Lange Zeit seien die Zahlen im Kanton Bern unter dem nationalen Durchschnitt gelegen, sagte Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) vor den Medien. Deshalb habe man mit der Maskenpflicht bislang zugewartet. Nun erhoffe man sich eine Wirkung der Massnahme mit Beginn der kälteren Jahreszeit.

«Der Kanton Bern will die Risikopersonen und die erlangten Freiheiten schützen», sagte Schnegg. Die Hygienemasken dienten auch als äusseres Zeichen. Die ganze Bevölkerung sei aufgerufen, wachsam zu bleiben. «Es ist sehr wichtig, dass alle die Hygieneregeln einhalten und wenn immer möglich 1,5 Meter Distanz halten.»

Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, aber auch Bahnhöfe sowie Poststellen, Museen, Theater, Bibliotheken, Verwaltungsgebäude und Gotteshäuser. In Restaurants darf die Maske nur abgelegt werden, wenn man am Tisch sitzt.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kitas sowie all jene Schulen, die der Aufsicht des Kantons unterstehen.

Die Maskenpflicht gilt vorerst bis Ende Januar 2021. «Solange wir keinen Impfstoff haben, werden wir von diesem Virus begleitet sein», sagte Schnegg. Der Regierungsrat werde die Entwicklung aufmerksam beobachten und die Massnahme bei Bedarf verlängern.

Sitzpflicht in Clubs und Restaurants
Als weitere Massnahme zur Eindämmung des Coronavirus hat der Regierungsrat beschlossen, dass für Gäste von Bars, Clubs und Restaurants eine Sitzpflicht gilt. Zudem wird die Zahl der Gäste in Bars, Clubs und Discos auf 300 Personen beschränkt.

Schnegg wies darauf hin, dass die Fallzahlen im Kanton Bern zuletzt stetig angestiegen sind. Am Mittwoch gab es mit 84 Erkrankten innert 24 Stunden den höchsten Stand seit Anfang April. In den letzten beiden Wochen haben sich durchschnittlich 41 Menschen pro Tag infiziert.

Die Mehrheit der Ansteckungen gebe es im Familien- und Freundeskreis, sagte die stellvertretende Kantonsärztin Barbara Grützmacher. Auch in Sportklubs und am Arbeitsplatz – besonders in den Pausenräumen – gebe es immer wieder Ansteckungen.

Aus den Altersheimen würden bislang noch wenige Fälle gemeldet, sagte Grützmacher weiter. Die Tendenz sei aber steigend. Sollten die Fallzahlen im Kanton weiter zunehmen, sei auch wieder mit mehr Todesfällen zu rechnen.

Veranstalter gefordert
Schnegg verhehlte nicht, dass er mit dem Ablauf der ersten Grossveranstaltungen seit 1. Oktober nicht vollends zufrieden ist. Er rief die Veranstalter von Anlässen mit mehr als 1000 Personen dazu auf, die Schutzkonzepte konsequent umzusetzen. Auch die Besucherinnen und Besucher seien gefordert. «Sie müssen die Regeln einhalten und die Veranstalter unterstützen.»

«Die Corona-Ampel steht immer noch auf Gelb», sagte Frank Neff vom Corona-Sonderstab der Gesundheitsdirektion. Das könne sich aber jederzeit ändern. Die Regierungsstatthalter könnten die Bewilligungen für Grossveranstaltungen zurückrufen, wenn die Schutzkonzepte nicht eingehalten würden.

Für Unmut sorgten bei den bernischen Behörden offensichtlich Bilder vom Heimspiel des BSC Young Boys am vergangenen Sonntag. Vor den Eingängen zum Stadion hatten sich die Menschen zeitweise gedrängt, und auf den Plätzen im Stadion waren die rund 11'000 Fans nicht optimal verteilt. (sda)


Maskenpflicht bislang in elf Kantonen
Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen haben bisher elf Kantone eine Maskentragpflicht beim Einkaufen verfügt. Eine Übersicht:

  • Jura (seit 6. Juli): Als erster Kanton verfügt der Jura eine Maskenpflicht beim Einkaufen.

  • Waadt (seit 8. Juli): Maskenpflicht in Geschäften mit mehr als zehn Kunden gleichzeitig. Seit dem 17. September gilt Maskenpflicht auch in öffentlich zugänglichen Orten wie Theatern, Konzertlokalen, Museen und Bibliotheken.

  • Genf (seit 28. Juli): Maskenpflicht in allen Geschäften des Kantons sowie in Restaurants und Bars.

  • Basel-Stadt (seit 24. August): Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Verkaufslokalen und Einkaufszentren sowie für Arbeitnehmende in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Restaurants.

  • Zürich (seit 27. August): Maskentragepflicht in allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten.

  • Neuenburg (seit 28. August): Maskentragpflicht in Geschäften. Am 3. Juli hatte die Regierung eine Empfehlung zum Maskentragen in Einkaufszentren abgegeben.

  • Freiburg (seit 28. August): Maskentragpflicht ab zwölf Jahren in Einkaufsgeschäften und Supermärkten. Gilt auch für das Verkaufspersonal, falls es sich nicht mit Trennwänden schützen kann.

  • Wallis (seit 31. August): Maskenpflicht für Kunden und Personal ohne andere Schutzmassnahmen im Innern von Läden und Verkaufszentren.

  • Solothurn (seit 3. September): Maskenpflicht in allen Einkaufsläden und Einkaufszentren.

  • Zug (ab 10. Oktober): Maskenpflicht gilt für Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Läden und Einkaufszentren.Auch Mitarbeitende von Restaurants müssen neu eine Maske tragen.

  • Bern (ab 12. Oktober): Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, aber auch Bahnhöfe sowie Poststellen, Museen, Theater, Verwaltungsgebäude und Gotteshäuser. Ausgenommen sind Kitas sowie all jene Schulen, die der Aufsicht des Kantons unterstehen. (sda)