Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) wies zwei Beschwerden gegen die Baubewilligung deshalb nun ab, wie sie am Donnerstag mitteilte. Das Verwaltungsgericht habe verbindlich erklärt, dass das Bauvorhaben zonenkonform sei und keiner entsprechenden Ausnahmebewilligung bedürfe, schreibt die BVD.

Weiter streicht der Kanton Bern das Verbot eines Take-Away-Angebots. Damit heisst die BVD eine entsprechende Beschwerde der Stadt Bern gut. Der Entscheid des Kantons kann wiederum innert 30 Tagen beim bernischen Verwaltungsgericht angefochten werden.

Begegnungsort vs. Naturoase
Am Egelsee treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Auf der einen Seite gibt es einen Verein, der das Areal des alten Werkhofs und ehemaligen Entsorgungshofs der Stadt Bern beleben und zum Begegnungsort machen will. Auf der anderen Seite möchten einige Anwohnerinnen den See als Naturoase ohne Bar belassen.

2017 wurde das Parkcafé versuchsweise betrieben und fand im Quartier grossen Zuspruch. Ein regelmässiger Betrieb schien in Sichtweite. Der Regierungsstatthalter erteilte eine auf fünf Jahre befristete Bau- und Betriebsbewilligung. Doch diese wurde 2019 von der kantonalen Baudirektion zunächst aufgehoben, bis dass das Verwaltungsgericht das Vorhaben anfangs Juni als zonenkonform erklärt hat. (sda)