

«Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Rankings und Suchergebnisse nicht durch finanzielle Zuwendungen manipuliert werden. Falls Anbieter Buchungs- und Vergleichsportalen Geld geben, muss dies an prominenter Stelle transparent gemacht werden. Zahlungen können legitim für die Vermittlung sein, in keinem Fall jedoch für das ‹Erkaufen› von besseren Rankingplätzen in der Ergebnisanzeige», sagt Florian Stössel, Referent im Team Recht und Handel beim vzbv. (htr)

buchungsportale

Buchungsplattformen und Hotelketten setzen CMA-Forderungen um

Die meisten Hotelbuchungsportale und Hotelketten sind den Forderungen der britischen Wettbewerbsbehörde (CMA) zum Schutz der Konsumenten nachgekommen. Die Wettbewerbshüter verlangten eine Anpassung bis 1. September.
Bild: rawpixel/123RF
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Im vergangenen Februar hat die Britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority, CMA) Durchsetzungsmassnahmen gegen irreführende Praktiken auf Hotelbuchungsplattformen ergriffen. Dies nachdem die Wettbewerbshüter die sechs Portale Expedia, Booking.com, Agoda, Hotels.com, Ebookers und Trivago untersucht und festgestellt haben, dass die Seiten Verkäufe unter Druck, irreführende Rabattansprüche, Auswirkungen der Provision auf die Art und Weise, wie Hotels gelistet werden, und versteckte Gebühren enthielten.

Die CMA forderte die Portale und eine Mehrheit der im Vereinigten Königreich tätigen Hotelbuchungsplattformen auf, bis September 2019 die gemeinsam vereinbarten Punkte und Änderungen im Rahmen des Konsumentenschutzrechtes zu erfüllen (htr.ch berichtete darüber). 

«Wer Hotels online bucht, kann dies dank der Aktion der CMA nun mit mehr Sicherheit tun», wird Andrea Coscelli, CEO der CMA, in einer Mitteilung der britischen Regierung vom vergangenen Freitag zitiert. Die Buchungsplattformen und grosse Hotelketten hätten sich bereit erklärt, irreführende Verkaufstaktiken auf ihren Seiten zu vermeiden und sich den Grundsätzen des branchenüblichen Verbraucherrechts zu verpflichten, heisst es weiter.

Die meisten seien, den Anpassungen nachgekommen. Hotelketten wie Accor, IHG, Hilton, Marriott, Radisson Hotel Group und Wyndham Hotels and Resorts forderten jedoch mehr Zeit, weil sie spezifische technische Updates durchführen müssten, um den britischen Kunden bei der Suche nach Hotels im Ausland stets die vollen Kosten für ein Zimmer im Voraus anzeigen zu können.

«Die CMA wird künftig darauf achten, dass die grossen Marken Wort halten», so Coscelli weiter und fügt an: «Wir werden Massnahmen ergreifen, wenn wir Beweise dafür finden, dass Unternehmen gegen das Verbraucherrecht verstossen.»

Die britische Wettbewerbsbehörde führt gemeinsam mit dem International Consumer Protection and Enforcement Network, einem Netzwerk von mehr als 60 Verbraucherschutzbehörden – darunter auch die Schweiz – ein internationales Projekt durch, damit der Konsumentenschutz in der Reise- und Tourismusbranche weltweit eingehalten wird. (htr)

Online-Bewertungen

Online-Rezensionen von hoher Relevanz für Reisende

Bewertungen auf den Reiseportalen gewinnen an Vertrauen und werden vermehrt als einflussreiche Informationsquelle genutzt.
Bild: Piotr Trojanowski/123RF
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Die nach Zahlen von Jumpshot weltweit grösste Reise-Webseite hat in Partnerschaft mit Ipsos Mori rund 23'000 ihrer User in 12 Märkten zur Nutzung von Online-Bewertungen befragt. Die Community gab Auskunft dazu, welche Rolle diese bei der Buchung von Hotels, Restaurants und Erlebnissen spielen.

Demnach lesen 72 Prozent der Befragten immer oder häufig Bewertungen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Unterkunft, dem Restaurant oder den Unternehmungen getroffen wird.

Mit 81 Prozent gar noch höher fällt die Quote spezifisch bei den Buchungen für Übernachtungsbetriebe aus. Vier von fünf Studienteilnehmende konsultieren die Kommentare von Reisenden, die das Hotel bereits besucht haben.

Fast acht von zehn  der befragten Usern (79%) tendieren dazu, das Hotel mit der höheren Anzahl an Bewertungspunkten zu buchen, wenn sie zwischen zwei qualitativ identischen Betrieben wählen können. Über die Hälfte (52%) stimmt zu, dass sie niemals ein Hotel buchen würden, das keine Reviews hat.

Aktualität und Korrektheit stehen zuoberst
Im Recherche-Prozess ist die Aktualität der Inhalte die wichtigste Komponente für die Befragten. Reisende wollen sicher sein, dass sie aktuelle Meinungen der Community lesen. Deshalb konzentrieren sich 78 Prozent auf die neuesten Bewertungen.

Die Nutzer der Reise-Plattform treffen Entscheidungen mit Bedacht: 39 Prozent geben an, extreme Kommentare zu ignorieren und über die Hälfte aller Befragten (55%) lesen mehrere Bewertungen auf unterschiedlichen Unterseiten, um einen umfassenden Eindruck der Meinungen zu erhalten.

Im Durchschnitt lesen die befragten Mitglieder von Tripadvisor neun Bewertungen bevor sie eine Entscheidung zu einer Hotel- oder Restaurantbuchung treffen.

«Ratgeber im Planungsprozess»
Die Ergebnisse der Studie belegen, dass die Reisenden in den Kommentaren nicht einfach nur Dampf abzulassen wollen. 87 Prozent der Umfrageteilnehmenden geben an, dass die Hauptmotivation darin liegt, gute Erfahrungen mit anderen teilen zu wollen.

Diese Erkenntnis wird bekräftigt durch die Tatsache, dass das durchschnittliche Rating weltweit im Jahr 2018 auf Tripadvisor 4,22 Bewertungspunkte von 5 möglichen betrug.

Becky Foley, beim Reise-Portal Sr. Director, Trust and Safety, erklärt: «Die Mindestanzahl an Wörtern, die wir vorgeben und die Vielzahl an Fotos, ermöglicht Reisenden detaillierte Erfahrungen und Erlebnisse mit anderen zu teilen. So dienen die Bewertungen als hilfreicher Ratgeber im Planungsprozess.»

Vertrauenswürdige Informationsquelle
Tripadvisor selber liess sich im Rahmen der Studienumfrage von den Teilnehmenden ein gutes Zeugnis ausstellen. Die Studie zeige, dass «die Weisheit von Vielen» für die Befragten nach wie vor ein wichtiges Argument dafür ist, die US-amerikanische Online-Bewertungsplattform zu nutzen. «Die Umfrageergebnisse zeigen deutlich, wie wichtig Reisenden echte Einschätzungen von echten Menschen bei der Urlaubsplanung sind,» so Becky Foley.

Dabei werden die ausführlichen und hilfreichen Bewertungen (70%), die Genauigkeit der Inhalte (62%) sowie die umfassende Auswahl an Reise-Informationen (62%) als Hauptgründe für den Besuch der Plattform angegeben.

Vier von fünf (85%) Studienteilnehmer geben an, dass die Kommentare, die sie zu Hotels, Restaurants und Attraktionen lesen, ihre eigenen Erfahrungen sehr genau widerspiegeln.

86 Prozent finden ausserdem, dass die im Jahr 2000 gegründete und in Needham (Massachusetts) ansässige von Stephen Kaufer geführte Webseite zu einem stärkeren Vertrauen in die eigene Buchungsentscheidung beiträgt. (htr/npa)

buchungsplattformen

EU schafft mehr Fairness und Transparenz im P2B-Bereich

Europäische Institutionen haben sich auf eine EU-Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten geeinigt.
Bild: unsplash/rawpixel
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Im Trilogverfahren zwischen den europäischen Institutionen konnte vergangene Woche eine Einigung über die künftige Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten erzielt werden.

Hotrec begrüsst die Vereinbarung. Es sei ein wichtiger Schritt auf dem richtigen Weg hin zu mehr Transparenz und faireren Bedingungen für die rund 200'000 Hotels in ganz Europa, schreibt der europäische Dachverband des Gastgewerbes. 

Im online vermittelten Hotelbuchungsmarkt kontrolliert derzeit Booking.com bereits zwei Drittel des Marktes und mit den beiden anderen Plattformen Expedia und HRS zusammen über 90 Prozent. Diese Dominanz brachte unlautere Geschäftspraktiken mit sich, denen durch die P2B-Regulierung (Platform-to-Business-Regulierung) nun konkret Einhalt geboten werden soll, schreibt Hotrec in einer Mitteilung zum Entscheid aus Brüssel.

Vereinbart wurde, dass eine erhöhte Transparenz bei Ranking- und Suchergebnissen fundiertere Geschäftsentscheidungen ermöglichen sollen.

Ausserdem sollen Anforderungen an ein internes Beschwerdemanagement sicherstellen, dass die Anliegen der Unternehmen/Hotels innerhalb einer angemessenen Frist korrekt behandelt werden.

Auch die Geschäftsbedingungen, die von Online-Plattformen gegenüber Unternehmen/Hotels angewandt werden, müssen klarer sein, und Anpassungen besser vorhersehbar werden.

Ebenfalls müssen etwaige Sanktionen von Online-Plattformen gegen Unternehmen gut begründet und für das betreffende Unternehmen leicht nachvollziehbar sein.

«Für das europäische Gastgewerbe könnte die heutige Vereinbarung einen Wendepunkt in den Beziehungen zu den Plattformen darstellen, für den wir seit mehr als zehn Jahren kämpfen», erklärt der Markus Luthe, Vorsitzender der Hotrec Task Force Distribution und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland.

Mit der neuen EU-Verordnung kann die P2B-Regulierung die bisher eher unausgewogenen Beziehungen zwischen Plattformen auf der einen und Hoteliers und Gastronomen auf der anderen Seite deutlich verbessert werden. «Wir hoffen, dass diese Verordnung auch einen Schritt in Richtung eines verstärkten und faireren Wettbewerbs im Online-Vertrieb darstellen markieren wird», so Luthe weiter. (htr/npa)

buchungsportale

Britische Wettbewerbshüter pfeifen Onlinebuchungsportale zurück

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde ergreift Massnahmen gegen irreführende Praktiken der Hotelbuchungsplattformen.
Bild: Luca Micheli/Unsplash
Bild: Luca Micheli/Unsplash

Expedia, Booking.com, Agoda, Hotels.com, Ebookers und Trivago waren Gegenstand von Untersuchungen der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority CMA). Diese hat, aufgrund ernsthafter Bedenken in Bezug Verkäufe unter Druck, irreführende Rabattansprüche, Auswirkungen der Provision auf die Art und Weise, wie Hotels gelistet werden, und versteckte Gebühren, Massnahmen ergriffen.

Die Wettbewerbsbehörde beanstandete, dass die Hotelbuchungsplattformen einen falschen Eindruck von der Beliebtheit eines Zimmers vermitteln oder nicht die vollen Kosten ausweisen. Damit würden sie die Gäste in die Irre führen und daran hindern, das beste Angebot zu finden. Das verstosse gegen das Verbraucherschutzrecht, schreibt die britische Regierung in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Nun hätten sich die untersuchten Portale in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbsbehörde auf nachfolgende Punkte geeinigt. 

  • Suchergebnisse
    Verdeutlichung der Auflistung der Hotels nach Eingabe der Suchkriterien durch einen Kunden. Beispielsweise sollte eine Benachrichtigung erfolgen, wenn die Suchergebnisse von der Provision betroffen sind, die ein Hotel dem Buchungsportal bezahlt.
     
  • Verkäufe unter Druck
    Keinen falschen Eindruck von der Verfügbarkeit oder Popularität eines Hotelzimmers vermitteln oder die Gäste dazu drängen, eine Buchungsentscheidung aufgrund unvollständiger Informationen zu treffen. Dabei muss der Gast erkennen können, dass das Angebot begehrt ist und möglicherweise nach anderen Terminen suchen sollte.

    Die CMA habe hierzu Beispiele gesehen, dass einige Portale «strategisch» ausgebuchte Hotels in den Suchergebnissen platzierten, um den Kunden unter Druck zu setzen schneller zu buchen. Laut den britischen Wettbewerbshüter hätten sich die Onlinebuchungsportale verpflichtet, dies nicht mehr zu tun. 

    Rabattforderungen
    Die Rabatte müssen klar sein, und es dürfen nur Angebote beworben werden, die zu diesem Zeitpunkt tatsächlich verfügbar sind. Beispiele für irreführende Rabattansprüche können Vergleiche mit einem höheren Preis sein, der für die Suchkriterien des Kunden nicht relevant ist.

    Bei den Untersuchungen hätten einige Hotels die höheren Preise an Wochenenden mit jenen an Wochentagen verglichen oder den Preis einer Luxus-Suite mit einem Standard-Zimmer.

    Versteckte Gebühren
  • Anzeige aller obligatorischen Gebühren wie Steuern, Buchungs- oder Resortgebühren im Gesamtpreis. Es ist erlaubt, dass die Portale diesen Preis immer noch aufschlüsseln können, aber der Gesamtbetrag, den der Kunde zu zahlen hat, sollte immer im Voraus angezeigt werden.

Der Vorsitzende der CMA, Andrew Tyrie, sagte: «Die CMA hat Durchsetzungsmassnahmen ergriffen, um irreführende Verkaufstaktiken, versteckte Gebühren und andere unlautere Praktiken auf dem Onlinebuchungsmarkt zu beenden. Diese waren völlig inakzeptabel».

Sechs Buchungsportale hätten bereits feste Zusagen gemacht, sich an die beschlossenen Massnahmen zu halten. Dazu würden einige der grössten Hotelbuchungsportale gehören, heisst es weiter. «Die CMA wird nun alles unternehmen, um sicherzustellen, dass der Rest des Sektors die gleichen Standards erfüllt», ergänzt Andrew Tyrie.

Inzwischen haben sich auch Buchungsportale, die nicht gegen die Regeln verstossen, bereit erklärt, sich an die festgelegten neuen Grundsätze zu halten. 

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde wird nun die von den Buchungsportalen eingegangenen Verpflichtungen überwachen. Alle Änderungen müssen bis spätestens 1. September erfolgen.

Die CMA wird auch an andere Buchungsportale anschreiben, darunter Online-Reisebüros, Metasuchmaschinen aber auch Hotelketten, um darzulegen, dass das Verbraucherschutzrecht eingehalten werden muss. Auch diese Anbieter müssen die notwendigen Änderungen bis zum 1. September umsetzen. Bei Verstoss des Verbraucherschutzrechts, würde das CMA weitere Durchsetzungsmassnahmen in Betracht ziehen, heisst es laut Mitteilung. (htr/npa)

studie

Buchungsportale schikanieren weiter

Eine neue Studie belegt, dass Booking und Expedia Hotels schlechter positionieren, wenn sie auf anderen Plattformen oder auf hoteleigenen Webseiten niedrigere Preise angeben.

Ranglistenpositionen beeinflussen massgeblich, welche Hotels auf Buchungsportalen im Internet gebucht werden – und welche nicht. Allerdings ist nicht jede Positionierung und Empfehlung bei grossen Buchungsportalen wie Booking.com und Expedia im Interesse der User. Das zeigt eine neue Studie des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, welche gemeinsam mit Forschern der Télécom ParisTech und dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) gemacht wurde.

Die Studie untersucht, wie sich Änderungen der Hotelpreise bei konkurrierenden Vertriebskanälen auf die Position des Hotels in den empfohlenen Suchergebnissen von Buchungsportalen auswirken. Hierfür werteten die Wissenschaftler Suchergebnisse auf den zwei grössten Hotelbuchungsportalen Booking.com und Expedia sowie der Metasuchseite Kayak im Zeitraum zwischen Juli 2016 und Januar 2017 für 250 Städte in verschiedenen Ländern aus und verfolgten dabei mehr als 18'000 Hotels.

Die Daten weisen darauf hin, dass zumindest ein Teil der Hotels ihre Preise über verschiedene Vertriebskanäle hinweg differenzieren. So ist jedes vierte Angebot auf der hoteleigenen Webseite günstiger als bei einem Hotelbuchungsportal. Das hat Konsequenzen.

Für die beiden Portale, deren Suchergebnisse ausgewertet wurden, stellt die Studie fest, dass ein niedrigerer Preis bei der jeweils anderen Plattform oder auf der hoteleignen Website eine schlechtere Platzierung für das Hotel in den empfohlenen Suchergebnislisten der betrachteten Buchungsplattform zur Folge hatte.

Das gilt sowohl für Länder mit als auch ohne Preisparitätsklauseln. Je grösser der Preisunterschied zwischen den Plattformen dabei ist, desto stärker wirkt sich das auf die Positionierung im Ranking der Plattformen aus. Hotels mit niedrigeren Preisen auf konkurrierenden Kanälen sind daher weniger sichtbar als solche ohne Preisunterschreitung. Dies wiederum wirkt sich auf die Preisgestaltung von Hotels aus und kann die Preisdifferenzierung über die Vertriebskanäle hinweg reduzieren.

Buchungsportale könnten besser über Berechnung von Ranglisten informieren
«Buchungsportale machen die Rangliste ihrer empfohlenen Suchergebnisse durch die Berücksichtigung der Preisdifferenzen von Faktoren abhängig, die zwar für das Portal zur Gewinnmaximierung relevant sind, aber nicht in Einklang mit dem Kundeninteresse stehen müssen», erklärt Reinhold Kesler, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich «Digitale Ökonomie» und Ko-Autor der Studie.

Diese Praxis birgt Risiken: Einerseits beeinflusst eine Plattform durch eine derartige Optimierung der Suchergebnisse die Preisgestaltung von Hotels über alle Vertriebskanäle hinweg – und kann damit bis zu einem gewissen Grad ein Ersatz für Preisparitätsklauseln sein, die von Wettbewerbsbehörden und Gesetzgebern in verschiedenen europäischen Ländern verboten wurden. Andererseits kann eine fehlende Übereinstimmung des Kundeninteresses mit den Suchergebnissen in der Rangliste zu einer niedrigen Suchqualität für die User führen.

«Es wäre wünschenswert, wenn Buchungsportale die Verbraucher besser darüber informieren würden, wie sie ihre als ‹Empfohlen› oder ‹Unsere Top-Tipps› bezeichneten Ranglisten berechnen», fordert Kesler. «Verbraucher könnten dann besser entscheiden, inwieweit sie den Empfehlungen tatsächlich folgen wollen. Das wiederum könnte eine höhere Suchqualität für Nutzerinnen und Nutzer zur Folge haben und potenziell wettbewerbsverzerrende Auswirkungen derartiger Plattformstrategien beseitigen.»

Zur Studie (engl.)

buchungsplattformen

Hotrec begrüsst die neuen Transparenzanforderungen der EU

Das Europäische Parlament setzt sich für mehr Fairness und Transparenz von Online-Plattformen und Vergleichswebseiten ein. Das freut auch das europäische Gastgewerbe.
Das Europäische Parlament während seiner Sitzung am Dienstag, 22. Januar 2019.
Das Europäische Parlament während seiner Sitzung am Dienstag, 22. Januar 2019. Bild: printscreen/europarl.europa.eu
Bild: printscreen/europarl.europa.eu

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlamentes hat den Berichtsentwurfs über die Modernisierung des EU-Verbraucherrechts angenommen. Dieser beinhaltet neue Transparenzanforderungen an Online-Plattformen und Vergleichswebseiten. Hotrec, der europäische Dachverband der Hotels und Restaurants begrüsst den Entschluss.

Der IMCO-Bericht über die Modernisierung des EU-Verbraucherrechts stelle einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Transparenz auf den Online-Märkten dar, schreibt Hotrec in einer Mitteilung.

Das vorgeschlagene Verbot verbreiteter unfairen Praktiken und die neuen Informationspflichten für Plattformen sowie Vergleichswebsites, können dem Verbraucher künftig helfen, einen besseren Zugang zu den besten Online-Angeboten zu erhalten, um auch wirklich fundierte Entscheidungen fällen zu können, ist der Verband überzeugt.

«Der europäische Gastgewerbe-Sektor freut sich darüber, dass das Parlament in nur weniger als zwei Monaten nach der Annahme des Berichts für mehr Sicherheit in Geschäftsbeziehungen mit Online-Plattformen (Platform-to-Business P2B) auch ein weitreichendes Verbot unlauterer Praktiken vorschlägt», sagt Jens Zimmer Christensen, Präsident von Hotrec zu den Absichten des Europäischen Parlaments.

Mit dem Verbot von versteckten bezahlten Platzierungen auf Online-Plattformen und durch die Regulierung von Vergleichsseiten wird es dem Verbraucher möglich sein, die Produkte, welche seinen Bedürfnissen entsprechen, besser zu identifizieren. Zudem wird der effizienteste Händler belohnt. «Dies ist eine Win-Win-Situation für Verbraucher und Industrie», so Jens Zimmer Christensen weiter.

Auch Christian de Barrin, CEO von Hotrec, ist erfreut über den Entschluss in Brüssel. Man würde damit «Schurken» bekämpfen und Händler, welche die Anonymität von kollaborativen Wirtschaftsplattformen nutzen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu umgehen.  Ausserdem stellt de Barrin fest, würde es zu einer «Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Tourismusmarkt», beitragen.

Der Dachverband fordert den Rat und das Plenum des Europäischen Parlaments auf, den vom IMCO angenommenen Bericht zu unterstützen. (htr)

Konkret schlägt der IMCO-Bericht Folgendes vor:

  • Verbot für Online-Plattformen, ungekennzeichnete bezahlte Platzierungen in Produktrankings anzuzeigen, die sich aus einer Onlinesuche von Verbrauchern ergeben;
     
  • Es ist als irreführend anzusehen, die Verbraucher nicht über die wichtigsten Parameter zu informieren, die das Ranking von Produkten auf Online-Plattformen bestimmen;
     
  • Erhöhung der Transparenz über die Authentizität von Rezensionen, die auf Vergleichswebsites veröffentlicht werden;
     
  • Verpflichtung für Online-Plattformen die Verbraucher darüber zu informieren, ob ein Produkt von professionellen Händlern angeboten wird oder nicht, und ob EU-Verbraucherrecht auf die Transaktionen Anwendung findet.

Online-Buchungsportale

EU-Institutionen fordern mehr Fairness im OTA-Geschäft

Die Zusammenarbeit mit Online Buchungsplattformen soll laut EU fairer und transparenter werden. Der europäische Hotellerie-Dachverband Hotrec begrüsst die Unterstützung durch die EU-Institutionen.
Bild: pixabay
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Auf dem Online-Buchungsmarkt soll mehr Transparenz herrschen. Das EU-Parlament sprach sich am vergangenen Donnerstag für eine entsprechende von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung aus, die sich auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Plattformen und Gewerbetreibenden (P2B-Regulierung) bezieht. Der Ministerrat verabschiedete die Vorlage bereits am 29. November.

Der europäische Hotellerie-Dachverband Hotrec begrüsst die Entwicklung und spricht von «Verbesserungen am Verordnungsvorschlag». Man hoffe nun auf eine reibungslose Kompromissfindung in einigen noch offenen Punkten und auf die baldige Annahme der Verordnung, die auch dem europäischen Gastgewerbe mehr Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu den oft dominanten Online-Portalen bringen werde.

Es sei jedoch wichtig, einige wichtige Divergenzen zwischen den Positionen der europäischen Institutionen noch weiter aufeinander abzustimmen. So sollte sich beispielsweise der Vorschlag des Parlaments, die Transparenz auch über die weiteren Vertriebskanäle von Plattformen (z.B. über sogenannte Affiliate-Partner) zu erhöhen, im endgültigen Text widerspiegeln. Auch der vorgeschlagene stärkere Schutz der Rechte am geistigen Eigentum sollte als ein Schritt zu einem besseren Markenschutz von Unternehmen auf Online-Marktplätzen aufgegriffen werden, findet Hotrec.

«Hotrec betrachtet die vom Rat und vom Europäischen Parlament eingeschlagene Richtung als wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness und Transparenz bei der Gestaltung von Geschäftsbeziehungen mit Plattformen. Im online vermittelten Hotelbuchungsmarkt kontrolliert derzeit eine Plattform zwei Drittel des Marktes und über 90 Prozent zusammen mit zwei anderen Akteuren. Diese Dominanz hat zu unlauteren Praktiken auf den Märkten geführt, die mit der auf den Weg gebrachten Verordnung zu Recht angegangen werden», erklärte Markus Luthe, Vorsitzender der Hotrec Task Force Distribution.

«Wir haben das Bewusstsein der EU-Institutionen für die wachsende Abhängigkeit von Hotellerie und Gastronomie von Online-Plattformen erfolgreich schärfen können. Die Abstimmung im Europäischen Parlament zeigt, dass die Parlamentarier bereit sind, Unternehmen besser vor schädlichen Praktiken im digitalen Binnenmarkt zu schützen. Wir ermutigen das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, diese Verordnung zum Wohle der europäischen Unternehmen rasch anzunehmen», so Christian de Barrin, CEO von Hotrec. (htr/pt)

Onlineplattformen

Neun Monate Haft und Geldstrafe für Bewertungsbetrug

In Italien muss ein Betrüger, der auf Reise-Bewertungsplattformen gefälschte Bewertungen abgab, ins Gefängnis.
Bild: Fotolia/Screenshot/Montage htr/O. Artem
Bild: Fotolia/Screenshot/Montage htr/O. Artem

In einem der ersten Rechtsstreitigkeiten des bezahlten Bewertungsbetrugs entschied das Strafgericht von Lecce (I), dass laut italienischem Strafrecht das Verfassen von gefälschten Bewertungen mit falscher Identität ein strafbares Verhalten ist.

Der Inhaber von PromoSalento, der Pakete mit gefälschten Bewertungen an Betriebe aus dem Gastgewerbe in Italien verkaufte, wurde zu neun Monaten Haft und einer Geldstrafe von rund 8000 Euro an Kosten und Schadenersatz verurteilt.

Die Strafverfolgung wurde durch die Online-Reiseplattform Tripadvisor unterstützt. Das weltweit tätige Unternehmen stellte als Zivilkläger Beweise aus den umfangreichen, betriebsinternen Betrugsuntersuchungen bereit und bot Unterstützung durch seinen italienischen Rechtsberater. «Wir betrachten dies als eine wegweisende Entscheidung für das Internet. Das Verfassen von gefälschten Bewertungen war schon immer Betrug, aber das ist das erste Mal, dass wir jemanden dafür ins Gefängnis gehen sehen», sagt Brad Young, VP, Associate General Counsel, Tripadvisor.

Auch die Welttourismusorganisation (UNWTO) befürwortet den Gerichtsentscheid: «Online-Bewertungen spielen eine wichtige Rolle im Tourismus und bei der Kaufentscheidung von Verbrauchern, aber es ist wichtig, dass sich jeder an die Regeln hält», sagt Pascal Lamy, Chairman, World Committee on Tourism Ethics, UNWTO. «Gefälschte Bewertungen verstossen eindeutig gegen die Richtlinien des World Committee on Tourism Ethics, die wir letztes Jahr als Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ratings und Reviews auf digitalen Plattformen veröffentlicht haben», führt er fort. Diese Empfehlungen hat die UNWTO in Zusammenarbeit mit Tripadvisor, Minube und Yelp entwickelt. (htr)

Online-Buchungsplattform

Neue Schweizer OTA pfeift auf Kommissionen

Keine Kommissionen, keine Aufschalt- und auch keine Mitgliedschaftsgebühren. Das verspricht die neue Schweizer Online-Buchungsplattform Mountaindeals.ch.
htr/pt
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Mountaindeals.ch ist schweizweit die erste Hotelbuchungsplattform, die weder Kommissionen noch Gebühren erhebt noch eine Mitgliedschaft voraussetzt. Finanziert werden soll das Portal stattdessen mittels Werbeeinnahmen. Die Betreiber bieten Hotels die Möglichkeit, im TV, auf Plakaten oder auf Sesselliftanlagen in den Skigebieten Werbung für ihren Betrieb zu schalten. Auch auf der Website selber können zum Beispiel Last-Minute-Angebote gegen Bezahlung gepusht werden, wie Geschäftsführerin Ewa Ming bestätigt.

Hinter der Plattform steckt die Homas AG mit Sitz in Thalwil (ZH). Die Idee für Mountaindeals.ch sei in der Freizeit entstanden. Seit etlichen Jahren hätten sich die Gründer Gedanken gemacht, wie sie für die Tourismus-Branche neue, innovative Buchungs-Möglichkeiten dank Online-Technologien schaffen könnten. Die neue Plattform soll dem Leistungserbringer einen echten Mehrwert zurückgeben und dem Gast dienen, wie es auf der Webseite heisst. Die Initianten wollen damit den Online-Buchungsmarkt «disrupten».

«Wir wollen, dass die Kommissionen verschwinden. Der Buchungsumsatz soll zu 100 Prozent beim Gastgeber in der Tasche bleiben. Dies erlaubt dem Anbieter seinen Gästen attraktivere Angebote zu schnüren. Dies ist Win-Win für alle», schreiben die Gründer.

Für die Aufschaltung auf der OTA könnten Hoteliers ganz einfach ihre Daten von Booking.com importieren, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Bei einer Buchung leite Mountaindeals.ch die Anfrage direkt an das Hotel weiter. So entstünden Direktbuchungen, und auch die Zahlung sowie die Kommunikation mit dem Gast erfolgten direkt.

Seit Januar 2018 ist die Site bereits als Beta-Version online geschaltet. Via Open Travel Protocol könne Mountaindeals.ch zudem an jeden Channel-Manager angebunden werden. Aktuell seien Hotel-Spider und GHIX integriert, bald sollen weitere Anbieter folgen.

Ende August soll Mountaindeals.ch im Rahmen einer Präsentation an der SuisseEmex in Zürich Oerlikon einem Fachpublikum vorgestellt werden.

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag zur niederländischen Booking-Alternative Bidroom.com: Eine OTA für Vielreisende und Idealisten

htr/pt

Alternative Buchungsplattform

Eine OTA für Vielreisende und Idealisten

Mit seinem innovativen Geschäftsmodell will Bidroom den Online-Buchungsmarkt umkrempeln. Das junge Start-up feiert bereits erste Erfolge – trotz eines kleinen Makels.
Patrick Timmann
Bild: Bidroom
Bild: Bidroom
Michael Sols, Pressesprecher Bidroom: «Wir geben keine Sonderkonditionen. Es gelten gleiche Bedingungen für alle.»
Michael Sols, Pressesprecher Bidroom: «Wir geben keine Sonderkonditionen. Es gelten gleiche Bedingungen für alle.» Bild: zvg
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Die Bidroom-Gründer: CFO Casper Knieriem (l.) und CEO Michael Ros.
Die Bidroom-Gründer: CFO Casper Knieriem (l.) und CEO Michael Ros. Bild: Bidroom
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Das Team von Bidroom.
Das Team von Bidroom. Bild: Bidroom
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Bild: Bidroom

Zurückhaltung klingt anders: «Wir sind die Revolution! Wir wollen das Duopol der Priceline-Gruppe und Expedia aufbrechen und gleichzeitig sowohl Hoteliers als auch deren Gästen finanziellen Nutzen bringen.» Ziel sei es, liest man weiter unten auf der Homepage von Bidroom.com, eine Win-win-Situation im Online-Buchungsmarkt zu schaffen.

Der Firmenhauptsitz von Bid­room liegt wie jener von Booking in der niederländischen Hauptstadt Amsterdam. Ausser der geografischen Nähe verbindet die beiden OTAs jedoch wenig. Denn Bidroom setzt auf ein grundlegend anderes Geschäftsmodell als Booking. Anstelle von Kommissionen verlangt Bidroom von den Partnerhotels eine einmalige Registrierungsgebühr – je nach Klassifikation 149 bis 299 Euro. Weitere Gebühren gibt es für Hotels nicht. Bedingung ist jedoch, dass sie ihren Bidroom-Gästen einen Preisnachlass zwischen 5 und 25 Prozent verglichen mit anderen OTAs gewähren. Um in den Genuss dieser vergünstigten Preise zu kommen, zahlen Gäste an Bid­room eine jährliche Mitgliedschaftsgebühr von 59 Euro. Da nur zahlende Mitglieder die Seite nutzen können, verstossen Hotels nicht gegen die Preisparitätsklauseln anderer OTAs. «Wir sind eine private Plattform», erklärt Unternehmenssprecher Michael Sols.

Ein weiteres Ärgernis für viele Hoteliers ist die unter OTAs weitverbreitete Praxis, sich zwischen den Gast und das Hotel zu stellen. Die Plattformen behalten möglichst viele Gästedaten für sich und übermitteln dem Hotel nur die allernötigsten Informationen. Auch das ist bei Bidroom anders. «Die Daten werden an die Hotels weitergegeben», versichert Sols. [IMG 2]

Warum aber sollen Reisewillige für einen Service bezahlen, den sie bei Booking oder Expedia kostenlos erhalten? «Das Angebot richtet sich in erster Linie an Vielreisende», antwortet Sols. Nach drei bis vier Buchungen pro Jahr à zwei bis drei Nächte sollte man break-even sein, rechnet er vor. Wer öfters in die Schweiz reist, für den dürfte sich Bidroom aufgrund der höheren durchschnittlichen Übernachtungspreise bereits früher lohnen. Grundsätzlich gilt: Je mehr man reist, desto weniger fällt die Jahresgebühr ins Gewicht. Dies sei auch für Geschäftsreisende attraktiv, ist Sols überzeugt. Spezielle Deals für Unternehmen biete man indes nicht an. Auch für Hotelketten gebe es keine Sonderkonditionen. «Wir versuchen, gleiche Bedingungen für alle zu bieten», sagt der Sprecher. Er nennt einen weiteren Grund, warum Reisende eine Mitgliedschaft bei Bidroom eingehen. «Wir wollen nachhaltigen Tourismus fördern.» Das Bewusstsein für die Schwierigkeiten der Hoteliers mit den OTAs wachse bei den Gästen. Diese legten vermehrt Wert darauf, dass ihre Gastgeber nicht ausgebeutet werden.

Buchungen mit einem kleinen Schönheitsfehler
Obwohl erst seit Dezember 2015 live, sind schon mehr als 400 000 Nutzer bei Bidroom registriert. Das Angebot umfasst aktuell über 120 000 Hotels in 128 Ländern. In der Schweiz sollen 
17 Prozent aller Hotels vertreten sein. Die zufällige Nachfrage bei einigen Schweizer Hotels zeigt jedoch, dass nicht alle der in Bid­rooms Suchergebnissen aufgelisteten Hotels tatsächlich einen Vertrag mit der Plattform eingegangen sind. Eine entsprechende Testbuchung ergab, dass das gebuchte Hotel eine Aufforderung von Bidroom erhält, die Buchung des Gastes zu akzeptieren und ihm mindestens 8 Prozent Rabatt zu gewähren. Der Gast seinerseits erhält nach der «Buchung» eine automatische Nachricht, in der es heisst, er werde innert 48 Stunden eine definitive Ab- oder Zusage vom Hotel erhalten.

Angesprochen auf diesen Fall bestätigte Bidroom, dass auch Hotels, welche noch nicht mit dem Unternehmen kooperieren, in den Suchergebnissen auftauchen können. Laut Director of Operations Marcin Wesolowski liegt der Anteil der «echten» Angebote bei 60 bis 70 Prozent. Der erbetene Preisnachlass von 8 Prozent sei lediglich als Vorschlag zu verstehen. Dem Hotel stehe es offen, den Rabatt auf den Mindestsatz von 5 Prozent zurückzusetzen. Den Umstand, dass der Gast bis zu 48 Stunden warten muss, um zu erfahren, ob seine Buchung erfolgreich war oder nicht, falle zumindest für Frühbucher nicht ins Gewicht, ist Michael Sols überzeugt. Auch sei in der Praxis meist bereits nach zwei bis acht Stunden klar, ob die Buchung zustande kam, so Marcin Wesolowski.

Das Modell von Bidroom scheint trotz dieser Ungereimtheiten in der Branche auf Wohlwollen zu stossen. Bereits im Mai 2017 wurde Bidroom auf dem World Tourism Forum in Luzern zum Gewinner des Startup Innovation Camps gekürt. Und im Juni 2018 kündigte der ägyptische Milliardär Samih Sawiris an, in Bid­room investieren zu wollen. Zum genauen Umfang seines Engagements wollte er auf Anfrage keine Angaben machen. Er schätze jedoch die Vision der Bidroom-Gründer und den Service am Kunden und dem Hotel, den die Plattform durch den Konkurrenzgeist auf dem Markt auslöse. Dies erzeuge Druck auf die grossen Konkurrenten, wovon am Ende Gast und Gastgeber profitieren könnten.

Dieser Artikel erschien in der htr hotel revue vom 26. Juli 2018 als Teil des Schwerpunktes «Alternativen zu Booking und Expedia». Die gesamte Ausgabe in digitaler Form ist hier erhältlich.

standardisierung

Neue ISO-Norm für Online-Bewertungen

Eine neue ISO-Norm stellt Anforderungen und Empfehlungen für das Management von Online-Bewertungen zur Verfügung, um die Glaubwürdigkeit von Online-Plattformen zu steigern.
Bild: wikimedia.org
Bild: wikimedia.org

Die kürzlich veröffentlichte Norm ISO 20488:2018 «Online-Kundenbewertungen – Grundsätze und Anforderungen für die Erhebung, Moderation und Veröffentlichung» soll die Glaubwürdigkeit von Plattformen steigern, indem sie detailliert Anforderungen und Empfehlungen zum effektiven Management von Bewertungen definiert.

Massgeblich am neuen Standard mitgewirkt hat auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Die für das Projekt verantwortliche Verbandsreferentin Kristin Panagiotakis bewertet die Norm als «marktgerechte Antwort auf die heikle Frage der Glaubwürdigkeit von Bewertungen, bei der das Fehlen einer standardisierten Anleitung die Verbraucher unnötigerweise über die Richtigkeit einer Rezension im Unklaren gelassen hat».

Laurent Petit, Ausschussvorsitzender der internationale Vereinigung von Normungsorganisationen (ISO) mit Hauptsitz in Genf ergänzt:  «Es ist sowohl für Verbraucher als auch für Anbieter wichtig, dass die Seiten gut verwaltet werden und der Inhalt zuverlässig ist, da sonst das Vertrauen untergraben und der Ruf unnötig geschädigt wird».

Bei der neuen Standardisierung wurden während dem Erarbeitungsprozess internationale «Best Practices»-Beispiele berücksichtigt. «Wir erwarten, dass die marktrelevanten Buchungs- und Bewertungsplattformen diese Standards, an denen sie mitgewirkt haben, nun auch verbindlich einhalten, um die Zuverlässigkeit von Bewertungen zu gewähren und zu erhöhen», kommentiert IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

Noch seien keine Portale im Zertifizierungsprozess, wie Kristin Panagiotakis auf Anfrage der htr hotel revue schreibt. Zunächst müssten die Zertifizierungsstellen erst noch bestimmt werden. (htr/npa)

werbung

Trivago blitzt vor Lauterkeitskommission ab

Die Hotelvergleichsplattform Trivago verstösst mit ihrer TV-Werbung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat die Beschwerde eines Solothurner Hotels gutgeheissen.

Das Solothurner Hotel Roter Ochsen hatte bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) Beschwerde gegen den TV-Spot von Trivago eingereicht.

Das 3-Sterne-Haus beanstandete den Inhalt des Werbetextes «Trivago zeigt den Preis für das Hotel, wenn du direkt dort buchst. Und die Preise von über 200 Websites. Trivago vergleicht und entscheidest» als unzutreffend und reichte bei der SLK eine Beschwerde ein.

«Die Meta-Suchmaschine vergleicht einzig die Preise der Buchungsplattformen wie etwa ‹Booking.com› und ‹Expedia› sowie der Hotels, die Werbung auf Trivago platzieren», sagt Rolf Trechsel, Mitinhaber des «Roten Ochsen» auf Anfrage von htr.ch. «Die günstigeren Direktbuchungspreise der Hotels, die nicht Kunden von Trivago sind, werden aber nicht gelistet», ergänzt der Hotelbesitzer.

Nach Auffassung des Beschwerdeführers zeigt Trivago daher nicht alle Hotels an, womit nicht nur die Konsumenten geschädigt und getäuscht werden, sondern auch jene Hotels, welche Direktbuchungen günstiger anbieten.

Trivago erläuterte bei der Beschwerdeantwort auf die Vorwürfe ihre sogenannte Meta-Suchmaschine. Diese könne nur diejenigen Datenquellen aufnehmen, welche für das Unternehmen zugänglich seien. Das Portal nehme für sich nicht in Anspruch, für jedes Hotel Ergebnisse liefern zu können, sei aber der weltweit weitreichendste Service, um Hotelpreise miteinander zu vergleichen.

Die zweite Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission beurteilte nach dem Verständnis der angesprochenen Durchschnittsadressaten, das hiesst, ob Trivago damit in der Werbung unrichtige Angaben über sich oder über seine Leistungen gemacht hat.

Das Selbstkontrollorgan der Schweizer Werbebranche kam zum Schluss, dass die Daten nicht ausreichend sind und für die Werbebehauptung nicht korrekt. Trivago würden nicht in jedem Fall die entsprechenden Preisdaten vorliegen, und die Daten könnten auch nicht immer verifiziert werden, hält die Kommission in ihrem Beschluss fest. So liege ein Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Die Schweizerische Lauterkeitskommission empfiehlt Trivago, inskünftig auf die Werbeaussage zu verzichten.

Die Hotelvergleichsplattform mit Sitz in Düsseldorf kann gegen den Beschluss binnen 20 Tagen unter Angabe der Gründe an das Plenum der SLK rekurrieren. Bei Trivago konnte am Freitag niemand erreicht werden, um anzufragen, ob das Unternehmen gegen den Beschluss Rekurs einlegt oder ihre Werbeaussage zurückzieht.

Hotelier Rolf Trechsel wertet den Entscheid der SLK als kleiner Erfolg im Kampf gegen die Preisbestimmungen der Onlinebuchungsplattformen. «Die Hoteliers sind bestrebt, dass die Gäste direkt beim Hotel reservieren, durch diese unlautere Werbung von Trivago wird diese Strategie jedoch durchkreuzt.» (htr/npa)


Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist das ausführende Organ der Stiftung der Schweizer Werbung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Die Kommission wurde 1996 ins Leben gerufen und wird von Ständerat Filippo Lombardi präsidiert.

 

buchungsplattformen

Stornierungen: Booking experimentiert weiter

Mit neuen «Tests» bei stornierten ­Online-Buchungen provoziert Booking Schweizer Hoteliers. Die Betroffenen berichten von Willkür und ­Intransparenz.

Wir probieren gerade etwas Neues und Spannendes mit einer Ihrer stornierten Buchungen aus.» Wer eine Mail mit dieser Einleitung von Booking.com erhält, sollte hellhörig werden. Denn Booking experimentiert wieder. Nach dem umstrittenen Programm «Risk Free Reservations» (die htr berichtete am 24. Januar 2018), welches inzwischen nachweislich auch bei Schweizer Hotels zur Anwendung kommt, gibt es nun «Delayed Cancellations». Und auch bei «Delayed Cancellations» werden stornierte Buchungen nicht zurück an das Hotel gegeben, sondern vorübergehend zurückbehalten und selber weiterverkauft.

Das Prinzip funktioniert so: Tritt ein Gast von einer über Booking.com getätigten kostenlos stornierbaren Buchung zurück, hält das Portal die Buchung für bis zu 24 Stunden aufrecht und versucht, in diesem Zeitraum einen Ersatzgast zu finden. Das Hotel selber bekommt davon zunächst nichts mit. Erst wenn nach 24 Stunden kein Ersatzgast gefunden werden konnte, geht das freigewordene Zimmer zurück an das Hotel. Findet sich innert Frist hingegen ein neuer Gast, bucht Booking das Zimmer auf ihn um und leitet die entsprechenden Angaben an das Hotel weiter.

Laut Booking läuft der Test schon seit Januar. Bei welchen Schweizer Hotels «Delayed Cancellations» angewendet wird oder wurde, ist nicht bekannt. «Seit Beginn haben viele Partner in der Schweiz an der Testinitiative teilgenommen», teilt Booking lediglich auf Anfrage mit. Pikant dabei ist, dass die Teilnahme an dem Test wie bereits bei «Risk Free Reservations» automatisch erfolgt, es sei denn, das betroffene Hotel widerspricht dem aktiv («opt-out»).

Per Zufall von der Teilnahme am Test erfahren
Die htr hat Kenntnis von mehreren betroffenen Hotels in der Schweiz. Eines davon ist das «Mercure Stoller» in Zürich. Verwaltungsratspräsident Werner Stoller ist über das Vorgehen von Booking verärgert. Man sei im Vorfeld von Booking nicht über die Teilnahme an «Delayed Cancellations» informiert worden. Dass sein Hotel an dem Test teilnimmt, sei allein per Zufall ans Licht gekommen: «Wir haben gemerkt, dass sich unsere Parameter verändert haben. Als wir nachschauten, haben wir das Opting-Out gefunden. Es ist eine absolute Frechheit, wie Booking mit uns umgeht.»

Auf die Praxis angesprochen, verweist Booking auf die sogenannte «Auto-Replenishment»-Funktion. Sie erlaubt es Booking, eine stornierte Buchung automatisch erneut auf der Plattform anzubieten. Ein Betrieb müsse sich zuvor für diese Funktion angemeldet haben, damit er für «Delayed Cancellations» überhaupt in Frage kommt.

Dem widerspricht ein Berner Hotelier, der namentlich nicht genannt werden möchte. «Ich hatte vor ein paar Jahren einen Fall, dass Booking Zimmer gebucht hatte, obwohl wir ausgebucht waren und das System geschlossen war. Erst da habe ich gemerkt, dass bei uns ‹Auto-Replenishment› aktiviert war.» Für den Hotelier ein klarer Fall von «opt-out» und nicht etwa einer aktiven «Anmeldung» durch das Hotel. Und obwohl er die Funktion damals deaktiviert habe, wurde sein Betrieb im April 2018 trotzdem von Booking zur Teilnahme an «Delayed Cancellations» auserkoren. «Wenigstens kam eine Mail an mich und wir konnten sofort reagieren.» Er weiss jedoch von einem anderen Berner Hotel, bei dem die Mail wegen Ferienabwesenheit erst viel später gelesen wurde. Ausserdem könne Booking Nachrichten über das «Extranet» senden. «Wenn die Réceptionisten nicht aufpassen, können Tage vergehen, bis das die Direktion sieht», warnt der Hotelier.

Offiziell will Booking den Hotels mit «Delayed Cancellations» Zeit und Aufwand ersparen. «Wir nehmen an, mit der Initiative mögliche Unannehmlichkeiten für unsere Partner zu reduzieren, die aus der Stornierung von Buchungen entstehen können, indem sie wieder angeboten werden und Zimmer so schnell wie möglich wieder belegt werden können», teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Roland Schegg, Professor am Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz HES-SO, erkennt in dem Test hingegen den Versuch des Unternehmens, sich Kommissionen zu sichern. «Wenn das Hotel das Zimmer nach der Stornierung direkt verkauft, hat Booking.com nichts mehr davon.»

Booking könnte mit den letzten Zimmern Kasse machen
Deutlich pessimistischer ist die Interpretation des anonymen Berner Hoteliers: «Es scheint klar, dass Booking sich so Zimmerkontingente sichert.» Er zeichnet folgendes hypothetisches Szenario: Booking bucht mit «Strohmännern» auf der eigenen Plattform 20 Zimmer im Voraus für einen Mittwoch während der Regierungssession. Sobald das Angebot knapp wird, die Zimmerpreise steigen und die Hotels die letzten verbleibenden Zimmer selber verkaufen wollen, verkauft Booking die 20 Zimmer weiter. «So verschafft sich Booking eine Last Room Availability, obwohl die Wettbewerbskommission dies als rechtswidrig eingestuft hat.»

Der Frage, ob Booking den Preis stornierter Buchungen bei der Vermittlung an einen neuen Kunden anzupassen gedenkt, weicht das Unternehmen aus. «Die Preise bei Booking.com werden von den Partnern festgelegt», heisst es. Eine eigene Theorie hierzu hat indes auch der namenlose Hotelier: «Ich gehe davon aus, dass Booking von Fall zu Fall entscheidet, ob es den tieferen Zimmerpreis vom stornierten Zimmer oder den höheren Marktpreis von der späteren Buchung anwendet.» Booking sei daran interessiert, möglichst hohe Preise und somit möglichst hohe Kommissionen zu erzielen. Seinen Kollegen empfiehlt er, sich bei «Delayed Cancellations» abzumelden.

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studie

Buchungsplattformen: Europäische Hotellerie immer stärker unter Druck

Eine von der Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO Valais-Wallis) durchgeführte Studie zum europäischen Hotelvertriebsmarkt zeigt, dass in Europa die Direktbuchungen bei Hotels abnehmen und stattdessen die Online-Plattformen ihre Dominanz weiter ausbauen.

Der europäische Dachverband von Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, führt gemeinsam mit der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO Valais-Wallis) alle zwei Jahre die Studie zum europäischen Hotelvertriebsmarkt durch.

Erste Ergebnisse, die auf Beobachtungen von über 3400 Hotels in ganz Europa basieren, zeigen, dass die Abhängigkeit der Hotels von Online-Plattformen weiter zunimmt, während der Anteil der Direktbuchungen abnimmt. Der grösste Player im Online-Reisebüro-Markt (OTA) ist immer noch Booking.com, das seine Dominanz gegenüber 2015 weiter ausgebaut und einen Marktanteil von 66 Prozent erreicht hat.

Die drei OTAs Booking.com, Expedia und HRS kontrollieren 92 Prozent des Online-Intermediärmarktes in Europa (in einigen Ländern sogar mehr). Während die zwei grössten, nämlich Booking.com (66,4%) und Expedia (16,6%), mehr Marktanteil gewannen, verlor der drittgrösste Player HRS (9,0%) in den letzten zwei Jahren an Terrain.

Der Anteil des Direktvertriebs ging weiter zurück, macht aber noch immer die Hälfte aller gebuchten Übernachtungen aus. Gleichzeitig stieg der Anteil der Buchungen über OTAs von 23,1 auf 26,1 Prozent.

Hoteliers unter Druck
Die aktuelle Studie zeigt auf, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen die Mehrheit der Hoteliers (50%) stark unter Druck setzen. So würden diese beispielsweise die OTA-Bedingungen bezüglich Stornierungsbedingungen und Sonderrabatte nicht freiwillig anbieten. Kleine und unabhängige Hotels fühlen sich stärker unter Druck gesetzt als grosse Hotels oder Hotelketten.

In Bezug auf Streitigkeiten mit OTAs, das sind immerhin sechs von zehn Hotels, sind 70 Prozent der Betriebe der Ansicht, dass es keine faire und effektive Lösung für die Meinungsverschiedenheiten gibt. Auch hier scheinen kleine und unabhängige Hotels noch mehr Probleme mit der Streitbeilegung zu haben als grössere Hotels oder Hotelketten.

«Die vorläufigen Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass Online-Vermittler mehr und mehr die Kontrolle über den Hotelvertriebsmarkt erlangen. Die Abhängigkeit der Hotels von den OTAs erhöht sich, was ihren eigenen Handlungsspielraum verringert», sagt Markus Luthe, Vorsitzender der Hotrec-Taskforce Vertrieb.

Politik muss mithelfen
Luthe fordert, dass die Hotels in der Lage sein müssen, ihre eigenen Bedingungen für ihre Dienstleistungen frei festzulegen und über ihre Rechte an geistigem Eigentum, wie etwa der Markennamen, zu verfügen.

Für Christian de Barrin, CEO der Hotrec muss die Politik mithelfen. «Die Ergebnisse dieser Studie bestätigen, dass politische Regulierungen erforderlich sind, um faire und transparente Marktbedingungen zu gewährleisten, insbesondere wenn es an Wettbewerb mangelt».

Schweizer Hoteliers mit leichter Zunahme bei den Direktbuchungen
In der Schweiz hat der Marktanteil der OTAs im Vergleich zu den Vorjahreswerten von 20,6 auf 27,3 Prozent weniger starkt zugelegt als in der Branche befürchtet.

Wie die htr hotel revue bereits im März mitteilte, dominieren die «grossen Drei» Booking, Expedia und HRS mit den Schweizer Vertriebsmarkt mit 95 Prozent. Stärker als je zuvor beherrscht Booking.com (mit 75,6%) den OTA-Markt.

Immerhin konnte der Anteil der Direktbuchungen in der Schweiz gegenüber vem Vorjahr 2016 leicht zulegen. Wie die nationale Studie der
HES-SO Valais-Wallis aufzeigt, fühlen sich auch die Schweizer Hoteliers starkt von den OTAs und deren Bedingungen unter Druck gesetzt. (htr/npa)

buchungsplattformen

Booking baut seine Marktmacht aus

Booking hat seinen Marktanteil auch 2017 weiter ausgebaut. Die Hoteliers fühlen sich durch die Dominanz des Online-Riesen zunehmend unter Druck gesetzt.

Die gute Nachricht zuerst:Gegenüber demVorjahr hat der Anteilder Direktbuchungenin der Schweizer Hotellerie leichtzugelegt. 2017 lag der Marktanteilder Hotellogiernächte, die auf direktemWeg gebucht wurden(schriftlich, mündlich, oder überdie hoteleigene Website), bei gut59 Prozent. 2016 waren es nochrund ein Prozent weniger.

Zu diesemErgebnis kommt eine amDonnerstag veröffentlichte Studieder HES-SO Valais-Wallis zur Vertriebssituationder Schweizer Hotellerie,die zum dritten Mal inFolge durchgeführt wurde. Verglichenmit einem Direktbuchungsanteilvon noch 75 Prozent vorzehn Jahren, nimmt sich dieserleichte Anstieg jedoch recht bescheidenaus.

Kaum noch Konkurrenz unter denOnline-Buchungsplattformen
Bemerkenswerter ist da schoneher der nur minimale Anstiegvon knapp einem halben Prozentdes Logiernächte-Marktanteilsder Online-Buchungsportale(OTAs). 2017 betrug ihr Anteil beiden Buchungen 27,7 Prozent. InAnbetracht des grossen Sprungsvon 2015 auf 2016, als die OTAsihren Marktanteil von 20,6 auf27,3 Prozent steigern konnten,liegt der aktuelle Wert deutlichunter dem, was man in der Branchebefürchtete. Eine Entwarnungist dies für Schweizer Hotelierstrotzdem nicht.

Schlüsselt man den Marktanteilder OTAs nach den einzelnen Anbieternauf, erkennt man, dasssich die Dynamik der letzten Jahrefortsetzt. Die «grossen Drei» Booking,Expedia und HRS beherrschenden OTA-Markt mit insgesamt94 Prozent praktischvollständig. Der mit Abstandgrösste Player, Booking, konnteauch im vergangenen Jahr ummehr als 2 Prozent auf Kosten derKonkurrenz zulegen. Mit 75,6 ProzentMarktanteil dominiert Bookingden OTA-Markt in derSchweiz so stark wie nie zuvor(Siehe Grafik oben in der Bildergalerie).

Die Nummer Zwei, Expedia,konnte die Marktanteilverlusteseit 2015 teilweise wiedergutmachenund liegt aktuell bei 13,4Prozent. Die leichte Erholung seivor allem auf Zunahme von USamerikanischenGästen zurückzuführen,die 2017 wieder vermehrtin die Schweiz gereist sind,ist man bei hotelleriesuisse überzeugt.Expedia spielt im angelsächsischenMarkt traditionelleine starke Rolle (Siehe Grafik oben in der Bildergalerie). DenBeweis, dass Expedia auch längerfristigseinen Anteil am SchweizerHotelgeschäft gegenüber Bookingbehaupten kann, wird das Unternehmenallerdings in den nächstenJahren erbringen müssen.

Ein im Vergleich zum Vorjahrdeutlich kleineres Stück vom Kuchenerhält dagegen schon jetztHRS: 2016 noch mit 8,1 ProzentMarktanteil dabei, verliert dashauptsächlich im deutschsprachigenRaum bekannte Portal deutlichund kommt neu nur noch auf5 Prozent. Booking dränge dieMitbewerber weiter aus demMarkt und baue seine Monopolstellungaus, kommentierte hotelleriesuissedie Ergebnisse. «Angesichtsder neusten Zahlen kannman eigentlich nur noch von zweirelevanten Akteuren sprechen,Booking und Expedia», so ChristopheHans, Leiter Wirtschaftspolitik.Die ohnehin grosse Marktmachtvon Booking sei somit imvergangenen Jahr noch grössergeworden.

Mit steigender Abhängigkeitwächst der Druck
Insgesamt generieren heute44 Prozent der Hotels mehr als 30 Prozent ihrer Logiernächte überOTAs. Bei fast jedem fünften Betriebliegt dieser Anteil sogar beimehr als 50 Prozent, was die grosseAbhängigkeit vieler Betriebevon den Online-Vertriebspartnernaufzeige, so ein weiteres Ergebnisder Umfrage.

Erstmals befragtedie Studie die Hotels ausserdemzu ihrem Verhältnis zu den OTAs.Dazu, wie die Hotels die Zusammenarbeitmit den Plattformengenerell bewerten, gibt die Studiekeine Antwort. Jedoch gab fast jederzweite Betrieb (46 Prozent) an,er fühle sich von den Online-Anbieternunter Druck gesetzt, Geschäftsbedingungenzu akzeptieren(zum Beispiel bezüglichStornierungen), die er von sichaus nicht anbieten würde.

43 Prozentder Befragten gaben an, bereitsvon OTAs «gedrängt» wordenzu sein, kostenlose «last-Minute»-Stornierungen zu akzeptieren. Dieallermeisten Betriebe stuften diesals «störend» ein. Zwei Drittel derHotels wurden bereits von Gästennach «Rückerstattungen» gefragt,obwohl sie die Buchung als «nonrefundable»-Rate über Bookingoder andere OTAs gebucht hatten.Bei einem Drittel der Befragtenkomme dies sogar «regelmässig»vor. Christophe Hans wertet diesals direkte Folge der zunehmendaggressiv beworbenen Stornierungsmöglichkeitenunter anderemauf Booking.com.

Ein Drittel nutzt umstritteneBevorteilungen im Ranking
Für Unmut unter den Partnerhotelsvon Booking & Co. sorgtenauch im letzten Jahr die umstrittenenSuch-Rankings auf den OTASites,beziehungsweise die Tatsache,dass man sich durch Zahlunghöherer Kommissionen in denSuchergebnissen hochkaufenkann.

Knapp ein Drittel (29 Prozent)der befragten Hotels gab an,bereits die von OTAs angebotenenMöglichkeiten (Ranking Booster,Preferred-Partner-Programme)genutzt zu haben, um ihr Rankingin den Suchergebnissen zu verbessern.

Als Motiv gaben diemeisten an, damit punktuell dieNachfrage in schwachen Zeitenstimulieren zu wollen. Fast dieHälfte nannte zudem die Verschaffungeines Vorteils gegenüberder Konkurrenz als Grund.


Studie: Die VertriebssituationderSchweizer Hotels
270 Hotelbetriebe in derSchweiz (davon 182 klassifiziert)nahmen an der Umfragedes Instituts für Tourismus derFachhochschule WestschweizWallis von Januar bis März2018 teil. 57 Prozent derBefragten betreiben ihrGeschäft ganzjährig, 43 Prozentsind Zwei- oder Einsaisonbetriebe.Dreiviertel bewirtschaftenweniger als 50 Zimmer,gut ein Drittel sogarweniger als 20. Fast Dreiviertelder Hotelbetriebe liegen ineinem Ort mit weniger als10'000 Einwohnern. 79 Prozentsind Einzelhotels, die übrigen21 Prozent kooperieren mitoder sind Teil einer Kette. DieStudie wurde vom Verbandhotelleriesuisse in Auftraggegeben. (pt)

online-buchungen

Die «Risk Free» Mogelpackung

Bookings Experimente mit «risikofreien» Buchungen sorgen für erneute Aufregung unter Hoteliers. Ihnen droht ein weiterer Kontrollverlust über die Zimmerpreise.

«Risk Free Reservations ist ein neues Programm mit dem Ziel, Ihnen zu helfen, mehr Geld zu verdienen.» Das Versprechen von Booking.com klingt verlockend: Zimmerangebote auf der führenden Online-Buchungsplattform werden dem Kunden als erstattungsfähige Buchungen angezeigt, selbst wenn die Option zur kostenlosen Stornierung vom Hotel nicht vorgesehen ist. Sollte der Kunde die Buchung dann tatsächlich stornieren, vermittelt Booking.com einen Ersatzgast, sodass dem Hotel kein Ausfall entsteht. Gelingt auch das nicht und bleibt das Zimmer leer, zahlt Booking dem Hotel den vollen Zimmerpreis. Der Gast behält so die volle Flexibilität bis zum Antritt seiner Reise, und gleichzeitig hat der Hotelier die Garantie, nicht leer auszugehen.

Wann und wo das neue Programm implementiert wurde bzw. wird, dazu gibt es bisher keine offiziellen Informationen. Von Booking heisst es dazu auf Anfrage ­lediglich: «Aktuell testen wir für eine Auswahl an Unterkünften die Darstellung von Buchungen mit nicht kostenfrei stornierbaren Raten. Im Zuge dieses Experiments erscheinen bei teilnehmenden Unterkunftspartnern Raten, bei denen kein Anspruch auf Rückzahlung besteht, gegenüber dem Kunden als flexible Rate und können demzufolge kostenlos storniert werden.» Ob und wann dieses «Experiment» in die Schweiz kommt, ist offen. Gestützt auf einen Beitrag des spanischen Blog-Portals Mirai.com gilt jedoch als gesichert, dass «Risk Free Reservations» zumindest in Spanien bereits teilweise eingeführt wurde.

Der durchschnittliche Zimmerpreis wird sinken
Nun wäre es naiv anzunehmen, der Platzhirsch Booking.com handle uneigennützig. Was für Gäste und Hotels auf den ersten Blick wie eine Neuerung ohne Nachteile aussieht, verdient deshalb genauere Betrachtung. Genau dies tat der Autor des Blog-Beitrags, César López. Und gemäss seiner Analyse hat es das Programm «Risk Free Reservations» in sich.

Hotels, welche auf Booking.com sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig stornierbare Zimmer anpreisen, konkurrenzierten dank Bookings «Grosszügigkeit» ihre eigenen Angebote, ist López überzeugt. Das teurere Zimmerangebot mit Option auf kostenlose Annullation verliere jeglichen Sinn und Zweck, wenn das günstigere, nicht kostenlos stornierbare Angebot dem Kunden ebenfalls als kostenlos stornierbar angezeigt wird. Der durchschnittliche Zimmerpreis eines Hotels dürfte also sinken, da sich die Gäste mit Vorliebe für die günstigeren Angebote entscheiden werden.

Ein weiterer absehbarer Effekt sei, argumentiert López, dass Booking.com plötzlich bessere Preise anbieten könnte als das Hotel auf seiner eigenen Website beziehungsweise anderen Kanälen – und das selbst bei Ratenparität, das heisst, wenn die Preise auf allen Plattformen identisch sind.

Dazu ein Beispiel: Der Preis für ein Zimmer beträgt auf sämtlichen Verkaufskanälen 100 Euro (inklusive kostenloser Stornierung) beziehungsweise 90 Euro (ohne Möglichkeit auf Rückerstattung). Booking.com ist dank «Risk Free Reservations» neu der einzige Anbieter, der selbst das kostenlos stornierbare Zimmer für 90 Euro anpreisen kann. Der Anteil der über Booking.com abgewickelten Buchungen dürfte so auf Kosten aller anderen Kanäle, einschliesslich der hoteleigenen Web­site, weiterwachsen.

Wenn plötzlich Booking.com über das letzte Zimmer verfügt
Roland Schegg, Professor am Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz HES-SO, teilt die Einschätzungen des Bloggers. Er erkennt in dem Programm von Booking.com jedoch mehr als nur einen Versuch, den Marktanteil bei den Online-Buchungen zu vergrössern. «Am Ende geht es um den Kundenbesitz und um die langfristigen Umsatzperspektiven.» Die Online-Buchungsplattformen wollten den Kunden mit allen Mitteln an sich binden, Schegg spricht von «Customer Ownership». Solche Kunden gingen zu einem späteren Zeitpunkt kaum mehr direkt zum Hotel, um zu buchen. «Hoteliers, die an diesem Programm mitmachen, sabotieren insofern ihre eigenen Direktbuchungsstrategien», warnt Schegg.

Laut López sei auch das neue Programm «opt-out», wie bereits bei früheren Anpassungen des Geschäftsmodells von Booking.com. Das heisst, Hotels, welche nicht an «Risk Free Reservations» teilnehmen wollen, müssen dies explizit angeben – sonst sind sie automatisch dabei.

Beunruhigt ist auch Thomas Allemann, Leiter Mitglieder beim Verband hotelleriesuisse. Er entwirft folgendes Negativ-Szenario: Der Hotelier verzeichnet einen guten Buchungsstand und schliesst deshalb einzelne Kanäle (wie etwa Booking.com), um die letzten verfügbaren Zimmer über die eigene Homepage oder andere ausgewählte Kanäle zu einem höheren Preis zu verkaufen. Storniert ein Gast, der bereits vorher über Booking.com gebucht hatte, sein Zimmer, erscheint dieses nun erneut auf Booking.com, und zwar zu einem vom Unternehmen beliebig festgelegten Preis und obwohl der Hotelier zum gegebenen Zeitpunkt explizit keine Zimmer auf Booking.com anbieten will. Wer dann im Internet nach einem verfügbaren Zimmer sucht, stösst höchstwahrscheinlich auf das Angebot und besteht womöglich bei einer Direktbuchung gegenüber dem Hotel auf einem Preisnachlass mit Hinweis auf den günstigeren Preis auf Booking.com.

Treibt man das Gedankenspiel weiter, ist sogar ein noch ungünstigeres Szenario denkbar: Sind zu einem gegebenen Zeitpunkt sämtliche Zimmer eines Hotels ausgebucht, verfügt plötzlich Booking.com im Falle einer Stornierung exklusiv über das letzte Zimmer und kann dieses beliebig teuer verkaufen.

Höchstens für die Kleinen eine gute Option
Auch wenn «Risk Free Reservations» in der Schweiz noch Zukunftsmusik ist, beobachtet man das Booking-Experiment in hiesigen Hotelierkreisen schon jetzt argwöhnisch. «Wir müssten sicherlich unsere Ratenstrategie und -Struktur überdenken», meint ein Hotelier, der aus Rücksicht auf seine Beziehungen zu Booking nicht namentlich genannt werden möchte. Aus Sicht von Roland Schegg bietet das Programm höchstens jenen Betrieben Vorteile, die ihren Online-Vertrieb ohnehin mehr oder weniger komplett an Booking.com ausgelagert haben. Alle anderen riskierten, in noch stärkere Abhängigkeit des Online-Giganten zu geraten. Besser sei es, noch konsequenter auf Anreize zu Direktbuchungen zu setzen, meint Schegg.

hintergrund

Hoteliers wollen sich von Booking.com und Co. emanzipieren

Schweizer Hoteliers kommen heute nicht mehr an Online-Buchungsplattformen vorbei. Auf gesetzlichem Weg wollen sie sich gegen deren Preisdiktat wehren. Doch für eine Emanzipation von Booking.com und Co. braucht es mehr: Eine eigene Digitalisierungsstrategie.

Der Anteil der Reservationen von Hotelzimmern, die über Onlinebuchungsplattformen vorgenommen werden, steigt laufend. 2016 erreichte er über 27 Prozent, wie das Tourismusinstitut der Walliser Fachhochschule HES-SO in einer Studie errechnet hat. Dabei dominieren die drei Plattformen booking.com, Expedia und HRS den Markt. Den Löwenanteil davon hat sich booking.com gesichert:Rund drei von vier Reservationen über Onlinebuchungsplattformen werden über diese Seite getätigt. Die Onlineplattformen profitieren von ihrem Technologiefortschritt und ihren Marketinganstrengungen

Hoteliers können es sich also kaum leisten, nicht auf diesen Plattformen vertreten zu sein. Die Onlineriesen können deshalb ihre Bedingungen gut durchsetzen. Laut dem Branchenverband Hotelleriesuisse unterjochen sie die Hotelbetreiber mit immer restriktiveren Vorgaben.

Unterstützung durch Parlament
Als besonders problematisch bezeichnet der Verband die sogenannte enge Preisparitätsklausel: Diese verbietet es Hoteliers, den Kunden auf ihren eigenen Internetseiten bessere Preise anzubieten als auf den Buchungsplattformen. Auf anderen Buchungsplattformen, am Telefon oder der Laufkundschaft dürfen die Hotels dagegen tiefere Preise anbieten – diese weite Preisparität hat die Wettbewerbskommission (Weko) verboten.

Mit ihrer Kritik an der engen Preisparität ist die Branche in Bundesbern auf offene Ohren gestossen. In der letzten Herbstsession beauftragte das Parlament den Bundesrat mit einer Motion, solche Bestpreisklauseln für Hotels auf Buchungsplattformen zu verbieten. In Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien hat der Staat bereits zu Gunsten der Hotels eingegriffen. «Wir wollen nur gleich lange Spiesse», sagt Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik bei Hotelleriesuisse. «Wir haben einen Etappensieg erreicht», kommentiert er den Parlamentsentscheid.

Der Bundesrat hat nun zwei Jahre Zeit, um zu handeln. Das Dossier ist in Bern aber weiterhin umstritten: Die Gegner einer stärkeren Regulierung argumentieren, solche Internetseiten brächten Fortschritte für die Konsumenten. Die Befürworter hingegen sehen solche Klauseln als Behinderung des gesunden Wettbewerbs.

Hohe Kommissionen
Doch die Klausel ist nicht der einzige Kritikpunkt an den Onlineriesen von Seiten der Hotels: Sie monieren auch überzogene Kommissionen und mangelnde Transparenz über die Rankings auf diesen Plattformen, die bestimmen, wie weit oben ein Hotel gelistet ist.

So hat auch der Preisüberwacher die Onlinebuchungsplattformen ins Visier genommen. Im September hat er ein Verfahren gegen Booking.com eingeleitet. Zuvor hatte er bei einer Untersuchung Hinweise auf einen Preismissbrauch bei den Kommissionen, die die Hotels zahlen müssen, gefunden. Die Plattform weist diese Vorwürfe vehement zurück: Die Tarife seien seit 2010 nicht mehr gestiegen.

Laut der Studie der HES-SO haben die Hoteliers 2016 152 Millionen Franken Kommissionen an die Onlinebuchungsplattformen gezahlt, im Schnitt sind das pro Hotel 34'000 Franken. Die Höhe der Kommissionen hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Flexibler Marketing-Champion
Booking.com startete einst als kleines Start-up, das war 1996.Seither hat sich die niederländische Seite fortlaufend zu einem Digitalriesen gemausert. Die Gruppe sei ein wahrhafter Marketing-Champion, sagt Roland Schegg, Professor am Institut für Tourismus der HES-SO. Die Plattform höre nie auf, sich den Kundenbedürfnissen anzupassen und entwickle sich ständig weiter.

«Wir haben den Eindruck, dass Booking konstant Änderungen auf bestimmten Märkten testet. Dadurch beweisen sie eine unermessliche Flexibilität», sagt Hans von Hotelleriesuisse. So führt die Plattform täglich sogenannte A/B-Tests durch, wobei sie zunächst verschiedenen Nutzern mehrere Varianten eines Objekts anzeigt.Danach verwendet sie diejenige Version, die am besten bei den Kunden angekommen ist.

Umdenken nötig
In den Augen von Tourismusprofessor Schegg ist die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen nötig, aber genügt allein noch nicht, damit sich die Hotels emanzipieren können. Die unaufhaltsame Evolution der Digitalisierung biete nämlich auch neue Möglichkeiten. So erlaubten es soziale Netzwerke, auf eine Art in Kontakt mit Kunden einzutreten, die vor 20 Jahren noch nicht möglich gewesen sei.

Gewisse Hoteliers hätten ihr Marketing einfach an Booking ausgelagert. Diese Strategie sei zwar möglich, führe aber zum Verlust der Unabhängigkeit, sagt Schegg. Dabei hätten die Hotels die Chance, eine Beziehung zu den Kunden aufzubauen, die Booking.com nicht habe.

Die Hoteliers müssten eine digitale Strategie entwickeln. Dabei seien auch Zusammenarbeiten zwischen mehreren Akteuren wie den Tourismusbüros und den grossen Hotelketten denkbar. «Man muss fortlaufend auf allen Niveaus innovieren und versuchen, wie ein Start-up zu funktionieren», sagt Schegg. Das ist noch nicht in allen Köpfen angekommen: Viele touristische Akteure verharren laut Schegg weiterhin in einem traditionellen Schema.

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Hyatt droht bei Expedia auszusteigen

Eine der weltweit grössten Hotelketten sagt den Onlinebuchungsplattformen (OTA) den Kampf an. Die US-amerikanische Hyatt-Gruppe droht mit dem Ausstieg ihrer Hotels bei Expedia und dessen Partner-Portalen.
Hyatt Hotel Berlin.
Hyatt Hotel Berlin.

Hyatt ist seit Monaten mit dem Online-Reisbüro Expedia in Verhandlungen, um angemessenere und wettbewerbsfähigere Kommissionen sowie verbesserte Flexibilität auf den Portalen zu erlangen. Offenbar kam es bisher zu keiner Einigung, wie das Nachrichtenportal ehotelier.com schreibt.

Die US-amerikanische Hotelkette erwägt nun der Online-Plattform und deren Partnern wie Hotels.com, Travelocity, Orbitz, Hotwire und Hotwire Opaque, Wotif sowie dem Expedia Affiliate Network den Rücken zu kehren.

In der vergangenen Woche hat Hyatt seine Mitglieder über die Absicht informiert, die «Corporate Lodging»-Vereinbarung mit Expedia zu beenden, falls die Verhandlungen bis 31. Juli scheitern. Die Hotels würden auf Expedia-Portalen nicht mehr erscheinen. Insider spekulieren, dass diese Ankündigung aus taktischen Gründen vorgenommen wurde, um den Druck auf die OTAs zu verstärken.

Im Schreiben an die Mitglieder-Hotels begründet Hyatt den Vorstoss als «ein mächtiger Schritt zur Verringerung der Vertriebskosten durch die Verlagerung von Buchungen zu niedrigeren Kosten und flexibleren Kanälen». Die Hotelkette ist zuversichtlich, dass über Direktbuchungen und eine sinnvolle Gästeverbindung die Profitabilität gesteigert und die Kosten gesenkt werden können. Die Marke zitierte dabei auch die im März 2017 neu lancierte eigene Treueplattform World of Hyatt, welche eine stärkere Gäste-Community mit verbesserten Sonder-Aktionen bietet.

Das in Chicago ansässige Hotelunternehmen stellte seinen Häusern einen detaillierten Vertriebs- und Marketing-Plan vor. Darin enthalten sind Initiativen zur Verstärkung der Direktbuchungen, Investitionen in Digitales Marketing, Anreize für kostengünstigere Buchungsalternativen wie Reisebüros und Reise-Verwaltungsgesellschaften.

Hyatt zählte den Mitgliedern auch die Risiken des Vorgehens auf. Expedia sei finanziell gesehen ein Riese gegenüber Hyatt. Die Buchungsplattform könnte das Hotelunternehmen bezüglich Keyword-Suche auf Meta-Seiten und Direktklicks auf ihren Seiten überbieten. Hyatt habe gegen diese Takitk präventiv bereits Schritte unternommen. Andererseits könnte Expedia bei einer Niederlage in eine Lawine geraten, wenn andere grosse Hotel-Unternehmen ähnliche Vereinbarungen aushandeln wollen. (htr/npa)

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Preisüberwacher nimmt Online-Buchungsplattformen unter die Lupe

Preisüberwacher Stefan Meierhans will im laufenden Jahr die Angebote der digitalen Wirtschaft genauer unter die Lupe nehmen. Gegen die Online-Buchungsplattform Booking.com ist bereits eine Untersuchung hängig.
Stefan Meierhans.
Stefan Meierhans.

Neue wettbewerbsrechtliche Probleme ergeben sich aus Sicht des Preisüberwachers aus der fortschreitenden Digitalisierung der Wirtschaft, erklärte Stefan Meierhans am Freitag bei der Präsentation seines Jahresberichts. Unternehmen könnten die Digitaltechnik nutzen, um Märkte zu segmentieren und überhöhte Preise durchzusetzen. Ins Visier nimmt der Preisüberwacher dabei plattform- und netzbasierte Dienste und Leistungen. Eingeleitet hat er eine Untersuchung gegen Booking.com.

Erfolge konnte Preisüberwacher Meierhans bei den Verhandlungen mit der Post und den Transportunternehmen verbuchen. Dank einem Preis- und Massnahmenpaket von 50 Millionen Franken fielen die Preiserhöhungen beim Generalabonnement und bei anderen Billetten des öffentlichen Verkehrs für 2017 weniger drastisch aus als vorgesehen.

Zu denken gebe ihm, dass der Schienenverkehr in preislicher Hinsicht 2016 gegenüber dem Privatverkehr weiter an Boden verloren habe, schreibt Meierhans im Jahresbericht. Das stehe im Widerspruch zu den Mobilitätszielen des Bundes.

Elf einvernehmliche Lösungen
In der Landwirtschaft schliesslich zeigte eine Analyse, dass die Agrarzölle zu höheren Preisen für importierte und inländische landwirtschaftlicher Erzeugnisse führten. Die Mehrkosten bezifferte der Preisüberwacher auf rund 3,2 Milliarden Franken. Er schlug deshalb vor, dass überprüft werden sollte, ob die Zölle nicht abgebaut und dafür die einheimische Landwirtschaft verstärkt durch Direktzahlungen unterstützt werden sollte.

Im vergangenen Jahr erzielte der Preisüberwacher gemäss Jahresbericht elf neue einvernehmliche Lösungen. Von Behördenseite wurden ihm 577 Tarifvorlagen zur Stellungnahme unterbreitet.«Monsieur Prix» gab zudem 136 konkrete Empfehlungen ab, am meisten zu Preisen und Tarifen im Gesundheitswesen. (sda/dst)