Die Regierung erhielt gegen ihren Willen den Auftrag, das kantonale Gastgewerbegesetz anzupassen: Neu sollen Wirtepatente nicht mehr nur an Einzelpersonen, sondern auch an Firmen erteilt werden. Davon profitieren beispielsweise Bäckereien, die als Aktiengesellschaft oder GmbH mehrere Cafés betreiben.

Sie müssen in Zukunft bei personellen Wechseln nicht mehr jedes Mal ein neues Wirtepatent beantragen. Die Betriebe müssen aber nachweisen, dass die Lokale von vorschriftsgemäss ausgebildeten Personen geführt werden. Die FDP begründete ihre Motion mit dem veränderten Gastronomie-Markt. Die heutige Regelung sei veraltet.

Weniger Bürokratie und Gebühren
Zahlreiche Unternehmen würden heute neben ihren angestammten Dienstleistungen und Produkten auch Gastronomie anbieten, allen voran viele Bäckereien. Mit der Erteilung von Wirtepatenten an juristische Personen sollen die Betriebe von bürokratischem Aufwand entlastet werden und weniger Gebühren bezahlen.

Die Regierung lehnte die Motion ab. Die heutige Bewilligungspraxis bürge für hohe Qualität und Professionalität in der Gastronomie, sagte Regierungsrätin Cornelia Komposch (SP). Mit der Neuerung würden Kettenbetriebe gegenüber den klassischen Gastro-Unternehmen bevorteilt, was «nicht angebracht» sei. (sda)