

Dossier: MWST-Sondersatz
MWST-Sondersatz
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Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotels gilt definitiv bis 2027
Der Sondersatz für die Hotellerie gilt seit 1996: Die Mehrwertsteuer wurde von den üblichen 8 auf 3,8 Prozent gesenkt.Dem Bund entgehen dadurch jährlich Einnahmen von rund 200 Millionen Franken. Ursprünglich nur als vorübergehende Massnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche gedacht, wurde der Sondersatz bereits fünf Mal verlängert. Ende Jahr wäre das Steuerprivileg abermals ausgelaufen.
Die steuerliche Entlastung sei weiterhin nötig, denn die Lage vieler Hoteliers sei schwierig, zeigte sich eine Mehrheit der Parlamentarier überzeugt. Vor allem in den Berggebieten hätten viele Hotels einen schweren Stand, auch wegen des starken Frankens. Umstritten war in den Räten denn auch nicht in erster Linie, ob der Sondersatz überhaupt verlängert werden soll – sondern vor allem, um welchen Zeitraum.
Der Nationalrat hatte sich in seiner ersten Beratung für eine unbefristete Verlängerung ausgesprochen. Nachdem der Ständerat für eine Dauer bis 2027 gestimmt hatte, lenkte die grosse Kammer aber ein.Man habe lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, sagte CVP-Nationalrat Dominique de Buman (FR), der sich mit einer parlamentarischen Initiative für die unbefristete Verlängerung eingesetzt hatte. Für die Investitionssicherheit der Hoteliers sei die zehnjährige Frist allerdings unzureichend.
Der Branchenverband hotelleriesuisse kämpfte für eine definitive Verankerung des Sondersatzes. Nur so hätten die Hoteliers Planungssicherheit für langfristige Investitionen zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, argumentierte der Dachverband. Dennoch reagierten Tourismusvertreter, darunter auch hotelleriesuisse, am Mittwoch mit Genugtuung auf das Ergebnis. Mit der Bestätigung und Verlängerung des Beherbergungssatzesunterstütze das Parlament die Branche und anerkenne die Herausforderungen derSchweizer Hotellerie, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Nach dem Entscheid des Nationalrats ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. (sda/og/npa)
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Ständerat will Sondersatz für Hotels nur um zehn Jahre verlängern
Die Lage in der Hotellerie sei weiterhin angespannt, betonten mehrere Redner. Vor allem in den Berggebieten sei die Situation dramatisch. Schuld daran sei unter anderem der starke Franken. Um den Hoteliers Planungssicherheit zu geben, sollte der Sondersatz deshalb um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Auch der Bundesrat stellte sich hinter die ständerätliche Variante.Die meisten europäischen Länder hätten einen tieferen Sondersatz für Hotelübernachtungen, sagte Finanzminister Ueli Maurer vor dem Rat. Insbesondere gelte dies auch für jene Länder, die mit der Schweiz in Konkurrenz stehen.
Nur befristetes Privileg
Die kleine Kammer stellt sich mit ihrem Entscheid gegen den Nationalrat. Dieser will das Steuerprivileg für die Hotellerie gleich dauerhaft ins Gesetz schreiben. Dies ging einer Mehrheit der Ständeräte aber zu weit.
Mit einer erneuten Befristung halte man sich die Möglichkeit offen, abermals über das Instrument zu befinden, argumentierten sie. Dem Bund entgingen schliesslich wegen des Sondersatzes jährlich Einnahmen von 200 Millionen Franken.
Für eine unbefristete Verlängerung des Sondersatzes eingesetzt hatte sich im Ständerat unter anderem Stefan Engler (CVP/GR). Seit der Einführung des Steuerprivilegs 1996 sei der Wettbewerb sogar noch härter geworden, sagte Engler. Selbst gut geführte Betriebe seien heute kaum mehr in der Lage, nötige Investitionen zu tätigen. Wer nicht investiere, bezahle bald den Preis dafür.
Es sei an der Zeit, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, pflichtete ihm Beat Vonlanthen (CVP/FR) bei. Das «unendliche Provisorium»müsse endlich in eine definitive Lösung überführt werden.
Tourismusbranche ist enttäuscht
hotelleriesuisse sowie weitere Vertreter des Schweizer Tourismus reagieren auf den ständerätlichen Entscheid enttäuscht. Eine dauerhafte Verankerung sei weiterhin notwendig, denn nur so erhielten die Hoteliers tatsächlich Planungssicherheit für langfristige Investitionen zur Sicherung Ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit. In einer Mitteilung appelliert hotelleriesuisse deshalb an den Nationalrat, den bereits gefassten Entscheid zur dauerhaften Verankerung des MWST-Beherbergungssatzes zu bestätigen.
Kürzere Frist ohne Chance
Keine Chance hatte der Antrag, den Sondersatz nur um drei Jahre bis 2020 zu verlängern. Wenn die Altersreform vom Volk angenommen werde, müsse man in drei Jahren ohnehin wieder über die Mehrwertsteuer sprechen, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Dann könne man sich allenfalls von diesem bürokratisch ineffizienten Provisorium verabschieden.
Der Bundesrat hätte inzwischen Zeit, andere Instrumente zur Unterstützung der Hotellerie anzudenken und weiterzuentwickeln.Allenfalls könnten die 200 Millionen Franken für den Tourismus gescheiter eingesetzt werden. Heute verpuffe ein Drittel der Gelder in Regionen, in denen die Hotellerie gut aufgestellt sei, sagte Caroni. Werde keine bessere Lösung gefunden, könne der Sondersatz immer noch verlängert werden.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage ohne Gegenstimme gut. Sie geht am Mittwochmorgen zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat. (sda/htr/pt)
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Europäische Hotellerie verlangt langfristigen MWST-Sondersatz
Die Hotrec-Studie wurde im Rahmen der angestrebten Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems erarbeitet und belegt den positiven Katalysatoreffekt reduzierter Mehrwertsteuersätze für die Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse, für mehr Investitionen und für Wachstum und damit zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit.
Die langfristige Anwendung niedriger Mehrwertsteuersätze im Gastgewerbe, die fast alle Mitgliedstaaten für Beherbergung und zwei Drittel auch für gastronomische Leistungen vorsehen, sei ein entscheidender Schlüssel zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas als Tourismusdestination, hält der europäische Dachverband fest.
So sank der Anteil internationaler Touristenankünfte in Europa zwischen 1990 und 2015 von 60 Prozent auf 51 Prozent. Mit Einnahmen von 336,6 Mrd. Euro aus dem internationalen Tourismus liegt Europa noch auf Platz 2 hinter Asien und der Pazifik Region. Dies aber mit einem geringeren Wachstum der Einnahmen als der Rest der Welt, nämlich 1,5 Prozent und 3,4 Prozent in 2012 und 2015 gegenüber 4,3 Prozent und 4,4 Prozent im weltweiten Durchschnitt.
«Wir begrüssen den Bericht von Hotrec ausserordentlich, weil wir ihn für geeignet halten, einen wichtigen Beitrag zu leisten zur laufenden Diskussion über die Besteuerung des Tourismus und deren Auswirkung auf die Fähigkeit der Branche zu Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum beizutragen», erklärte Taleb Rifai, Generalsekretär der World Tourism Organization (UNWTO). «Jede Tourismusbesteuerung sollte daher sorgfältig bemessen, ausgestaltet, überwacht und veranlagt werden», führt Rifai weiter aus.
Niederiger Steuersatz ein Schlüsselelement
Für eine Umkehr des negativen Trends im europäischen Tourismus im internationalen Massstab sollte die Anwendung niedriger Mehrwertsteuersätze ein Schlüsselelement sein, hält die Hotrec fest.
Die Sondersätze würden einen positiven Beitrag zum Erhalt bestehender und zur Schaffung neuer Beschäftigungsverhältnisse im europäischen Gastgewerbe liefern, das im letzten Jahrzehnt 2,5 Millionen neue Arbeitsplätze schuf, was einem Wachstum von 29 Prozent im Vergleich zu einem Plus von 7,1 Prozent in der Gesamtwirtschaft entspricht.
Ausserdem hätten die tieferen Steuersätze massive Investitionen zur Entwicklung eines noch qualitativeren und nachhaltigeren Tourismusangebots in Europa ausgelöst.
«Niedrige Mehrwertsteuersätze für Dienstleistungen im Gastgewerbe und Tourismus allgemein sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismuswirtschaft und seiner 2 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen, von denen allein 1,8 Millionen dem Gastgewerbe zuzurechnen sind», ergänzte Hotrec-Präsidentin Susanne Kraus-Winkler. «Auch zukünftig müssen niedrige Mehrwertsteuersätze langfristig für diese Dienstleistungen gelten, so wie heute schon 25 von 28 EU-Mitgliedsstaaten einen reduzierten Satz auf Beherbergungsdienstleistungen und 18 von 28 auch auf gastronomische Dienstleistungen anwenden.»
Breite Unterstützung aus der europäischen Tourismuswirschaft
Eine Allianz der Interessenvertreter der europäischen Tourismuswirtschaft, bestehend aus CLIA-Europe (Kreuzfahrtschiffe), ECTAA (Reiseveranstalter und Reisebüros), EFCO&HPA (Campingplätze und Ferienparks), ETC (Tourismusmarketingorganisationen), ETOA (Tourismusverbände und -organisationen), EUROGITES (Landurlaub), IAAPA (Freizeitparks), IRU (Transport) und NECSTouR (nachhaltige Regionen), unterstützt die Forderung des europäischen Gaststättenverbandes.
Christian de Barrin, Generalsekretär von Hotrec freut sich über die breite Allianz: «Diese breite Unterstützung der führenden europäischen Tourismusverbände belegt die enorme Bedeutung reduzierter Mehrwertsteuersätze für die gesamte Tourismuswirtschaft, die in Europa ohnehin hochgradig reguliert und stark besteuert wird. Der Hotrec-Bericht zeigt klar auf, dass eine niedrigere Mehrwertsteuer Jobs, Wachstum und Investitionen befördert».
In der Schweiz kämpfen die Hoteliers derzeit auf politischer Ebene für eine definitive Verankerung eines MWST-Sondersatzes von 3,8 Prozent für die Beherberungsindustrie. Am vergangenen Donnerstag nahm der Nationalrat in einer Sondersession eine entsprechende Initiative des Freiburger CVP-Nationalrats Dominique de Buman an. Die Vorlage geht nun noch in den Ständerat. htr/npa)
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Schweizer Hotellerie soll dauerhaft von einem Mehrwertsteuer-Sondersatz profitieren
Über die Probleme der Hotellerie herrschte weitgehende Einigkeit. Die Branche leide unter Strukturwandel und dem starken Franken, sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL). Magdalena Martullo (SVP/ZH) erinnerte an den starken Rückgang ausländischer Gäste in den vergangenen Jahren.
Vor diesem Hintergrund hatte der Freiburger CVP-Nationalrat und Präsident vom Schweizer Tourismus-Verband STV Dominique de Buman vor zwei Jahren eine parlamentarische Initiative eingereicht. Sein Anliegen: den Sondersatz dauerhaft ins Gesetz zu schreiben. Dem Bund entgehen dadurch rund 200 Millionen Franken pro Jahr.
Die Wirtschaftskommissionen stimmten der Initiative zu. Die Vorlage, über die der Nationalrat diskutierte, sah allerdings keine dauerhafte Lösung vor. Das Steuerprivileg sollte vorerst um weitere zehn Jahre verlängert werden. Seit dessen Einführung 1996 hat das Parlament den Sondersatz für Beherbergungsleistungen schon fünfmal verlängert.
Politische Beobachtung
Mittel- und längerfristig sollte es möglich sein, über den Sinn des Sondersatzes zu diskutieren, sagte Kommissionssprecherin Schneeberger. «Der Sondersatz soll als strukturpolitisches Instrument regelmässig überprüft werden und unter politischer Beobachtung bleiben.» Auch der Bundesrat hatte sich für eine Befristung ausgesprochen.
Die Mehrheit des Nationalrats wollte jedoch Nägel mit Köpfen machen und den Sondersatz definitiv im Gesetz verankern. Alle fünf Jahre werde der Tourismus wieder infrage gestellt, sagte Duri Campell (BDP/GR). Dabei brauche er Rechts- und Planungssicherheit. Nach zwanzig Jahren sollte es nun möglich sein, den Sondersatz dauerhaft ins Gesetz zu schreiben, sagte auch Martullo. Diese Lösung setzte sich durch, mit 92 zu 89 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Kritik an Hotel-Privileg
Die Linke hätte die befristete Verlängerung mehrheitlich unterstützt. Grundsätzlich steht sie dem Sondersatz aber kritisch gegenüber. «Andere Branchen ächzen auch unter dem Strukturwandel und dem starken Franken», sagte Louis Schelbert (Grüne/LU). Die Metall- und Maschinenindustrie zum Beispiel habe keine besondere Unterstützung bekommen, tausende Arbeitsplätze seien verloren gegangen.
Auch bei der SP regte sich Widerstand. Es gebe keinen Grund für die Bevorzugung einer einzelnen Branche, sagte Prisca Birrer (SP/LU). Zudem kämpften nicht alle Hotels mit den gleichen Problemen.
Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) warf der Schweizer Hotellerie fehlende Innovation und ein absurdes Marketing vor. «Es braucht Innovation in der Tourismuspolitik, es braucht nicht Subventionen.» Auch GLP-Sprecherin Kathrin Bertschy (BE) sprach von einer «ineffizienten Subvention», die die Probleme der Branche nicht lösen werde.
Dem widersprach Martullo. Die Hotellerie sei eine Exportindustrie, im Gegensatz zu dieser zahle sie aber Mehrwertsteuer, was den Sondersatz rechtfertige. 55 Prozent der Logiernächte werden durch ausländische Gäste erbracht. De Buman erinnerte daran, dass 25 von 28 europäischen Länder einen reduzierten Satz für die Hotellerie hätten. Es gehe also darum, einen Wettbewerbsnachteil zu verhindern.
In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 114 zu 62 Stimmen bei 10 Enthaltungen gut.
Ein wichtiger Schritt
Für die Schweizer Hoteliers ist der Entscheid aus dem Nationalrat «ein starkes Signal an den Schweizer Tourismus», wie hotelleriesuisse, der Unternehmerverband der Schweizer Hotellerie, in einer Stellungnahme schreibt.
Der Branchenverband begrüsse diesen Entscheid, der ein wichtiger Schritt zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie sei. Durch den MWST-Beherbergungssatz könnten die hohen Schweizer Vorleistungs- und Arbeitskosten teilweise kompensiert werden, heisst es weiter.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat.Stimmt nach dem Nationalrat auch die kleine Kammer einer definitiven Verankerung des MWST-Beherbergungssatzes zu, gelten in der Schweiz gleiche Rahmenbedingungen wie in den umliegenden Ländern. Der Sondersatz für die Beherbergungsindustrie sei in der preissensiblen Hotellerie ein elementares Instrument zur Exportförderung, begründen die Hoteliers.
Eine gesetzliche Verankerung würde für die Schweizer Hotellerie unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld schaffen und wichtige Planungssicherheit dauerhaft gewährleisen. Dies würde innovative und nachhaltige Investitionen in die Zukunft begünstigen, sind die Hoteliers überzeugt.
Die Hotellerie appelliert nun an den Ständerat, den Entscheid des Nationalrats zur dauerhaften Verankerung des Sondersatzes zu bestätigen. (htr/sda/npa)
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Ständeratskommission lehnt gesetzliche Verankerung des Sondersatzes ab
Mit 9 zu 4 Stimmen möchte die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats der Branche Planungssicherheit geben und in Zeiten des starken Frankens keine zusätzlichen Belastungen zumuten, wie die Parlamentsdienste in einer Mitteilung vom Dienstag schreiben. Die Minderheit möchte den Sondersatz nur um drei Jahre bis Ende 2020 verlängern.
Der Nationalrat wird die Vorlage kommende Woche in der Sondersession beraten, der Ständerat in der Sommersession. Auslöser war eine parlamentarische Initiative des Freiburger CVP-Nationalrats Dominique de Buman, der den Sondersatz für die Beherbergungsindustrie dauerhaft aufrecht erhalten will.
Der Branchenverband hotelleriesuisse reagierte umgehend auf die Entscheidung aus der ständerätlichen Kommission. Um im preissensiblen Tourismus die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz aufrechtzuerhalten, ist der Sondersatz für die Beherbergung in der Schweiz notwendig. 25 der 28 EU-Staaten wenden einen solchen Sondersatz bereits an.
Die Hotellerie ist als einzige Exportbranche mehrwertsteuerpflichtig. Für die Hoteliers sei daher der Sondersatz von 3,8 Prozent eine wichtige Entlastung auf der Kostenseite, denn sie müssen als standortgebundene Exportbranche zu inländischen Preisen einkaufen und zu ausländischen Preisen verkaufen.
Der Verband kämpft weiter für eine gesetzliche Verankerung der MWST-Satzes und appelliert an den Nationalrat nächste Woche dem Entscheid ihrer Kommission zu folgen. Diese hatte einen Entwurf zur dauerhaften Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ausgearbeitet und Ende Oktober 2016 angenommen.
Der Sondersatz für die Hotellerie wurde seit 1996 bereits viermal verlängert. hotelleriesuisse argumentiert, dass eine definitive Verankerung des MWST-Satzes der Branche die langersehnte Planungssicherheit bringen würde, ohne dem Bund Steuerausfälle zu verursachen. Eine Verlängerung des Sondersatzes um lediglich 10 –oder sogar nur 3 Jahre - schiebe das Problem dagegen auf die lange Bank. Wenn zukünftig erneut die Gefahr einer MWST-Erhöhung droht, würden schon heute Investitionen zurückgehalten, befürchtet der Verband. (sda/htr/npa)
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Sondersatz: Bundesrat befürwortet Verlängerung jedoch keine Verankerung
Der Freiburger CVP-Nationalrats Dominique de Buman hatte im März 2015 die parlamentarische Initiative «Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerungdes Sondersatzes für Beherbergungsleistungen» eingereicht. Darin wird gefordert, den Sondersatz der Mehrwertsteuerauf Beherbergungsleistungen, dessen Gültigkeitsdauer momentan bis 31. Dezember 2017befristet ist, dauerhaft im Gesetz zu verankern.
Bereits vergangenen März wurden die Hoffnungen der Hoteliers zerschlagen. Nur eine Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben desNationalrats (WAK-N) stellte sich hinter eine unbefristete Verankerung des Sondersatzes im Mehrwertsteuergesetz. Die Mehrheit beschloss, ihrem Rat eine bis zum 31. Dezember 2027 befristete Verlängerungdes Sondersatzes für Beherbergungsleistungen vorzuschlagen.
Gleichzeitig wurde der Bundesrat eingeladen zur Vorlage Stellung zu nehmen. An seiner Sitzung vom Mittwoch hat er nun eine Stellungnahme zuhanden des Parlaments verabschiedet und dabei eine definitive Verankerung des Sondersatzes abgelehnt.
Immerhin befürwortet er eine Verlängerung bis 2027. Das Auslaufen des Sondersatzes auf Ende 2017 sei, angesichts der aktuellen Lage des Beherbergungsgewerbes, die insbesondere auf den starken Franken zurückzuführen ist, nicht angebracht, so die Regierung. Der Bundesrat hätte es zwar vorgezogen, wenn der Sondersatz nur bis Ende 2020 verlängert worden wäre, könne sich aber dem Antrag der WAK-N, den Sondersatz bis Ende 2027 zu verlängern, anschliessen, wie es in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme weiter heisst.
Die mit dem Sondersatz von 3,8 Prozent (Normalsatz 8%) verbundenen Mindereinnahmen habe der Bundesrat im Finanzplan 2018-2020 und auch in der finanzpolitischen Standortbestimmung vom 22. Februar bereits berücksichtigt, weshalb der Bereinigungsbedarf nicht zunehmen wird.
Seit 1996 gilt für die Hotellerie sowie andere Beherbergungsformen ein befristeter MWST-Sondersatz, der bereits fünfmal verlängert wurde. Ende 2017 läuft die aktuelle Verlängerung aus, sofern das Gesetz nicht geändert wird. (htr/npa)
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Hotellerie bedauert Nein zu langfristigem MWST-Sondersatz
Der Entscheid in der nationalrätlichen Kommission viel am Dienstag mit 13 zu 12 Stimmen sehr knapp aus, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Noch in der Vernehmlassung traf die dauerhafte Verankerung des Sondersatzes auf eine breite Zustimmung. hotelleriesuisse zeigt sich deshalb enttäuscht und appelliert an den Nationalrat, sich in der Sondersession vom 2. bis 4. Mai dennoch für die dauerhafte Verankerung des Sondersatzes auszusprechen und damit den knappen Kommissionsentscheid zu korrigieren.
Im preissensiblen Tourismus unterstütze der Beherbergungssatz die internationale Wettbewerbsfähigkeit, denn die Hotellerie sei als einzige Exportbranche mehrwertsteuerpflichtig, so hotelleriesuisse. Für die Hoteliers sei er eine wichtige Entlastung auf der Kostenseite, denn sie müssten als standortgebundene Exportbranche zu inländischen Preisen einkaufen und zu ausländischen Preisen verkaufen. Die langfristige Verankerung des MWST-Satzes würde der Branche endlich Planungssicherheit bringen. 25 der 28 EU-Staaten wenden einen MWST-Sondersatz für die Beherbergungsbrache an. Im Sinne der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sei eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes in der Schweiz deshalb dringend notwendig.
Zudem, so hotelleriesuisse, entstünden für den Bund keine Steuerausfälle, da der Sondersatz bereits seit 1996 angewendet wird. Seither verlängerte das Parlament den befristeten Sondersatz immer wieder. Die touristischen Organisationen haben sich seit jeher dafür eingesetzt, ihn dauerhaft im Mehrwert-steuergesetz zu verankern. (htr/pt)
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Bündner Regierung setzt sich für dauerhafte Hotellerie-Sondersteuer ein
Laut Regierungsangaben gibt es in Graubünden 900 Beherbergungsbetriebe mit rund 12'000 Arbeitsplätzen, was 11 Prozent aller Stellen entspricht. In keinem anderen Kanton habe die Beherbergungsbranche auch nur annähernd dieselbe wirtschaftliche Bedeutung.
Der befristete Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde 1996 aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage der Tourismusbranche eingeführt und seither fünf Mal verlängert. Die aktuelle Frist läuft Ende 2017 aus.
Die nationalrätliche Wirtschaftskommission möchte der Beherbergungsbranche nun die Sicherheit geben, dass der Sondersatz in absehbarer Zeit nicht abgeschafft wird. Eine Minderheit der Kommission beantragt die Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2020. (sda/npa)
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Finanzkommission will dauerhaften MWST-Sondersatz für Hotellerie
Die federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) will den Sondersatz für Beherbergungsleistungen dauerhaft ins Gesetz schreiben. In ihrem Mitbericht hält die Finanzkommission fest, das sei zielführender, als periodisch über dessen Fortführung zu diskutieren. Das teilten die Parlamentsdienste am vergangenen Freitagabend mit.
Der Sondersatz für die Hotellerie wird mit den Schwierigkeiten der Branche begründet, die durch den schnellen Strukturwandel und Wechselkursschwankungen entstanden sind.
Der Grundsatzentscheid für die Begünstigung stiess in der Kommission auf wenig Widerstand. Die dauerhafte Verankerung wurde jedoch nur mit 13 zu 11 Stimmen gutgeheissen.
Die WAK soll nun die parlamentarische Initiative des Freiburger CVP-Nationalrats Dominique Buman («Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen») dem Nationalrat beantragen. (sda/htr/npa)
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Hotellerie soll dauerhaft weniger Mehrwertsteuer zahlen
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative des Freiburger CVP-Nationalrats Dominique de Buman zurück, welcher die Wirtschaftskommission beider Räte zugestimmt hatten. Die Ständeratskommission tat dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Sondersatz nur verlängert und nicht dauerhaft im Gesetz verankert wird.
Das beantragt auch eine Minderheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission. Die Mehrheit hat sich jedoch für die dauerhafte Lösung ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Sondersatz fünfmal verlängert
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen war 2001 eingeführt worden. Seither hat das Parlament die Regelung fünfmal verlängert.Aktuell beträgt der Sondersatz 3,8 Prozent. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz beträgt 8 Prozent, der reduzierte Satz2,5 Prozent.
Ob der künftige Sondersatz ebenfalls 3,8 Prozent betragen würde, falls das Parlament der Vorlage zustimmt, ist noch offen. Der Satz könnte sich möglicherweise ändern, schreibt die WAK im Bericht zur Vernehmlassung. In Frage kommt ein Satz von 3,7 Prozent.
Abhängig von AHV-Entscheiden
Einerseits hat das Volk bei der FABI-Vorlage einer Steuersatzerhöhung von 0,1 Prozent zugestimmt, andererseits werden per Ende 2017 0,2 Prozent für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung wegfallen.
Offen ist noch, ob im Rahmen der Beratungen zur Altersvorsorge eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze beschlossen wird. Sollte das nicht der Fall sein, würde ab 2018 für die Hotellerie ein Sondersatz von3,7 Prozent gelten.Der Sondersatz für die Hotellerie wird mit den Schwierigkeiten der Branche begründet, die durch den schnellen Strukturwandel und Wechselkursschwankungen entstanden sind.
Auch die Minderheit der Kommission möchte der Branche in der aktuellen Situation keine zusätzlichen steuerlichen Lasten auferlegen. Mit einer unbefristeten Lösung würde aber Strukturpolitik betrieben, argumentiert sie.Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Februar 2017. (sda/npa)
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Unbefristeter Sondersatz für die Hotellerie auf guten Wegen
Im August 2016 hatte sich die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates für eine Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie (ab 2018–2022) ausgesprochen. Eine dauerhafte Verankerung – wie die im März 2015 eingereichte parlamentarische Initiative von CVP-Nationalrat Dominique de Buman fordert – wurde hingegen abgelehnt.
Die nationalrätliche Kommission hat daraufhin einen Erlassentwurf zur dauerhaften Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ausgearbeitet. Diese wurde am Dienstag mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen.
Die Situation der Branche sowie des Tourismus im Allgemeinen sei mit dem schwachen Euro und dem daraus folgenden Preisdruck sehr angespannt. Da gewisse Regionen der Schweiz sehr vom Tourismus abhängig sind, wolle die Kommission den Sondersatz Ende 2017 nicht auslaufen lassen, schreiben die Parlamentsdienste am Mittwoch in einer Mitteilung.
Die Mehrheit der WAK des Nationalrats möchte damit der Beherbergungsbranche langfristige Planungssicherheit geben und deswegen nach fünf Verlängerungen den Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen unbefristet im Gesetz verankern. So sollen die Arbeitsplätze der Branche dauerhaft gesichert werden, heisst es weiter.
Die Minderheit der Kommission sieht den Sondersatz hingegen nach wie vor als eine temporäre Massnahme zur Stützung der Beherbergungsbranche, die sich seit längerer Zeit in einem starken Strukturwandel befindet. Sie will deshalb den Sondersatz nur für drei Jahre bis Ende 2020 befristet verlängern, um zu einem späteren Zeitpunkt die Situation neu zu analysieren.
Positives Signal
Der Entscheid der nationalrätlichen Wirtschaftskommission wird in der Branche als positives Signal gegenüber der Beherbergung und der Tourismuswirtschaft insgesamt gewertet.
Dass der seit 20 Jahren provisorisch vereinbarte MWST-Sondersatz von 3,8 Prozent endlich definitiv verankert wird, ist seit langem ein grosses Begehren der Schweizer Hotellerie.
Entsprechend erfreut über den WAK-Entscheid, zeigt sich auch der hotelleriesuisse. Mit einem definitiv gesetzlich verankerten Sondersatz für Beherbergungsleistungen könnten im internationalen Wettbewerb konstante und gleiche Rahmenbedingungen geschaffen, und somit einen wichtigen Beitrag zur Exportförderung für Tourismusleistungen geleistet werden, so der Branchenverband. 25 von 28 europäischen Ländern wenden bereits ein solches System für die Hotellerie an.
Ausserdem bringe eine andauernde Verankerung den Hoteliers eine wichtige Entlastung auf der Kostenseite und Planungssicherheit. Weil der Sondersatz seit 1996 angewendet wird, würden dem Bund auch keine Steuerausfälle entstehen, so hotelleriesuisse.
Auch der Schweizer Tourismus-Verband (STV) sei sehr erfreut über den WAK-Entscheid. Die Kommission sei sich der herausfordernden Situation bewusst, in der sich der Schweizer Tourismus befindet.
Noch ein paar Hürden
Bis der Sondersatz definitiv unbefristet verankert wird, muss die parlamentarische Initiative vom Freiburger Nationalrat und amtierenden STV-Präsident Dominique de Buman noch ein paar Hürden nehmen. Der Erlassentwurf (Variante Mehrheit und Variante Minderheit) und der erläuternde Bericht werden bei der Eröffnung der Vernehmlassung anfangs November publiziert.
Die Kommission des Nationalrats wird sich voraussichtlich während der Frühlingssession 2017 mit den Ergebnissen aus der Vernehmlassung befassen. Dann braucht es noch die Zustimmung des gesamten Parlaments. Als Erstrat wird die grosse Kammer darüber debattieren müssen. Wie de Buman auf Anfrage von htr.ch sagt, sei die Vorlage «auf gutem Wege». Läuft alles nach Plan, dürfte der Sondersatz ab 1.1.2018 fortwährend und als gesetzlich verankert gelten, so der Initiant. (htr/npa)
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Sondersatz für Hotellerie verlängert aber nicht verankert
Mit 9 zu 1 Stimmen sprach sich die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) für eine Verlängerung des Sondersatzes bei der Mehrwertsteuer aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilen.Die Kommission sei sich der aktuell schwierigen Situation im Tourismus bewusst und sehe klaren Handlungsbedarf, heisst es.
Allerdings unterstützt die WAK keine dauerhafte Verankerung – wie die im März 2015 eingereichte Initiative von CVP-Nationalrat Dominique de Buman (FR) forderte – sondern lediglich eine Verlängerung des Sondersatzes von 3,8 Prozent. Dieser läuft Ende 2017 aus.Die Nationalratskommission kann nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Der Branchenverband hotelleriesuisse zeigt sich enttäuscht über den Entscheid: Die seit 20 Jahren provisorische Regelung verhindere eine langfristige Planungssicherheit in der Beherbergungsbranche, da das Parlament alle vier Jahre über den Sondersatz befinden müsse. Eine definitive gesetzliche Verankerung hätte für die Schweiz konstante Rahmenbedingungen im internationalen Wettbewerb geschaffen und so einen wichtigen Beitrag zur Exportförderung für Tourismusleistungen erbracht, wie hotelleriesuisse mitteilt.
Da der provisorische Sondersatz in der Schweiz schon seit 1996 angewendet werde, entstünden auch keine Steuerausfälle, wie der Verband weiter schreibt. hotelleriesuisse erwarte vom Parlament, dass es den Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Beherbergungsbranche in naher Zukunft endgültig festlege. (sda/htr/it)
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Kommission will MWST-Sondersatz für Hotellerie beibehalten
Mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die WAK für die Initiative von CVP-Nationalrat Dominique de Buman (FR) aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Da die Situation in der Tourismusbranche wegen des starken Frankens sehr angespannt sei, habe der Sondersatz noch seine Berechtigung, argumentiert die Mehrheit.
Stimmt die Wirtschaftskommission des Ständerates ebenfalls zu, kann die Nationalratskommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Ob der Sondersatz lediglich verlängert oder dauerhaft im Gesetz verankert werden soll, will sie erst dann entscheiden. Ein Teil der Kommission würde nur eine Verlängerung befürworten. Die Initiative fordert eine dauerhafte Verankerung. (sda/npa)