Zwei Vertreter des Mieter- und des Hauseigentümerverbands im Kantonsparlament haben am Dienstag, also einen Tag vor der Grossratsdebatte, eine entsprechende Motion eingereicht.

Kleine Geschäfte, darunter auch Gastronomiebetriebe, die wegen der Corona-Pandemie in finanzieller Not geraten sind, sollen nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel soll der Kanton übernehmen, während die Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichten.[RELATED]

Der Wirteverband, der Mieterverband, der Hauseigentümerverband sowie der Verband Immobilienwirtschaft SVIT haben am Wochenende ein entsprechendes «Dreidrittel-Rettungspaket» vorgestellt.

Mit ihrer Motion wollen die Verfasser des Hilfspakets die Regierung nun dringlich damit beauftragen, innert Monatsfrist ihren Teil der Mietzinsunterstützung zu gewähren. Zu den Nutzniessern des Rettungspakets sollen Kleinbetriebe mit Nettomietzinsen von unter 20'000 Franken pro Monat gehören.

Die Basler Regierung begrüsst die Initiative der vier Sozialpartner «ausdrücklich», wie sie in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Sie will einen entsprechenden Ratschlag ausarbeiten und diesen «umgehend» dem Grossen Rat vorlegen. (sda)