Das Parlament hatte diesen Betrag letzten Dezember als einmalige Entlastungsmassnahme beschlossen. Diese setzt der Bundesrat mit einer Verordnung um, die am 1. Juni in Kraft tritt. Kernelement ist die Deklassierung von AOC-Weinen auf das Preisniveau von Tafelwein.

Pro Liter deklassierten Weins erhalten die Weinbauer 1,50 Franken, die Betriebe müssen sich im gleichen Umfang an der Massnahme beteiligen. Mit der bis Ende 2014 befristeten Massnahme werde ein Beitrag zur Normalisierung der schwierigen Absatzsituation auf dem Schweizer Weinmarkt geleistet, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Um die Überproduktion zu dämpfen, hat er gleichzeitig die Höchsterträgegesenkt: Pro Flächeneinheit für weisse Trauben, die zu AOC-Weinen verarbeitet werden, sind in der West- und der Deutschschweiz pro Quadratmeter 1,3 Kilogramm zulässig. Das sind 100 Gramm weniger als bisher. (npa/sda)