Welche Gastrobetriebe sollen in der Coronakrise von einem Härtefallfonds profitieren können und welche sollen leer ausgehen? Dieser Frage ist die Hochschule Luzern (HSLU) nachgegangen. Am Montag wurde die Studie, welche im Auftrag der Arbeitsgruppe Gastgewerbe Luzern, der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Arbeitspapier sei als Diskussionsbeitrag für die Politik und interessierte Kreise gedacht, die nun rasch helfen müssten, schreibt die Luzerner Hochschule für Wirtschaft in der Studie. Bund und Kantone bereiten derzeit Härtefallfonds vor.

Das Arbeitspapier soll auf wichtige Unterscheidungen, Möglichkeiten und Dilemmata aufmerksam machen und eine Orientierungshilfe für ein Thema sein, das potenziell «sehr konfliktträchtig» sei. «Denn es geht hier um handfeste, wirtschaftliche Existenzen», heisst es weiter.

Aufgrund der wirtschaftlichen Lage schlossen sich diverse Luzerner Gastgewerbebetreiber zu einer Arbeitsgruppe zusammen. Ihr Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, wie es der Branche geht und Lösungsansätze zu finden. Die Arbeitsgruppe liess dazu die nun publizierte Studie bei der Hochschule Luzern erstellen.

Drei Kategorien von Unternehmen
Die Studie teilt die Unternehmen in drei Kategorien ein. Die A-Unternehmen sind jene, die keine Unterstützung benötigen, weil sie wohl aus eigener Kraft durch die Krise kommen. Die C-Unternehmen, sie jene, die auch ohne Coronapandemie nicht überlebensfähig wären. Und die B-Unternehmen sind jene, die grundsätzlich gesund wären, deren Fortbestand aber durch die aktuelle, ausserordentliche Krise gefährdet ist.

Die Studie kommt also zum Schluss, dass weder A- noch C-Unternehmen in den Genuss des Härtefalls kommen sollen – nur B-Unternehmen. Mit einer «Giesskannen-Politik» würde man sich Probleme einhandeln.

Trotz dieser ersten Triage bleibe es möglich, dass der Härtefallfonds nicht ausreiche, um sämtliche B-Unternehmen am Leben zu erhalten. «Es folgen die schwierigen Fragen, wie unterstützungswürdige Unternehmen weiter ausgewählt werden», heisst es. Diese Auswahl solle sorgfältig und transparent erfolgen.

Konkrete Beurteilungskriterien könnten der Nachweis einer langjähriger Profitabilität und Bildung von Reserven, der Nachweis, dass Reserven gebraucht wurden und in absehbarer Zeit ausgehen oder eventuell der Nachweis, dass bereits Sanierungsmassnahmen ergriffen wurden, sein.

Kein Geld auf Vorrat
Vermieden werden soll laut der Studie, dass gesunde Firmen ohne aktuelle Not Unterstützung aus dem Härtefallfonds erhalten – sozusagen auf Vorrat. Es könne aber durchaus sein, dass A-Unternehmen in den kommenden Monaten zu B-Unternehmen würden. (sda)