Derartige gesundheitsbezogene Angaben sind bei alkoholischen Getränken in der EU verboten. Die zuständige rheinland-pfälzische Behörde hatte sich darauf berufen und wollte die Etikettierung, mit denen die Winzer ihre Rebsorten Dornfelder und Burgunder anpriesen, stoppen.

Deren Genossenschaft Deutsches Weintor wehrte sich dagegen, denn die Bezeichnung «bekömmlich» beziehe sich nur auf den geringen Säuregehalt der Weine und stelle keinen Gesundheitsbezug her. Die Richter in Luxemburg wiesen die Argumentation aber zurück.

Rebsorten mit dem Hinweis auf eine vorübergehend vorteilhafte Wirkung für den Magen zu bewerben sei verboten. Denn es werde trotz des potenziell schädlichen Verzehrs «die Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes suggeriert». Der konkrete Entscheid über den Streit in der Pfalz muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällen. (npa/sda)