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Dossier: Paritätsklauseln
Das Dossier zum Thema:

Paritätsklauseln

Publiziert am 28. Oktober 2022

Hotellerie versus Knebelverträge der OTAs

Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten d…
Publiziert am 16. November 2022

Hotels dürfen Zimmer günstiger anbieten als Plattformen

Der Bundesrat hat entschieden, dass Hotels künftig auf ihrer eige…
Publiziert am 08. Juni 2022

Lex Booking: Parlament gibt Hotels unternehmerische Freiheit zurück

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Publiziert am 29. März 2022

Ständeratskommission für Klausel-Verbot bei Buchungsportalen

Nach dem Nationalrat spricht sich auch die zuständige Ständeratsk…
Publiziert am 08. März 2022

Nationalrat geht gegen Buchungsplattformen vor

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Publiziert am 04. März 2022

Lex Booking: mit einem Verbot aller Paritätsklauseln den Wettbewerb beleben

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Publiziert am 11. Februar 2022

Gute Neuigkeiten zur Lex Booking

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Publiziert am 10. Februar 2022

Enfin de bonnes nouvelles concernant la lex Booking

Après une longue tactique dilatoire menée par l’administration fé…
Publiziert am 17. November 2021

Bundesrat will den Buchungsplattformen die Preisbindungsklauseln verbieten

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Publiziert am 03. Juni 2021

«Die Schnellen fressen die Langsamen»

Der Bundesrat präsentiert in Kürze seine Botschaft zum Knebelvert…
Publiziert am 19. Mai 2021

Booking.com unterliegt vor deutschem Bundesgerichtshof

In Deutschland hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes die «…
Publiziert am 18. Februar 2021

Hotellerie fordert gänzliches Verbot für Paritätsklauseln

Der bundesrätliche Umsetzungsvorschlag zur Lex Booking geht für H…
Publiziert am 05. August 2020

Deutsches Obergericht hebt Urteil zugunsten von Booking.com auf

Der Deutsche Bundesgerichtshof erklärt den Entscheid des Oberland…
Publiziert am 28. Mai 2020

Lex Booking: Die Zeit drängt mehr denn je

Das Katz-und-Maus-Spiel zwischen Hotels und OTAs dauert seit Jahr…
Publiziert am 04. Juni 2019

Deutsches Gericht gibt Booking recht

Paukenschlag in Deutschland: «Enge» Bestpreisklauseln sind zuläss…
Publiziert am 30. April 2019

Der Deutsche Hotelverband und HRS einigen sich

HRS und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben am Dienstag eine…
Publiziert am 26. März 2019

Bald keine engen Paritätsklauseln mehr bei Expedia?

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Publiziert am 07. Februar 2019

Booking straft Hotels gezielt ab

Bieten Hotels auf Booking nicht den günstigsten Preis an, rutsche…
Publiziert am 06. Februar 2019

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Publiziert am 23. Juli 2018

Schwedischer Gerichtshof geht gegen Best-Preis-Klausel vor

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Publiziert am 20. Juli 2018

Auch Belgien verbietet die Paritätsklauseln

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Publiziert am 03. Juli 2018

Buchungsportale im Fokus der britischen Behörde

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Publiziert am 25. Mai 2018

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Publiziert am 17. Oktober 2017

Booking.com und Expedia vor österreichischem Gericht abgeblitzt

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Publiziert am 05. Oktober 2017

Weko-Chef bezüglich Booking.com: «Politik zu ungeduldig»

Das Parlament will die enge Preisbindung von Hotels an Internet-B…
Publiziert am 25. September 2017

Un «Oui» pur et dur pour la liberté d’entreprendre

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Publiziert am 18. September 2017

Schweizer Hoteliers gewinnen Preishoheit zurück

Der Nationalrat hat einem Verbot von Preisparitätsklauseln zugest…
Publiziert am 15. September 2017

Preisüberwacher erhält Zuspruch aus Brüssel

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Ho…
Publiziert am 12. September 2017

Preisüberwacher leitet Verfahren gegen Booking.com ein

Der Preisüberwacher hat ein Verfahren gegen Booking.com eingeleit…
Publiziert am 16. August 2017

Nationalratskommission will mehr Freiheit für die Hotellerie

Die Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattfo…
Publiziert am 02. August 2017

Ratenparität: Italien zieht nach

Nach Deutschland, Frankreich und Österreich werden nun auch in It…
Publiziert am 18. Mai 2017

Grosse Mehrheit der Hotels hält sich an die enge Paritätsklausel

Beherbergungsbetriebe, die sich nicht daran halten, müssen laut e…
Publiziert am 11. April 2017

Weko sieht in Digitalisierung Chance für mehr Wettbewerb

Die Wettbewerbskommission (Weko) spricht sich gegen zu enge Fesse…
Publiziert am 06. März 2017

Ständerat «knebelt» Preisklauseln der Buchungsplattformen

Online-Buchungsportale sollen Schweizer Hoteliers keine Mindestpr…
Publiziert am 03. März 2017

Knebelverträge: «Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der Fall klar»

Am kommenden Montag hat es der Ständerat in der Hand, die engen P…
Publiziert am 01. März 2017

Hotels bieten Preisrabatte nach Verbot von «Knebelverträgen»

Eine aktuelle Studie aus Deutschland liefert neue Erkenntnisse üb…
Publiziert am 03. Februar 2017

Ständeratskommission will Buchungsplattformen zurückbinden

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) …
Publiziert am 07. Dezember 2016

Hotrec begrüsst Entscheide gegen Paritätsklauseln

Der europäische Hoteldachverband Hotrec begrüsst die jüngsten Ver…
Publiziert am 29. November 2016

Motion Bischof nimmt einen Umweg über die Kommission

Die Motion von Pirmin Bischof (CVP/SO), per Gesetz die unlauteren…
Publiziert am 18. November 2016

Bundesrat will nicht gegen Buchungsplattformen vorgehen

Der Bundesrat will Hotel-Buchungsplattformen keine Fesseln anlege…
Publiziert am 05. Oktober 2016

Paritätsklauseln: Hoteliers begrüssen «Schützenhilfe» aus dem Bundeshaus

Der Branchenverband hotelleriesuisse begrüsst den Vorstoss von Pi…
Publiziert am 22. März 2016

Bestpreisklausel: Wettbewerbsbehörde in Österreich stellt Untersuchungen ein

Die Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Verfah…
Publiziert am 23. Dezember 2015

Booking muss in Deutschland Paritätsklausel vollständig löschen

In Deutschland hat das Bundeskartellamt Booking.com die weitere V…
Publiziert am 09. Oktober 2015

Paritätsklauseln auch in Italien vor dem Aus

Good News aus Italien: Auch das südliche Nachbarland will per Ges…
Publiziert am 10. Juli 2015

Europa begrüsst endgültiges Aus der Ratenparitäten in Frankreich

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Publiziert am 25. Juni 2015

Booking.com weitet Kompromiss auf ganz Europa aus

Das Hotelbuchungsportal Booking.com will bis 1. Juli seine Paritä…
Publiziert am 18. Juni 2015

Frankreich verbietet Ratenparität per Gesetz

Wichtiger Schritt für Hoteliers bei der Wiedererlangung ihrer unt…
Publiziert am 19. Mai 2015

Booking.com regelt in Deutschland Paritätsklauseln neu

Booking.com gab am Dienstag bekannt, «mit sofortiger Wirkung» die…
Publiziert am 08. April 2015

Auch Booking.com wird wegen Bestpreisklausel abgemahnt

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Publiziert am 25. Februar 2015

Accor sagt Booking.com den Kampf an

Accor hat in Frankreich Beschwerde gegen die Buchungsplattform Bo…
Publiziert am 09. Januar 2015

Deutsches Gericht verbietet HRS die Bestpreis-Klausel

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Deutsche Kartellbehörde untersagt HRS Bestpreisabsprachen

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Untersuchung gegen Buchungsportale eröffnet

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Bild: fotolia/hati

Dossier: Paritätsklauseln

Hotellerie versus Knebelverträge der OTAs

Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Online-Buchungsplattformen wie beispielsweise Booking.com.

Wichtige Änderung

Hotels dürfen Zimmer günstiger anbieten als Plattformen

Der Bundesrat hat entschieden, dass Hotels künftig auf ihrer eigenen Website Zimmer günstiger anbieten dürfen als auf Buchungsplattformen.
Eine Person sitzt an einem Tisch und arbeitet an einem Laptop.
Die rechtliche Lage zu der Preisgestaltung von Hotelzimmern auf der hoteleigenen Website ändert sich per 1. Dezember.
Die rechtliche Lage zu der Preisgestaltung von Hotelzimmern auf der hoteleigenen Website ändert sich per 1. Dezember. Bild: Fabian Irsara / Unsplash
Bild: Fabian Irsara / Unsplash

(Keystone-SDA) Der Bundesrat hat am 16. November entschieden, dass Hotels ihre Zimmer künftig auf der eigenen Website günstiger als auf Buchungsplattformen anbieten dürfen. Des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird auf den 1. Dezember in Kraft gesetzt, wie am Mittwoch mitgeteilt hat. Damit werden sogenannte Paritätsklauseln zwischen Online-Plattformen und Hotels verboten - dabei ging es unter anderem um eine Gleichschaltung in Bezug auf Preis und Verfügbarkeit.

Die neue Regelung erlaubt es Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, Zimmer über ihre eigene Website günstiger anzubieten als auf Plattformen wie etwa Booking.com. Dies stärke ihre Wettbewerbsfähigkeit, schreibt der Bundesrat. Das Parlament hat die Gesetzesänderung bereits am 17. Juni 2022 verabschiedet. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.
 

Sommersession 2022

Lex Booking: Parlament gibt Hotels unternehmerische Freiheit zurück

Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Online-Buchungsplattformen wie beispielsweise Booking.com.
Die vom Ständerat verabschiedete «Lex Booking» ermöglicht es Hotels, auf der eigenen Website das beste Angebot zu machen. Mehr Wettbewerb kommt auch den Kundinnen und Kunden zugute.
Die vom Ständerat verabschiedete «Lex Booking» ermöglicht es Hotels, auf der eigenen Website das beste Angebot zu machen. Mehr Wettbewerb kommt auch den Kundinnen und Kunden zugute. Bild: Unsplash/John Schnobrich
Bild: Unsplash/John Schnobrich

Das Parlament verbietet so genannte Paritätsklauseln. Damit ist es Hotels künftig unter anderem erlaubt, ihre Zimmer auf der eigenen Website günstiger anzubieten als Online-Plattformen wie Booking.

Der Ständerat verabschiedete am Mittwoch mit 38 zu 7 Stimmen die entsprechende Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb für die Schlussabstimmung. Ziel der Vorlage ist es, Online-Buchungsplattformen künftig stärker zu regulieren.

Weiter als vom Bundesrat vorgeschlagen
Und das Parlament ging weiter als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Wie der Nationalrat beschloss auch der Ständerat, dass nicht nur Preisparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden, sondern auch Angebots- und Konditionenparitätsklauseln.

Der Ständerat folgte mit 36 zu 9 Stimmen der Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) und dem Nationalrat. Wirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte vergeblich für die Version des Bundesrates, lediglich Preisbindungsklauseln zu verbieten.

Stärkung von KMU-Betrieben
Beat Rieder (Mitte/VS) sprach von einer Stärkung der KMU-Betriebe. Wenn in den beiden Krisenjahren 2020 und 2021 jemand Gewinne gemacht habe, sei es Booking.com. Diese Plattform beherrsche den Markt, stellte Pirmin Bischof (Mitte/SO) fest. Die Politik müsse die internationale Kartellwelt in ihre Betrachtungen einbeziehen.

Andrea Caroni (FDP/AR) wandte ein, dass das Trittbrett-Fahren sei, wenn man Plattformen und deren Zugang zur Welt als Maklerinnen nutze und ihnen die Kommission verweigere. Ruedi Noser doppelte nach, solche Vorschriften hielten innovative Firmen vom Land fern. Wer sein Hotel füllen wolle, bleibe auf Buchungsplattformen angewiesen.

Schon verboten sind heute die sogenannten weiten Preisparitätsklauseln. Solche verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf Buchungsplattformen anzubieten.

Der jahrelange Kampf für die «Lex Booking»
Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Pirmin Bischof von 2016 zurück, den das Parlament an den Bundesrat überwiesen hatte. Obwohl die Regierung dagegen war, in die Praktiken von Buchungsplattformen einzugreifen, musste sie die Forderung umsetzen.

Inzwischen hat Booking.com seine marktbeherrschende Stellung weiter ausgebaut. Gleichzeitig nimmt auch der politische Druck zu, dieser und anderen Buchungsplattformen engere Fesseln anzulegen. Die Vorlage wird deshalb auch als «Lex Booking» bezeichnet.

Booking.com wies in der Vergangenheit den Vorwurf zurück, dass die Hotels «Knebelverträge» unterschreiben müssten. Chef Glenn Fogel hält nichts nichts von der schärferen Regulierung. Booking.com sei seit über zwanzig Jahren in der Schweiz tätig und habe die Kommission für die Hotels nie erhöht, sagte er am Dienstag in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung».

Beat Rieder widersprach dieser Aussage: Eine Nachfrage in seinem Hotel habe ergeben, dass die Plattform die Kommissionen sehr wohl erhöht habe, sagte er.[DOSSIER]

Erleichterung bei HotellerieSuisse
«Endlich!», kommentierte der Hotelverband HotellerieSuisse den Entscheid im Bundeshaus. Hotels hätten in den letzten Jahren merklich in die Digitalisierung investiert und ihr Direktbuchungsangebot ausgebaut, was sich nun auszahlen werde.

Es sei aber eine Win-Win-Situation für Hotels und Gäste, so der Verband. «Für Kundinnen und Kunden ist es immer ein Vorteil, wenn der Wettbewerb spielt. Wichtig ist, dass Hoteliers und Hotelièren die Hoheit über alle Raten haben. Nur so können sie bessere Angebote machen als die Buchungsplattformen», wird Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse, in der Mitteilung zitiert. (sda/stü)

[RELATED]

Lex Booking

Ständeratskommission für Klausel-Verbot bei Buchungsportalen

Nach dem Nationalrat spricht sich auch die zuständige Ständeratskommission für ein Verbot von Preisbindungsklauseln der Hotelbuchungsplattformen aus.
Bild: zvg
Bild: zvg

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gestimmt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Ziel der Vorlage ist es, Online-Buchungsplattformen künftig stärker zu regulieren.

Wie der Nationalrat möchte auch eine starke Mehrheit der RK-S weiter gehen, als es der Bundesrat vorgeschlagen hat. So sollen nicht nur Preisparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden, sondern auch Angebots- und Konditionenparitätsklauseln.

Die Mehrheit ist gemäss der Mitteilung der Ansicht, dass Schweizer Hotels dank dieser Änderung wirksam vor der missbräuchlichen Marktmacht der Online-Buchungsplattformen geschützt werden können.

Bereits verboten sind heute die sogenannten weiten Preisparitätsklauseln. Solche verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf Buchungsplattformen anzubieten.[RELATED]

«Lex Booking»
Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Pirmin Bischof (SO) aus dem Jahr 2016 zurück, den das Parlament ein Jahr später an den Bundesrat überwiesen hatte. Obwohl die Regierung dagegen war, in die Praktiken von Buchungsplattformen einzugreifen, musste sie die Forderung umsetzen.

Inzwischen hat Booking.com seine marktbeherrschende Stellung weiter ausgebaut. Gleichzeitig nimmt auch der politische Druck zu, dieser und anderen Buchungsplattformen engere Fesseln anzulegen. Die Vorlage wird deshalb auch als «Lex Booking» bezeichnet.

Booking.com wies in der Vergangenheit den Vorwurf zurück, dass die Hoteliers «Knebelverträge» unterschreiben müssten. Die Plattform verlange etwa keine Grundgebühr, keine Eintrittsgebühr und keine minimale Vertragsdauer und die Kommission würden nur fällig, wenn ein Kunde buche und im Hotel auch übernachte.

[DOSSIER]

Lex Booking

Nationalrat geht gegen Buchungsplattformen vor

Hotels sollen Zimmer auf der eigenen Website günstiger anbieten dürfen als auf Buchungsplattformen. Der Nationalrat will sämtliche Paritätsklauseln auf Buchungsportalen verbieten, also auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln.
Die Lex Booking nimmt im Nationalrat eine weitere Hürde.
Die Lex Booking nimmt im Nationalrat eine weitere Hürde. Bild: Unsplash
Bild: Unsplash

Die grosse Kammer hat am Dienstag als Erstrat verschiedene Änderungen im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gutgeheissen. Der Entscheid fiel mit 109 zu 70 Stimmen bei 13 Enthaltungen.

Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Pirmin Bischof (SO) aus dem Jahr 2016 zurück, den das Parlament ein Jahr später an den Bundesrat überwiesen hatte. Obwohl die Regierung dagegen war, in die Praktiken von Buchungsplattformen einzugreifen, musste sie die Forderung umsetzen. Inzwischen hat Booking.com seine marktbeherrschende Stellung weiter ausgebaut. Gleichzeitig nimmt auch der politische Druck zu, dieser und anderen Buchungsplattformen engere Fesseln anzulegen.

Nachziehen mit dem Ausland
Geht es nach dem Nationalrat, sollen künftig alle Paritätsklauseln verboten werden, also auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln. Mit 98 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer einem Antrag ihrer Rechtskommission (RK-N) zu und ging damit weiter als der Bundesrat.

Grosse Plattformen seien durch ihre Marktmacht in der Lage, gerade kleinen und mittelgrossen Beherbergungsbetrieben ihre Regeln zu diktieren, lautete der Tenor. Die Schweizer Hotels und auch die Konsumentinnen und Konsumenten müssten deshalb geschützt werden. Auch in den meisten Nachbarländern seien Paritätsklauseln untersagt, sagte Kommissionssprecherin Florence Brenzikofer (Grüne/BL). Ziehe die Schweiz nicht mit, seien die hiesigen Beherbergungsbetriebe im Nachteil.

Nur die Vorteile im Fokus
SVP, FDP und GLP wollten mehrheitlich vom Preisbindungsverbot nichts wissen. Es werde eine Ausnahmeregelung für eine einzelne Branche geschaffen, machte die Minderheit geltend. Konsequenterweise müsste eine branchenübergreifende Lösung diskutiert werden.

Judith Bellaiche (GLP/ZH) hob zudem den Nutzen von Buchungsplattformen hervor. Erst dank solcher Plattformen erschienen Schweizer Hotels auf dem Schirm von Kundinnen und Kunden aus dem In- und Ausland. «Alle wollen von den Plattformen profitieren, aber niemand will für die Dienste bezahlen», kritisierte sie.

Mit Verboten werde der Wettbewerb behindert, befand Pirmin Schwander (SVP/SZ). Das Kartellgesetz schütze den Wettbewerb ausreichend. So könnten die Hoteliers weiterhin auf verschiedenen Onlineplattformen unterschiedliche oder den Kunden per Mail, am Telefon oder an der Rezeption auch günstigere Preise anbieten.

Keine strafrechtlichen Konsequenzen
Booking.com wies in der Vergangenheit den Vorwurf zurück, dass die Hoteliers Knebelverträge unterschreiben müssten. Die Plattform verlange etwa keine Grundgebühr, keine Eintrittsgebühr, keine minimale Vertragsdauer, und die Kommission würden nur fällig, wenn ein Kunde buche und im Hotel auch übernachte. [RELATED]

Trotzdem hat der Nationalrat nun gehandelt. Die neuen Regeln betreffen jedoch nur das Zivilrecht und enthalten keine strafrechtliche Sanktion. Eine linke Minderheit scheiterte mit dem Ansinnen, dass Verstösse gegen das Verbot von Paritätsklauseln auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden sollten. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Mächtige Plattformen
Kern der nun vorliegenden Vorlage ist es, dass Booking.com und andere Portale Hotels nicht mehr verbieten dürfen, auf der hoteleigenen Internetseite tiefere Preise anzubieten. Es geht um die sogenannten engen Preisparitätsklauseln. Bereits untersagt sind die weiten Preisparitätsklauseln. Solche verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf Buchungsplattformen anzubieten.

Das Thema ist seit längerem aktuell. Bereits vor zehn Jahren hatte der Nationalrat Massnahmen gegen die Marktmacht von Online-Buchungsplattformen diskutiert. Eine Motion, die von Schweiz Tourismus forderte, kostenlose Buchungsplattformen für alle direkt vermarktbaren Hotelzimmer anzubieten, scheiterte damals aber deutlich. (sda/nde)

[DOSSIER]

Gastkommentar

Lex Booking: mit einem Verbot aller Paritätsklauseln den Wettbewerb beleben

Die «Lex Booking», über welche das Parlament am kommenden Dienstag berät, geht den Hoteliers und Hotelièren zu wenig weit. Sie fordern gleichzeitg ein Verbot der Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln, so wie es die Kommissionen vorschlagen.
Christophe Hans
Bild: zvg/Montage htr
Bild: zvg/Montage htr

Nächsten Dienstag kann das Parlament endlich über ein Verbot der missbräuchlichen Klauseln entscheiden, die der Beherbergungsbranche von den Online-Buchungsplattformen auferlegt werden. Was zwecks Vereinfachung «Lex Booking» genannt wird, ist nicht mehr als ein neuer Absatz des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der Vorschlag des Bundesrats sieht lediglich vor, dass die Hoteliers und Hotelièren auf der eigenen Website über die Preissetzungsfreiheit verfügen. Die Kommission für Rechtsfragen verlangt jedoch mehr. Egal ob es um den Preis, die Verfügbarkeit oder die Bedingungen geht: Die Klauseln bilden ein Ganzes und beschränken den Wettbewerb. Zu diesem Schluss kommen auch die zahlreichen Studien, die den Markt seit 2015 beobachten.

Zwischen den verschiedenen Plattformen gibt es praktisch keinen Wettbewerb. Ein Beweis sind die einheitlichen Produkte und die nahezu identischen Kommissionen. Die drei grössten Online Travel Agencies (OTA) halten in der Schweiz einen Marktanteil von 94 Prozent und booking.com dominiert mit 77 Prozent. Andere Anbieter schaffen den Markteintritt gar nicht.

In einer Studie kommt die Europäische Union zum Schluss, dass ein differenziertes Angebot der einzige Weg für eine Belebung des Wettbewerbs ist. Und da die Plattformen den Markt nivellieren, erreicht man dies nur, indem man den Beherbergungsbetrieben mehr Freiheit zurückgibt. Letztere sollten auch die Möglichkeit für attraktive Dienstleistungsangebote, sogenannte «Packages», haben und flexibel über ihre Zimmer verfügen können. Die Preissetzungsfreiheit allein reicht nicht. Durch ein differenziertes Angebot profitieren die Endverbraucher von einer grösseren Auswahl, tieferen Preisen und mehr Qualität.[RELATED]

Sollte sich das Parlament einzig für ein Verbot der Preisklausel entscheiden, würde der Wettbewerbsnachteil der Schweizer Hotelbetriebe gegenüber ihren Hauptkonkurrenten fortbestehen. Sowohl Frankreich, Deutschland als auch Italien, Österreich, Belgien und Portugal haben bereits alle Paritätsklauseln verboten. Und das Europäische Parlament hat den Ministerrat dazu aufgerufen, dasselbe zu tun.

Die Schweizer Hotellerie ist vergleichsweise teuer. Es liegt deshalb auf der Hand, dass sie die gleichen Bedingungen haben sollte, wie ihre Nachbarländer.

Die Online-Buchungsplattformen argumentieren, dass sie kleinen unabhängigen Hotels zu mehr Sichtbarkeit verhelfen. Von welcher Sichtbarkeit sprechen wir, wenn ein Hotel mit einem kleinen Budget erst auf Seite vier des Rankings aufgeführt wird – einer Platzierung, die niemand anschaut? Um ganz oben zu stehen, müssten diese Kleinbetriebe eine Kommission von 25 Prozent oder mehr bezahlen, was ihr Budget klar übersteigt. Zudem würde der Zimmerpreis dadurch unter die Rendite sinken.

Genau diese unabhängigen Hotels, welche die OTA vorgeblich verteidigen, werden am ehesten Opfer der «Knebelverträge». Im Gegensatz zu den grossen Hotelketten verfügen sie nicht über die Kapazitäten und meist auch nicht über das Know-how, um sich gegen die Plattformen zu wehren und leiden so unter deren Bestimmungen.

Die Plattformen argumentieren mit einem Angebot in 43 Sprachen. Diese Dienstleistung weiss die Hotellerie zu schätzen. Aber im Zeitalter der künstlichen Intelligenz und angesichts einer halben Milliarde an Übernachtungen, die über Booking gebucht wurden (2016), ist diese Investition längst amortisiert.[DOSSIER]

Die Hoteliers und Hotelièren möchten als Geschäftspartner erachtet werden, wie sie von booking.com auch gerne bezeichnet werden. Diese Partnerschaft ist jedoch zu oft nur einseitig. In Anbetracht der Schikanen, mangelnden Transparenz und Kommunikation der Plattformen ist sich die Hotellerie bewusst, dass sich dieser Zustand mit einem Verbot aller Paritätsklauseln nicht ändern wird. Aber durch die teilweise zurückgewonnene Freiheit hätten sie zumindest Mittel für mehr Wettbewerb und um die Nachteile auszugleichen.
 

Christophe Hans, Leiter Public Affairs, HotellerieSuisse

Gastkommentar

Gute Neuigkeiten zur Lex Booking

Kürzlich hat die Rechtskommission des Nationalrats endlich über die sogenannte Lex Booking beraten. Mit gutem Ausgang, wie Christophe Hans findet.
Christophe Hans

Eine grosse Mehrheit der Kommission will nicht nur Preisparitätsklauseln verbieten, sondern auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln. Für die Hotelleriebranche ist das sehr erfreulich. Denn mit einem Gesetz, das lediglich die Preisparitäten verbietet – wie in der bundesrätlichen Vorlage zur Änderung des Gesetzes vorgesehen –, ist die unternehmerische Freiheit der Hoteliers und Hotelièren in der Schweiz noch nicht sichergestellt.

Ein Verbot der Preisparitätsklauseln würde es den Hotels zwar endlich erlauben, auf den eigenen Buchungskanälen ihre Zimmer günstiger anzubieten als auf den grossen Online-Plattformen. Die Online-Buchungsplattformen könnten aber auch nach diesem Verbot gerade kleinen und mittleren Schweizer Beherbergungsbetrieben weiterhin Konditionen und Verfügbarkeiten diktieren. Davor müssen die Schweizer Hotellerie und die Konsumenten geschützt werden. Das Verbot soll in einem neuen Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert werden. In der Frühlingssession wird das Parlament das Geschäft behandeln.

Paritätsklauseln sind auch ein Nachteil für die Schweiz im internationalen Wettbewerb.

Der Blick ins Ausland zeigt, dass es höchste Zeit dafür ist: Die wichtigsten Mitbewerber der Schweizer Beherbergung (Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, aber auch Belgien und neuerdings Portugal) haben alle Paritätsklauseln bereits verboten. Dieser Standortnachteil lässt die Schweiz im internationalen Wettbewerb hintanstehen und muss dringend behoben werden.[RELATED]

Nach dem Verbot sanken in unseren Nachbarländern die Zimmerpreise auf den hoteleigenen Websites, denn die Hoteliers und Hotelièren machten den eigenen Buchungskanal wieder zum Preis-Leader. Konsumentinnen und Konsumenten profitieren, wenn der Markt transparent ist, von den besten Konditionen und Verfügbarkeiten.

Es ist zwingend erforderlich, dass nach der Rechtskommission anfangs Februar nun auch das Parlament einem Verbot aller Paritätsklauseln zustimmt. Nur so lassen sich das Marktversagen und der Standortnachteil der Schweiz endlich korrigieren und die unternehmerische Freiheit der Hoteliers gegenüber den Online-Buchungsplattformen wiederherstellen. [DOSSIER]

Christophe Hans ist Leiter Public Affairs, HotellerieSuisse.

Commentaire

Enfin de bonnes nouvelles concernant la lex Booking

Après une longue tactique dilatoire menée par l’administration fédérale, la Commission des affaires juridiques du Conseil national a enfin délibéré sur la lex Booking.
Christophe Hans
La plupart des pays européens ont déjà interdit toutes les clauses de parité imposées par les plateformes de réservation en ligne.
La plupart des pays européens ont déjà interdit toutes les clauses de parité imposées par les plateformes de réservation en ligne. Bild: Fotolia
Bild: Fotolia

Bonne nouvelle venant du Parlement: une large majorité de la Commission des affaires juridiques du Conseil national s’est prononcée en faveur d’une interdiction générale des clauses de parité dans les contrats conclus entre les établissements d’hébergement et les plateformes de réservation.  La Commission souhaite interdire non seulement les clauses de parité tarifaire, mais aussi les clauses de parité relatives aux disponibilités et aux conditions. La branche de l’hôtellerie ne peut que s’en réjouir.

En effet, une loi interdisant uniquement les parités tarifaires, à l’instar de ce qui avait été présenté dans le cadre du projet de modification de la loi du Conseil fédéral, ne suffit pas pour garantir la liberté entrepreneuriale des hôteliers et hôtelières en Suisse. Une telle interdiction permettrait certes enfin aux hôtels de proposer leurs chambres à un prix plus avantageux sur leurs propres canaux de réservation que sur les grandes plateformes en ligne. Cependant, même après cette interdiction, ces dernières pourraient continuer d’imposer des conditions et des disponibilités aux petits et moyens établissements d’hébergement suisses. L’hôtellerie suisse ainsi que les consommatrices et consommateurs doivent être protégés contre ces pratiques. Cette interdiction devrait être inscrite dans un nouvel article de la loi fédérale contre la concurrence déloyale. La question sera traitée au Parlement lors de la session de printemps.

Un coup d’œil à l’étranger montre qu’il est grand temps d’agir: les principaux concurrents de la branche suisse de l’hébergement l’Allemagne, la France, l’Italie et l’Autriche, mais aussi la Belgique et dernièrement le Portugal – ont déjà interdit toutes les clauses de parité. Ce désavantage laisse la Suisse à la traîne vis-à-vis de la concurrence internationale et doit être corrigé de toute urgence. À la suite de cette interdiction dans nos pays voisins, les prix des chambres sur les sites Internet des hôtels ont baissé, car les hôteliers et hôtelières ont de nouveau pu faire de leur propre canal de réservation le leader en termes de prix. Lorsque le marché est transparent, les consommatrices et consommateurs profitent des meilleures conditions et disponibilités.[DOSSIER]

Après la Commission des affaires juridiques, il est maintenant impératif que le Parlement approuve l’interdiction de toutes les clauses de parité. Il s’agit du seul moyen de corriger enfin la défaillance du marché et le désavantage de la Suisse par rapport à l’étranger ainsi que de rétablir la liberté entrepreneuriale des hôteliers et hôtelières vis-à-vis des plateformes de réservation en ligne. 

Christophe Hans est responsable Public Affairs d’HotellerieSuisse

Lex Booking

Bundesrat will den Buchungsplattformen die Preisbindungsklauseln verbieten

Der Bundesrat will Hotels und andere Betriebe vor Knebelverträgen mit Online-Buchungsplattformen schützen. HotellerieSuisse geht der Vorschlag zu wenig weit.
Bild: anyaberkut
Bild: anyaberkut

Der Bundesrat hat eine Botschaft ans Parlament zur Änderung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb verabschiedet. Damit möchte die Landesregierung Preisbindungsklauseln von Online-Buchungsplatformen verbieten.

Laut dem Gesetzesentwurf würde es den Plattformen untersagt, ihren Partnern in Verträgen die Preisgestaltung vorzuschreiben, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Beispielsweise sollen Buchungsplattformen Hotels nicht mehr verbieten dürfen, Zimmer auf ihren eigenen Websites billiger anzubieten.

Die Beherbergungsbetriebe müssten in ihrer Preisgestaltung frei sein, argumentiert der Bundesrat in seinem Communiqué. Durch die Neuregelung könnten sie den Direktvertrieb stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Neu könnten betroffene Betriebe, aber auch Verbände klagen. In Fällen, in denen Kollektivinteressen oder eine Vielzahl von Personen betroffen sind, wäre auch der Bund zu Klagen berechtigt. Strafrechtliche Sanktionen sind derweil keine vorgesehen.

HotellerieSuisse: Vorschlag ist «unzureichend»
Als «unzureichend» bezeichnet der Verband HotellerieSuisse den bundesrätlichen Vorschlag. Kritisiert wird, dass der Gesetzesentwurf nur Preisbindungsklauseln verbiete. Dabei müsse ein Verbot aller Paritätsklauseln (Preise, Konditionen und Verfügbarkeiten) das Ziel sein.[DOSSIER]

Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse wird in der Stellungnahme mit den Worten zitiert: «Die Hoteliers und Hotelièren müssen als Unternehmer alleinige Entscheidungsfreiheit über sämtliche Angebotsparameter haben. Und da ist der Preis nur einer davon.»

Der Vorschlag kommt nun ins Parlaments, das sich erneut mit dem Thema befassen muss. HotellerieSuisse kündigte bereits an, man werde sich dort für entsprechende Anpassungen einsetzen. (sda/stü)

Das Gespräch

«Die Schnellen fressen die Langsamen»

Der Bundesrat präsentiert in Kürze seine Botschaft zum Knebelverträge-Verbot. Angestossen hatte es Mitte-Ständerat Pirmin Bischof vor bald fünf Jahren. Der Vater der «Motion Bischof» mahnt zur Eile.
Patrick Timmann
Sieht die Hotellerie in ihrem Kampf gegen Knebelverträge in einer Pionierrolle: Ständerat Pirmin Bischof.
Sieht die Hotellerie in ihrem Kampf gegen Knebelverträge in einer Pionierrolle: Ständerat Pirmin Bischof. Bild: Corinne Glanzmann
Bild: Corinne Glanzmann

Pirmin Bischof, der deutsche Bundesgerichtshof hat die «engen» Preisparitätsklauseln des Buchungsportals Booking endgültig für wettbewerbswidrig erklärt. Haben Sie diesen Entscheid erwartet?

Ja, habe ich. Ich freue mich sehr über diese Klarstellung. Damit sind in allen vier grossen Nachbarländern die engen Paritätsklauseln verboten. Die Schweiz ist nun ein Exotikum. Schweizer Hoteliers sind die einzigen Verbleibenden in der alpinen Konkurrenzumgebung, die vom Gesetzgeber derartig diskriminiert werden.

Pirmin Bischof (Die Mitte) ist Rechtsanwalt und Notar und vertritt seit 2011 den Kanton Solothurn im Ständerat. Er ist unter anderem Mitglied der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Von 2007 bis 2011 war er Nationalrat. In Hotelleriekreisen ist der 62-Jährige besonders bekannt als Urheber der «Motion Bischof» («Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie»), die er im September 2016 einreichte. Der Jurist verfügt über internationale Erfahrung: Seinen Master of Law erwarb er an der Universität Harvard (USA), seine Prüfung und Vereidigung als Rechtsanwalt erfolgte am Obersten Gericht von New York. Bischof ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Der Entscheid in Deutschland setzt einen Schlussstrich unter einen mehrjährigen Rechtsstreit. Warum ist die Rechtslage so vertrackt?

Die Rechtslage ist gar nicht so kompliziert. Aber während Frankreich, Italien und Österreich Paritätsklauseln via Gesetzgebung verboten haben, wählte Deutschland den Weg über die Wettbewerbsbehörde. Deren Beschlüsse können juristisch angefochten werden – was Booking mit allen Mitteln getan hat und übrigens auch in der Schweiz weiterhin tut. Aber auch wir haben unterdessen den politischen Weg beschritten. Gegen ein vom Parlament beschlossenes Verbot wird es keine Rechtsmittel geben.

Bedeutet ein Verbot nicht ein Eingriff in die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit?

Selbstverständlich wäre dies ein Eingriff in die Vertragsfreiheit! Aber nichts anderes ist das gesamte Kartellrecht oder das Verbot von unlauterem Wettbewerb. Das gibt es in jedem liberalen Wirtschaftssystem. Wenn man diese Eingriffe nicht vornehmen würde, bräche das ganze Vertragssystem zusammen. Stellen Sie sich vor, man könnte einfach so Monopole bilden und dann hemmungslos ausüben… Beim Verbot der Paritätsklauseln geht es darum, dass die Vertragsfreiheit der Hotels gewahrt wird und dass sie nicht von einem marktmächtigen Unternehmen wie Booking auspresst werden wie eine Zitrone.

Buchungsplattformen wie Booking betonen gerne den Nutzen, den sie Hotels bieten, und appellieren im Gegenzug an deren Fairness. Können Sie diese Sichtweise nachvollziehen?

Die Grundüberlegung stimmt: Die Plattformen, namentlich Booking, bieten ein attraktives Geschäftsmodell für alle Beteiligten. Das heisst aber nicht, dass man alles darf. Booking hat zwischenzeitlich eine Preis- und Angebotsstruktur errichtet, von der unzählige Hotels weltweit abhängig geworden sind. Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, zu legiferieren.

Die meisten Buchungen erfolgen immer noch über alternative Kanäle. Wie abhängig von Booking sind Hotels tatsächlich?

Das ist sehr unterschiedlich. Einige verzichten sogar ganz auf Booking. Aber ein stark wachsender Anteil ist auf diese Dienstleistungen angewiesen. Ein international tätiges Hotel kann in der Regel nicht auf die Präsenz bei Booking verzichten, es sei denn, es verzichtet freiwillig auf einen beträchtlichen Teil seines Umsatzes.

Gegen das drohende Verbot führt Booking unter anderem den Nutzen für den Endkunden ins Feld: Die Gäste profitierten von geringeren Übernachtungspreisen, die sich aus einem intensivierten Preiswettbewerb zwischen den Hotels ergäben. Stimmt diese Logik?

Nein. Konsumentinnen und Konsumenten profitieren dann, wenn der Markt transparent ist. Durch die Knebelverträge mit Booking kann der Hotelier auf seiner eigenen Website den Gästen nicht das Angebot machen, welches er ihnen eigentlich unterbreiten möchte. Ein Kunde, der kurzfristig buchen möchte und auf die Website des Hotels geht, bekommt wegen der Knebelverträge «falsche» Preise angezeigt. Würde er direkt zum Telefon greifen, bekäme er vielleicht ein günstigeres Angebot, weil der Hotelier kurzfristig möglicherweise einen Teil seiner Zimmer nicht verkaufen kann. Ein Verbot von Preisparitätsklauseln würde für die Kundinnen und Kunden mehr Preistransparenz schaffen und ist somit in ihrem Sinne.

Booking spricht auch gerne von einer Trittbrettfahrerproblematik: Hoteliers wollten das «Schaufenster» von Booking zwar nutzen, die Gäste dann zur Buchung aber auf die eigene Website lotsen, um Kommissionszahlungen zu umgehen...

Da ist es für einmal von Vorteil, dass die Schweiz das letzte Land ist, das gegen die engen Paritätsklauseln vorgeht. Unsere Nachbarn haben diese Klauseln wie gesagt bereits verboten. Und von der zitierten Trittbrettfahrerproblematik ist in allen vier Ländern rein gar nichts zu sehen. Im Gegenteil: Der Marktanteil von Booking ist geblieben oder sogar gestiegen, es gab keinen Einbruch. Das Argument ist also falsch.

Warum ist die Schweiz beim Aussprechen von Verboten vergleichsweise zurückhaltend?

Das ist eine gute Frage. Tatsächlich scheint es hierzulande wahnsinnig schwierig zu sein, eine in meinen Augen selbstverständliche Gesetzgebung durchzubringen, die für die Hotels dringend nötig ist. Ich kann mir das nur so erklären, dass die Schweiz traditionell ein sehr kartellfreundliches Land ist. Denken Sie an das Schweizer Bierkartell, das bis 1991 Bestand hatte. Freier Wettbewerb bedrohe die Bierqualität, hiess es. Doch seit der Zerschlagung des Kartells haben wir ein viel breiteres und besseres Bierangebot.

Ihre Motion gegen die Knebelverträge haben Sie vor viereinhalb Jahren eingereicht. Hat die Wettbewerbskommission die Entwicklungen verschlafen, die in den Nachbarländern längst vollzogen wurden?

Ein Stück weit schon. Die Weko hatte zwar 2015 richtig reagiert, als sie die weiten Paritätsklauseln verboten hat. Zu meinem Erstaunen stellte sie gleichzeitig fest, dass man für ein Verbot auch der engen Klauseln noch über zu wenige Daten verfüge, um abzuschätzen, ob tatsächlich Marktmacht vorliege oder nicht. Zwischenzeitlich dürfte das klar sein – auch dank der Entscheidungen in den Nachbarstaaten. Warum die Weko noch nichts Weiteres unternommen hat, ist mir schleierhaft. Deshalb muss nun die Gesetzgebung vorwärtsmachen.

In Ihrer Motion ist ursprünglich nur von «Hotels» die Rede. Vertreter der Beherbergungsbranche fordern nun aber, dass mit einem Verbot der Paritätsklauseln die Verträge aller Beherbergungsbetriebe mitgemeint sein sollen. Ist diese Auslegung zulässig?

Der Markt hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt – denken Sie nur an den Siegeszug von Airbnb. Der Miteinbezug weiterer Beherbergungsformen ist vor diesem Hintergrund gerechtfertigt. Das Parlament muss nun bestimmen, welche genau gemeint sind.

Auch wünschen sich Branchenvertreter eine Ausweitung des Verbots auf Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeitsgarantien. Ist auch dies in Ihrem Sinne?

Ursprünglich war lediglich von Preisparitätsklauseln die Rede, weil dort der Handlungsdruck besonders gross war. Inzwischen hat man festgestellt, dass nicht nur der Preis ein entscheidender Faktor ist, sondern etwa auch, welche Zimmerkategorien angeboten werden dürfen und zu welchen Konditionen. Es ist wünschenswert, dass die gesamte Palette der Angebotsparameter einfliesst, nicht nur der Preis. Ich hoffe, der Bundesrat wird dies in seiner Botschaft berücksichtigen. Wenn nicht, muss das Parlament das nachholen.

Warum bei der Beherbergung aufhören? Warum regelt man nicht gleich die gesamte digitale Plattformökonomie?

Die Auswirkungen der Digitalisierung sind im Bereich der Hotellerie besonders deutlich. Aber tatsächlich müssen wir uns in Zukunft die Frage stellen, ob eine Regulierung des Beherbergungsbereichs nicht zu eng gefasst ist. Denken Sie an das Informationsmonopol von Google oder die Beherrschung des Onlinehandels durch Amazon. Da sind in kurzer Zeit Anbieter entstanden, die ganze Marktbereiche dominieren. Wenn man den Blick weitet, kann man sagen: Die Hotellerie, die sich gegen ihre Knebelung wehrt, ist Pionierin in einer digitalisierten Welt, in der sich bald weite Teile der Wirtschaft mit ähnlichen Problemen konfrontiert sehen werden.

Wir haben es mit globalen Entwicklungen zu tun – brauchte es da nicht internationale Lösungen?

Das wäre wünschenswert. Die juristische und politische Realität ist aber die: Die Bereiche Kartellrecht und unlauterer Wettbewerb sind im privaten Vertragsrecht weltweit sehr wenig vereinheitlicht. Im Hotelleriebereich beispielsweise hat jedes Land seinen eigenen Weg gewählt. Selbst in der EU ist eine Vereinheitlichung bisher gescheitert. Solange das so ist, muss die Schweiz ihre eigenen Gesetze beschliessen, und die sollten nicht schlechter sein als in den Nachbarländern.

Was aber sehr lange dauert...

Richtig. Die digitale Welt ist eine schnelle Welt. Der schweizerische demokratische Gesetzgebungsprozess ist dagegen eher langsam. Es heisst oft, dass auf dieser Welt die Grossen die Kleinen fressen. Aber eigentlich müsste es heissen: Die Schnellen fressen die Langsamen. Gerade in unserer direkten und föderalistischen Demokratie müssen wir Wege finden, wie wir mit schnellen Entwicklungen schneller umgehen können.[DOSSIER]

Der Bundesrat hat sich im November für ein Verbot von Preisparitätsklauseln ausgesprochen. Das Vernehmlassungsverfahren wurde im Februar abgeschlossen. Wann kommt das Verbot?

Ich gebe keine Prognosen mehr ab. Als ich meine Motion 2016 eingereicht habe, glaubte ich an ein Verbot bis 2020. Jetzt ist Sommer 2021, und es liegt noch nicht einmal eine Gesetzgebung auf dem Tisch. Dabei haben sowohl National- als auch Ständerat den Vorstoss ganz deutlich überwiesen. Der Wink mit dem Zaunpfahl an den Bundesrat war unmissverständlich. Ich hoffe, dass das Gesetz nun wirklich kommt. Weitere Verzögerungen durch die Verwaltung sind für mich inakzeptabel. Für die Hotellerie ist es dringend. Wenn das Verbot Anfang 2023 in Kraft treten könnte, wäre das sehr nützlich.

Erwarten Sie sich vom Verbot in Deutschland eine Signalwirkung?

Booking hatte sich in Deutschland mit allen Mitteln gegen ein Verbot der engen Paritätsklauseln gewehrt. Dass nun der endgültige Entscheid der Kartellkammer des Bundesgerichtshofs vorliegt, ist für die Schweiz fast schon vorentscheidend. Das Verbot muss jetzt kommen, denn nur noch in der Schweiz sind Hotels derart der Willkür eines amerikanischen Grosskonzerns ausgesetzt.

Paritätsklauseln

Booking.com unterliegt vor deutschem Bundesgerichtshof

In Deutschland hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes die «engen» Bestpreisklauseln des Buchungsportals Booking.com für wettbewerbswidrig erklärt.
Der Bundesgerichtshof verbietet auf höchstrichterlicher Ebene die «engen» Paritätsklauseln von Booking und Widerruft den Entscheid des OLG in Düsseldorf.
Der Bundesgerichtshof verbietet auf höchstrichterlicher Ebene die «engen» Paritätsklauseln von Booking und Widerruft den Entscheid des OLG in Düsseldorf. Bild: Joe Miletzki
Bild: Joe Miletzki
Empfangsgebäude zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Empfangsgebäude zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bild: Nikolay Kazakov
Bild: Nikolay Kazakov

Am Dienstag hat der Kartellsenat des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass die verwendeten sogenannten «engen» Bestpreisklauseln von Booking.com nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind.

Für die deutsche Hotellerie ein Meilenstein: Denn der deutsche Hotelierverband hatte bereits im Herbst 2013 mit einer entsprechenden Anzeige das Kartellamtsverfahren gegen Booking.com ausgelöst. Mit einer Abstellungsverfügung im Dezember 2015 untersagte dann das Bundeskartellamt dem in Amsterdam ansässige Buchungsportal die weitere Verwendung von Best-Preis-Klauseln untersagt – und zwar sowohl in Form der weiten Ratenparität (keine günstigeren Raten auf irgendeinem anderen Buchungskanal) als auch in Form der engen Ratenparität (keine günstigeren Raten auf der hoteleigenen Website).

«Wir sind zuversichtlich, dass die BGH-Entscheidung auch für weitere anhängige Kartellverfahren gegen Buchungsportale in Deutschland und in ganz Europa richtungsweisend sein werden»

 IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe

Ab Februar 2016 hatte Booking die Klauseln nicht mehr angewendet, legte jedoch beim Kartellsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf Beschwerde ein, die im Juni 2019 gutgeheissen wurde. Mit dem BGH-Urteil vom Dienstag ist nun dieses gegenteilige Urteil vom OLG Düsseldorf aufgehoben.

Der Hotelverband in Deutschland (IHA) begrüsst das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe. «Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist konsequent und von uns auch genauso erwartet worden. Die fachlich äusserst umstrittene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf konnte keinen Bestand haben. Der BGH bringt den Marktteilnehmern in Deutschland nun endlich Rechtssicherheit und ermöglicht faireren Wettbewerb in der Online-Distribution», wird IHA-Vorsitzender Otto Lindner in einer Mitteilung zitiert.

[IMG 2]Urteil mit Signalwirkung
Der Ausgang der von Booking.com gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes eingereichten Beschwerde ist auch von zahlreichen anderen Wettbewerbsbehörden in Europa mit Spannung erwartet worden.

«Wir sind zuversichtlich, dass die BGH-Entscheidung auch für weitere anhängige Kartellverfahren gegen Buchungsportale in Deutschland und in ganz Europa richtungsweisend sein werden. Es dürfte spätestens nach dem heutigen Urteil allen Beteiligten klar sein, dass enge wie weite Meistbegünstigungsklauseln generell aus dem Geschäftsverkehr zu verbannen sind und den Wettbewerb in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution nicht länger beschränken dürfen», ordnet  IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe die internationale Bedeutung des Urteils ein.


Der lange Kampf der Schweizer Hoteliers

Auch in der Schweiz regt sich seitens der Hoteliers bereits 2012 grosser Widerstand gegen die unlautere Preishoheit der Buchungsplattformen über die «engen» Preisparitätsklauseln. Nachdem die Vorstösse bei der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) erfolglos blieben und 2015 nur unzureichend wettbewerbsbeschränkende Klauseln untersagt, die Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien in den AGBs der Portale aber nicht verboten wurden, entschied sich HotellerieSuisse ein Verbot der entsprechenden Klauseln per Gesetz zu erreichen. Der Dachverband wurde auf politischer Ebene aktiv und lobbyierte in Bundesbern.[DOSSIER]

Im Septemer 2017 brachte CVP-Ständerate Pirmin Bischof seine Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» – auch als «Lex Booking» bezeichnet – im Parlament durch. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, um die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.

Im vergangenen November legte der Bundesrat einen Umsetzungsvorschlag vor. Dieser geht zwar in die richtige Richtung, aber die Hoteliers fordern in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass das Gesetz auf alle Paritätsklauseln – also auch Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeiten – auszuweiten ist. Seit Ende Februar 2021 ist Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen. Die Schweizer Beherbergungsbranche hofft nun, dass der Bundesrat auf die eingegangenen Antworten rasch behandelt und danach seine Botschaft dem Parlament zügig vorlegt, damit das Gesetz nach langjährigem Ringen um die Preishoheit der Hoteliers gegenüber den Buchungsportalen in Kraft treten kann. (htr/npa)

Buchungsplattformen

Hotellerie fordert gänzliches Verbot für Paritätsklauseln

Der bundesrätliche Umsetzungsvorschlag zur Lex Booking geht für HotellerieSuisse zu wenig weit. Der Branchenverband fordert, dass das Gesetz auf alle Paritätsklauseln ausgeweitet wird.
Zimmerpreise sollen auf Booking.com künftig nicht mehr günstiger angeboten werden als vom Hotels selbst.
Zimmerpreise sollen auf Booking.com künftig nicht mehr günstiger angeboten werden als vom Hotels selbst. Bild: Dometic / Montage htr hotel revue
Bild: Dometic / Montage htr hotel revue

Der bundesrätliche Umsetzungsvorschlag zur Lex Booking will das Verbot von Preisparitätsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen (OTA) und Beherbergungsbetrieben künftig im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regeln. HotellerieSuisse begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort, dass damit die wirtschaftliche Freiheit der Beherbergungsbetriebe erhöht wird. Der Branchenverband fordert allerdings, das Gesetz auf alle Paritätsklauseln – also auch Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeiten – auszuweiten.

Ein Verbot aller Paritätsklauseln sei im Sinne der Motion, die dem Bundesrat den Auftrag gebe, «Knebelverträge» zu verbieten. «Mit dem aktuellen Vorschlag geht der Bundesrat zu wenig weit und verfehlt damit das Ziel», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. Seiner Ansicht sind auch rund 50 Unternehmerinnen und Unternehmer, welche selbst eine Stellungnahme zur Vernehmlassung eingereicht haben.

Zudem zeigten erste Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Studie der Walliser Hochschule für Wirtschaft, dass rund 90 Prozent aller befragten Hotels ein Verbot jeglicher Paritätsklauseln fordern. Dies verdeutliche, wie dringend es für Schweizer Hotels ist, die wirtschaftliche Freiheit bei Online-Buchungen endlich wiederherzustellen.

Vorschlag geht für HotellerieSuisse in die richtige Richtung
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verankerung des Verbots im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erachtet HotellerieSuisse als geeignetes Gefäss, da es um die Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen geht.

Auch dass alle Beherbergungsbetriebe miteingeschlossen werden sollen, sei positiv zu werten, denn Betriebe der Parahotellerie und Hybridmodelle seien durch die von den OTA einseitig festgelegten Paritätsklauseln gleichermassen eingeschränkt. Der Motionstext, der sich nur auf die Hotellerie beschränkt hatte, werde damit vom Bundesrat breiter ausgelegt, was erfreulich sei.

Ausweitung auf alle Paritätsklauseln
Nebst der Anerkennung der positiven Punkte fordert HotellerieSuisse in seiner Stellungnahme, das Verbot nicht auf Preisparitätsklauseln zu beschränken, sondern auf alle Paritätsklauseln auszuweiten, sind doch Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeiten ebenso wettbewerbsschädigend.

«Bei einem alleinigen Verbot von Preisparitätsklauseln besteht die Gefahr, dass OTA weiterhin auf Konditionen und Verfügbarkeitsklauseln zurückgreifen, um Abhängigkeiten missbräuchlich auszunutzen», sagt Michaela-Maria Nazarek, Gastgeberin im Steineschanze Stadthotel in Basel. Damit würde es ledigliche eine Umlenkung bei den genutzten Parametern der OTA geben und keine wirtschaftliche Freiheit.

Ausserdem stelle ein breiter gefasstes Verbot die internationale Wettbewerbsfähigkeit mit den Hauptmitbewerbern Österreich, Italien, Frankreich und Deutschland sicher, bei denen jegliche Paritätsklauseln seit 2015 verboten sind. Auch Belgien kenne ein Verbot aller Klauseln. Diese Länder generieren zusammen 50 Prozent aller Logiernächte in Europa.

Durchsetzung direkt und indirekt regeln
Damit die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Beherbergungsbranche gewährleistet ist, fordert HotellerieSuisse weiter, dass der Gesetzgeber mögliche Schlupflöcher zur Umgehung des Verbots der Paritätsklauseln klar und zweifelsfrei unterbindet. So müsse verhindert werden, dass OTA durch (unangemessene) Klauseln in den AGB über indirekte Disziplinierungsmassnahmen Paritätsklauseln durchsetzen.

Zum Beispiel gebe es starke Anhaltspunkte, dass OTA über Rankingherabstufungen Beherbergungsbetriebe für Preisdifferenzierungen bestrafen. «Jegliche Bestrafung zur Umgehung des Verbots der Paritätsklauseln seitens der OTA sollte unterbunden werden», sagt Markus Schmid, Gastgeber im Hotel Salina Maris (Mörel, VS) und Präsident von HotellerieSuisse Wallis.

Umsetzung muss rasch vorwärtsgehen
Die Frist zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren zur Lex Booking läuft Ende Februar ab. Für den Umsetzungsvorschlag hat sich der Bundesrat über drei Jahre Zeit gelassen. «Nun müssen rasch faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden», sagt HotellerieSuisse-Präsident Andreas Züllig.[DOSSIER]

Das Parlament hat dem Anliegen 2017 mit grosser Mehrheit zugestimmt. Schon allein die Annahme des Geschäfts habe in der Folge eine präventive Wirkung ausgelöst. Die OTA hätten seither aufgehört, mit teils unlauteren Mitteln die Paritätsklauseln zu erzwingen. «Würde das Gesetz scheitern, erwarten wir seitens der OTA massiven Druck auf die Betriebe», sagt Züllig. HotellerieSuisse fordert den Bundesrat auf, dass er die eingegangenen Antworten zeitnah sichtet und danach seine Botschaft dem Parlament zügig vorlegt. (htr og)

Paritätsklauseln

Deutsches Obergericht hebt Urteil zugunsten von Booking.com auf

Der Deutsche Bundesgerichtshof erklärt den Entscheid des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG), die «Engen» Ratenparitätsklauseln von Booking.com gutzuheissen, als nicht rechtens. Die Schweizer Hotelier erhoffen sich davon eine Signalwirkung auf Bundesbern.
Bild: Oguz Eren/123RF
Bild: Oguz Eren/123RF

Im Juni 2019 hatte der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschieden, dass die «Engen» Bestpreisklauseln der Hotelbuchungsplattform  Booking.com verhältnismässig und zulässig sind (htr.ch berichtete darüber ). Daraufhin hat das Bundeskartellamt Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Nun hat das oberste Gericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, die rechtliche Wirksamkeit des OLG-Verdikts vorläufig aufgehoben und als nicht rechtskräftig beurteilt. Es muss neu entscheiden werden. «Formal ist zwar wieder alles offen, aber aus der Begründung des BGH schöpfen wir besondere Hoffnung, da sie ganz in unserem Sinne erfolgte», so Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer, des Hotelverbands Deutschland (IHA).

In Deutschland kämpft der IHA seit 2013 gegen die sogenannten Knebelverträge von Booking und Co. und reichte beim Bundeskartellamt entsprechende Beschwerde ein.

Bundesrat präsentiert «Lex-Booking»-Gesetz in den nächsten Wochen
Auch in der Schweiz regt sich seitens der Hoteliers seit 2012 grosser Widerstand gegen die unlautere Preishoheit der Buchungsplattformen über die «engen» Preisparitätsklauseln. Nachdem die Vorstösse bei der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) erfolglos blieben und 2015 nur unzureichend wettbewerbsbeschränkende Klauseln untersagt, die Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien in den AGBs der Portale aber nicht verboten wurden, entschied sich HotellerieSuisse ein Verbot der entsprechenden Klauseln per Gesetz zu erreichen. Der Dachverband wurde auf politischer Ebene aktiv und lobbyierte in Bundesbern. [RELATED]

Im Septemer 2017 brachte CVP-Ständerate Pirmin Bischof seine Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» – auch als «Lex Booking» bezeichnet – im Parlament durch. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, um die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten. Gespannt wartet die Branche auf seine Botschaft in den kommenden Wochen.

Für Christophe Hans von HotellerieSuisse, ist der Gerichtsentscheid in Deutschland ein weiteres Argument, die «engen» Paritätsklauseln auch in der Schweiz zu verbieten. «Dieser Entscheid aus Karlsruhe bestätigt die deutsche Praxis, keine engen Paritäten anzuwenden. Es zeigt die Dringlichkeit, sie auch in der Schweiz zu verbieten: Frankreich, Österreich und Italien haben sie bereits per Gesetz verboten. Der Standortnachteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz wird immer offensichtlicher, was unsere Hotellerie in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit umso mehr benachteiligt», so der Leiter Public Affairs des Schweizer Hotelverbands. (htr/npa)

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Meinung

Lex Booking: Die Zeit drängt mehr denn je

Das Katz-und-Maus-Spiel zwischen Hotels und OTAs dauert seit Jahren an. Die Politik schaut zu - spätestens jetzt muss damit Schluss sein.
Christophe Hans

Christophe Hans ist Leiter Public Affairs von HotellerieSuisse.

Es war ein grosser Erfolg für die Schweizer Hotellerie und ein Bekenntnis des Parlaments zur Branche: Im September 2017 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, ein Gesetz – auch als Lex Booking bekannt – zum Verbot der Paritätsklauseln zu erarbeiten. Damit würde Rechtssicherheit für eine freie Preissetzung auf allen Verkaufskanälen herrschen. Seither verzögern Bundesrat und Verwaltung das Geschäft. In diesem Jahr wartet die Branche nun schon drei Jahre auf die Umsetzung.

Ein Blick zurück zeigt: Der Kampf gegen die wettbewerbsschädlichen Klauseln in den Verträgen mit den Buchungsplattformen (OTAs) zieht sich schon seit 2012 hin. Damals leitete die Wettbewerbskommission (Weko) eine Untersuchung gegen die «weiten» Paritätsklauseln ein. Diese besagten, dass Zimmerpreise auf allen Verkaufskanälen – offline (E-Mail, Telefon) und online (Hotelwebsite und OTAs) – gleich sein müssen. Die OTAs schalteten damit jeglichen Wettbewerb aus, da jede OTA vom Hotel den günstigsten Preis verlangte. Folglich wurden die Preise faktisch nivelliert, was einer Preisabrede gleichkam. Sie konnten in Ruhe die Marktanteile vergrössern und Kommissionen – oft steuerfrei in der Schweiz – kassieren. Die Weko sah dies gleich, und als sich das Verbot abzeichnete, sicherten sich die OTAs mit einem «Trick» trotzdem die Knebelverträge mit den Hotels im Onlinevertrieb. Sie führten einfach die «enge» Paritätsklausel ein. Hotels durften ab diesem Zeitpunkt auf der hoteleigenen Website keine günstigeren Preise als auf den OTAs anbieten. Der Wettbewerb im immer wichtiger werdenden Onlinevertrieb blieb ausgeschaltet. Nachdem die Weko auf unseren Protest nicht reagiert hatte, wurde die Politik tätig und erteilte dem Bundesrat einen klaren Auftrag.

Seither spielt sich ein für die Schweiz ungewohntes Theater ab: abwarten, verzögern und diverse Versuche, das Geschäft abschreiben zu lassen.

Währenddessen hat sich in den Nachbarländern einiges getan. In Österreich dauerte die Umsetzung des gleichen Gesetzes nur elf Monate! Da muss man sich schon die Frage stellen, weshalb der Bundesrat solche Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem Ausland mitträgt, die teils massiven Abhängigkeiten der Schweizer Hotellerie von den OTAs weiter akzeptiert, den fairen Wettbewerb zwischen allen Verkaufskanälen torpediert und das Geschäft aussitzen möchte.[DOSSIER]

In den letzten Monaten kam eine weitere Dimension hinzu. Die Corona-Pandemie löste weltweit einen riesigen Digitalisierungsschub aus. Gerade jetzt wäre es von grösster Wichtigkeit, die Rechtssicherheit für eine freie Preissetzung auf allen digitalen Verkaufskanälen zu gewährleisten. Buchungen direkt beim Hotel würden so attraktiver. Gleichzeitig gäbe es mehr Anreize, trotz des harten Umfelds weiter zu investieren und Direktbuchungen digital stärker zu bewerben. Denn in der Krise hat sich gezeigt: Gäste, die direkt buchen, sind loyaler und kulanter. Hotels mit hohem Direktbucheranteil blieben von den Geschäftsbedingungsänderungs-Orgien der OTAs weitgehend verschont und konnten die gesparten Kommissionen investieren oder dem Gast weitergeben.

Corona verändert die Zeit. Der Bundesrat muss endlich mutig sein und ein griffiges Gesetz zum Verbot der Paritätsklauseln vorlegen.

«Knebelverträge»

Deutsches Gericht gibt Booking recht

Paukenschlag in Deutschland: «Enge» Bestpreisklauseln sind zulässig, hat ein Düsseldorfer Gericht entschieden. Auch die Schweizer Beherbergungsbranche reagiert und ruft einmal mehr nach Rechtssicherheit.
Bild: fotolia/hati
Bild: fotolia/hati

Ein Internetbuchungsportal kann Hotelbetreiber verpflichten, Hotelzimmer auf der eigenen Internetseite nicht günstiger anzubieten als auf der Portalseite. Dies hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am Dienstag entschieden.

Er stützt sich dabei auf das Ergebnis einer vom Senat veranlassten Hotel- und Kundenbefragung. Die Klauseln seien nicht wettbewerbsbeschränkend, sondern notwendig, um einen fairen und ausgewogenen Leistungsaustausch zwischen den Portalbetreibern und den vertragsgebundenen Hotels zu gewährleisten, wie das Gericht mitteilte.

Im konkreten Fall geht es um Booking.com. Das Buchungsportal darf also gemäss neustem Urteil mit solchen Klauseln «Vorkehrungen gegen ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen treffen und verhindern, dass Kunden, die sich unter Inanspruchnahme der Hotelportalseite für das betreffende Hotel entschieden haben, durch niedrigere Zimmerpreise oder bessere Vertragskonditionen von der Buchungsseite des Portalbetreibers auf die Hotelseite umgelenkt werden.»

«Zukünftig schutzlos ausgeliefert»
Für «gänzlich unverständlich» hält man das richterliche Votum beim Hotelverband Deutschland (IHA). Aus Sicht des IHA sei die Beweislage erdrückend, dass das Trittbrettfahren kein nennenswertes Phänomen, sondern eine reine Schutzbehauptung des Buchungsportals ist. Der IHA stützt sich dabei seinerseits auf Studien und Kundenbefragungen.

Vorsitzender Otto Lindner fürchtet angesichts des OLG-Entscheids um die unternehmerische Freiheit der Hotels: «Sollte diese Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf Bestandskraft erlangen, wären die Hotels als mehr oder weniger abhängiger Vertragspartner den kleineren und größeren Gemeinheiten der marktdominanten Portalriesen zukünftig schutzlos ausgeliefert.»

Eine Rechtsbeschwerde hat der Senat nicht zugelassen. Seine Entscheidung könne damit nur noch «unter engen Voraussetzungen» angefochten werden, wie das OLG mitteilte.

Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer, kritisiert dieses Vorgehen. Die rechtliche Beurteilung des OLG Düsseldorf stelle national wie international ein Novum dar, mit dem sich der Kartellsenat auch in krassen Widerspruch zu seinen eigenen Entscheidungen in Sachen HRS und Expedia setze. «Wir setzen also darauf, dass das Bundeskartellamt gegen den Ausschluss der Rechtsbeschwerde seinerseits Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen wird und bis zur höchstrichterlichen Klärung Booking.com die Verwendung von Ratenparitätsklauseln auch in Deutschland weiterhin untersagt bleibt.»

Auch beim Schweizer Branchenverband Hotelleriesuisse bedauert man den Gerichtsentscheid. Das für deutsche Hoteliers ungünstige Urteil verbessere keineswegs die internationale Konkurrenzsituation der Schweizer Hotellerie. «In unseren Hauptkonkurrenzmärkten Frankreich, Italien und Österreich bleiben enge Bestpreisklauseln weiterhin verboten. Schweizer Hotels haben deshalb einen Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ausland», so Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik. Die Schweiz müsse umgehend Rechtssicherheit schaffen und ein Verbot der engen Paritätsklauseln ins Gesetz schreiben.

Gericht hebt früheren Beschluss des Bundeskartellamts auf
Anfang 2015 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die sogenannten weiten Bestpreisklauseln als kartellrechtswidrig eingestuft. Diese verpflichteten Hotels dazu, auf dem Online-Buchungsportal stets die günstigsten Konditionen anzubieten. Daraufhin modifizierten die Betreiber ihre Praxis und verpflichteten die Hotels nur noch, ihre Zimmer auf den eigenen Internetseiten nicht günstiger anzubieten als bei Booking und Co. Doch auch solche «engen» Bestpreisklauseln untersagte das Bundeskartellamt. Sie werden deshalb seit Februar 2016 nicht mehr verwendet. Mit seiner jüngsten Entscheidung hebt das Oberlandesgericht Düsseldorf den untersagenden Beschluss des Bundeskartellamts auf. (pt)

bestpreisklauseln

Der Deutsche Hotelverband und HRS einigen sich

HRS und der Hotelverband Deutschland (IHA) haben am Dienstag eine Einigung über eine aussergerichtliche Lösung des Themas «Schadensersatz für Bestpreisklauseln» erzielt.
HRS-Firmenzentrale in Köln.
HRS-Firmenzentrale in Köln. Bild: HRS Group
Bild: HRS Group

HRS werde einen einmaligen Betrag von 4 Mio. Euro an den Hotelverband Deutschland (IHA) leisten, wie der Dachverband in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Aus diesem Betrag werde IHA die rund 600 Hotels entschädigen, die sich im Vorjahr zusammengeschlossen hatten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die erzielte Einigung ist das Ende eines langjährigen und zähen Prozesses, der Ende 2013 mit einer zwischenzeitlich rechtskräftigen Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes begann. Ende 2017 hatte die IHA ihre Mitglieder aufgefordert, sich an einer Schadensersatz-Sammelklage gegen HRS zu beteiligen. Parallel dazu lässt eine branchenweite Lösung, die auch die Unternehmen Booking.com und Expedia miteinschliesst, weiter auf sich warten.

Nach intensiven Gesprächen seien sich HRS und IHA nun offenbar einig geworden, dass ein Ende dieses Themas und damit ein Blick nach vorne die beste Option für beide Parteien ist. Die Hotellerie stehe vor vielfachen Herausforderungen, die es gemeinsam zu lösen gelte, schreibt der Verband weiter. Die Einigung schaffe die Voraussetzung für HRS und IHA, künftig gemeinsam und konstruktiv an Lösungen für die Hotellerie in Deutschland zu arbeiten. Trotz des Vergleichs würden aber beide Seiten an ihren ursprünglichen Rechtspositionen festhalten.

HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge zeigt sich zufrieden: «Es ist gut, einen Schlussstrich unter dieses Kapitel zu ziehen, auch wenn wir im Kern unterschiedlicher Rechtsauffassungen sind. Als langfristig orientierter Partner der Hotellerie wollen wir gemeinsam an der Zukunft arbeiten, statt Ressourcen in ein Thema aus der Vergangenheit zu stecken.»

Auch IHA-Vorsitzender Otto Lindner sieht die Einigung mit HRS positiv: «Die aussergerichtliche Einigung mit HRS ist das Ergebnis langjähriger Verbandsarbeit und ein Meilenstein für die Hotellerie in Deutschland. Zumindest im Zusammenhang mit HRS ist das Thema für uns nun beendet. Wir werden darauf dringen, dass nun endlich auch für alle anderen Marktteilnehmer gleiche Standards geschaffen werden.»

Über die Details der Einigung haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Der Hotelverband will die rund 600 betroffenen deutschen Hotels in den nächsten Wochen über die nächsten Schritte individuell informieren. (htr)

paritätsklausel

Bald keine engen Paritätsklauseln mehr bei Expedia?

In Australien macht eine Meldung die Runde, wonach die Hotelbuchungsplattform Expedia auf die engen Paritätsklauseln verzichten will.

Wie verschiedene australischen Medien am Montag vermeldeten, wolle die weltweit grösste Online-Reiseplattform Expedia es den australischen Hotels ermöglichen, auf ihren Webseiten günstigere Zimmerpreise anzubieten als auf der Buchungsplattform.

Damit gibt Expedia offenbar dem Druck nach, der von der australischen Regierung ausgegangen ist. Vergangene Woche kündigte die Labor Party an, dass sie im Falle einer Wahl im Mai 2019 die sogenannte Meistbegünstigungsklausel per Gesetz verbieten wird.

Laut einem Memo, das an die Beherbergungspartner geschickt wurde und auch dem Nachrichtenportal MH vorliegt, sagt Cyril Ranque, President von Expedia Lodging Partner Services, dass  sich das Unternehmen dafür entschieden habe, alle vertraglichen Rechte zu entfernen und darauf zu verzichten, frühere Bedingungen durchzusetzen. Es seien inzwischen auch bereits entsprechende Dokumente an die Hoteliers verschickt worden.

Wie das Business-Portal SmartCompany schreibt, habe ein Sprecher von Expedia zum Paritätsklausen-Verzichts-Entscheid jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Hotels, welche auf ihren Seiten günstigere Preise anbieten, im Ranking bestraft würden. Wenn die Gäste das Angebot nicht mehr über die Buchungsplattform buchen sondern direkt, werde das Hotel an Relevanz bei Expedia verlieren.[DOSSIER]

Richard Munro, Geschäftsführer des australischen Dachverbands The Accommodation Association (AAoA), begrüsste zwar die Entscheidung von Expedia auf die enge Paritätsklausel künftig zu verzichten, zeigte sich jedoch besorgt, dass das Unternehmen ihre Partner abstrafen will. «Die AAoA wird darauf achten, dass die Rankings nicht durch die komplexen Expedia-Algorithmen beinflusst und verdunkelt werden, weil die Preise unter denjenigen von Expedia beworben werden», so Munro gegenüber SmartCompany. (htr)

Buchungsplattformen

Booking straft Hotels gezielt ab

Bieten Hotels auf Booking nicht den günstigsten Preis an, rutschen sie im ­Such-Ranking nach unten, wie eine ­aktuelle Studie zeigt. Kein Problem, sagt die Weko.
Patrick Timmann
Für die Gäste ist Bookings Suchalgorithmus kaum zu durchschauen. Für Hotels dagegen gilt: Wer mit den Preisen spielt, verliert.
Für die Gäste ist Bookings Suchalgorithmus kaum zu durchschauen. Für Hotels dagegen gilt: Wer mit den Preisen spielt, verliert. Bild: iStock / Montage htr
Bild: iStock / Montage htr

Seit Ende Januar sorgt eine Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) für Wirbel: Booking und Expedia strafen offenbar Hotels ab, welche Zimmer anderswo im Internet zu günstigeren Preisen anbieten. Abstrafen bedeutet, dass die Hotels in den Standards-Suchergebnissen («Unsere Top-Tipps» bei Booking, «Unsere Auswahl» bei Expedia) weiter nach unten rutschen, sodass sie seltener gebucht werden. Laut Studie praktizieren die beiden marktbeherrschenden Online-Buchungsplattformen (OTAs) diese Anpassung der Suchergebnisse in sämtlichen untersuchten Ländern (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden sowie Kanada), und zwar unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Land Preisparitätsklauseln verboten sind oder nicht. Das ist gemäss der Studie nicht unproblematisch, denn «eine solche Ranking-Optimierung kann Auswirkungen haben, die mit denen von Preisparitätsklauseln vergleichbar sind».

Die Studie «Hotel Rankings of Online Travel Agents, Channel Pricing, and Consumer Protection» wurde herausgegeben vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim gemeinsam mit Forschern der Télécom ParisTech und dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE). Sie basiert auf Suchergebnissen der Buchungsportale Booking und Expedia sowie der Metasuch­seite Kayak von Juli 2016 bis Januar 2017 für 250 Städte in sechs Ländern und mehr als 18 000 Hotels.

Obwohl die Schweiz nicht teil der Untersuchung war, dürften die Ergebnisse auch hierzulande Gültigkeit haben. «Basierend auf den Erkenntnissen aus den berücksichtigten Ländern gibt es keinen Grund zur Annahme, dass es in der Schweiz anders wäre», drückt es Studien-Co-Autor Reinhold Kesler auf Nachfrage aus. Das glaubt auch Experte Michael Fux: «Booking macht keinen Algorithmus nur für die Schweiz», so der Dozent an der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO Wallis).

Das Urteil vom Branchenverband hotelleriesuisse fällt dementsprechend vernichtend aus: «Gerade Booking.com nutzt seine Marktmacht aus. Mit der Schlech­terstellung im Ranking für Hotels, die die Preise auf allen Vertriebskanälen frei setzen, versucht die Buchungsplattform jegliche Paritätsklauseln durchzusetzen. Sogar die weiten Paritätsklauseln, welche die Wettbewerbskommission 2015 verboten hat. Das ist nicht hinnehmbar», urteilt Thomas Allemann, Geschäftsleitung.

Die Wettbewerbskommission erkennt keinen Handlungsbedarf
Weitaus weniger dramatisch ist dagegen die Einschätzung der Weko selbst. «Es liegen uns derzeit keine konkreten Hinweise vor, wonach die in der Studie ausgeführte Problematik auch in der Schweiz auftritt», so Daniel Schiess, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Weko. «Selbst wenn es auch in der Schweiz einen systematischen Zusammenhang zwischen dem Ranking von Hotels und der Einhaltung von Preisparitätsklauseln gäbe, wäre dies nicht im vornhinein wettbewerbsrechtlich problematisch.» Aus Sicht der Weko stellte sich die Frage, ob Hotels für die Nichteinhaltung der Preisparität gezielt abgestraft werden oder ob Hotels mit günstigeren Preisen auf anderen Kanälen auf einer Plattform schlicht zu wenig gebucht werden, um ein hohes Ranking zu rechtfertigen. Doch selbst eine gezielte Herabstufung der Hotels durch Booking bedeutete nicht automatisch einen Verstoss gegen Wettbewerbsrecht. «Dabei müsste unter anderem untersucht werden, ob eine solche Verhaltensweise überhaupt vergleichbar ist mit einer vertraglichen Vereinbarung von Paritätsklauseln», so Schiess. Auch müssten gegebenenfalls Rechfertigungsgründe geprüft werden. Eine abschliessende Beurteilung könne nur anhand von konkreten Fällen in der Schweiz erfolgen, betont Schiess.

Booking streitet eine gezielte Abstrafung ab. «Die Rankings basieren auf einem automatisierten Algorithmus, der aus Kundenfeedback aufgebaut ist», teilte das Buchungsportal dem «Handelsblatt» mit. Angesichts der Studienergebnisse muss diese Aussage jedoch angezweifelt werden. Schenkte man Booking Glauben, funktionierte der Algorithmus folgendermassen: Die Gäste vergleichen die Zimmerangebote eines Hotels auf Booking.com und anderen Plattformen. Finden sie andernorts günstigere Preise als bei Booking, buchen sie eher woanders. Booking registriert, dass das entsprechende Angebot zwar oft angeklickt, aber relativ selten gebucht wird, und passt die Such­ergebnisse zukünftig an. Die Rückstufung des Hotels in den Suchergebnissen wäre somit eine Folge dieser schwachen Conversion Rate, die schlechtere Platzierung somit keine Abstrafung, sondern ein «natürliches» Resultat aus dem Verhalten der Nutzer.

Die andere, weniger wohlwollende Interpretation lautete dagegen so: Booking vergleicht das Angebot eines Hotels über sämtliche Online-Kanäle. Stösst Booking irgendwo als auf der eigenen Seite auf den günstigsten Preis, wird das Hotel in den Booking-­Suchergebnissen heruntergestuft – ganz unabhängig davon, wie gut die Conversion-Rate ist. Dies käme einer Disziplinierung der Hotels durch die Buchungsplattform gleich. Doch genau diese Praktik wollen die Autoren der Studie nachgewiesen haben. Ihr Fazit: «Buchungsportale machen die Rangliste ihrer empfohlenen Suchergebnisse durch die Berücksichtigung der Preisdifferenzen von Faktoren abhängig, die zwar für das Portal zur Gewinnmaximierung relevant sind, aber nicht in Einklang mit dem Kundeninteresse stehen müssen», so Reinhold Kesler, Co-Autor der Studie.[DOSSIER]

Konsumentenschützer appellieren an die Vernunft der Gäste
Bei der Stiftung für Konsumentenschutz mag man über die Situation in der Schweiz nicht spekulieren. André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft, mahnt trotzdem zur Vorsicht. «Die Hotelgäste müssen sich bewusst sein, dass diese Plattformen keine neutralen Preisvergleichsportale sind, sondern diejenigen Angebote prominent platzieren, bei denen sie am meisten verdienen. Wer bei einem Hotel direkt bucht, kann gegenüber dem Preis auf den Plattformen oft etwas einsparen. Die Hotelgäste sollten sich bewusst sein, dass diejenigen Hotels, bei denen das grösste Sparpotenzial besteht, auf den Plattformen eher weiter hinten platziert sind.»

Meinung

Booking fährt die Ellbogen aus, der Staat zuckt mit den Schultern

Mit immer neuen Methoden zwingt Booking Hotels auf Linie. In Bern lässt man sich trotz des unzimperlichen Vorgehens der dominierenden Online-Buchungsplattform nicht hetzen.
Patrick Timmann

Hatte angesichts der aufdringlichen roten Schriftzüge, nervigen Pop-ups und wenig glaubhaften Knappheitshinweise allen Ernstes noch jemand daran gezweifelt? Egal, denn jetzt ist es offiziell, sprich, wissenschaftlich nachgewiesen: Online-Buchungsplattformen (OTAs) handeln nicht in erster Linie im Interesse der Gäste, sondern um den eigenen Umsatz zu steigern. Das belegt eine internationale Studie zum Zusammenhang zwischen Hotelpreisen und der Platzierung in den Suchergebnissen bei Booking und Expedia. Um die Conversion Rate zu steigern, strafen die beiden OTAs Hotels ab, die anderswo im Internet niedrigere Preise anbieten. Sie machen mit anderen Worten das, was alle anderen Unternehmen auch versuchen: Profit maximieren.

Eine Überraschung ist diese «neue» Erkenntnis nicht wirklich. Insbesondere nicht für die Hoteliers. Sie blicken auf ein seit Jahren gestörtes Verhältnis mit den Online-Buchungsplattformen zurück. Beispiele dafür gibt es zuhauf. In jüngerer Zeit etwa 
die Aufreger um die «Risk Free Reservations» oder «Delayed Cancellations». Oder das Dauerärgernis um hohe Kommissionen, mit denen sich Spitzenplatzierungen in den Suchergebnislisten erkaufen lassen. Anders als früher jedoch fällt es dem Branchenprimus Booking.com im aktuellen Fall schwer, das Suchergebnis-Tuning als im besten Interesse der Nutzer darzustellen. Zu durchsichtig ist diesmal die zugrunde liegende Absicht, die Preisparität anstatt über die unter Druck geratenen «Knebelverträge» indirekt über die eigene Marktmacht durchzusetzen.[DOSSIER]

Angesichts der eindeutigen Faktenlage ist die abwartende Haltung der Wettbewerbskommission sowie des Preisüberwachers nicht nachvollziehbar. Schweizer Branchenexperten und selbst die Autoren der aktuell vorliegenden Studie gehen davon aus, dass Booking auch hierzulande so mit Hotels und Kunden umspringt, wie es die Plattform nachweislich in den vier grossen Schweizer Nachbarländern tut. Doch während die Regierungen in Berlin, Paris, Rom und Wien sowie die EU-Kommission längst handeln, übt man sich hierzulande noch in vornehmer Zurückhaltung. Wann ist das Mass auch für unsere Wettbewerbshüter voll?

buchungsplattform

Schwedischer Gerichtshof geht gegen Best-Preis-Klausel vor

Das schwedische Patent- und Marktgericht hat in erster Instanz entschieden, dass die Paritätsklauseln von Booking.com wettbwerbswidrig sind.
Schwedische Patent- und Marktgericht in Stockholm.
Schwedische Patent- und Marktgericht in Stockholm. Bild: sv.wikipedia.org/ArildV
Bild: sv.wikipedia.org/ArildV

Während in Belgien das Parlament die Ratenparitätsklausel von Onlinebuchungsplattformen untersagt hat, unterbindet Schweden die marktverzerrenden Klauseln mittels Urteil vom Gerichtshof für Patente und Märkte.

Das schwedische Gericht in Stockholm hat am vergangenen Freitag in erster Instanz entschieden, dass Paritätsklauseln von Booking.com gegen geltendes Wettbewerbsrecht in Schweden verstossen.

Im Herbst 2016 reichte der schwedische Hotelverband VISITA beim zuständigen Gericht (Patent- och Marknadsdomstolen) eine Klage gegen die Best-Preis-Klauseln von Booking.com ein, nachdem das schwedische Kartellamt in einer konzertierten Aktion mit den französischen und italienischen Wettbewerbsbehörden zuvor sogenannte «enge» Paritätsklauseln als zulässig eingestuft und nicht beanstandet hatte.[DOSSIER]

Das Urteil des Schwedischen Gerichtshofs tritt in drei Monaten in Kraft.  Booking.com kann noch innerhalb von drei Wochen Berufung einlegen, über die dann voraussichtlich im nächsten Jahr rechtskräftig entschieden würde.

Im Einzelnen entschied das Schwedische Patent- und Marktgericht wie folgt:

  • Booking.com kann keine Ratenparität mehr von Hotels verlangen
  • Booking.com darf keine Ratenparität von Hotels durch niedrigere Provisionssätze oder andere Anreize/Sanktionen erhalten
  • Booking.com muss seine Hotelpartner in ihren Verträgen über diese Bedingungen informieren

 Nach der Entscheidung des belgischen Parlaments vom vergangenen Donnerstag (htr.ch berichtete darüber) sind Paritätsklauseln bereits in fünf europäischen Ländern verboten. «Nach Deutschland (Beschlüsse des Bundeskartellamtes 2013 und 2015), Frankreich (Gesetz 2015), Österreich (Gesetz 2017), Italien (Gesetz 2017) und Belgien (Gesetz 2018) wäre Schweden somit das sechste Land, wenn das Urteil des Schwedischen Gerichtshofs für Patente und Märkte Rechtskraft erlangt», sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) zur aktuellen Entwicklung. (htr/npa)

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Auch Belgien verbietet die Paritätsklauseln

Das belgische Parlament hat per Gesetz die Tarifparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten.
Belgisches Parlament / leoplus/flickr
Belgisches Parlament / leoplus/flickr

Das belgische Parlament hat am Donnerstag einstimmig ein neues Gesetz verabschiedet, wonach die Tarifparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden. Das Gesetz tritt im Herbst in Kraft.

Die Gesetzesinitiative wurde von Horeca Bruxelles/Brussel, Horeca Vlaanderen und Horeca eingeleitet. Unterstützung erhielten die Gastgewerbe-Verbände von der belgischen Verbraucherorganisation «Test Achat».

Mit Parlamentsentscheid folgt Belgien Österreich, Frankreich und Italien. In Deutschland wurden die Klauseln von der Wettbewerbsbehörde verboten. Diese fünf Staaten bestreiten mit den generiereten Übernachtungen mehr als die Hälfte des europäischen Tourismusmarktes

«Da die Mehrheit des europäischen Tourismusmarktes frei von Paritätsklauseln geworden ist, hoffen wir, dass die übrigen Länder in Europa auch bald den Beispielen Österreichs, Belgiens, Frankreichs, Deutschlands und Italiens folgen, damit für alle Unternehmen in ganz Europa dieselben Wettbewerbsbedingungen herrschen», sagt Christian de Barrin, CEO von HOTREC zum belgischen Parlamentsentscheid.

Die Schweiz wartet auf die Umsetzung
In der Schweiz wird auf politischer Ebene ebenfalls ein Verbot ausgearbeitet, nachdem Stände- und Nationalrat dem Bundesrat mit grosser Mehrheit den Auftrag erteilt hatten, die wettbewerbsschädlichen Paritätsklauseln zu verbieten. Die sogenannte Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» befindet sich in der Umsetzung.[DOSSIER]

hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie, pocht auf eine schnelle, einfache und flexible Realisierung der Motion und zwar für alle Paritätsklauseln und Beherbergungsbetriebe. «Der internationale Kontext ist auf dem globalisierten Tourismusmarkt von grösster Wichtigkeit und muss im gesetzgeberischen Prozess berücksichtigt werden», heisst es in einer Mitteilung des Verbands vom Freitag. (htr/npa)

buchungsplattformen

Buchungsportale im Fokus der britischen Behörde

Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat mehrere Fälle von irreführenden Praktiken bei Hotelbuchungsplattformen festgestellt.
htr/npa

Nachdem die britische Competition & Markets Auhority (CMA) eine Reihe von Hotelbuchungsportale geprüft hat, leitet sie gegen die Webseiten Durchsetzungsmassnahmen ein. Da deren Praktiken gegen den Konsumentenschutz verstossen könnten.

Bei Untersuchungen stiess die Wettbewerbs- und Marktbehörde auf irreführende Methoden der Portale. So beispielsweise bei den Suchergebnissen, wo untersucht wurde, wie Hotels aufgelistet, beziehungsweise Suchergebnisse von Faktoren beeinflusst werden, die für die Anforderungen der Nutzer nicht relevant sind. Dazu gehören etwa die Höhe der Provision, die ein Hotel an die Website zahlt.

Ein weiterer Punkt, der geprüft wurde ist der Verkaufsdruck, den die Buchungsplattformen auf die Gäste ausüben. So wurde untersucht, ob beispielsweise eine Aussage darüber, wie viele Personen sich für ein und dasselbe Zimmer interessieren, wie viele Zimmer noch frei sind oder wie lange ein Preis verfügbar ist, einen falschen Eindruck von der Zimmerverfügbarkeit erzeugt und den Gast dazu veranlasst, eine Buchungsentscheidung zu treffen.

Weiter klärte die CMA ab, ob die sogenannten «Discount Claims» der Portale den Kunden einen fairen Vergleich bieten. Beispielsweise könnte der Rabatt auf einem höheren Preis beruhen, der nur für einen kurzen Zeitraum verfügbar war oder für die Suchkriterien des Gastes nicht relevant ist.

Geprüft wurde auch, wie viele Buchungsplattformen dem Kunden versteckte Kosten nicht anzeigen, so dass dieser später mit unerwarteten Gebühren wie Steuern oder Buchungsgebühren konfrontiert wird.

Durchsetzungsmassnahmen eingeleitet
Zu den Untersuchungen äusserte sich Andrea Coscelli, Geschäftsführerin der CMA: «Buchungsplattformen können die Wahl eines Urlaubs so viel einfacher machen, aber nur, wenn die Leute den Portalen vertrauen können».

Die Feriengäste müssten sich sicher sein können, dass sie das Angebot erhalten, welches sie erwarten. Sei es, dass sie den versprochenen Rabatt bekommen oder zuverlässige Informationen über die Verfügbarkeit von Zimmern erhalten. Auch, dass sich niemand durch irreführende Aussagen zu einer Buchung gedrängt fühlt, erachtet Coscelli als wichtig.

Die CMA fordert, dass die Buchungsplattformen darüber nachdenken, auf welche Weise sie ihren Kunden Informationen präsentieren und sich damit an das Gesetz halten.

«Unser nächster Schritt ist es, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen – bei Bedarf auch durch die Gerichte –  um sicherzustellen, dass die Menschen einen fairen Deal bekommen», so die Geschäftführerin.

Zusätzlich zu ihren Durchsetzungsmassnahmen hat die CMA Warnschreiben an die Portale verschickt. Die Behörde verlangt, dass die Portale ihre Bedingungen und Praktiken überprüfen und gewährleisten, dass diese fair sind und dem Konsumentenschutzrecht entsprechen.[DOSSIER]

Die britischen Wettbewerbshüter äusserten auch Bedenken bezüglich der Preisgarantien und anderen Preiszusagen der Hotelreservierungsportale. Deshalb habe die CMA die Advertising Standards Authority (ASA) gebeten zu prüfen, ob Aussagen wie «Bestpreisgarantie» oder «Niedrigstpreis» die Kunden irreführen, und welche Bedingungen erfüllt sein müssten, damit Unternehmen solche Ansprüche geltend machen können.

htr/npa

werbung

Trivago blitzt vor Lauterkeitskommission ab

Die Hotelvergleichsplattform Trivago verstösst mit ihrer TV-Werbung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat die Beschwerde eines Solothurner Hotels gutgeheissen.

Das Solothurner Hotel Roter Ochsen hatte bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) Beschwerde gegen den TV-Spot von Trivago eingereicht.

Das 3-Sterne-Haus beanstandete den Inhalt des Werbetextes «Trivago zeigt den Preis für das Hotel, wenn du direkt dort buchst. Und die Preise von über 200 Websites. Trivago vergleicht und entscheidest» als unzutreffend und reichte bei der SLK eine Beschwerde ein.

«Die Meta-Suchmaschine vergleicht einzig die Preise der Buchungsplattformen wie etwa ‹Booking.com› und ‹Expedia› sowie der Hotels, die Werbung auf Trivago platzieren», sagt Rolf Trechsel, Mitinhaber des «Roten Ochsen» auf Anfrage von htr.ch. «Die günstigeren Direktbuchungspreise der Hotels, die nicht Kunden von Trivago sind, werden aber nicht gelistet», ergänzt der Hotelbesitzer.

Nach Auffassung des Beschwerdeführers zeigt Trivago daher nicht alle Hotels an, womit nicht nur die Konsumenten geschädigt und getäuscht werden, sondern auch jene Hotels, welche Direktbuchungen günstiger anbieten.

Trivago erläuterte bei der Beschwerdeantwort auf die Vorwürfe ihre sogenannte Meta-Suchmaschine. Diese könne nur diejenigen Datenquellen aufnehmen, welche für das Unternehmen zugänglich seien. Das Portal nehme für sich nicht in Anspruch, für jedes Hotel Ergebnisse liefern zu können, sei aber der weltweit weitreichendste Service, um Hotelpreise miteinander zu vergleichen.

Die zweite Kammer der Schweizerischen Lauterkeitskommission beurteilte nach dem Verständnis der angesprochenen Durchschnittsadressaten, das hiesst, ob Trivago damit in der Werbung unrichtige Angaben über sich oder über seine Leistungen gemacht hat.

Das Selbstkontrollorgan der Schweizer Werbebranche kam zum Schluss, dass die Daten nicht ausreichend sind und für die Werbebehauptung nicht korrekt. Trivago würden nicht in jedem Fall die entsprechenden Preisdaten vorliegen, und die Daten könnten auch nicht immer verifiziert werden, hält die Kommission in ihrem Beschluss fest. So liege ein Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Die Schweizerische Lauterkeitskommission empfiehlt Trivago, inskünftig auf die Werbeaussage zu verzichten.

Die Hotelvergleichsplattform mit Sitz in Düsseldorf kann gegen den Beschluss binnen 20 Tagen unter Angabe der Gründe an das Plenum der SLK rekurrieren. Bei Trivago konnte am Freitag niemand erreicht werden, um anzufragen, ob das Unternehmen gegen den Beschluss Rekurs einlegt oder ihre Werbeaussage zurückzieht.

Hotelier Rolf Trechsel wertet den Entscheid der SLK als kleiner Erfolg im Kampf gegen die Preisbestimmungen der Onlinebuchungsplattformen. «Die Hoteliers sind bestrebt, dass die Gäste direkt beim Hotel reservieren, durch diese unlautere Werbung von Trivago wird diese Strategie jedoch durchkreuzt.» (htr/npa)


Die Schweizerische Lauterkeitskommission ist das ausführende Organ der Stiftung der Schweizer Werbung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Die Kommission wurde 1996 ins Leben gerufen und wird von Ständerat Filippo Lombardi präsidiert.

 

bestpreisklausel

Booking.com und Expedia vor österreichischem Gericht abgeblitzt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Österreich hat die Beschwerden von «Booking» und «Expedia» abgelehnt. Die beiden grössten Online-Buchungsplattformen haben sich gegen das seit Jahresbeginn geltende Verbot der Bestpreisklausel gewehrt.

Nachdem der österreichische Nationalrat im Vorjahr das gesetzliche Verbot der Ratenparität beschlossen hatte, haben Booking und Expedia beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde dagegen eingelegt.

Nun hat das Höchstgericht einen Individualantrag der Hotel-Buchungsplattform Booking.com gegen das Verbot von Bestpreisklauseln abgewiesen. Die Richterinnen und Richter haben entschieden, dass die Regelungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) adäquat und sachlich gerechtfertigt seien und das Verbot der Sicherung freier Wettbewerbsbedingungen diene. «Der vom Gesetzgeber mit den angefochtenen Bestimmungen verfolgte Schutz der Wettbewerbsordnung – letztlich auch im Interesse der Verbraucher– überwiegt das Interesse der betroffenen Unternehmen an einer freien Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen», hält der VfGH fest.

Zu seinem Entscheid argumentiert das Gericht unter anderem, dass mehrere europäische Wettbewerbsbehörden sogenannte «enge» Paritäts- bzw. Bestpreisklauseln bereits für zulässig halten. Zuletzt sprach sich in der Schweiz das Parlament mit der Annahme der «Bischof-Motion» für ein Verbot der Preisparitätsklauseln aus.

Dem VfGH lag ausserdem ein Individualantrag der Buchungsplattform Expedia vor. Dieser sei jedoch mit Hinweis auf den Entscheid zu Booking.com abgelehnt worden. (htr/npa)

buchungsplattformen

Weko-Chef bezüglich Booking.com: «Politik zu ungeduldig»

Das Parlament will die enge Preisbindung von Hotels an Internet-Buchungsplattformen verbieten. Weko-Direktor Rafael Corazza hält das für etwas übereilt.
Die
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Ob Bestpreis-Garantien wettbewerbsrechtlich verboten werden müssten, sei keineswegs sicher, sagt Weko-Direktor Rafael Corazza. Diese Frage müsse die Politik sich allerdings nicht stellen. Diese brauche nur Mehrheiten, sagte der Direktor der Wettbewerbskommission (Weko) in einem Interview, das die «Neue Zürcher Zeitung» publizierte.

Das Parlament hatte den Bundesrat in der Herbstsession beauftragt, die sogenannte enge Preisparität für Hotels auf Buchungsplattformen zu verbieten. Die Branche soll demnach auf den eigenen Webseiten günstigere Übernachtungen anbieten dürfen als auf den Online-Buchungsplattformen. Weko-Direktor Corazza sagte im Interview, seine Behörde habe bereits vor dem Parlamentsbeschluss den Schutz der Hotels verstärkt. Sie untersuchte nämlich die weite Bestpreis-Garantie, welche die Buchungsplattformen den Hotels vorschreiben wollten. Die Untersuchung endete mit einem Verbot solcher Vertragsklauseln.

Spatz in der Hand
Demnach dürfen Beherbergungsbetriebe nun auf anderen Buchungsplattformen, am Telefon und der Laufkundschaft tiefere Preise anbieten. Da gleichzeitig die enge Preisparität aufkam, stand die Weko gemäss Corazza beim Entscheid 2015 vor den Alternativen, die weite Preisparität zu verbieten oder die Untersuchung auf die enge auszuweiten. Weil das Jahre gedauert und zu Rekursen geführt hätte, verbot die Weko zunächst einmal die weite Preisparität. So hätten die Hotels wenigsten den Spatz in der Hand gehabt, sagte Corazza.

Die enge Preisbindung hätte man vorerst nicht untersucht, weil man auf die EU gewartet habe und zuerst Erfahrungen machen wollte. Dann habe die Weko die Untersuchung sein lassen, weil die Politik die Sache an die Hand nahm. Die Gesetzgebung sei nun ganz am Anfang.Immerhin hätten die Hotels bis zu deren Abschluss den Spatz der Weko. Corazza versteht darum die Ungeduld der Politiker nicht. Die Wettbewerbshüter seien den Verträgen der Buchungsplattformen bereits nachgegangen, bevor sie auf dem politischen Radar auftauchten.

Vorteile für die Konsumenten
Allgemein seien Buchungsplattformen für die Konsumenten ein Riesenfortschritt und durchaus auch ein Wettbewerbsvorteil. Corazza fragte, wie kleinere Hotels sonst an Kunden etwa aus China herankommen wollten. Auch in der Diskussion um Uber plädierte Corazza dafür, nicht alles negativ zu sehen. Man müsse nicht bei jeden neuen Phänomen gleich nach einer Regulierung schreien. Klar seien gleiche Rahmenbedingungen für alle das Ziel.[DOSSIER]

Aber nicht alles lasse sich in ein Korsett zwängen, das vielleicht schon veraltet ist. Mit einem GPS seien etwa genaue Ortskenntnisse für Taxichauffeure nicht mehr nötig. Das müssten die Behörden also auch nicht mehr prüfen. Der Markteintritt von Uber bringe auch Vorteile. Die Preise würden tendenziell sinken. Dank günstigerer Preise könnten sich mehr Leute ein Taxi leisten, der Markt weite sich aus. Überhaupt fänden die Märkte vielleicht eine Lösung, bevor der Staat eingreifen könne. (sda/og)

actualité

Un «Oui» pur et dur pour la liberté d’entreprendre

L’hôtellerie suisse peut se réjouir. Le conseil National s’est prononcé en faveur d’une interdiction des clauses de parité restreintes pratiquées par les OTA. Les hôteliers devront toutefois s’armer de patience avant de pouvoir en profiter.
Christophe Hans.
Christophe Hans.

L’hôtellerie suisse peut se féliciter de la décision du Conseil national d’avoir interdit les clauses de parité restreintes pratiquées par les plateformes de réservation en ligne à son endroit. Ce pas était attendu par toute la branche du tourisme depuis 18 mois lorsque le Parlement a été saisi de l’affaire. C’est la victoire de l’engagement sans commune mesure jusqu’à ce jour des hôteliers pour défendre, unis, leurs intérêts. Ce fut l’affaire de tous: des sièges centraux d’hotelleriesuisse et de ses alliés, des associations régionales et de tous les membres qui sont intervenus auprès de leurs élus et qui ont aidé nos parlementaires à mieux comprendre les enjeux de la motion Bischof.

Par sa décision, le Parlement reconnaît d’abord que l’hôtellerie suisse subit un désavantage concurrentiel vis-à-vis de ses voisins et que ce désavantage ne doit pas s’additionner inutilement à toute la série d’autres contraintes auxquelles elle doit déjà face. C’est aussi la reconnaissance que le marché des réservations dysfonctionne et que certains acteurs de l’ère numérique confisquent ses avantages pour préserver leurs propres intérêts aux dépens de l’économie en général, PME comme consommateurs. A ces comportements monopolistiques, il convient de mettre des garde-fous. La numérisation ne saurait être au-dessus des lois ou des règles élémentaires que sont la liberté d’entreprendre et de fixer ses prix pour la seule raison qu’elle est innovante. A ce titre, le signal du Politique va au-delà des clauses de parité restreintes imposées par les plateformes de réservation en ligne. Il s’adresse à toute l’économie numérique qui est tenue de respecter l’égalité des règles du jeu avec les acteurs de l’économie traditionnelle.

De leur côté, les hôteliers sont bien inspirés de ne pas stigmatiser la digitalisation. Cette dernière est vitale pour leur développement et il est nécessaire que chaque entrepreneur reste en éveil face aux extraordinaires opportunités qu’elle offre.

Si les hôteliers célèbrent aujourd’hui une victoire méritée, ils devront encore attendre longtemps avant d’en savourer les fruits. Le Conseil fédéral et son administration ont maintenant deux ans au plus pour faire des propositions d’amendements législatifs. Le Parlement devra à son tour les avaliser. Avec l’acceptation de la motion Bischof, deux scénarios s’ouvrent aujourd’hui: le Parlement inscrit définitivement l’interdiction de la parité restreinte dans la loi et l’affaire est close. Si en revanche, il refuse les changements législatifs du gouvernement, la motion Bischof est lettre morte. La Commission de la concurrence (Comco) pourrait alors à nouveau ouvrir l’enquête et condamner la parité restreinte.

L’autre scénario serait que, parallèlement au travail de l’administration, la Comco se penche sur les parités, prenant en compte le développement du marché et de l’environnement politique en Europe. La Comco dit aujourd’hui ne pas vouloir interférer avec le travail législatif. C’est regrettable. En travaillant parallèlement à l’administration, elle éviterait à cette dernière et au Parlement un travail inutile. La Comco doit lire aujourd’hui la décision des Chambres comme un signal à se ressaisir du dossier. Pour les hôteliers, seule compte la disparition de ces clauses iniques. Que ce soit au travers de la loi ou d’une procédure administrative. Pour l’Etat en revanche, une décision de la Comco induit une loi de moins.

Christoph Hans est responsable de la politique économique d'hotelleriesuisse

Lire la version allemande

 

preis-paritätsklauseln

Schweizer Hoteliers gewinnen Preishoheit zurück

Der Nationalrat hat einem Verbot von Preisparitätsklauseln zugestimmt. Hotels in der Schweiz sollen damit in Zukunft auf ihren eigenen Webseiten günstigere Preise anbieten dürfen als bei Online-Buchungsplattformen.

Der Nationalrat hat am späten Montagnachmittag einem «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» deutlich zugestimmt. Er folgte damit der Empfehlung seiner eigenen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), die sich im August für die entsprechende Motion von CVP-Ständerat Pirmin Bischof aussprach, und schliesst sich dem Votum des Ständerats an, der dem Anliegen bereits im März zustimmte.

Eine deutliche Mehrheit des Nationalrats (120 Ja-Stimmen zu 52 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen) erachtet die Klauseln als wettbewerbsschädigend und wünscht sich wegen des raschen Strukturwandels im Tourismus ein baldiges Verbot. Nun ist es Aufgabe des Bundesrats, Gesetzesänderungen vorzulegen, um die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.

Zentrales Anliegen der Hoteliers erfüllt
Der Nationalrat unterstützt mit der Entscheidung eines der zentralen Anliegen der Hotellerie. Die Tourismusbranche reagierte dementsprechend erfreut auf den nationalrätlichen Entscheid: hotelleriesuisse spricht in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit Gastrosuisse, Parahotellerie Schweiz, dem Schweizer Tourismus-Verband (STV) und Seilbahnen Schweiz von einem «starken Zeichen für den Tourismusstandort Schweiz». Der heutige Beschluss sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein Verbot der engen Paritätsklausel beseitige einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Hauptmitbewerbern.

Die Politik habe erkannt, dass der Markt mit den von den Online-Buchungsplattformen geforderten engen Paritätsklauseln nicht funktioniere. Seit dem WEKO-Entscheid im Herbst 2015 haben sich Preise und Kommissionen nicht bewegt und es hätten sich auch keine neuen Player auf dem Markt etabliert. Das zeige, dass ein Verbot der weiten Paritätsklausel allein nicht genüge.

Die Verbände gemahnen, die Motion nun schnell umzusetzen, «sodass der Wettbewerb bei allen Vertriebskanälen in Zukunft wieder spielt».

Bereits sämtliche Nachbarländer und Hauptkonkurrenten der Schweiz haben die sogenannten engen Paritätsklauseln verboten. Erst Anfang August entschied sich Italien für ein Verbot und folgte damit den Beispielen von Deutschland, Österreich und Frankreich. (htr/pt)

paritätsklauseln

Preisüberwacher erhält Zuspruch aus Brüssel

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, begrüsst die Ermittlungen des Schweizer Preisüberwachers zu Kommissionshöhen von Online-Buchungsportalen.
Stefan Meierhans.
Stefan Meierhans.

Wie am vergangenen Dienstag bekannt wurde, hat der Preisüberwacher Stefan Meierhans in seinen Untersuchungen Hinweise auf ein Preismissbrauch bei den Kommissionen der Hotelbuchungsportalen gefunden und ein Verfahren gegen Booking.com eingeleitet. Dies nachdem keine einvernehmliche Lösung mit der Priceline-Tochter gefunden werden konnte (htr.ch berichtete darüber).

Am Freitag stellt sich der Dachverband der europäischen Gastgewerbe-Betriebe hinter das Vorgehen. Hotrec begrüsse die vom Schweizer Preisüberwacher eingeleitete Untersuchung eines möglichen Preismissbrauchs bei den Kommissionen, die das Online-Buchungsportal Booking.com in der Schweiz von seinen Hotelpartnern verlangt. Aus Sicht des europäischen Dachverbandes würden die sich im Zuge der Oligopolisierung der Plattformmärkte stetig nach oben bewegenden Kommissionszahlungen der Hotellerie in Europa zu Recht in den Fokus behördlicher Ermittlungen geraten, heisst es in einem Schreiben aus Brüssel.

Für die Hotellerie sei die Zusammenarbeit mit Hotelportalen und Drittanbietern eine unabwendbare Notwendigkeit geworden, hält Hotrec fest. Die Marktmacht einiger dominanter Buchungsportale dürfe aber nicht zu einem Missbrauch der Marktmacht bei Kommissionshöhen und Vertragsbedingungen führen. «Die Hoheit über das eigene Produkt, die Konditionen und die eigenen Preise muss zudem beim Hotel verbleiben. Obwohl dieses allgemeine Marktprinzip eine Selbstverständlichkeit sein sollte, verliert eine steigende Anzahl an Hotels die Kontrolle über ihr ureigenes Produkt als Konsequenz der steigenden Marktmacht seitens ihrer Vertriebspartner», schreibt der Dachverband.

Umso mehr befürwortet Hotrec die Verbote von engen und weiten Paritätsklauseln der Online-Buchungsportale gegenüber ihren Hotelpartnern in immer mehr europäischen Ländern. «Nach dem Verbot von Paritätsklauseln in Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien gelten mittlerweile bereits für über 46 Prozent aller Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Europäischen Union diese wettbewerbsbeschränkenden Paritätsklauseln nicht mehr. Das ist ein wichtiger Meilenstein zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowohl aus Sicht der Verbraucher als auch der Hotellerie», lobt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der Distribution Task Force von Hotrec, die jüngsten Entscheidungen.

«Wir hoffen, dass auch die übrigen Mitgliedsstaaten im Interesse der Verbraucher und der mittelständisch geprägten Hotellerie diesen Beispielen zeitnah folgen und mehr Wettbewerb im Hotelvertrieb ermöglichen», ergänzt Christian de Barrin, CEO von Hotrec. «So könnte sich beispielsweise die Schweiz bereits bei der am kommenden Montag im Schweizer Parlament stattfindenden Abstimmung über die sogenannte ‹Motion Bischof› für die Abschaffung enger Paritätsklauseln aussprechen. Auch in Belgien ist zwischenzeitlich eine entsprechende Gesetzesinitiative zum Verbot von Paritätsklauseln von Online-Buchungsportalen von der Regierung auf den parlamentarischen Weg gebracht worden.» (htr)

preismissbrauch

Preisüberwacher leitet Verfahren gegen Booking.com ein

Der Preisüberwacher hat ein Verfahren gegen Booking.com eingeleitet. Bei einer Untersuchung fand er Hinweise auf einen Preismissbrauch bei den Kommissionen, welche die Online-Buchungsplattform in der Schweiz verlangt. Die Hotellerie begrüsst das Verfahren, die Beschuldigte verteidigt sich.

Die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit Booking.com sei gescheitert, schreibt Preisüberwacher Stefan Meierhans am Dienstag. Die Hotelbuchungsplattform habe sich nicht mit ihm an den Verhandlungstisch setzen wollen.

Stelle er einen Preismissbrauch fest, sei der Preisüberwacher von Gesetzes wegen verpflichtet, mit dem betroffenen Unternehmen ein Gespräch zu führen, mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Da das Vorgehen in diesem Fall gescheitert sei, habe man am 8. September als logische Folge ein Verfahren (nach Preisüberwachungsgesetz (PüG) beziehungsweise Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)) eröffnet.

Sollte sich der Verdacht auf eine marktbeherrschenden Stellung sowie des Preismissbrauchs erhärten, endet das Verfahren mit einer Verfügung. Darin würde der Preisüberwacher dann die Schweizer Tarife für Booking.com festsetzen, wie Meierhans gegenüber der htr bestätigte. Wie hoch er die Tarife gegebenenfalls festsetzen würde, dazu wollte sich der Preisüberwacher hingegen nicht äussern.

Meierhans hält dem Onlinebuchungsportal jedoch die Verhandlungstür offen. Booking.com habe «bis zum letzten Tag des Verfahrens» die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung mit ihm zu suchen.

Die Untersuchung gegen Booking.com hatte Preisüberwacher Stefan Meierhans im Februar bei der Präsentation seines Jahresberichts publik gemacht. Man überprüfe, ob es sich um ein «marktmächtiges»Unternehmen handle, wie viel ein Hotelier bezahle, damit er auf der Plattform aufgeschaltet sei, wo er aufgeführt werde und wie viel Kommission ihn das koste, hiess es damals.

Booking widerspricht
Das kritisierte Unternehmen widersprach am Dienstag der Darlegung des Preisüberwachers. Von Diskussionsverweigerung könne keine Rede sein: «Am 13. Juni haben sich Exponenten von Booking.com mit Vertretern des Preisüberwachers in Bern getroffen. Dem Preisüberwacher liegen seit langem alle nötigen Daten und Fakten vor», schreibt das Unternehmen. Im Treffen habe Booking.com aufgezeigt, dass die Höhe der Kommissionsraten angemessen sei im Vergleich zu den Kommissionsraten der Wettbewerber sowie verglichen mit den Kommissionraten in vergleichbaren Ländern.[DOSSIER]

Hotelbranche begrüsst Verfahren
Der Branchenverband hotelleriesuisse begrüsst hingegen das Verfahren des Preisüberwachers gegen Booking.com. Präsident Andreas Züllig sagte auf Anfrage: «Der Preisüberwacher in der Schweiz ist und war schon immer neutral und unabhängig. Und das ist gut so. Für mich ist eine solche Analyse von einer unabhängigen Stelle zu begrüssen. Diese Überprüfung bildet für uns die Grundlage um auf der politischen Ebene und der Öffentlichkeit mit Fakten zu argumentieren.»

Für hotelleriesuisse steht der wichtigste Entscheid hinsichtlich Onlinebuchungsplattformen indes erst noch bevor: Am 18. September wird der Nationalrat entscheiden, ob er dem Ständerat folgen und mit der Annahme der Motion Bischof Preisparitätsklauseln verbietet will.

Erfolgreich und umstritten
Online-Buchungsplattformen sind wegen ihrer einschränkenden Teilnahmebedingungen umstritten. Die Plattformen machen den Hotels unter anderem Preisvorschriften, die es ihnen untersagen, ihre Betten auf anderen Verkaufskanälen günstiger anzubieten. Die Hotels und ihr Verband sehen darin einen Eingriff in die Unternehmensfreiheit. hotelleriesuisse fordert den Nationalrat deshalb auf, «am 18. September mit der Motion Bischof die unternehmerische Freiheit der Hoteliers zu verbessern», so Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik.

Dennoch gewinnen die Plattformen bei Hotels immer stärker anBedeutung: Laut Zahlen des Instituts für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis in Siders stieg ihr Anteil 2016 bei Buchungen in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent auf rund 27 Prozent.

Das Geschäft würden die drei Plattformen Booking, Expedia und HRS beherrschen, die zusammen 93 Prozent der Direktbuchungen generierten. Der Löwenanteil entfalle dabei auf Booking.com, das zur US-Gruppe Priceline gehört.

Die Fachhochschule schätzt den Gesamtumsatz von Booking, Expedia und HRS auf mehr als 1 Milliarde Franken. Die von den Hotels an die Plattformen bezahlten Kommissionen beliefen sich auf 150 Millionen Franken. (sda/htr/pt)

paritätsklauseln

Nationalratskommission will mehr Freiheit für die Hotellerie

Die Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» hat eine weitere Hürde geschafft: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats setzt sich für eine rasche Aufhebung der «engen» Paritätsklauseln in den OTA-Verträgen ein und empfiehlt seinem Rat, die Motion anzunehmen.

Mit 14 zu 9 Voten bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) der Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» zuzustimmen. Die Mehrheit der Kommission erachtet die Klauseln als wettbewerbsschädigend und möchte wegen des raschen Strukturwandels im Tourismus ein baldiges Verbot.

Es sei unverständlich, dass der Hotelier, der für den Kunden die grössere Leistung erbringt als die Plattform, neben einer hohen Vermittlungskommission auch noch in der Preispolitik eingeschränkt wird, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch. Zudem hätten alle Nachbarländer diese Klauseln bereits per Gesetz oder Beschluss der Kartellbehörden verboten.

Mit dem Entscheid folgt die nationalrätliche Kommission dem Ständerat, der sich im März ebenfalls gegen die «engen» Paritätsklauseln in den Verträgen der OTA aussprach. Die Branchenverbände hotelleriesuisse und Gastrosuisse begrüssen den Entscheid und fordern den Nationalrat nun auf, der Empfehlung der WAK-N zu folgen. Die grosse Kammer wird voraussichtlich in der Herbstsession über die Vorlage entscheiden.

Mit der Motion des CVP-Ständerates Pirmin Bischof soll der Bundesrat beauftragt werden, Gesetzesänderungen vorzulegen, um die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.

Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ausland korrigieren
Für die Schweizer Hotellerie ist eine entsprechende Gesetzesanpassung unerlässlich, um dem internationalen Druck auf den Standort Schweiz standhalten zu können. Inzwischen haben alle Nachbarländer diese Klauseln verboten, wie auch der Grossteil der WAK-Mitglieder bei ihrem Entscheid erkannt hat.

So hat zuletzt Anfang August mit Italien ein weiterer Konkurrent des Schweizer Tourismus die Klauseln definitiv untersagt. Damit können nun alle Hauptmitbewerber der Schweizer Hotellerie – Deutschland, Frankreich, Österreich und Italien – dank entsprechender Bestimmungen ihre Preise auf allen Kanälen frei gestalten. Somit erlangen sie einen starken Wettbewerbsvorteil gegenüber den Eidgenossen. In einer Umfrage bei den Mitgliedern von hotelleriesuisse bestätigen 69 Prozent der Befragten die Problematik.

Unternehmerische Freiheit zurückgewinnen
Darum plädieren die beiden gastgewerblichen Unternehmerverbände für die Annahme der Motion. Die Schweizer Hoteliers sind mit mit der «engen» Paritätsklausel nicht nur im Wettbewerbsnachteil, sie werden auch in der unternehmerischen Freiheit eingeschränkt.

Die derzeit erlaubten Klauseln der Buchungsplattformen enthalten die Verpflichtung für Hotels, auf dem jeweiligen Hotelbuchungsportal mindestens einen ebenso günstigen Preis anzubieten wie auf der hoteleigenen Website. «Die Hoteliers müssen die Kontrolle über ihre Preispolitik zurückerhalten», fordert Andreas Züllig, Präsident von hotelleriesuisse. «Es darf nicht sein, dass die Online-Buchungsplattformen ihre Marktmacht auf Kosten der Unternehmer ausspielen».

Für Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse, ist die Annahme der Motion besonders für die unabhängigen Familienbetriebe notwendig. «Sie können durch ein Verbot der Knebelverträge besonders den Direktvertrieb bei Onlinebuchungen stärken. Somit werden die Vertriebskosten gesenkt, was bei den ohnehin schon kleinen Margen sehr wichtig ist».

Die Marktmacht der Online-Buchungsportale wächst. Bereits heute wird ein Grossteil der Buchungen über OTA getätigt. Den grössten Marktanteil hält dabei Booking.com mit 73 Prozent. Im Jahr 2016 sind die OTA-Buchungszahlen um 32 Prozent gewachsen und die Portale kassierten laut Mitteilung der beiden Dachverbände 150 Millionen Franken an Kommissionszahlungen. (htr/npa)

paritätsklauseln

Ratenparität: Italien zieht nach

Nach Deutschland, Frankreich und Österreich werden nun auch in Italien die Ratenparitätsklauseln verboten. Der Senat hat am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz definitiv gutgeheissen.
Palazzo Madama in Rom, Sitz des italienischen Senats.
Palazzo Madama in Rom, Sitz des italienischen Senats.

Nach mehr als zwei Jahren hat der italienische Senat ein neues Wettbewerbsgesetz bestätigt. Das Gesetz enthält auch einen Artikel bezüglich Parität. Mit dem am Mittwoch gefällten Entscheid fallen nun auch in Italien die Best-Preis-Klauseln der Hotelbuchungsplattformen (OTA) weg, die es den italienischen Hotelbetrieben bisher verboten haben, auf den eigenen Webseiten günstigere Konditionen anzubieten als über die OTAs.

«Der Entscheid basiert auf gesundem Menschenverstand und schafft ein neues Gleichgewicht zwischen den Beherbergungsbetrieben und den OTAs», lässt der italienische Branchenverband Federalberghi in einer Mitteilung verlauten.

Das neue Gesetz soll 15 Tage nach der amtlichen Publikation und voraussichtlich im September in Kraft treten.

Damit sind die Paritätsklauseln von Booking.com, Expedia und Co. in einem weiteren Nachbarland per Gesetz verboten worden. Bereits im Dezember 2013 hat das Bundeskartellamt in Deutschland dem Portal HRS die Best-Preis-Klausel untersagt – 2015 auch Booking.com (noch nicht rechtskräftig). In Frankreich wurde 2015 mit dem sogenannten «Loi Marcron» die sogenannten Knebelverträge durch die Nationalversammlung gesetzlich verboten. Auch die Österreichische Nationalversammlung verabschiedete im November 2016 eine Novellierung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und auch des Preisauszeichnungsgesetzes, und verbot somit die Raten-Paritätsklauseln in den AGBs von Buchungsplattformen.

Schweizer Hoteliers hoffen weiter
Weiter auf eine Wettbewerbskorrektur geduldig warten müssen die Schweizer Hoteliers. Zwar hatte bereits 2012 die Wettbewerbskommission (WEKO) auf Initiative des Branchenverbands hotelleriesuisse eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die drei marktbeherrschenden OTAs in der Schweiz eröffnet. 2015 verbot der Wettbewerbshüter dann lediglich die sogenannten «weiten» Paritätsklauseln der Buchungsplattformen. Die «engen» Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien (auch Meistbegünstigungsklausel gennannt) durften aber in den AGBs der Portale zum Teil weiter verankert bleiben. Eine massive Einschränkung der unternehmerischen Freiheit des Hoteliers bleibt somit aufrecht.[DOSSIER]

Hoffnung setzt die Schweizer Hotellerie nun auf die im Herbst 2016 vom Solothurner CVP-Politiker Pirmin Bischof eingereichte Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie». Der Vorstoss wurde im vergangenen März bereits von der Wirtschaftskommission des Ständerats sowie in der Frühlingssession von der Kleinen Kammer angenommen. Mitte August wird die Motion gegen die unlauteren «engen Preisparitätsklauseln» der Buchungsplattformen in der Kommission Wirtschaft und Abgabe des Nationalrats beraten. Der Nationalrat wird dann voraussichtlich in der Herbstsession entscheiden, ob der Wettbewerbsnachteil der Schweizer Hoteliers gegenüber den Nachbarstaaten ebenfalls mit einer Gesetzesanpassung aufgehoben wird. (htr/npa)

buchungsplattformen

Grosse Mehrheit der Hotels hält sich an die enge Paritätsklausel

Beherbergungsbetriebe, die sich nicht daran halten, müssen laut einer Umfrage mit Strafen der OTA rechnen.

Rund 70% von 329 durch das Institutfür Tourismus der FachhochschuleWestschweiz Wallis inSiders (HES-SO Valais/Wallis) befragtenHotels halten sich an dieenge Paritätsklausel. Diejenigen,die die Preise differenzieren, werdenzur Einhaltung aufgefordert.Folgende Strafmassnahmen hättendie OTA bei den befragten Hotelsschon angewendet: Ausschluss,Ausschluss aus Preferred-Programmen,schlechteres Ranking.

Die Vertriebskosten entwickelnsich zunehmend zu einem wichtigenWettbewerbsfaktor in der Hotellerie,auch aufgrund steigenderAbhängigkeiten im Online-Vertrieb.Gemäss der Studie der WalliserTourismusforscher entsprechendie Vertriebskosten einesSchweizer Hotels 7,8% der Gesamtkosten,was im Vergleich zuden durchschnittlichen Personalkostenvon 42% als substanziellerachtet werden könne. «Bei viervon zehn Hotels liegen die Vertriebskostensogar zwischen 10und 20%», so die Studienverfasser.

Höherer Kommissionssatzfür grössere Hotels
Der durchschnittliche Kommissionssatz,den Hotels an OTA bezahlen,lag 2016 bei 13,6%. Jedervierte Betrieb bezahlte 15% und8% der Hotels mehr als 15%. KleineHotels haben generell tiefereKommissionen als grössere Betriebe.Die Studienautoren gehendavon aus, dass grössere Betriebevermehrt am Preferred-PartnerProgrammteilnehmen und so einbesseres Ranking auf den OTAerreichen. Dies führe zu mehrBuchungen bei Hotels, die einehöhere Zahlungsbereitschaft aufweisenkönnen. Die OTA generierten2016 einen geschätztenBuchungsumsatz von 1,1 Mrd.Franken und kassierten dafürrund 150 Mio. Franken an Kommissionen.Dies entspricht fast34 000 Franken pro Hotel und Jahr. [DOSSIER]

Airbnb keine Konkurrenzfür die grossen OTA
14% der Hotels gaben in derUmfrage an, bereits Angeboteüber Airbnb lanciert zu habenund zwei Drittel dieser Betriebescheinen mit diesem neuen Vertriebskanalzufrieden zu sein. DieAuswirkungen von Airbnb auf dieLogiernächte sei hingegen für dieHoteliers schwieriger zu bewerten.38% wissen nicht, ob das Auftauchenvon Airbnb für einenRückgang der Übernachtungenverantwortlich ist, und 38% derBefragten können die Auswirkungennoch nicht präzise erfassen.Airbnb scheint damit keine Konkurrenzfür die drei marktbeherrschendenOTA (Booking, Expedia,HRS) zu sein. (htr/dst)

jahresmedienkonferenz

Weko sieht in Digitalisierung Chance für mehr Wettbewerb

Die Wettbewerbskommission (Weko) spricht sich gegen zu enge Fesseln für Uber, Airbnb, Hotelbuchungsplattformen und Co. aus. Sie warnt vor voreiligen Eingriffen in neue Märkte wie die Sharing Economy.

Die Weko sehe in der Digitalisierung in erster Linie eine grosse Chance, sagte Weko-Direktor Rafael Corazza an der Jahresmedienkonferenz in Bern. Sie könne zu mehr Wettbewerb führen.Die Konsumenten erhielten ein breiteres Angebot und profitierten von tieferen Preisen.

Die Weko begrüsst die neuen Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft. So erlaubten es der Fahrdienst Uber, das Übernachtungsportal Airbnb oder die Finanzierung über Crowdfunding neuen Anbietern, ihre Dienstleistungen erfolgreich auf den Markt zu bringen. Das führe zu mehr Wettbewerb.Diese Geschäftsmodelle sieht die Behörde auch als Anlass, bestehende Regulierungen zu hinterfragen. «Es schadet dem Wettbewerb, wenn neue Geschäftsmodelle in alte, aber nicht passende Regulierungskorsetts gezwängt werden», sagte Corazza.

Ein Beispiel dafür findet sich im Jahresbericht: Es sei fraglich, ob es im digitalen Zeitalter mit Navigationssystemen erforderlich sei, von Taxifahrern einen Nachweis von Ortskenntnissen zu verlangen, schreibt die Weko. Im Klartext: Statt diese Regulierung auch auf Uber-Fahrer anzuwenden, könnte sie gekippt werden.

Komplexere Beurteilungen
Umgekehrt stellt die Digitalisierung die Weko auch auf die Probe.Die Beurteilungen seien komplexer, sagte Corazza. Digitale Plattformen als Vermittler bedienten beispielsweise gleich zwei Kundengruppen, die Anbieter und die Käufer. Als Beispiel nannte er Hotelgäste und Hoteliers bei Hotelbuchungsplattformen.

Bei solchen Plattformen hängt die Teilnahme einer Kundengruppe von der Teilnahme der anderen Kundengruppe ab. Je mehr Hoteliers ihre Zimmer auf einem Portal anbieten, desto attraktiver ist dieses für Reisende – umgekehrt locken viele potenzielle Gäste Hotelbetreiber auf eine Plattform. Das hat auch Einfluss auf die Preisgestaltung.Als Hinweis für die Stärke der Plattform zieht die Weko deshalb nicht nur den Marktanteil, sondern auch die Teilnehmerzahl beider Seiten heran.Aufgrund der verstärkten Grössenvorteile kommt es auch zu mehr Marktkonzentration.

Die Weko hält allerdings fest, dass Marktmacht für sich genommen nicht schädlich sei. Deshalb wartet die Behörde in mehreren Fällen zunächst ab. Erst wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Marktmacht missbrauche oder bei einem Zusammenschluss die Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs bestehe, schritten die Wettbewerbsbehörden ein.

Gegen Sonderregelungen
So hatte die Weko 2015 etwa bei den sogenannten Paritätsklauseln bei Onlinebuchungsplattformen für Hotels interveniert. Diese verlangten von den Hotels, auf keinem anderen Vertriebskanal tiefere Preise oder eine grössere Anzahl Zimmer anzubieten. Die Weko ortete eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Verstoss gegen das Kartellgesetz und verbot die sogenannten weiten Paritätsklauseln (mehr dazu hier).

Seither führten die Buchungsplattformen engere Klauseln ein, die Hotels ein besseres Angebot auf ihrer eigenen Internetseite verbieten. Deren Beurteilung sei mangels aussagekräftiger Erfahrungswerte noch nicht möglich, hält die Weko fest.Derzeit wird ein Verbot solcher Klauseln im Parlament diskutiert; der Ständerat hat eine entsprechende Motion von Pirmin Bischof angenommen. Die Weko hingegen spricht sich gegen solche Sonderregelungen aus. Diese stünden im Widerspruch zum generellen Charakter des Kartellgesetzes.

Für den Wunsch der Hotels, enge Paritätsklauseln zu verbieten, äusserte Weko-Präsident Vincent Martenet Verständnis. Er habe aber auch Vorbehalte: So bestehe die Gefahr, dass Kunden jeweils auf der Buchungsplattform das Hotel auswählten und dann dieses zu einem günstigeren Preis direkt über dessen Seite buche. Es gelte, eine Intervention gut abzuwägen. (sda/og)

paritätsklauseln

Ständerat «knebelt» Preisklauseln der Buchungsplattformen

Online-Buchungsportale sollen Schweizer Hoteliers keine Mindestpreise vorschreiben dürfen. Der Ständerat hat in seiner Debatte vom Montagabend entschieden, die Knebelverträge mit den engen Preisparitätsklauseln zu verbieten. hotelleriesuisse begrüsst den Beschluss. Es sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Mit der Annahme der Motion von Pirmin Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» setze der Ständerat ein starkes Zeichen für den Tourismusstandort Schweiz, wie der Branchenverband hotelleriesuisse in einer Mitteilung zum Entscheid schreibt.

Der Beschluss sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn die direkten Mitbewerber des Schweizer Tourismus – Deutschland, Österreich und Frankreich – haben die enge Paritätsklausel bereits verboten. Italien wird diesem Beispiel noch in diesem Jahr.

hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig freut sich über den Entscheid des Erstrats: «Ein Verbot der engen Paritätsklausel beseitigt einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber den ausländischen Hauptkonkurrenten und gewährleistet das freie Unternehmertum und die Preissetzungsfreiheit im Kampf der Hoteliers gegen den zunehmenden Druck der Online-Buchungsplattformen».

So genannte enge Preisparitätsklauseln verpflichten die Hotels, aufihrer eigenen Internetseite den Preis auf einer oder mehrerenBuchungsplattformen nicht zu unterbieten. Die Motion des Solothurner CVP-Ständerates fordertein Verbot solcher Klauseln. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Sommersession entscheiden.

Der Ständerat folgt mit seinem Entscheid der Wirtschaftskommission(WAK). Diese war nach Anhörungen in der Branche zum Schlussgekommen, dass die Vorgabe der Buchungsplattformen den Wettbewerbbehindert. Denn nur Buchungsplattformen würden profitieren.

Buchungsplattformen böten zwar Erleichterungen, sagte Motionär undKommissionssprecher Bischof im Rat. Doch mit ihrer Marktmachtkönnten sie die Preispolitik der Hotels massiv einschränken. Siekönnten zum Beispiel, wenn das Haus nicht ausgebucht sei, imInternet keine Preisnachlässe anbieten.

Ständeräte mehrheitlich hinter der Motion
Im Ständerat fand Bischof viel Unterstützung – fastdie Hälfte der Ratsmitglieder unterschrieb den Vorstoss, dem sie am Montag mit 34 zu 5 Stimmen und 4 Enthaltungen folgten. Ruedi Noser (FDP/ZH) stellte sich als einziges WAK-Mitglied gegendie Motion. Es könne an der guten Dienstleistung liegen, dass dieHotels bereit seien, die hohen Kommissionen der Plattformen zubezahlen, mutmasste er. Angebote würden damit transparenter, unddie Auslastung der Hotels sei dank der Plattformen gestiegen.

Die Hotels hätten durchaus Spielraum bei den Preisen, sagte Noser.Sie müssten zum Beispiel nicht alle Zimmer auf einerBuchungsplattform anbieten. Stammgäste und direkt anrufende Kundenkönnten sie bevorzugen. Aktionen seien nicht ausgeschlossen,sondern können über die Plattform weltweit bekanntgemacht werden.

Auch der Bundesrat lehnt die Motion ab. Seiner Meinung nach schütztdas Kartellgesetz den Wettbewerb ausreichend. Sollten die engenPreisparitätsklauseln den Wettbewerb unzulässig einschränken, könnedie Wettbewerbskommission (WEKO) eingreifen.

Zur Diskussion steht im Parlament nur ein Verbot der engenPreisparitätsklauseln. Bereits verboten sind so genannte weitePreisparitätsklauseln. Diese hatten Hoteliers gezwungen, auf allenVertriebskanälen einen gleich hohen Preis zu fordern.[DOSSIER]

Buchungsplattformen legen zu
Online-Buchungsplattformen gewinnen bei Hotels immer grösseresGewicht. Das zeigt eine vor Kurzem veröffentlichte Umfrage desInstitut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis inSiders. 2016 stieg ihr Anteil bei Buchungen in der Schweizgegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent auf rund 27 Prozent.

Die drei Plattformen Booking, Expedia und HRS beherrschen gemässder Umfrage das Geschäft. Die Fachhochschule schätzt denGesamtumsatz von booking.com, Expedia und HRS auf mehr als 1Milliarde Franken und die von den Hotels an die Plattformenbezahlten Kommissionen auf 150 Millionen Franken. (sda/htr/npa)

motion bischof

Knebelverträge: «Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der Fall klar»

Am kommenden Montag hat es der Ständerat in der Hand, die engen Paritätsklauseln zu verbieten und, aus Sicht der Hoteliers, eine nötige Korrektur des Marktes vorzunehmen. Ein Kommentar dazu von Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik von hotelleriesuisse.
Christophe Hans.
Christophe Hans.

 Es gibt wichtige Argumente, die für einen positiven Entscheid der Ständeräte sprechen:

  1. Deutschland, Frankreich, Österreich und bald Italien haben diese Knebelverträge schon verboten. Ist es vernünftig, dass die Schweiz eine Insel inmitten ihrer Hauptkonkurrenten bleibt? Seit Anfang des Millenniums sieht man eine Verschiebung der Gäste nach Frankreich und Österreich. Der Franken ist stark, die Kosten der Hotellerie sind hoch – Landwirtschaftliche Produkte sind doppelt so teuer wie in Österreich. Die Hotellerie braucht keinen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil!
     
  2. Es herrscht kein Preiswettbewerb in Online-Reservationen. Warum? Da die Hotels keine Möglichkeit haben auf ihren Webseiten günstigere Angebote zu machen, geben Sie der Buchungsplattform, die am meisten Volumen erwirtschaftet, den besten Preis; nämlich an Booking.com, die 73 Prozent des Marktes in der Schweiz hält. Alle anderen Preisen, die sie an die anderen OTAs anbieten, sind de facto aligniert.
     
  3. Ein Verbot der engen Paritätsklauseln tut hingegen dem Markt gut: gemäss einer Studie der Universität Düsseldorf, haben ein Drittel der deutschen Hoteliers ihre Preise auf ihrer eigenen Website seit dem Verbot nach unten angepasst. Es ist ganz normal, weil der direkte Kanal der günstigste ist. So lassen sie die Konsumenten davon profitieren. Bemerkenswert ist aber, dass das Geschäft der Buchungsplattformen keinerlei gelitten hat. Also, ein Verbot ist ein Gewinn für die Konsumenten und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Beherbergungsbranche.
     
  4. Mit einem Verbot der Paritätsklausel betonen die Gegner der Hotellerie, dass die Vertragsfreiheit tangiert wird, und diese ein sakrosanktes Prinzip unserer Marktwirtschaft sei. Gut so! Aber, ehrlich, von was sprechen wir? Von unilateralen AGBs, welche die Margen von drei Akteuren schützen und den Wettbewerb von 5'000 Hotelbetrieben verhindern. Nota bene, 5'000 Hotelbetriebe, die in ihrer Region verankert sind, Arbeitsplätze schaffen und Mehrwert für die gesamte Wirtschaft bringen.

Der Ständerat muss jetzt entscheiden, ob er Buchungsplattformen schützen will, die versuchen ihre Margen zu verewigen und auf ihrem Gewinn sitzen, wie Onkel Dagobert auf seinen Goldsäcken. Oder ob er die hiesige KMUs unterstützen will, die keine Subventionen, aber mehr unternehmerische Freiheit verlangen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der Fall klar.

[DOSSIER]

paritätsklauseln

Hotels bieten Preisrabatte nach Verbot von «Knebelverträgen»

Eine aktuelle Studie aus Deutschland liefert neue Erkenntnisse über die Auswirkungen des Verbots von Preisvorgaben seitens der Online-Buchungsplattformen zulasten der Hotellerie.

Nächsten Montag entscheidet der Ständerat über die sogenannte Lex Booking (Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie»), die ausländischen Online-Buchungsportalen wie Booking.com und Expedia engere Fesseln anlegen will. In Deutschland sind die sogenannten «engen» Paritätsklauseln der OTAs bereits untersagt. So dürfen die Buchungsportale den Hoteliers nicht mehr verbieten, auf den eigenen Internetseiten günstigere Zimmerpreise anzubieten.

Eine Studie aus Deutschland zeigt nun die Auswirkungen des Verbotes auf. So erhöhten Beherbergungsbetriebe laut der Erhebung ihre Angebote auf den Buchungsplattformen in Ländern, welche solche «Knebelverträge» untersagen. Zugleich bot ein Drittel der Hotels tiefere Zimmerpreise auf den eigenen Websites an.

«Die Studie zeigt, dass die Preise nach dem Verbot solcher Preisklauseln in Bewegung geraten sind», sagt Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik von hotelleriesuisse in der «Handelszeitung». Der Wettbewerb spiele eben durch die Hoteliers, nicht durch die Buchungsplattformen.

Booking.com sieht dagegen seine Befürchtungen mit der Studie bestätigt. So würden die Hotels ohne Preisvorgaben die Plattformen nutzten, um von den Zimmersuchenden wahrgenommen zu werden – dann jedoch die Gäste zur Buchung mit günstigeren Preisen auf die eigene Website locken. «Nur mit engen Bestpreisklauseln kann dieses Trittbrettverhalten unterbunden werden», sagt Peter Lochbihler von Booking.com. (sda/ots/npa)

buchungsplattformen

Ständeratskommission will Buchungsplattformen zurückbinden

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat die Motion «Verbot von Knebelverträgen der Internetplattformen gegen die Hotellerie» angenommen. hotelleriesuisse begrüsst die Annahme der Motion Bischof in der Ständerats-Kommission.

Der Entscheid sei ein wichtiger Schritt, um die unternehmerische Freiheit wiederherzustellen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie zu stärken, nimmt hotelleriesuisse in einer Medienmitteilung Stellung zum Entscheid der WAK-S. «Damit will die Kommission einen Wettbewerbsnachteil der Schweizer Hotellerie gegenüber ihren Nachbarländern aufheben», freut sich hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig. «Das ist ein wichtiges Signal für den Tourismusstandort Schweiz.»

In Deutschland, Frankreich, Österreich und bald auch in Italien können Hoteliers dank entsprechenden Bestimmungen ihre Preise auf allen traditionellen und digitalen Kanälen frei gestalten. Die Motion des CVP-Ständerates Pirmin Bischof will auch den Schweizer Hoteliers die Kontrolle über die Preisgestaltung zurückgeben. Sie bekämpft die engen Paritätsklauseln, da diese eine freie Preisgestaltung unterbinden und damit die unternehmerische Freiheit der Hoteliers stark einschränken. Das Geschäft geht jetzt in den Ständerat.

Heute wird ein Grossteil der Hotelübernachtungen über internationale Online-Buchungsplattformen gebucht. Für Hotels wird die Präsenz auf diesen Plattformen deshalb immer wichtiger. Auch nach dem Entscheid der WEKO vom Oktober 2015 ist es den Buchungsplattformen erlaubt, ihre Marktdominanz auszunutzen. Neben der Zahlung hoher Kommissionen – abhängig von Destination und Position auf dem Buchungsportal – werden Hotels zur Einhaltung der sogenannten «engen Paritätsklauseln» verpflichtet. Diese verbieten den Hoteliers, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Angebote anzubieten als auf den Buchungsplattformen. (htr/dst)

knebelverträge

Hotrec begrüsst Entscheide gegen Paritätsklauseln

Der europäische Hoteldachverband Hotrec begrüsst die jüngsten Verbote von Paritätsklauseln in Frankreich und Österreich. Beide Länder seien Vorbilder für Europa.
Christian de Barrin, CEO von Hotrec und Markus Luthe, Vorsitzender von Hotrec's Distribution Task Force
Christian de Barrin, CEO von Hotrec und Markus Luthe, Vorsitzender von Hotrec's Distribution Task Force

Die Pariser Handelskammer bestätigte am 29. November das Verbot von Paritätsklauseln, welches bereits seit August 2015 in Kraft ist. Darüber hinaus erklärte es sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bezüglich dem Hotel-Ranking auf Booking’s Webseite für ungültig. Diese erlaubten es Hotels, gegen Bezahlung einer höheren Kommission weiter oben in den Suchergebnissen gelistet zu werden. Auch Klauseln, welche es Hoteliers untersagen, in direkten Kontakt mit ihren Gästen zu treten, erklärte die Handelskammer als hinfällig.

Bereits am 9. November verabschiedete der Österreichische Nationalrat einen Zusatz zum Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb, der nun auch Bestpreis- und Paritätsklauseln zwischen Hotels und Online-Reiseveranstaltern (OTAs) als unfaire Geschäftspraktiken klassiert und verbietet. Nach den deutschen und französischen Hoteliers könnten nun auch die Österreicher ihre Angebote zu den eigenen Bedingungen und Preisen auf unterschiedlichen Distributionskanälen anbieten, kommentiert Hotrec den Entscheid.

«Die jüngsten Entscheidungen in Frankreich und Österreich sind positive Schritte in Richtung eines faireren und transparenteren Online-Reisemarktes», freut sich Christian de Barrin, CEO von Hotrec.

Markus Lutze, Vorsitzender der Hotrec Distribution Task Force, sieht in beiden Ländern ein Vorbild für das gesamte Europa, «die Dominanz von Online-Plattformen zu begrenzen und die Ungleichgewichte zugunsten von Konsumenten und mehrheitlich kleinen und kleinsten europäischen Hotels zu reduzieren».[DOSSIER]

Hotrec werde auch in Zukunft die Europäische Kommission auf ihrer Fact-Finding-Mission hinsichtlich unfairer Geschäftspraktiken von Online-Plattformen unterstützen, in der Hoffnung, auf den Markt korrigierend einzuwirken zu können, so Hotrec.

In der Schweiz entschied der Ständerat Ende November, die Motion Pirmin Bischof, welche sogenannten Knebelverträgen einen Riegel vorschieben will, an die zuständige Kommission weiterzuleiten. (htr/pt)

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Motion Bischof nimmt einen Umweg über die Kommission

Die Motion von Pirmin Bischof (CVP/SO), per Gesetz die unlauteren «engen Preisparitätsklauseln» in den AGBs der Online-Buchungsplattformen zu verbieten, wurde am Dienstag vom Ständerat zur Vorprüfung an die zuständige Kommission überwiesen. hotelleriesuisse zeigt sich enttäuscht.

Dem Vorstoss, der von zwanzig Ständeräten mitunterzeichnet worden ist, werden zwar gute Erfolgschancen vorausgesagt, dennoch könnte es länger dauern als vorgesehen, bis der Bundesrat eine Gesetzesänderung vornehmen muss, die den Online-Buchungsplattformen die sogenannten Knebelverträge gegen die Hoteliers verbietet. 

Nachdem die Motion direkt ins Parlament kam, wurde sie am Dienstag von der kleinen Kammer zur Vorprüfung an die zuständige Kommission überwiesen. Insgeheim hofften die Hoteliers, dass der Vorstoss in der laufenden Session vom Ständerat angenommen wird und in den Nationalrat übergeht. Der Branchenverband hotelleriesuisse zeigte sich denn auch enttäuscht, dass die Vorlage vorerst nicht im Parlament behandelt wird.

Damian Müller (FDP/LU), ebenfalls Sympathisant der Motion, gab im Ständerat jedoch zu bedenken, dass vor der inhaltlichen Diskussion noch offene Fragen zur Klausel beantwortet werden müssten. Die Ständeratskommission solle mit dem Bundesrat über mögliche Lösungsvorschläge diskutieren.

Motionär Bischof hatte Verständnis für dieses Vorgehen. Er drängte aber darauf, dass das Parlament schnell vorwärts machen müsse. «Unsere Nachbarländer sind uns schon voraus.» Die im Juli 2015 angepassten Verträge der Buchungsplattformen müssten schleunigst eingeschränkt werden.

Auch hotelleriesuisse pocht darauf, dass die unternehmerische Freiheit rasch wiederhergestellt wird, damit gleiche Bedingungen wie für die ausländischen Hauptkonkurrenten geschaffen werden. Dort bestehen bereits auf gesetzlicher oder richterlicher Ebene günstigere Bedingungen für die Hotellerie.

Mehr Spielraum für die Hoteliers
Über Online-Buchungsplattformen wird heute ein Grossteil der Hotelübernachtungen abgewickelt. «Um die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu erhalten, ist es daher für die Hoteliers existenziell, den Direktvertrieb über die hoteleigene Homepage fördern zu können», begründet Bischof seinen Vorstoss.

Er fordert, die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» im Vertragsverhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotel zu verbieten. Das hätte zur Folge, dass Hoteliers auf ihren eigenen Websites günstigere Angebote anbieten dürften als auf einer Buchungsplattform.

Bereits untersagt sind die sogenannten «weiten Preisparitätsklauseln». Das heisst, Hoteliers sind nicht mehr gezwungen, auf allen Vertriebskanälen den gleichen Preis zu garantieren.

Bundesrat dagegen
Gegen weitere Fesseln für Buchungsplattformen stellt sich der Bundesrat. Das Kartellgesetz schütze den Wettbewerb ausreichend, schrieb er in seiner Stellungnahme zum Vorstoss von Bischof. Sollte der Wettbewerb in unzulässiger Weise behindert werden, könne die Wettbewerbskommission (Weko) eingreifen.[DOSSIER]

Auf Initiative von hotelleriesuisse hatte die Weko 2012 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die drei marktbeherrschenden Online Travel Agencies (OTA) in der Schweiz eröffnet. In einem Entscheid vom Oktober 2015 stellten die Wettbewerbshüter zwar fest, dass es «starke Indizien» gebe, dass Booking.com eine marktbeherrschende Stellung habe. Sie verzichteten aber auf ein Verbot dieser Klauseln, weil «eine abschliessende Einschätzung zu deren praktischen Auswirkungen noch nicht möglich» sei.

Die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft beschäftigen das Parlament in letzter Zeit immer wieder. In seinem Auftrag arbeitet das Departement von Johann Schneider-Ammann derzeit an einem Bericht, der Antworten auf die Herausforderungen durch Uber, Airbnb oder Booking liefern soll. (htr/sda/npa)

buchungsplattformen

Bundesrat will nicht gegen Buchungsplattformen vorgehen

Der Bundesrat will Hotel-Buchungsplattformen keine Fesseln anlegen. Booking und andere Portale sollen Hotels weiterhin verbieten dürfen, auf der eigenen Internetseite tiefere Preise zu fordern.

Bereits untersagt sind die so genannten weiten Preisparitätsklauseln. Diese verpflichten den Hotelier, auf allen Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf der Buchungsplattform zu fordern. Der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof verlangt mit einer Motion, auch die so genannten engen Preisparitätsklauseln zu untersagen. Diese betreffen nur die Internetseite des Anbieters.

Kaum ein Hotel könne es sich leisten, auf Online-Buchungsplattformen zu verzichten, schreibt Bischof in der Begründung. Preisparitätsklauseln schränkten die unternehmerische Freiheit der Hoteliers ein. Zudem drohe der Schweiz ein Wettbewerbsnachteil, weil die Nachbarländer ein Verbot bereits beschlossen oder zumindest geplant hätten.

Der Bundesrat will nichts davon wissen. Das Kartellgesetz schütze den Wettbewerb ausreichend, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion. Sollte der Wettbewerb in unzulässiger Weise behindert werden, könne die Wettbewerbskommission eingreifen.

Bischofs Motion hat im Ständerat durchaus Chancen. Fast die Hälfte der Mitglieder haben seinen Vorstoss unterzeichnet. Die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft beschäftigen das Parlament in letzter Zeit immer wieder. In seinem Auftrag arbeitet das Departement von Bundesrat Johann Schneider-Ammannderzeit an einem Bericht, der Antworten auf die Herausforderungen durch Uber, Airbnb oder Booking liefern soll. (sda/dst)

motion

Paritätsklauseln: Hoteliers begrüssen «Schützenhilfe» aus dem Bundeshaus

Der Branchenverband hotelleriesuisse begrüsst den Vorstoss von Pirmin Bischof. Der CVP-Politiker verlangt mit seiner Motion ein Gesetz, das den Online-Buchungsplattformen die sogenannten Knebelverträge gegen die Hoteliers verbietet.

Während der vergangenen Herbstsession hat Ständerat Pirmin Bischof eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, Gesetzesänderungen vorzulegen, um die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten. Der Vorstoss wird von weiteren 20 Ständeräten unterstützt.

Der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie begrüsst den Vorstoss. hotelleriesuisse erwarte nun vom Parlament, dass es diese Motion unterstützt und rasch entsprechende Gesetzesänderungen einleitet, schreibt der Branchenverband in einer am Mittwoch publizierten Medienmitteilung.

Massiv eingeschränkte unternehmerische Freiheit
Ein Grossteil der Hotelübernachtungen wird heutzutage über internationale Online-Buchungsplattformen gebucht. Aufgrund der Marktdominanz der Buchungsplattformen sind die Hotels faktisch gezwungen, diese Distributionskanäle zu nutzen. Neben der Zahlung hoher Kommissionen – abhängig von Destination und Positionierung auf dem Buchungsportal – werden Hotels ausserdem zur Einhaltung der sogenannten «engen Paritätsklauseln» verpflichtet.

Auf Initiative von hotelleriesuisse hatte die WEKO 2012 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die drei marktbeherrschenden Online Travel Agencies (OTA) in der Schweiz eröffnet. 2015 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) dann lediglich die sogenannten «weiten Paritätsklauseln» der Buchungsplattformen verboten. Die Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien dürfen aber in den AGBs der Portale zum Teil weiter verankert bleiben. Der Wettbewerbshüter ergänzte zu seinem damaligen Entscheid, dass wegen «mangels aussagekräftiger Erfahrungswerte» zu den «engen Paritätsklauseln» noch keine definitive Beurteilung vorgenommen werden könne.

Damit dürfen die Schweizer Hotelbetriebe auf ihren eigenen Websites weiterhin keine günstigeren Angebote anbieten als auf einer Buchungsplattform. Mit der Einschränkung dieses für jeden Hotelbetrieb essentiellen Direktvertriebskanals wird die unternehmerische Freiheit massiv behindert. «So sind Hoteliers in ihrer Preisgestaltung erheblich eingeschränk und können nicht mehr flexibel – beispielsweise mit kurzfristigen Zimmerpreisrabatten – auf Veränderungen des Marktes eingehen», erklärt hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig.

Nachteil gegenüber ausländischer Hauptkonkurrenz
Rund um die Schweiz haben die Nachbarstaaten für ihre Hotellerie bereits auf gesetzlicher oder richterlicher Ebene reagiert. [DOSSIER]

Deutschland und Frankreich haben solche Knebelklauseln in der Zwischenzeit verboten. In Italien ist eine Gesetzesänderung im Senat hängig, in Österreich berät das Parlament diesen Herbst über entsprechende gesetzliche Bestimmungen, die auf Ende 2016 in Kraft treten sollen. «Somit besteht auch in der Schweiz dringender Handlungsbedarf auf politischer Ebene die «engen Paritätsklauseln» zu verbieten, damit die Schweizer Hotellerie nicht einen weiteren Wettbewerbsnachteil im internationalen Markt erleidet», hält Andreas Züllig weiter fest.

Gäste zum direkt buchen sensibilisieren
Parallel zu den richterlichen und gesetzlichen Massnahmen, die bereits in verschiedenen europäischen Ländern stattgefunden haben, hat der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, Ende 2015 die Kampagne «Direkt buchen» lanciert. Diese Aktion wird von hotelleriesuisse seit Beginn unterstützt.

Das Hauptziel der Kampagne ist es, die Gäste auf die Vorteile einer direkten Buchung zu sensibilisieren. Dazu kann der Hotelier über die betriebseigenen Buchungskanäle wie etwa dem Telefon, der Rezeption und der eigenen Hotelwebsite einerseits die Bindung zum Gast stärken. Andererseits spart er an Kommissionsabgaben an fremde Buchungsplattformen und gewinnt damit finanzielle Mittel, die er in den Gast und die Qualität investieren kann. (htr/npa)

bestpreisklausel

Bestpreisklausel: Wettbewerbsbehörde in Österreich stellt Untersuchungen ein

Die Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das Verfahren gegen die Bestpreisklauseln der Hotelbuchungsplattformen eingestellt, wie die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) mitteilt. Der Dachverband prüft nun rechtliche Schritte.
Markus Gratzer.
Markus Gratzer.

«Das Verfahren aufgrund einer mündlichen Zusage zu beenden halte ich für nicht ausreichend», kommentiert  Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), die Einstellung der Untersuchungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bezüglich der wettbewerbsverzerrenden Vertragsbedingungen von Booking.com & Co.

Die Untersuchen wurden offenbar eingestellt, weil die Wettbewerbsbehörde die angepassten Bestpreisklauseln der Hotelbuchungsplattformen als ausreichend erachtet.

Vom Beschluss der Behörde erfahren hat die ÖHV über einen Zeitungsartikel. Ein Journalist mit Insider-Wissen brachte das Thema an die Öffentlichkeit. «Wir haben daraufhin am Montag bei der BWB nachgefragt. Der Entscheid wurde uns dann bestätigt», erklärt Oliver Schenk, Pressesprecher bei der ÖHV auf Anfrage von htr.ch. Offenbar will die Wettbewerbsbehörde auf nationaler Ebene nichts mehr weiter unternehmen, sondern sich bei einer europäischen Monitoring-Gruppe eingeben, die sich mit dem Thema Buchungsplattformen befasst.

Das reicht den österreichischen Hoteliers nicht. Trotz der geänderten Geschäftsbedingungen der Portale dürfen die Hoteliers auf ihren eigenen Webseiten nach wie vor keine tiefere Zimmerpreise anbieten. Die ÖHV hatte gegen diese Eingriffe in die unternehmerische Freiheit der Hotels bereits 2012 Beschwerde bei der BWB eingreicht.

Offen ist für den Interessenvertreter auch noch die Frage nach der Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungszusage, und wie es mit anderen Playern am Markt aussieht. «Was ist zum Beispiel mit HRS? Die jetzige Regelung reicht nicht und lässt zu viele Fragen offen. Es braucht ein schriftliches, transparentes Agreement. Fakt ist, dass Hoteliers ihre Zimmerpreise noch immer nicht frei gestalten können – das geht nicht», so Gratzer.

Die ÖHV erwägt nun rechtliche Schritte gegen die Buchungsplattformen zu unternehmen. «Wir prüfen den Gang ans Kartellgericht», so Oliver Schenk weiter. (htr/npa)

 

buchungsplattformen

Booking muss in Deutschland Paritätsklausel vollständig löschen

In Deutschland hat das Bundeskartellamt Booking.com die weitere Verwendung der Bestpreisklauseln untersagt. Das Hotelbuchungsportal muss die Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, wie das Kartellamt am Mittwoch mitteilt.

Mit der Bestpreisgarantie verpflichtete Booking die Hotels, auf seinem Hotelbuchungsportal den niedrigsten Zimmerpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungsbedingungen anzubieten, und zwar auf allen Online-Buchungskanälen und Offline-Anfragen beispielsweise per Post («weite Bestpreisklausel»).

Im Januar 2015 hatte das OLG Düsseldorf die Entscheidung des Bundeskartellamtes, dass die Bestpreisklauseln des Wettbewerbers HRS unzulässig sind, bestätigt (htr.ch berichtete darüber). Booking hatte zunächst dennoch an ihren Bestpreisklauseln festgehalten.

Auf diesen Druck der Behörden bot das Unternehmen Mitte Jahr an, eine modifizierte Bestpreisklausel einzuführen. Demnach erlaubte Booking den Hotels zwar, ihre Zimmer auf anderen Hotel-Portalen preiswerter anzubieten, schreibt ihnen aber weiterhin vor, dass der Preis auf der hoteleigenen Website nicht niedriger sein darf als bei Booking («enge Bestpreisklausel»). Diese veränderte Form der Bestpreisklauseln hat Booking im Juli 2015 in Deutschland auch umgesetzt.

«Auch diese sogenannten ‹engen Bestpreisklauseln› beschränken sowohl den Wettbewerb zwischen bestehenden Portalen als auch den Wettbewerb zwischen den Hotels selbst. Sie verletzen zum einen die Preissetzungsfreiheit der Hotels auf ihren eigenen Online-Vertriebskanälen. Der Anreiz für ein Hotel, seine Preise auf einem Hotel-Portal zu senken, ist sehr gering, wenn es gleichzeitig im eigenen Online-Vertrieb höhere Preise ausweisen muss», stellt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes fest.

Ebenfalls werde der Marktzutritt neuer Plattformanbieter weiterhin erheblich erschwert. Es bestehe aufgrund der Bestpreisklauseln kaum ein Anreiz für die Hotels, ihre Zimmer auf einer neuen Plattform günstiger anzubieten, solange sie diese Preissenkungen auf ihren eigenen Webseiten nicht nachvollziehen können, schreibt das Bundeskartellamt in einer Mitteilung vom Mittwoch. «Ein erkennbarer Vorteil für den Verbraucher ist damit nicht verbunden».

Der Hotelierverband Deutschland (IHA) hatte mit einer entsprechenden Anzeige gegen das Buchungsportal im Herbst 2013 das nun amtlicherseits abgeschlossene Verfahren ausgelöst. «Wir begrüssen das konsequente und umfassende Einschreiten des Bundeskartellamtes ausserordentlich und sehen uns durch den Beschluss des Bundekartellamtes in unserer Rechtsauffassung vollumfänglich bestärkt. Auch die modifizierten Paritätsklauseln sind mit geltendem Kartellrecht nicht vereinbar und benachteiligen Hoteliers und Verbraucher gleichermaßen», erklärt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA.

Booking reagiert und legt Berufung ein
Gegen die Verfügung kann Booking Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen, so das Bundeskartellamt. Dies hat die Buchungsplattform unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses vom Mittwoch gemacht. Bis zu den Ergebnissen der Berufung, würden die Vereinbarungen mit den mit deutschen Unterkünften aufgrund des gefällten Bundeskartellamtsentscheids geändert werden, lässt die Buchungsplattform verlauten.

Das Priceline-Unternehmen plant die Argumente des Bundeskartellamts anzufechten und gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. «Wir sind der Ansicht, dass die Entscheidung mangelhaft ist, da sie die Vorteile, die Online-Hotelbuchungsportale wie Booking.com gegenüber Kunden und Unterkünften erbringen, nicht anerkennen», erklärt Gillian Tans, Präsident von Booking.com.

Die Begründung und die Hauptschlussfolgerungen in der Entscheidung des Bundeskartellamtes stünden in direktem Konflikt mit den Ergebnissen der französischen, italienischen und schwedischen nationalen Wettbewerbsbehörden, die von den übrigen europäischen Wettbewerbsbehörden entweder gebilligt oder bestätigt wurden, so Booking. Ausserdem sei Buchungsplattform der Ansicht, dass das Bundeskartellamt versäumt habe, die wettbewerbsbeeinflussenden Effekte der eingeschränkten Paritätsklausel angemessen zu untersuchen.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts, welche die Durchsetzung der eingeschränkten Paritätsklausel untersagt, basiere stark auf den Ergebnissen des Verfahrens mit HRS – das sich allerdings auf die weite Paritätsklausel bezog, schreibt Booking weiter. 

Das Bundeskartellamt stehe weiterhin mit den in diesem Bereich aktiven europäischen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt und beteiligt sich im kommenden Jahr an einer Evaluierung der verschiedenen kartellbehördlichen Massnahmen auf den europäischen Hotelportalmärkten, heisst es weiter. Und das laufende Verfahren wegen der Bestpreisklauseln des Wettbewerbers Expedia werde ebenfalls fortgesetzt.

Schweizer Hoteliers begrüssen Entwicklung in Deutschland
Der Schweizer Branchenverband hotelleriesuisse begrüsst den Entscheid in Deutschland. «Wir hoffen, dass die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) aufgrund dieser Entwicklung möglichst schnell auf ihren Entscheid zurückkommt und die Paritätsklausel auch in der Schweiz verbietet», sagt Thomas Allemann, Mitglied der Geschäftsleitung von hotelleriesuisse, auf Anfrage von htr.ch.[DOSSIER]

Der Verband behält sich zudem weiterhin vor den politischen Weg zu gehen, um ein Verbot der Bestpreisgarantie auf gesetzlichem Weg zu erlangen, so wie dies in Frankreich und Italien der Fall ist. 

Im vergangenen November hat die Weko den Hotelbuchungsplattformen die wettbewerbsbeschränkenden Klauseln in der Schweiz untersagt, da sie gegen das Kartellgesetz verstossen.

Dennoch dürfen die Portale die Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien in den AGBs zum Teil weiter aufführen. Für die Schweizer Hoteliers war die Weko-Entscheidung ernüchternd und gegen die unternehmerische Freiheit verstossend. Denn sie dürfen auf ihren eigenen Webseiten keine tieferen Preise anbieten als über die Hotelbuchungsportale.  (htr/npa)

ratenparität

Paritätsklauseln auch in Italien vor dem Aus

Good News aus Italien: Auch das südliche Nachbarland will per Gesetz gegen die Ratenparität der OTAs vorgehen. Die Abgeordneten-Kammer hat am vergangenen Dienstag mit überwältigender Mehrheit einem Verbot der Klauseln zugestimmt. Endgültig entscheiden wird der Senat.
Bernab
Bernab

Mit 434 Ja- gegen 4 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat das italienische Parlament (Camera dei Deputati) an seiner Sitzung vom vergangenen Dienstag einen Änderungsantrag zur Parität gebilligt. Dieser sieht ein Verbot der Best-Preis-Klauseln seitens der Online Travel Agencies (OTAs) vor, wie aus einer Mitteilung des italienischen Hotelierverbandes Federalberghi hervorgeht. 

Der Antrag geht nun weiter in den italienischen Senat. Dieser sollte noch im laufenden Jahr darüber entscheiden. «Es ist eine Entscheidung, die gesunden Menschenverstand voraussetzt», so Bernabò Bocca, Präsident der Federalberghi. Er ist überzeugt, dass mit der Abschaffung der Klausel die Beherbergungsbetriebe ihren Direktvertrieb steigern und in die Technologie und Schulung der Mitarbeitenden investieren können. «Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden die Hotels wieder zu neuen Investitionen und einer effizienteren Verwaltung motiviert», ist der oberste italienische Hotelier überzeugt.

Mit dem Änderungsantrag wollen die Italiener gesetzlich gegen die Bedingungen der OTAs vorgehen, die den Hotels verbieten auf den eigenen Plattformen günstigere Preise anzubieten als auf den Buchungsplattformen. «Die ersten, die von dieser Änderung profitieren würden, sind die Verbraucher», hält Bocca weiter fest.[DOSSIER]

Würde der italienische Zweitrat der Gesetzesänderung ebenfalls zustimmen, wäre Italien das dritte europäische Land, das die Ratenparität per Gesetz verbietet. Bereits im Dezember 2013 hat das Bundeskartellamt in Deutschland die Best-Preis-Klausel untersagt. Im Sommer hat die französische Nationalversammlung die Ratenparität mit dem so genannten «Loi Macron» gesetzlich verboten.

Ähnliche Verfahren laufen derzeit auch in Österreich und der Schweiz. Auf Initiative des Branchenverbandes hotelleriesuisse untersucht die Wettbewerbskommission (Weko) die unlauteren Ratenparitätsklauseln sowie Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantien in den AGBs der Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia. (htr/npa)

gesetzgebung

Europa begrüsst endgültiges Aus der Ratenparitäten in Frankreich

Die französische Nationalversammlung gibt ihren Hotels die volle Freiheit über die Preisgestaltung zurück. Europaweit wird der Entscheid begrüsst. hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizerischen Hotellerie, erwägt dem Beispiel der Franzosen zu folgen.

Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag das so genannte «Loi Macron»endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischenHoteliers und Online-Buchungsportalen (OTA) und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als «mandate contrat» (Vertretungsmandat).

Damit legt Frankreich einen Meilenstein im europäischen Wettbewerbsrecht. Es ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa,Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Den Hoteliers in Frankreich wird damit die volle unternehmerische Freiheit wieder eingeräumt. Sie können ihren Gästen auf ihren eigenen Offline- wie auch Online-Vertriebskanälen jene Konditionen- undBuchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten. Also auch niedrigere Preise als über ihre Vertriebsmittler.

«Eine echte Revolution»
Europaweit wird der französische Entscheid bei den Hoteliers begrüsst: «Dies bedeutet sowohl für die französische Hotellerie als auch für unsere Kunden eine echte Revolution. Nach derEntscheidung der Wettbewerbsbehörde wird dieser Beschluss der Nationalversammlung nun zu einer Erneuerung dergesamten vertraglichen Beziehungen zwischen Hotels und Buchungsportalen führen, die auf Vertrauen basiert und imInteresse der Verbraucher liegt», erklärte Roland Heguy, Präsident von HOTRECs französischem MitgliedsverbandUMIH.

Für die Präsidentin von HOTREC, dem Dachverband der europäischen Hotels, Restaurants und Cafés, Susanne Kraus-Winkler, ist die Entscheidung in Frankereich «ein wichtiger Etappensieg für die europäische Hotellerie, um dievollständige unternehmerische Freiheit für Hoteliers in ganz Europa wieder herzustellen». Sie begrüsst, dass nach Deutschland, woParitätsklauseln vom Bundeskartellamt verboten und die Entscheidung gerichtlich bestätigt wurde, die Franzosen durch ihre Gesetzgebung einen weiteren Weg öffnen, «um wettbewerbsbeschränkende Paritätsklauseln zu verbannen».

Dem französischen Beispiel folgen
Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), ist überzeugt, dass andere europäische Märkte werden dem französischen Beispiel folgen werden. In Österreich müssten Politik und Wirtschaft rasch und gemeinsam Fakten schaffen, so Gratzer: «Wir brauchen einen Dialog zwischen der Branche und der Gesetzgebung. Ein zeitgemässes Wettbewerbsrecht kostet ja faktisch nichts. Im Gegenzug würde die dynamische Preisgestaltung aber sehr viel mehr Wertschöpfung ermöglichen – eine klassische Win-win-Situation.»[DOSSIER]

Auch die Schweizer Hoteliers nehmen erfreut Kenntnis von der neuen Gesetzgebung in Frankreich. Auf Initiative des Branchenverbandes hotelleriesuisse ist in der Schweiz bereits ein Verfahren vor der Wettbewerbskommission (Weko) im Gange, welches eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia sowie die Ratenparitätsklauseln beinhaltet.

Der Verband könne sich durchaus vorstellen, dem Vorbild Frankreichs zu folgen: «hotelleriesuisse begrüsst die Entwicklung in Frankreich und behält sich vor, einen ähnlichen Gesetzgebungsprozess zu initiieren, sofern die Weko die Ratenparitätsklauseln nicht für ungültig erklären würde», heisst es auf Anfrage von htr.ch. (htr/npa)

buchungsplattformen

Booking.com weitet Kompromiss auf ganz Europa aus

Das Hotelbuchungsportal Booking.com will bis 1. Juli seine Paritätsvereinbarungen mit allen europäischen Hotelpartnern anpassen, wie das Online-Unternehmen der Priceline Group am Donnerstag bekannt gab.
Hauptsitz der Booking.com B.V. in Amsterdam (NL).
Hauptsitz der Booking.com B.V. in Amsterdam (NL).

Das Unternehmen komme damit seiner Verpflichtungszusage über den Verzicht auf die sogenannten weite Paritätsklausel nach. Diese wurde im April von der französischen, italienischen und schwedischen Wettbewerbsbehörde für verbindlich erklärt. «Im Interesse eines europaweit einheitlichen Standards, wird Booking.com deshalb seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge mit Unterkunftspartnern im gesamten europäischen Wirtschaftsraum bis zur Frist anpassen», schreibt das Unternehmen am Donnerstag in einer Mitteilung.

Die heutige Entscheidung sei ein unmittelbares Ergebnis der Zusammenarbeit mit den weiteren nationalen Wettbewerbsbehörden. Diese liessen verlauten, dass sie eine Umsetzung der neuen Paritätsregelungen in ihrer jeweiligen Jurisdiktion begrüssen würden.[DOSSIER]

Durch die neuen Regelungen wird Booking.com die bislang von Hotelpartnern gegenüber anderen Online-Hotelbuchungsportalen verlangte Preis-, Verfügbarkeits- und Konditionenparität aufgeben. Damit soll es den Hotels künftig möglich sein, ihre Zimmerpreise und sonstigen Konditionen (wie beispielsweise kostenlose Stornierung, WLAN oderFrühstück) je nach Online-Hotelbuchungsportal zu differenzieren. Dies erhöhe die Markttransparenz und intensiviert zugleich den Wettbewerb zwischen den Online-Hotelbuchungsportalen, so die Buchungsplattform.

Allerdings will das Unternehmen weiterhin an der sogenannten eingegrenzten Paritätsklausel festhalten. Diese soll gewährleisten, dass Hotels auf Booking.com die gleichen Tarife und Buchungsbedingungen anbieten, wie über ihre eigene Website. Somit können die Hoteliers auf ihren eigenen Seiten weiterhin keine günstigeren Raten anbieten. (htr/npa)

buchungsplattformen

Frankreich verbietet Ratenparität per Gesetz

Wichtiger Schritt für Hoteliers bei der Wiedererlangung ihrer unternehmerischen Freiheit bei der Preisgestaltung: Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag entschieden, die Ratenparität zwischen Hoteliers und Reiseplattformen (OTAs) zu verbieten.

Der Beschluss der «Assemblée nationale», dem Unterhaus des französischen Parlaments, sei die erste Entscheidung auf legislativer Ebene, die explizit die Ratenparität abschafft, wie der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.

«Revolution für französische Hotellerie»
Mit diesem Beschluss würden die Hoteliers in Frankreich endlich wieder ihre unternehmerische Freiheit zurückgewinnen, sagt Roland Heguy, Präsident des französischen Hotrec-Mitgliederverbandes UMIH: «Es ist mehr als ein Sieg für den Beruf. Es ist eine Revolution, die für die französische Hotellerie und für unsere Kunden im Gange ist».

Frankreich ist somit das erste Land, in dem die Anwendung der umstrittenen Ratenparität in Verträgen zwischen Hoteliers und Online Travel Agencies (OTAs) ausdrücklich durch ein Gesetz untersagt, und das zweite Land – nach Deutschland – in dem die Ratenparitätsklauseln eingeschränkt werden.[DOSSIER]

Begrüsst wird der Entscheid auch auf europäischer Ebene: «Die europäische Hotelbranche sieht die Entscheidung der französischen Nationalversammlung als ein sehr wichtiger Schritt in den Bestrebungen für eine komplette unternehmerische Freiheit der Hoteliers in ganz Europa», begrüsste Christian de Barrin, CEO von Hotrec, den französischen Entscheid.  (htr/npa)

buchungsportale

Booking.com regelt in Deutschland Paritätsklauseln neu

Booking.com gab am Dienstag bekannt, «mit sofortiger Wirkung» die bislang verlangte Preis- , Verfügbarkeits- und Konditionenparität bei deutschen Hotels aufzugeben. Das Hotel-Buchungsportal beabsichtigt seine Verpflichtungszusagen gegenüber Kartellbehörden in Frankreich, Italien und Schweden auf die EWR-Zone auszuweiten.
Hauptsitz der Booking.com B.V. in Amsterdam (NL).
Hauptsitz der Booking.com B.V. in Amsterdam (NL).

Booking.com will seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstigen Verträge mit deutschen Unterkünften «im Interesse einer konsistenten Anwendung der abgestimmten und von den französischen, italienischen und schwedischen Wettbewerbsbehörden für verbindlich erklärten Verpflichtungszusagen» spätestens zum 1. Juli 2015 entsprechend anpassen, lässt die internationale Online-Buchungsplattform für Hotels und Unterkünften am Dienstag verlauten.

Das bedeutet, dass deutsche Hotels sowie deren Übernachtungsgäste von denselben Verbesserungen profitieren sollen wie Verbraucher und Hotelbetreiber der anderen drei Ländern. Nach den neuen Regeln wolle Booking.com die bislang verlangte Preis- , Verfügbarkeits- und Konditionenparität aufgeben. Dies «im Verhältnis zu anderen Online-Hotelbuchungsportalen», wie das Unternehmen weiter festhält.

Diese Massnahme würde die Markttransparenz erhöhen und zugleich den Wettbewerb zwischen Online-Hotelbuchungsportalen intensivieren. Denn es sei zu erwarten, dass Unterkunftsbetreiber in dem geänderten Umfeld ihre Übernachtungspreise und sonstigen Konditionen wie beispielsweise kostenlose Stornierung, WLAN und Frühstück je nach Online-Hotelbuchungsportal differenzieren werden, heisst es weiter.[DOSSIER]

Neue Regelung auf den EWR ausdehnen
Weiter lässt die Buchungsplattform vermelden, dass sie die Verpflichtungszusagen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum umsetzen will. Zu diesem Zweck arbeite Booking.com mit den drei genannten aber auch mit allen übrigen nationalen Wettbewerbsbehörden zusammen.

Booking.com strebe eine branchenweite Lösung an, die von allen «wesentlichen Online-Hotelbuchungsportalen» – also ausgenommen der eigenen Webseite eines Hotels – und den europäischen Wettbewerbsbehörden akzeptiert wird, heisst es weiter. (htr/npa)

bestpreis- und verfügbarkeitsgarantie

Auch Booking.com wird wegen Bestpreisklausel abgemahnt

Das deutsche Bundeskartellamt in Bonn hat der Booking.com Deutschland GmbH in Berlin seine wettbewerblichen Bedenken gegen die fortgesetzte Anwendung der Bestpreisklauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland mitgeteilt. Damit will die Behörde für gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Buchungsportalen sorgen.
Hauptsitz der Booking.com B.V. in Amsterdam (NL).
Hauptsitz der Booking.com B.V. in Amsterdam (NL).

Diese Massnahme sei erforderlich gewesen, weil das Hotelbuchungsportal trotz der Bestätigung der Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Parallelverfahren gegen HRS von Anfang Januar 2015 weiterhin an den Bestpreisklauseln festhält, heisst es laut Mitteilung des deutschen Bundeskartellamts.

Beschluss gegen HRS als Vorläufer
«Das OLG Düsseldorf hat mit der Bestätigung unseres Beschlusses gegen HRS eine grundsätzliche Frage für Wettbewerbsbeschränkungen im Internet entschieden. Die übrigen grossen Hotelportale Booking.com und Expedia sind bislang dennoch nicht bereit, die Bestpreisklauseln aus ihren Verträgen zu streichen», sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Daher beabsichtige das Bundeskartellamt, jetzt zunächst Booking.com als mittlerweile mit Abstand grösstem Hotelportal in Deutschland die weitere Anwendung der Bestpreisklauseln zu untersagen. «Dies dient auch der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zu HRS, die bereits seit einem Jahr ihre Bestpreisklauseln aus den Verträgen mit Hotels beseitigt hat. Das laufende Verfahren gegen Expedia wird fortgesetzt», so Mundt weiter.

Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für die Verbraucher, da sie letztlich den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsplattformen einschränken. Buchungsportale, die niedrige Provisionen von den Hotels verlangen, können keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Auch Marktzutritte neuer Plattformanbieter werden erschwert, hält das Bundeskartellamt weiter fest.

HRS hat gegen den Beschluss des OLG Düsseldorfs keine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt, sodass der Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes nunmehr bestandskräftig ist. Die Abmahnung des Bundeskartellamtes gibt Booking.com Gelegenheit, seine Haltung noch einmal zu überprüfen, heisst es weiter. Die von Booking angebotenen Kompromissvorschläge (sogenannte Verpflichtungszusagen) lehnt das Bundeskartellamt auf der Grundlage des Urteils des OLG Düsseldorf im Parallelfall HRS als nicht ausreichend ab. Vor dem Hintergrund der bestandskräftigen Untersagung der Bestpreisklauseln der HRS kommt die Annahme einer weniger weitgehenden Massnahme für den Marktführer Booking.com in Deutschland nicht in Betracht.[DOSSIER]

In Europa führen verschiedene andere Wettbewerbsbehörden derzeit Verfahren wegen Bestpreisklauseln bei Hotelplattformen mit Blick auf die Hotels in ihren Ländern. Das Bundeskartellamt steht mit diesen Behörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt.

Auch in der Schweiz ist ein ähnliches Verfahren vor der Weko im Gange, welches eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia beinhaltet und vom Branchenverband hotelleriesuisse initiiert wurde. (htr/npa)

best-preis-klausel

Accor sagt Booking.com den Kampf an

Accor hat in Frankreich Beschwerde gegen die Buchungsplattform Booking.com eingereicht. Der französische Hotelkonzern unterstützt damit als grösste europäische Hotelkette die nationalen Hotelverbände im Kampf gegen die rechtswidrigen Best-Preis-Klauseln der Portale.

Wie Christophe Julliard, Direktor für Verkauf, Vertrieb und Marketing bei Accor Schweiz, auf Anfrage von htr.ch bestätigte, hat der Hotelkonzern am Montag bei der französischen Wettbewerbskommission (Autorité de la concurrence) Beschwerde eingereicht. «Die Klage bezieht sich auf den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Online-Anbieters Booking.com. Accor schliesst sich hiermit einem laufenden Verfahren den klagenden Branchenverbänden an und beteiligt sich aktiv an der thematischen Diskussion um einen ausgeglichenen und fairen Markt», sagt Julliard.

Zurzeit prüfen verschiedene Wettbewerbsbehörden in anderen europäischen Ländern die Best-Preis-Klauseln der grossen Buchungs-Portale. Derzeit finden in Schweden, Frankreich und Italien Markttests dazu statt (htr.ch berichtete darüber).

Auch in der Schweiz ist ein ähnliches Verfahren vor der Weko im Gange, welches eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia beinhaltet und vom Branchenverband hotelleriesuisse initiiert wurde.[DOSSIER]

Seit 1. März 2014 ist es HRS aufgrund eines vom deutschen Bundeskartellamt gefällten Entscheids untersagt, Best-Preis- oder Meistbegünstigungs-Klauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland anzuwenden. Das Portal fühlte sich gegenüber den Mitbewerbern wie Booking.com und Expedia benachteiligt, da gegen diese (noch) keine solche Strafen erfolgt sind. Das Kölner Portal reichte daraufhin gegen die Untersagungsverfügung Beschwerde beim Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG) ein, die das Gericht im vergangenen Januar jedoch ablehnte. (htr/npa)

buchungsplattformen

Deutsches Gericht verbietet HRS die Bestpreis-Klausel

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich hinter die Entscheidung des deutschen Bundeskartellamtes gestellt, die von HRS verlangte sogenannte Bestpreisklausel aus den Verträgen mit Hotels in Deutschland zu entfernen. Für die Hotellerie in Europa und der Schweiz könnte der deutsche Gerichtsentscheid Signalwirkung haben.

Im Dezember 2013 hatte das deutsche Bundeskartellamt der HRS GmbH aus Köln verboten, von seinen Hotelpartnern online wie offline jeweils die besten Preise, Verfügbarkeiten und Konditionen zu verlangen (htr.ch berichtete darüber).

Die Hotelbuchungsplattform durfte seit dem 1. März 2014 solche Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland nicht mehr anwenden und fühlte sich gegenüber den Mitbewerbern wie Booking.com und Expedia benachteiligt. HRS-Geschäftsführer Tobias Ragge und sein Team legten daraufhin gegen die Untersagungsverfügung Beschwerde beim Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG) ein.

Am Freitag hat nun der 1. Kartellsenat des Gerichts die Beschwerde von HRS gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes vollumfänglich abgewiesen, und damit der deutschen Wettbewerbsbehörde in ihrem Urteil den Rücken gestärkt.

Urteil könnte Signalwirkung auf Europa haben
«Dies ist ein enorm wichtiger Baustein zur Wiedererlangung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit für die Hotellerie», begrüsst Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), das Urteil des Prozesses. Er ist zudem zuversichtlich, dass die vom OLG Düsseldorf getroffenen Feststellungen auch für weitere anhängige Kartellverfahren in Deutschland und in ganz Europa richtungsweisend sein werden.

Zurzeit prüfen verschiedene Wettbewerbsbehörden in anderen Ländern die Best-Preis-Klauseln der grossen Portale. Derzeit finden in Schweden, Frankreich und Italien Markttests statt (mehr dazu hier).

Schweizer Hoteliers warten auf Weko-Entscheid
Der Schweizer Branchenverband hotelleriesuisse «nimmt mit grosser Genugtuung Kenntnis vom Entscheid aus Düsseldorf und hofft, dass das deutsche Urteil das Verfahren vor der Wettbewerbskommission (Weko) beschleunigen wird», wie es auf Anfrage heisst. Denn auch in der Schweiz ist ein ähnliches Verfahren vor der Weko im Gange, welches eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia beinhaltet und vom Branchenverband hotelleriesuisse initiiert wurde.

«Im Visier stehen dabei die in den AGB's verankerten Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantien, die den Handlungsspielraum der Hotelunternehmer massiv einschränken», wie David Stirnimann, Projektleiter Rechtsdienst von hotelleriesuisse, ergänzt. Offenbar habe die Weko mehrfach angetönt, dass sie dem Verfahren in Deutschland hinsichtlich der Bestpreis-Klausel grosse Beachtung schenkt.[DOSSIER]

Etappensieg für die Hotellerie
Auch aus dem Nachbarland Österreich wird der Entscheid aus Düsseldorf begrüsst. «Das ist ein schöner Erfolg! Für HRS kann das eigentlich nur eines heissen: die AGBs für österreichische Hotels schnell zu ändern – rigoros, ohne Hintertür, und das schnell, bevor man dazu gezwungen wird», fordert Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV).

Er sieht in der Entscheidung des OLG Düsseldorf «ganz klar einen weiteren Etappensieg für die Hotellerie!» (htr/npa)

Zur Urteilsbegründung des OLG Düsseldorf

buchungsportale

Deutsche Kartellbehörde untersagt HRS Bestpreisabsprachen

Das deutsche Bundeskartellamt untersagt dem führenden Hotelportal HRS die sogenannte Bestpreisklausel mit dem sich die Buchungsplattform von Hotels die günstigsten Preise garantieren lässt. Der Entscheid aus Deutschland wird auch in der Schweizer Hotellerie begrüsst.

Durch die Niedrigpreisgarantien würde der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt, hält die deutsche Wettbewerbsbehörde fest. Weshalb das Kartellamt wegen vergleichbarer Klauseln auch Verfahren gegen die beiden die weiteren Wettbewerber Booking und Expedia einleitete, wie deutsche Medienportale am Freitag berichten.

Gegenüber Reuters.de  betonte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, dass die Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet nur auf den ersten Blick für den Verbraucher vorteilhaft seien. «Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können». Diese führe zu einem erheblich erschwerten Marktzutritt für neue Anbieter, wenn diese aufgrund der Bestpreisklauseln Hotelzimmer nicht günstiger anbieten könnten als die Konkurrenz.

Nach der Entscheidung des deutschen Kartellamts darf sich HRS nicht mehr von den Hotels vertraglich die günstigsten Hotelpreise und die besten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet garantieren lassen. Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Entscheides kündigte HRS an, die Auflagen der Behörde erfüllen zu wollen. Gleichzeitig bekräftigte das Unternehmen aber, gegenüber den Kunden weiterhin an seiner Bestpreisgarantie festzuhalten. Diese sei von der Entscheidung des Kartellamtes nicht betroffen.

Dass das Kartellamt auch ein Verfahren gegen Booking und Expedia eingeleitet habe, befürwortet Tobias Ragge, HRS-Geschäftsführer: «Ziel muss es sein, dass für alle Marktteilnehmer gleiche Rahmenbedingungen gelten, die einen fairen Wettbewerb zulassen» so Ragge gegenüber Reuters.de.

Aufatmen bei den Hoteliers
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüsst die Untersagung von Meistbegünstigungsklauseln «ausserordentlich», wie der Verband in einer ersten Stellungnahme zum Kartellentscheid am Freitag schreibt. IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe spricht von einem «Befreiungsschlag für die Hoteliers in Deutschland». Die bisherige Praxis habe eine eklatante Wettbewerbsbehinderung dargestellt. Es dürften aber keine Schlupflöcher bleiben, die Praktiken durch die Hintertür wiedereinzuführen, so Luthe.  Er fordert die Wettbewerbshüter auf die «intransparenten Rankingkriterien der Buchungsportale zukünftig besonders im Auge behalten».[DOSSIER]

Signalwirkung für die Schweiz
Auch in der Schweizer Hotellerie sind die Niedrigpreisgarantien der drei grossen Buchungsplattformen ein Thema. Auf Initiative des Branchenverbandes hotelleriesuisse eröffnete die Wettbewerbskommission (WEKO) Mitte Dezember 2012 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia. Wie in Deutschland stehen dabei insbesondere die in den AGBs verankerten Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantien, welche den Handlungsspielraum der Hotelunternehmer massiv einschränken können, im Visier.

Das Urteil aus Deutschland wird demnacht vom Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie positiv gewertet. «Der Entscheid ist begrüssenswert und dürfte Signalwirkung haben», sagt Marc Kaufmann, Geschäftsleitungsmitglied und Leiter Wirtschaft und Recht bei hotelleriesuisse auf Anfrage von htr.ch. Die Lage in der Schweiz sei vergleichbar mit Deutschland, weshalb der Branchenverband hofft, dass die WEKO baldmöglichst die gleichen Schlüsse zieht. (npa/dpa/IHA)

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Untersuchung gegen Buchungsportale eröffnet

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am Mittwoch eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die Online-Buchungsportale Booking.com, HRS und Expedia eröffnet. Dies aufgrund eines Gutachtens, welches der Branchenverband hotelleriesuisse in Auftrag gegeben hatte.

Weil die Hoteliers für die Präsenz auf prominenten Buchungsplattformen wie Booking.com oder HRS einen hohen Preis zahlen müssen, beantragte hotelleriesuisse ein Gutachten. Dieses ergab, dass einzelne AGB-Klauseln wie die Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantie die Wettbewerbsfreiheit der Hoteliers schwerwiegend beeinträchtigen. Ebenso gibt es Anhaltspunkte, wonach die Betreiber der Plattformen ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich nutzen.

Druck auf Anbieter erhöhen
Aufgrund des Gutachtens hat die Weko nun eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die in der Schweiz tätigen Online-Buchungsplattformen Booking.com, HRS und Expedia eröffnet.

Die Untersuchung der Weko dürfte den Druck auf die Anbieter weiter erhöhen, hält hotelleriesuisse in einer Mitteilung vom Mittwoch fest. Deshalb strebt der Verband in erster Linie eine Streichung der Ratenparitätsklauseln sowie der Bestpreis- und Verfügbarkeitsgarantien aus den AGBs an. Ebenfalls seien die Betreiber der Buchungsplattformen dazu aufgefordert, die Kommissionssätze künftig nicht weiter zu erhöhen und überhöhte Kommissionssätze nach unten zu korrigieren, schreibt hotelleriesuisse weiter.[DOSSIER]

Der Verband, erhofft sich von der Untersuchung eine Signalwirkung für mehr Freiheiten beim Vertrieb und unterstützt das Vorgehen der Weko. In Deutschland hat das Bundeskartellamt die Bestpreis-Klausel von HRS bereits untersucht. Durch die Eröffnung einer kartellrechtlichen Untersuchung folge die Weko nun dem weltweiten Trend gegen die Geschäftspraktiken der Buchungsplattformen vorzugehen, wie der Unternehmerverbandes der Schweizer Hotellerie weiter festhält. (npa)