Der Nidwaldner Regierungsrat erlaubt es den Wirtinnen und Wirten mittels Notverordnung, fossile Heizsysteme im Freien einzusetzen, bis die Gäste wieder rein dürfen.

Die Verordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt, setzt das kantonale Energiegesetz ausser Kraft, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Dieses schreibt vor, dass Heizungen im Freien nur mit erneuerbaren Energien oder nicht nutzbarer Abwärme betrieben werden dürfen.

Die Regierung wolle mit der Ausnahmeregelung die Gastronomie mit einer schnellen und praktikablen Lösung unterstützen. Sie erachte dies als verhältnismässig, heisst es in der Mitteilung. Sobald die Restaurants auch im Innenbereich wieder Gäste bewirten dürfen, oder bis zum Auslauf der Notverordnung am 30. Juni, müssen die Heizpilze wieder weg.

Sie dürfen zudem nur zwischen 8 und 22 Uhr laufen, pro 10 Quadratmeter Terrassenfläche ist ein Heizkörper erlaubt. Der Einsatz muss der kantonalen Energiefachstelle vorab gemeldet werden.

Umstrittene Heizpilze
Der Einsatz von Heizpilzen wird seit Ausbruch der Coronapandemie mitunter heiss diskutiert. Der Luzerner Kantonsrat lehnte deren Einsatz im vergangenen September ab, die Zuger Regierung dagegen hatte im Dezember das Energiegesetz temporär angepasst und Heizstrahler in Aussenräumen erlaubt – befristet bis Ende April.

Winterthur wiederum erlaubte den Wirten zwar Aussenheizungen, aber nur wenn diese holzbetrieben sind. (sda/npa)