Restaurants und Bars seien neu verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gästegruppen pro Tisch zu erheben, unabhängig vom Abstand zwischen den Tischen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Bei Familien und Gruppen müsse sich nur eine Person pro Tisch registrieren.

GastroSuisse hatte unter Berufung auf den Bund die Empfehlung abgegeben, dass Kontaktdaten erhoben werden müssen, wenn es während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des Mindestabstands zwischen Gästegruppen kommt. Andere Kantone haben die generelle Registrierungspflicht in der Gastronomie bereits eingeführt.

Obwalden hält zudem fest, die Daten müssten nach Möglichkeit elektronisch erhoben werden. Eine hohe Datenqualität und schnelle Verfügbarkeit der Kontaktangaben seien wichtig, damit das Contact Tracing richtig funktionieren könne. (sda)