Der von einem Referendumskomitee eingebrachte Gegenvorschlag wollte dagegen, dass jeder Berufsabschluss oder Abschluss auf der Tertiärstufe als Voraussetzung genügen solle, um zu wirten. Sie begründeten dies mit der Handels- und Gewerbefreiheit.

Die Mehrheit der Stimmberechtigten folgte aber dem Landrat, der mit der Qualität und der Volksgesundheit argumentierte. Der Landratsvorschlag wurde mit 6163 zu 1936 Stimmen gutgeheissen, der Gegenvorschlag mit 5667 zu 2240 Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug 27,6 Prozent.

Zwischen dem revidierten Gastgewerbegesetz sowie dem Gegenvorschlag gab es noch weitere Differenzen. Die nun gutgeheissene Landratssfassung gewährt beim Nachweis der Fachkenntnisse Ausnahmen, so etwa für kleine Betriebe wie Kioskwirtschaften, Alpwirtschaften oder Schützenstuben, aber auch für Spital- und Heimrestaurants. Der Gegenvorschlag hatte keine Ausnahmen zulassen wollen. (sda)